Eine Verkaufs-/Handelsanbahnungsplatform gibt keine anderen Rechtsnormen. Du und Dein Handelspartner machen miteinander einen Vertrag. Im Regelfall wird BGB ohne persönlich ausgehandelte andere Bedingungen gelten ( kann man ja machen...).
Wo man sich trifft, ob in der Börse, am Telefon oder am Flugplatz ist egal. Ein Vertrag wird ja auch im persönlichen EMail- oder PN-Kontakt geschlossen, oder auch stillschweigend, gib mir Deine Kontonummer, ich geb Dir meine Adresse, oder automatisiert in EBay, wo diese Daten ausgetauscht werden.
Die bedingte Öffentlcihkeit ist auf jeden Fall etwas einfacher als ein Inserat, denn das beschreibt ja weniger. Hier im Internet hast ja die Möglichkeit, viel mehr zu beschreiben und auch öffentlcih kundzutun, und alle sehen mit. Also leichter beweisbar. Außer, es steht nichts drinnen und man macht alles per schon gelöschter EMail aus...