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bendh

User
Es gibt auch weitere Karten mit eingetragenen Modellflugplätzen. Warum aber nur 2 Modellflugplätze in der Region eingetragen sind weiß ich nicht.
Einer unter dem Flugplatz Rastatt-Baldenau, der andere bei Lichtenau-Scherzheim, also etwas weiter unten links.

Weitere 3 Modellflugplätze sind nicht eingetragen.
 

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  • DFS_Flugplatzkarte.pdf
    1,7 MB · Aufrufe: 164

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Welche Modellfluggelände in welcher Karte erscheinen oder auch nicht, ist jetzt nicht das Thema.

Hier geht es um Apps, die uns Modellflieger auf temporäre Flugbeschränkungsgebiete hinweisen.
Alles was diesbezüglich bisher gesagt (geschrieben) worden ist, zeigt, dass alle Apps den Haftugnsausschluss enthalten und daher für uns kein Hilfsmittel sind, da so kein rechtssicheres Fliegen ermöglicht wird.

Es läuft bisher wieder darauf hinaus, dass wir, also jeder für sich, alleine verantwortlich ist. Die einzige offizielle Quelle für Angaben zu temporären Flugbeschränkungsgebieten ist die DFS und die verlangt 200 € pro Jahr für das NfL-Abo. Wer das zu zahlen bereit ist, ist dann aber immer noch gezwungen, sich aus dem Inhalt der NfL die nötigen Einzelheit selbst zu verschaffen. Keine offizielle Institution scheint bisher erkannt zu haben, dass Modellflieger im Allgemeinen keine dafür geschulte "Kundschaft" sind und sie daher mit allgemeinverständlichen Informationen versorgt werden müssen. Man darf nicht vergessen, dass ein Verstoß kein Bagatelldelikt wie mal falsch Parken ist, sondern einen Straftatbestand erfüllt, der mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden kann (§ 62, LuftVG).

Was tun eigentlich "unsere" Verbände in dieser Sache?

Gruß
Eckart
 

Dix

User
Die Philosophie in der Luftfahrt ist nunmal:
"Jeder Luftfahrer ist als qualifiziertes Personal für seine Handlungen selbst verantwortlich". Holdschuld für Informationen.
Da kann man nicht einfach sagen: "ich bin nur da reingeballert, weil DER DA mir gesagt hat, da is nix."

Es muss sich erst jemand finden, der bereit ist, eine verlässliche und juristisch zitierbare Aussage für "Fußgänger" zu erzeugen und diese regelmäßig zu aktualisieren. (*)

Wie gesagt, die Frage nach einer 100m-Genauigkeit wie im obigen Fall stellt sich normalerweise im praktischen Flugbetrieb erst gar nicht.

(*) ein solcher Dienst würde übrigens sogar die gerade entwicklten Kompetenz-Anforderungen konterkarieren... und das geht nun wirklich nicht. 😉
 
nö, muss man nicht. Es reicht, wenn man Start- und Zielflugplätze eingibt, die ganz grob in der Ecke liegen und evtl. (je nach App) den Radius erweitert.
Hab nichts anderes gesagt, m.E.

Für den Rest wie Flugplatzkennungen gibt es Google.
wo man sich das dann auf maps.google.de anzeigen lassen kann. Also doch wieder Karte. Tu doch nicht so, als würdest Du mir widersprechen wollen, wenn Du inhaltlich das gleiche sagst!
Temporäre Zonen mit Flugverboten/Restriktionen finden sich zudem nicht auf den Karten, deswegen gibt es ja NOTAM und Konsorten.
Die man dann in die Karte (wurscht ob Papier oder digital) einträgt. Wo sagst Du jetzt was anderes als ich???
 

bendh

User
Im
ED-R Eutin, 01.03.2021 bis 19.03.2021 - Flugbeschränkungsgebiet (NfL 1-2131-20)
gibt es einen Eintrag:
Zur exakten geographischen Orientierung!
Wenn man darauf klickt erscheint eine Karte in der genau zu sehen ist wo das Gebiet anfängt.
Danach ist der Modellflugplatz weit außerhalb und daher der Modellflug erlaubt.
Erst beim Palustris Hof ist die Grenze.
 

B. de Keyser

Vereinsmitglied
Sehr schön. In der DAEC- Mitteilung finde ich aber keinen derartigen Linke, auch nicht im verlinkten PDF. Wo kann ich den Linken finden, außer im vorigen Beitrag?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Die Philosophie in der Luftfahrt ist nunmal:
"Jeder Luftfahrer ist als qualifiziertes Personal für seine Handlungen selbst verantwortlich". [...]

Modellflieger stellen nun mal kein "qualifiziertes Personal" dar. Eine Tatsache, die offensichtlich keinem der offiziellen Organe (BMVI - LBA - DFS - DAeC - DMFV usw.) bisher aufgefallen ist. Und entsprechend ignorant verhalten sie sich. Da hilft uns weder ein Kenntnisnachweis noch ein Kompetenznachweis Axy oder ob Du geprüfter Fernpilot bist.

Gruß
Eckart
 
Was tun eigentlich "unsere" Verbände in dieser Sache?
Der DAEC hat schon am 26.02.2021 auf die ED-R hingewiesen und einen Link zur NFL veröffentlicht.
Wenn das keiner liest, ist das nicht dem DAEC anzulasten.
Das war hier im Forum:
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
:rcn: hat bereits am 12.02.2021 auf das ED-R EUTIN hingewiesen. Und zwar in einer Form, die jeder verstehen kann, weil, wie oben schon mal erwähnt, der überwiegende Teil der Modellflieger eben kein "qualifiziertes Luftfahrtpersonal" ist. Das scheint niemand zur Kenntnis nehmen zu wollen. Das Lesen dieser dürren Hinweise des DAeC mit vagen Angaben wie "regelmäßige Taktung", helfen da nämlich überhaupt nichts. Was von den veröffentlichten Kartenausschnitten zu halten ist, wird oben überaus deutlich gemacht. Die sind schließlich auf die Belange der AL zugeschnitten, den im Vergleich damit ortsfesten Modellfliegern helfen sie gar nichts.
Warum wird uns Modellfliegern keine unserem Wissen und Können adäquate Information angeboten?
 
Das Lesen dieser dürren Hinweise des DAeC mit vagen Angaben wie "regelmäßige Taktung", helfen da nämlich überhaupt nichts. Was von den veröffentlichten Kartenausschnitten zu halten ist, wird oben überaus deutlich gemacht.

Ich verstehe nicht was bei dem angehängten Kartenausschnitt unklar bleibt.
 

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  • Eutin.jpg
    Eutin.jpg
    280,5 KB · Aufrufe: 143

Dix

User
Das hättest Du im Verlauf des Threads auch sehen und nachlesen können:
Weil das viel zu grob sein kann. Mancher Modellflug-Verein ist nunmal wenige 100m nah an der Grenze dieser Sperrgebiete. Auf Strichstärke in der Karte. Und da ist nicht klar, ob betroffen oder nicht.

Wie kann er eine verbindliche Information erreichen, ob geflogen werden darf oder nicht?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hmmm, Bernd, was soll ich dazu jetzt sagen?

Eigentlich nur soviel: Das, was Du da als Beispiel anführst, ist das, was ich hier seit Jahren mache, um zu versuchen, die Modellflieger zumindest ein wenig verständlicher zu informieren. Es ist also genau das, was eigentlich die Aufgabe der zuständigen Behörden oder Verbände wäre, der sie aber nicht nachkommen, obwohl es für offizielle Stellen kein Problem ist. Schließlich sollte das, was mir möglich ist, für ein BMVI, eine DFS oder für den DAeC keine unüberwindlich Hürde darstellen.

Meine bescheidenen Bemühungen bei :rcn: stehen natürlich immer auf tönernen Füßen, da ich nie zuverlässig über neue temporäre Flugbeschränkungsgebiete Kenntnis bekomme, sondern auch immer nur auf die zufälligen und unverbindlichen Bekanntmachungen der Web-Site der DFS angewiesen bin. Auch der DAeC ist, wie er in der Vergangenheit bewiesen hat, keine verlässliche Quelle. Selbst bei der DFS steht im Kundenbereich VFR leider immer groß und breit:

Diese Seite erhebt nicht den Anspruch der Aktualität und Vollständigkeit…
Schönen Sonntag, Gruß
Eckart
 

bendh

User
Hallo Eckart,
ich meine nicht dich und deine Arbeit.
Aber wenn Dirk anderen vorwirft:
Das hättest Du im Verlauf des Threads auch sehen und nachlesen können
und selbst auch nicht richtig ließt, frage ich mich schon.....

Bei vielen Themen hier auf RCN treffe ich auf Aussagen und Meinungen von einem sehr engagierten Mitarbeiter vom DMFV.

Hier lässt er leider nichts von sich lesen, vielleicht weil es das Thema Indoor nicht betrifft. :( 😇
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum wird uns Modellfliegern keine unserem Wissen und Können adäquate Information angeboten?
Auf das Niveau kann und muss sich keiner herablassen. Luftraumbenutzer müssen das selbst hinkriegen.

//Glaskugelmode on:
Vermutlich weil es schlichtweg kaum einen interessiert- mittlerweile sollte jeder Modellpilot in der BRD etwas über Lufträume gehört haben, ob jung oder alt. Die Mehrzahl der Modellflieger interessieren sich nur für ihre Rechte in der Luft. Sie bewegen sich aber in einem nicht-rechtsfreien Luftraum, schreien nur über Kompetenz- oder Kenntnisnachweise, die sie machen sollen, und damit ist das Recht zum Benutzen des Luftraumes für sie vervollständigt und "beendet". Jeder muss halt selber wissen, was er so in der Luft treibt. In evtl. wenigen Jahren werden deshalb diese K-Nachweise zu echten "Führerscheinen" ausgeprägt. Spätestens dann wird man sich mit der Thematik intensiver beschäftigen müssen,
aber auch dies wird nur bis zum bestehen des Führerscheins der Fall sein. Der wird dann 10 Jahre später wieder schwieriger zu erwerben sein.

//Futuremode off

Woran liegt´s ?:
Anfänger lernen unter Aufsicht ein Modell zu steuern, dann selber zu fliegen, vielleicht auch noch zu bauen. Eine Luftraumstruktur erfährt man da typischerweise eher nicht - uahh, auch noch Luftrecht vermitteln,lernen, verstehen und anwenden - das ist ja mal so richtig unpopulär und typisch deutsch.
Wir habens in den letzten Jahren allesamt selbst verballert.👎
 
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