Hi @ll,
die ganze Sache begann damit, dass meine Mutter beschlossen hatte zu Weihnachten ein letztes großes Geschenk zu machen. Es gab also für jedes Ihrer Kinder eine fertig einbezahlte Lebensversicherung. Geht aber noch 30 Jahre bevor Geld dort raus kommt.
Irgendwann ein paar Wochen nach diesem Geschenk bekam ich Post vom zuständigen Finanzamt. Die wollten eine Schenkungssteuererklärung. Ich schaute das Formular an und gab schon auf bevor ich es ganz durch hatte. Nachdem nun die dritte Aufforderung im Haus lag mit der Androhung einer Schätzung füllte ich das aus was ich wusste (Adressen und Steuernummern von meiner Mutter und mir) und legte folgenden Brief dazu.
Der Brief ging am vergangenen Freitag mit der Post an das zuständige Finanzamt. Die Namen der Sachbearbeiter habe ich mal gestrichen.
die ganze Sache begann damit, dass meine Mutter beschlossen hatte zu Weihnachten ein letztes großes Geschenk zu machen. Es gab also für jedes Ihrer Kinder eine fertig einbezahlte Lebensversicherung. Geht aber noch 30 Jahre bevor Geld dort raus kommt.
Irgendwann ein paar Wochen nach diesem Geschenk bekam ich Post vom zuständigen Finanzamt. Die wollten eine Schenkungssteuererklärung. Ich schaute das Formular an und gab schon auf bevor ich es ganz durch hatte. Nachdem nun die dritte Aufforderung im Haus lag mit der Androhung einer Schätzung füllte ich das aus was ich wusste (Adressen und Steuernummern von meiner Mutter und mir) und legte folgenden Brief dazu.
Der Brief ging am vergangenen Freitag mit der Post an das zuständige Finanzamt. Die Namen der Sachbearbeiter habe ich mal gestrichen.
Sehr geehrtes Finanzamt,
sehr geehrter Herr XXX,
da Sie mich nun bereits drei mal aufgefordert haben, die Schenkungssteuererklärung auszufüllen und Ihnen zurück zu schicken, möchte ich Ihnen kurz erläutern, warum es mir bis heute nicht möglich war, Ihnen das Formular ausgefüllt zukommen zu lassen.
Ich habe nun zum dritten mal den Versuch unternommen, Ihr Formular zur Schenkungssteuererklärung richtig und vollständig auszufüllen. Leider bin ich nicht in der Lage alle von Ihnen gestellten Fragen zu beantworten, da ich keine Ausbildung zu einer Finanzfachkraft hinter mich gebracht habe und daher nichts mit den Fachbegriffen, die der deutsche Staat wohl für deutsche Sprache hält, etwas anzufangen weiß.
Was zum Teufel ist eine Buchwertklausel? Ist eine Lebensversicherung mit einer überhöhten Gewinnbeteiligung ausgestattet? Oder ist die Gewinnbeteiligung dort nicht überhöht? Sollte ich dies schätzen (wenn Ihnen das etwas bringt) würde ich im Zweifelsfall immer auf Nein tippen. Eine Rückfrage bei meinem Versicherungskaufmann konnte dies übrigens auch nicht beantworten.
Dass die mir überschriebene Lebensversicherung kein inländischen Grundbesitz darstellt, kann man noch vermuten, wobei man sich nie sicher sein kann ob die Versicherungsgesellschaft, das ihr anvertraute Geld nicht in Grundstückswerte investiert hat. Stellt sich aber noch die Frage ob dieser Grundbesitz nun in- oder ausländischer Art ist.
Unter A 3. fragen Sie wann die Zuwendung ausgeführt worden ist. Eine Ausfuhr der Versicherung oder der Police aus Deutschland ist nicht erfolgt. Somit kann ich auf dem Formular auch kein Datum eintragen oder mit notariell beglaubigten Dokumenten belegen.
Kommen wir nun zur Frage des Vermögensverzeichnisses. Ab welchem Wert muss ein Gegenstand im Vermögensverzeichnis angegeben werden? Ist ein Fahrzeug nach mehr als 10 Jahren nach der Erstzulassung und über 200.000km noch aufzuführen? Ab welchem Wert müssen Wertpapierdepots angegeben werden? Müssen auch Geräte der Konsumgesellschaft mit einfließen? Ist ein bei Ebay erworbener DVD-Player für 42€ zzgl. Versandkosten nun in diesem Verzeichnis zu führen? Wie viel ist meine Stereoanlage noch wert? Müssen die Angabe den Zeitwert oder den Wiederbeschaffungswert wiedergeben?
Sie sehen, es ist nicht einfach diese Angaben korrekt zu machen.
Fällt diese Schenkung nun zu Gunsten von Dritten aus, wenn ich mit meiner Ehefrau (steuertechnisch gesehen) gemeinsam veranlagt bin? Und wenn ich heute diese Gunst an Dritte ausschließe, kann ich dann die Leistungen aus der Lebensversicherung (die ich in ca. 30 Jahren erhalten werde, falls der Staat bis dorthin die Gesetzeslage noch nicht geändert hat) auch meinen Kinder weitergeben? Oder muss ich dies heute schon entscheiden da ja meine Kinder dann wiederum Dritte Begünstigte wären?
Hat eine Lebensversicherung einen Jahreswert wenn ich im Alter von 65 Jahren beschließe, mir die Versicherungsleistung verrenten zu lassen? Auch hier stellt sich mir wieder die Frage, ob ich dies nun heute schon richtig entscheiden muss und auch richtig angeben kann.
Ob der zu stundende Betrag sofort mit dem (abgezinsten) Barwert abgelöst werden soll, kann ich ebenso wenig beantworten, da ich bis heute ja noch nichts in bar erhalten habe.
Unter E. wollen Sie wissen, ob ich schon zuvor von meinen Eltern Zuwendungen (auch unentgeltliche) bekommen habe. Dies muss ich eindeutig mit Ja beantworten. Da sämtliche Nahrungsmittel, die ich bis zum Beginn meiner Ausbildung im Jahre 1985 zu mir genommen habe, waren genau betrachtet Zuwendungen von meinen Eltern. Auch Taschengeld, Kleider, Fahrräder und noch vieles mehr vervollständigt diese Liste. Außerdem habe ich in dieser Zeit und auch darüber hinaus Zuwendungen von Onkeln, Tanten, Großeltern und Freunden erhalten (Später auch von meiner Frau und meinen Schwiegereltern und sonstigen Verwandten). Eine genaue Auflistung in welchen verwandtschaftlichen Verhältnis die Personen zu mir stehen, entnehmen sie bitte Ihrer Auflistung in der Schenkungssteuererklärung unter A4. Bei den Zuwendungen handelt es sich um verschiedene Dinge, die mir zu besonderen Anlässen in buntes Papier verpackt zugewendet (geschenkt) wurden. Sollten Sie über diese Personen eine Liste benötigen, so würde ich versuchen, diese aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren, da Aufzeichnungen über diese Vorgänge nicht existieren. Allerdings kann ich nach so vielen Jahren nicht mehr für die Vollständigkeit der Liste garantieren. Die Adressen der Personen könnte ich (teilweise) ebenfalls beisteuern. Die dazu gehörenden Steuernummern müssten Sie jedoch selbst heraus suchen, da laut Ihrer Anlage „Erläuterungen zur Schenkungssteuererklärung“ gem. §7 ErbStG jede freigebige Zuwendung als Schenkung gilt, soweit der Empfänger durch diese Zuwendung bereichert wird.
Ich hoffe Ihnen genügen die von mir im Formular gemachten Angaben. Sollten Sie jedoch noch Fragen haben, so können Sie sich gerne bei mir melden.
Sollten diese Zeilen als Erklärung nicht anerkannt werden, so bitte ich Sie mir den Termin der Schätzung und anschließenden Steuervollstreckung mitzuteilen, da ich die Filmrechte an dieser Aktion gerne einer privaten Fernsehanstalt anbieten würde. Selbstverständlich würden die Einnahmen aus solch einem Fernsehprojekt beim zuständigen Finanzamt in Überlingen angeben.
Mit besten Grüßen
Gernot Steenblock