Börse Rechtsregeln?

stobi

User
Hallo,

nachdem ich mal wieder etwas Probleme habe wollte ich fragen ob es klare Rechtsregeln für den Verkauf oder Kauf in der Börse gibt.
Ich denke es gelten die gleichen Regeln bei Sachmängeln wie §438 BGB
so auch im z.B. Ebay beschrieben.
Ist das richtig???
 
Eine Verkaufs-/Handelsanbahnungsplatform gibt keine anderen Rechtsnormen. Du und Dein Handelspartner machen miteinander einen Vertrag. Im Regelfall wird BGB ohne persönlich ausgehandelte andere Bedingungen gelten ( kann man ja machen...).
Wo man sich trifft, ob in der Börse, am Telefon oder am Flugplatz ist egal. Ein Vertrag wird ja auch im persönlichen EMail- oder PN-Kontakt geschlossen, oder auch stillschweigend, gib mir Deine Kontonummer, ich geb Dir meine Adresse, oder automatisiert in EBay, wo diese Daten ausgetauscht werden.
Die bedingte Öffentlcihkeit ist auf jeden Fall etwas einfacher als ein Inserat, denn das beschreibt ja weniger. Hier im Internet hast ja die Möglichkeit, viel mehr zu beschreiben und auch öffentlcih kundzutun, und alle sehen mit. Also leichter beweisbar. Außer, es steht nichts drinnen und man macht alles per schon gelöschter EMail aus...
 

stobi

User
Hallo Uli,

danke für die Antwort.
Hätte ja sein können das es hier ausgewiesene Rechtsregeln gibt.
Ich hatte nix gefunden und gedacht fragen kost ja nix.
 
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