Behördenwilkür stellt Modellflieger vor das "Aus"

Waldo Pepper

Vereinsmitglied
Hallo Modellflieger,

unsere Geschichte möchte ich Euch nicht vorenthalten.
In einer Pressemitteilung könnt Ihr den unglaublichen Vorgang mit dem RP Darmstadt nachvollziehen.

Unsere Vereinshomepage:
http://mfv-florstadt.jimdo.com/

Gruß
Waldo


Modellflug in Florstadt vor dem Aus?
Verein in Florstadt wird grüner Ideologie geopfert!

Bereits zu Beginn des Jahres 2014 hatte der Modellflugverein Florstadt den Kontakt zum Regierungspräsidium in Darmstadt gesucht, um die befristete Aufstiegserlaubnis, die kurz vor dem Ablauf stand in eine unbefristete umzuwandeln. Damit sollte dem Verein Planungssicherheit auf dem Modellfluggelände erhalten werden. Mit dieser an sich simplen Anfrage wurde eine Kette an Verwaltungsakten ausgelöst, die für den seit 40 Jahren bestehenden Verein noch fatale Folgen haben sollte.

Modellflieger waren immer um die Natur bemüht

Vor 25 Jahren hatten die Modellflieger ihren Flugplatz um circa 500 m verlegen müssen, um nicht mit dem neu ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Wetterauer Auenverbund“ in Konflikt zu geraten. In kompletter Eigenarbeit wurde damals das neue Areal für den Flugbetrieb hergerichtet und mit Eigenmitteln entsprechend bepflanzt. Seit dieser Zeit hat sich am Teufelsgraben auf dem heutigen Fluggelände ein gesundes Zusammenspiel von Natur und Modellflug eingestellt. Störche und Reiher sind regelmäßig zu Gast auf unserem Flugplatz und fliegen “mit uns“. Auch kleinere Vögel, die in den von den Modellfliegern gepflanzten Sträuchern und Bäumen heimisch geworden sind. Hier stellt sich die Frage, ob diese Vögel nicht gerade wegen den Modellfliegern dort sind.

Zuletzt wurde stets für zehn Jahre eine befristete Aufstiegserlaubnis im Einklang mit der Flugaufsichtsbehörde sowie mit der Oberen Naturschutzbehörde erteilt, zuletzt im Jahr 2004. Der Modellflugbetrieb am Teufelsgraben wurde durch entsprechende Auflagen an die Belange des Naturschutzes angepasst und die Modellflieger konnten sich sehr gut mit diesen Auflagen arrangieren.

Fragwürdiges FFH Gebiet in intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche

Jenseits des Teufelsgraben wurde bereits vor circa 15 Jahren ein FFH Gebiet (Fauna & Flora Habitat) ausgewiesen, das in einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche liegt. Bei der letzten befristeten Verlängerung der Aufstiegserlaubnis gab es damit keinerlei Probleme, da sich auch hier die Modellflieger stets an den ihnen zugewiesenen Flugsektor hielten.

Nun fordert das Regierungspräsidium in Darmstadt völlig überraschend und in keinster Weise nachvollziehbar ein striktes Überflugverbot dieses FFH Gebietes, das wohl mit größtmöglich laienhaftem Verstand der EU zum Vogelschutzreservat benannt wurde, einfach um eine Sollzahl zu erfüllen, weniger um qualifizierten Naturschutz zu betreiben. Ein Vogelschutzreservat, das nicht nur intensiv landwirtschaftlich genutzt, sondern auch mehrmals im Jahr mit schweren Landwirtschaftsmaschinen befahren und die Ernte eingesät, gedüngt und eingeholt wird. Wird so ein Gebiet allen Ernstes zum Schutzreservat deklariert? Der gesunde Menschenverstand sagt da wohl eher nein!

Keine Lobby für Freizeitgestaltung in Vereinen

Ein gleichartiges FFH Gebiet wurde zum Beispiel auch zwischen Ober-Florstadt und Staden im Mähried geschaffen. In diesem Gebiet liegt der Verkehrslandeplatz Reichelsheim, den man jedoch aus dieser Schutzzone ausklammerte, so dass der Flugbetrieb dort nicht gefährdet wird. Im Gegenteil: vor noch nicht allzu langer Zeit wurde die Landebahn verlängert, um auch strahlengetriebenen Flugzeugen eine Landemöglichkeit zu bieten. Aber, wie erklärt man nun dem kleinen Modellflugverein, dass die großen manntragenden Flugzeuge und Helikopter die dort brütenden Reiher, Störche und mit Sicherheit jede Mende heimischer Vogelarten in keinster Weise stören, aber die leisen Modellflugzeuge nur wenige hundert Meter entfernt die Vögel in ihrem Lebensraum bedrohen. Eine schlüssige, nachvollziehbare Begründung bzw. Antwort hat es seitens des Regierungspräsidiums hierzu nicht gegeben.
Anscheinend hat eine entsprechende Lobby, nicht zuletzt bei der Landesregierung, eine hervorragende Arbeit geleistet.

Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotor werden zudem mit biologisch abbaubarem Methanol betrieben, nicht wie die Flugzeuge in Reichelsheim mit Kerosin und Superbenzin aus Erdöl. Der Modellflug verlagert sich in den letzten Jahren ohnedies mehr und mehr zu elektrisch angetriebenen Modellflugzeugen.

Wertlose Zusagen aus dem Regierungspräsidium

Bei einem „vor Ort“ Termin hatte der Sachbearbeiter der Oberen Naturschutzbehörde bereits signalisiert, mit einem „kleinen Gutachten“ könne man die bestehende Regelung übernehmen und in eine unbefristete Aufstiegserlaubnis umwandeln. Hierfür hatte der Verein auch sofort die finanziellen Mittel bereitgestellt und eine Brutvogelkartierung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Analyse hat nachgewiesen, dass auf dem Fluggelände keine besonders schützenswerte Vogelarten beobachtet werden konnten! Mit 2500 Euro riss diese Forderung natürlich ein großes Loch in die Vereinskasse.

Nach Einreichung aller erforderlichen Gutachten hieß es unerwartet und aus heiterem Himmel lapidar „der bestehende Flugsektor hat keine Zukunft“, das FFH Gebiet darf unter keinen Umständen überflogen werden. Außerdem müsse ein avifaunistisches Gutachten nachgereicht werden, das die Belange des Naturschutzes analysiere. Mit Hilfe der Vereinsförderung der Stadt Florstadt und den letzten Reserven des Vereins kam man dieser Forderung ebenso nach und opferte weitere 4500 Euro für den Fortbestand des Modellflugs. Notwendige Investitionen müssen nun zurückgestellt werden, der Verein ist finanziell nahezu am Ende!

Langjährige Jugendarbeit zunichte gemacht

Die Florstädter Modellflieger können sich in den vergangenen Jahren einen hervorragenden Ruf in der Jugendarbeit attestieren lassen, nehmen sie bereits seit 15 Jahren an den Ferienspielen der Stadt Florstadt teil und planten in Zusammenarbeit mit Bürgermeister Herbert Unger die Herrichtung eines Bastelraums für die Jugendlichen. Mit der Jugendarbeit zu diesem interessanten Hobby ist jetzt anscheinend ebenfalls Schluss in Florstadt!

Todesstoß für den Modellflug in der Wetterau

Das Regierungspräsidium in Darmstadt unter der Führung von Grünen-Politikerin Brigitte Lindscheid hat dem Verein sämtliche finanziellen Mittel entzogen, damit der Naturschutz auf Kosten des Vereins ein Gutachten erhält, mit dem schlussendlich auch dem Modellflugverein rechtlich die Grundlage für den Modellflug entzogen werden kann.
Das Regierungspräsidium geht nun sogar soweit und verlangt den Flugsektor in Richtung Nieder Florstadt zu verlagern. Die Menschen, die eventuell mit einem höheren Lärmpegel zu rechnen hätten, spielen anscheinend keine Rolle mehr. Mögliche Probleme, die hierbei entstehen, überlässt das Regierungspräsidium dem Verein, der Stadt und den Anwohnern und zieht sich hinter gesetzliche Regelungen von fragwürdig eingerichteten Schutzgebieten zurück

Behördenwillkür vernichtet Vereine

Mit dem letzten Vorhang dieses Aktes stellt sich erneut die Frage nach dem gesunden Menschenverstand: Für die Überflugrechte über das Schutzgebiet „Wetterauer Auenverbund“, das bereits in den letzten 20 Jahren ohne jegliche Beanstandung durch das Regierungspräsidium überflogen wurde, ohne dass dies bei irgend einer Behörde Anlass zur Beanstandung gegeben hätte und ohne dass auch nur ein einziger Vogel unsere Nachbarschaft verlassen hätte, soll der Modellflugverein Florstadt nun eine Ausgleichsfläche schaffen. Wer kommt denn nur auf eine solch abstruse Idee, dass ein kleiner Modellflugverein über Grund und Boden bzw. über eigene Ländereien verfügt, um hier Ausgleichsflächen zu generieren? Mit dieser letzten von immer wieder nachgeschobenen Forderungen steht der Modellflug in Florstadt praktisch vor dem Aus, die Kasse des Vereins ist ohnehin durch das Gutachten bereits geplündert.

Und so stellt sich am Ende die letzte Frage: War es denn von Anfang an geplant, den Modellflug in Florstadt zu verbieten und zu Grabe zu tragen?
 
Gab es denn Gespräche mit den zuständigen Behörden und vor allem den dort aktiven Mitarbeitern? Welche Schritte wurden dort besprochen? Die Geschichte hört sich so absurd an...

Gruß Mirko
 
Es gibt so viele "Naturschützer" und "Grüne" in Deutschland und EU die uns in Zukunft noch das Atmen verbieten, wir hatten auch schonmal Ärger mit den Chaoten, in der nähre von Kassel
Im laufe mehrer Jahre hatten wir auch die Umgebung um unseren Platz greinigt, wodurch dort Blumen und Pflanzen wuchsen die es vorher nicht gab, auch Vögel nisteten sich dort ein, war ein großer Fehler !!!!! die Naturschützer haben unseren Platz geschlossen !!! nun ist das Gelände wieder verwildert, es liegt Müll in den Büschen und Pflanzen und Vögel sind weg
 
Hi,
das Problem besteht grundsätzlich darin, dass die Tiere viel klüger sind als die Menschen, die vorgeben, sie zu "schützen". Das wollen diese Menschen aber nicht wahrhaben.
Es geht fernab aller Vernunft ausschliesslich um die Umsetzung einer Ideologie, die in den vergangenen 30 Jahren so salonfähig geworden ist, weil man mit ihr über politische Koalitionen zur Macht kommen kann.
In der Tat ist das ein Fall für den Verband mit seinem einschlägigen juristischen Wissen(?).
Auch wenn mir da in letzter Zeit ernste Zweifel gekommen sind...
H.
 

Waldo Pepper

Vereinsmitglied
Hi Mirko,

klar waren wir bisher im Gerspräch mit dem Mitarbeiter im RP.
Wir haben nach all den Gesprächen nun den Eindruck, dass nach jeder erfüllten Forderung eine Neue kommt bis zur letzten die wir nicht mehr erfüllen können. Deshalb nun der Schritt in die Öffentlichkeit.

Der Schritt zum Verbandsjustitiar des DMFV steht noch aus, wird aber wohl zwangsläufig sein.

Gruß
Waldo
 
Hi Waldo

ich verstehe nicht warum ihr als das Ganze los ging nicht gleich mit dem Verband in Verbindung gesetzt habt.:confused::confused::confused:
 

HPR40

User
Hi Mirko,

klar waren wir bisher im Gerspräch mit dem Mitarbeiter im RP.
Wir haben nach all den Gesprächen nun den Eindruck, dass nach jeder erfüllten Forderung eine Neue kommt bis zur letzten die wir nicht mehr erfüllen können. Deshalb nun der Schritt in die Öffentlichkeit.

Der Schritt zum Verbandsjustitiar des DMFV steht noch aus, wird aber wohl zwangsläufig sein.

Gruß
Waldo

Hallo Waldo,

ich will ehrlich sein.

Ich vermute mal Stark das ihr wirklich weg sollt.

Aber weniger wegen des Naturschutzes, sonder eher wegen der Nachbarschaft mit einer Zulassung bis 8000 Kg MTOW. ( ich schätze mal die wollen IFR Betrieb haben, sprich ne RMZ soll eingerichtet werden. )
Dann auch noch RP Darmstadt die eh keinen Modellflug mögen. :rolleyes:

Bevor ihr noch mehr Geld versenkt um vlt. noch 100 m auf engst begrenztem Raum zu dürfen mit ner vlt. 10 % Chance das überhaupt noch zu erreichen fragt lieber ne anderen Verein ob ihr da mit rein könnt.

Aber gut, natürlich könnt ihr nochmal den Verband vorschicken, aber ich möchte euch keine großen Hoffnungen mehr machen zumal die Plätze von Echzell und Nidda, die ja nun auch nicht sehr stark frequentiert sind, praktisch um die Ecke sind von euch aus.

Ich halt euch natürlich die Daumen das alles Gut wird, aber ich will es halt auch realistisch betrachten.

Gruß von Nebenan.

Horst
 
Ich fürchte Horst hat Recht, da wurde wohl versäumt irgendwann klarzustellen wenn x,y+z, dann AE...
Reichelsheim u.Co. werden meines Wissens von Fraport finanziert, um denen die kleinen vom Leibe zu halten, Aktionäre von Fraport sind : BRD, Hessen, Frankfurt... Diese Firma ist in meinen Augen ein gigantischer Moloch, dem im weiten Umkreis alles geopfert wird, was deren Aufschwung dient. Eine Firma, die dem Volk gehört...


achja: das ist mein erster Beitrag im neuen Design, ich kann wohl auch weiterhin ohne Daumen leben...;)
 
Rechtliche Schritte einleiten!

Rechtliche Schritte einleiten!

Hallo Waldo,

ich bin kein Rechtsexperte, aber ich gehe `mal davon aus, daß euer Verein da unrechtmässigerweise ganz schön verarsch wurde.

Wenn euer Platz seit 25 jahren dort besteht und vor 15 Jahren dort ein FFH-Gebiet eingerichtet wurde, habt ihr BESTANDSSCHUTZ!!! Ihr wart schon vorher da!

FFH bedeutet, daß der Status Quo zum Zeitpunkt der Einrichtung erhalten bleibt und sich für die Natur danach nichts verschlechtern darf!!

FFH bedeutet NICHT, daß sich die Natur dort zum Urwald zurückentwickeln soll.

Ausserdem hätte die zuständige Behörde die befristete Aufstiegserlaubnis nur EIN mal erteilen dürfen, danach hätte einem Antrag auf unbefristete Aufstiegserlaubnis stattgegeben werden müssen,

falls in dem Zeitraum der ersten befristeten Aufstiegserlaubnis keine Gründe auftauchen, die gegen den Modellflug auf diesem Gelände sprechen. Die befristete Aufstiegserlaubnis dient nur dem

"Probebetrieb", dauert i. d. Regel 2-5 Jahre, und wenn es dann keine Einwände gegen den Modellflugbetrieb gibt, sollte die unbefristete Aufstiegsgenehmigung (auf Antrag) erteilt werden.

Es ist unbedingt erforderlich, daß ihr euch umgehend mit euerem Modellflugverband in Verbindung setzt, die sind dafür da, die haben da Fachleute (Juristen), dafür zahlt ihr Mitgliedsbeiträge!!!!

Mann muß sich in Deutschland nicht jede Behördenwillkür gefallen lassen. Ich würde auch prüfen (lassen) und dieser Behörde androhen, sie auf Erstattung der Kosten zu verklagen, die euch durch

immer wieder neue befristete Anträge und Gutachten entstanden sind. Die hätten nach der befristeten Aufstiegserlaubnis die unbefristete erteilen müssen.

Manche Behörden oder auch nur einzelne Mitarbeiter nutzen einfach die Unwissenheit der Bürger aus. Wir müssen auch nicht auf den Knien vor denen herumrutschen und betteln. Wir sind Bürger in diesem Land,

wir zahlen Steuern und damit auch die Gehälter von denen. DIE haben für UNS zu arbeiten.

Ich bin kein Jurist und kann dir für meine obigen Aussagen keine Gewähr geben, aber wir hatten auch schon solche Probleme.

Deshalb: UNBEDINGT UMGEHEND AN DEN MODELLFLUGVERBAND WENDEN!!!!


Servus, Martin
 
Hallo,

wenn ihr keine AE erhalten solltet, dann solltet ihr auf dem Gelände erlaubnisfreien Modellflug,
elektrisch bis 5Kg, weiterhin betreiben

mfg Rene
 
Die Nummer ist ja, dass alle Anderen und vor allem hinterher immer schlauer sind.
Ich stelle mir aber vor, dass wenn ich mit einer Behörde Schritte bespreche, diese dann auch verbindlich sein sollten. Und wenn mir jemand nach der Erfüllung einer Auflage die Nächste präsentiert, wäre ich bestimmt sofort beim Leiter der Behörde. Entweder es gibt Klärungsbedarf, dann kann der geäußert werden, oder die AE muss erteilt werden. Aber immer was Neues zu finden, ist ja schon komisch.
Und wenn der Chef der Behörde nicht zur Klärung beitragen kann, gibts immer noch politische Mandatsträger, welche man (ihr) auf die Arbeitsweise der Behörden hinweisen könnt.
Ein anderer Gedanke ist der von Schadenersatzforderungen. Ich weiß, ist wieder eine blöde Nummer. Aber wenn man sich überlegt, wie hier ein Verein in den finanziellen Ruin getrieben wird, sollte zumindest geprüft werden, ob eine entsprechende Klage gegen die Behörde möglich ist. Aber eine gnadenlose Öffentlichkeitsarbeit ist wohl das Mindeste, was ihr tun könnt. Zu verlieren ist ja nicht mehr viel. Leider...

Gruß Mirko
 
FFH-Gebiet

FFH-Gebiet

Zum Thema FFH- / Natura2000 -Gebiet kann man sich hier informieren:

http://www.dosb.de/fileadmin/fm-dsb...Veroeffentlichungen/Natura_2000_und_Sport.pdf

Das Verschlechterungsverbot wird auf Seite 16 erläutert, der Bestandschutz von bestehenden Sportanlagen zum Zeitpunkt der Einrichtung solcher Gebiete ab Seite 25.

Zitat: "...genießen rechtmäßig errichtete Einrichtungen für den Sport in NATURA 2000-Gebieten Bestandsschutz.

...Beispiele für solche Anlagen sind u. anderem: ... Flugplätze...

Diese Anlagen dürfen alle im Rahmen ihrer Zulassung weiter betrieben werden."


Eine Verträglichkeitsprüfung oder Gutachten wäre eigentlich nur bei einer NEUANLAGE oder WESENLICHEN ÄNDERUNG von Sportanlagen in Natura 2000/FFH-Gebieten erforderlich


Servus, Martin
 
Zuletzt bearbeitet:

Waldo Pepper

Vereinsmitglied
Hallo Leute,

zunächst mal vielen Dank für's Lesen des Eingamgsposts, ist doch ziemlich viel Text wenn ich mir das im nachhinein so anschaue. ;)

Hier noch mal einige Punkte aufgegriffen:
Wir hatten schon den Herrn Sonnenschein vom DMFV zu Anfang eingeschaltet, der hatte sich auch im RP nach der Sachlage erkundigt.
Der Sachbearbeiter meldete sich dann ganz aufgeschreckt bei unserem Vorstand und versicherte, wir finden eine Lösung mit einem "kleinen Gutachten*.
Als dann ein Nachbarverein gegen die Erstellung eines Naturschutzgutachten zusammen mit dem DMFV klagte und verlor, dachten wir dass wir den Rest dann auch ohne Anwalt "hinbekommen" da wir zu Anfang, nach einem Ortstermin, einen eher positiven Eindruck von dem Sachbearbeiter hatten.

Die Reduzierung auf erlaubnisfreien Modellflug kommt für uns nicht in Frage, da wir entgegen dem Eindruck auf unserer (neuen) Homepage doch einen großen Anteil an Motorfliegern, auch über 5Kg haben. Zudem hat sich in den letzten Jahren eine rege F-Schlepp Szene entwickelt. Auch möchten wir unseren Jugendlichen den Motorflug mit V-Motoren ermöglichen.

Vielen Dank für die Links! Den mit Sport und Natura2000 kannte ich noch nicht.

Kampflos geben wir nicht auf! Im Gegenteil wir fangen erst an.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Gruß
Waldo
 

HPR40

User
Vielen Dank für die Links! Den mit Sport und Natura2000 kannte ich noch nicht.

Falls Du den Link meinst http://www.dosb.de/fileadmin/fm-dsb...Veroeffentlichungen/Natura_2000_und_Sport.pdf, sorry, der bringt auch nichts neues.

Bestandschutz gibt es zwar für Luftrechtlich zugelassene Flugplätze, was Modellflugplätze aber leider nicht sind. Flugplätze fangen ab Segelflugplatz an. Drunter ist alles nur ein Gelände mit Aufstegserlaubnis und somit nicht geschützt.


Trotzdem wünsch ich euch viel Erfolg.


Gruß Horst
 
Modellflugplatz ist eine Sportstätte

Modellflugplatz ist eine Sportstätte

Hallo Horst,

lese doch `mal die ganze Broschüre. Der Flugplatz war nur ein Beispiel aus einer Liste anderer Beispiele.

Dazu gehören auch andere Sportstätten wie Golf-, Modellflugplätze, andere Funktionsgebäude für den Sport und alle rechtmäßig errichteten

EINRICHTUNGEN für den Sport.

"...nur ein Gelände mit Aufstiegserlaubnis..." ist somit eine Sportstätte mit Genehmigung nach Luftverkehrsrecht. Egal ob nur befristet, die Naturschutzbehörde

hatte vor der FFH-Geschichte ihr Einverständnis gegeben, der Modellflugplatz bestand schon vorher und stellt somit bei einem Folgeantrag

keine Verschlechterung für die (FFH-)Natur dar.

Abgesehen davon, daß vor Beginn des FFH-Status schon längst die unbefristete Genehmigung erteilt werden hätte müssen.


Servus, Martin


P.S.: Die Broschüre befasst sich im speziellen mit Sportstätten, da sie vom Deutschen Sportbund herausgegeben wurde. Das Gleiche gilt für bereits bestehende Industrieanlagen,

landwirtschaftliche Nutzflächen...
 
Zuletzt bearbeitet:

HPR40

User
OK Martin,

das hatte ich dann übersehen.

Wenn die Großen nebenan nicht schneller als der Verein sind, was zu befürchten steht, haben sie noch ne Chance.

Gruß Horst
 
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