Aufstiegsgenehmigung Jets, Düse

Frage an die Experten :

unsere Aufstiegsgenehmigung lästt Flugbetrieb mit u.ohne VErbrennungsmotor und Elektroflug bis 25 kg zu .
meine Frage dürfen wir auch Jets mit Düsenantrieb fliegen oder muss die AE geändert werden ?

DANKE
 
Hallo,
nur die heutigen Richtlinien unterscheiden nach Turbinenantrieb und Kolbenmotorantrieb.

Die alten Aufstiegserlaubnisse und das Luftrecht tun das nicht. Daher könnt ihr auch mit Jets fliegen.

Solange diese die vorhandenen Lärmgrenzwerte erfüllen.
Da liegt bei alten AEs meistens die Krux, diese Werte sind für Turbinenantrieb meistenteils zu gering. Es gibt aber auch leise Jets.

Gruß
Eberhard
 
AE Düse

AE Düse

ok ich verstehe aber es steht halt drin mit u.ohne Verbrennungsmotor ,die Frage kann man eine Düse als VErbrennungsmotor bezeichnen ?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Kestrel schrieb:
...kann man eine Düse als VErbrennungsmotor bezeichnen ?

Kolbenmotor verhält sich zur Gasturbine wie eine intermittierende Verbrennung zu einer kontinuierlichen Verbrennung. Im Allgemeinen versteht man unter einem Verbrennungsmotor das Prinzip des luftatmenden Triebwerks. Deshalb fällt ein Flüssig- oder Feststoffraketenmotor nicht in diese Kategorie (obwohl da natürlich auch eine Verbrennung stattfindet), da die den Oxidator (Sauerstofflieferanten) mitführen d. h. vom Sauerstoff der Umgebung unabhängig sind, also keine luftatmenden Motoren sind.
 
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