CE Zeichen und Konformitätserklärung

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rubberduck

User gesperrt
Zitat (Quelle: ein RC-Distributor):
Für Inhalt und Ausgestaltung der Konformitätserklärung ist ausschließlich der Hersteller des Produktes verantwortlich.
--------------------------------

Die Frage ist nun:
Interessiert oder berührt es mich als Kunden, ob CE-Zeichen und Konformitätserklärung juristisch einwandfrei sind.

Beispiel:
Ich wollte mir vor 3 Monaten Ganzjahresreifen oder günstige Winterreifen zulegen.

Da bietet mir der "Fachhändler" vor Ort Reifen aus China, Korea und allen möglichen Importländern an.

Begründung:
Die Reifen haben das M+S Symbol (und die Winterreifen den Berg mit Schneeflocke).

Ein Zertifikat zu den Reifen gibt es nicht und es gibt bislang auch keine deutschen TÜV-Prüfungen dieser Produkte.

Trotzdem darf ich, aus juristischer Sicht, problemlos im Winter damit fahren und bekomme im Falle eines Unfalls auch kein Problem mit meiner Haftpflichtversicherung.

------------
Warum also, sollte das bei RC-Produkten anders sein?

gruss
jürgen
 
Zitat (Quelle: ein RC-Distributor):
Für Inhalt und Ausgestaltung der Konformitätserklärung ist ausschließlich der Hersteller des Produktes verantwortlich.
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Die Frage ist nun:
Interessiert oder berührt es mich als Kunden, ob CE-Zeichen und Konformitätserklärung juristisch einwandfrei sind.

Beispiel:
Ich wollte mir vor 3 Monaten Ganzjahresreifen oder günstige Winterreifen zulegen.

Da bietet mir der "Fachhändler" vor Ort Reifen aus China, Korea und allen möglichen Importländern an.

Begründung:
Die Reifen haben das M+S Symbol (und die Winterreifen den Berg mit Schneeflocke).

Ein Zertifikat zu den Reifen gibt es nicht und es gibt bislang auch keine deutschen TÜV-Prüfungen dieser Produkte.

Trotzdem darf ich, aus juristischer Sicht, problemlos im Winter damit fahren und bekomme im Falle eines Unfalls auch kein Problem mit meiner Haftpflichtversicherung.

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Warum also, sollte das bei RC-Produkten anders sein?

gruss
jürgen

Hi,

der darf dir Reifen aber nur verkaufen wenn die das E-Prüfzeichen drauf haben - ansonsten darf er auch diese nicht verkaufen.

Da ist das E sozusagen wie die Konf. Erklärung.....

Gruß, Ralf
 

rubberduck

User gesperrt
Es ist nicht der Hersteller sondern der Inverkehrbringer verantwortlich. Das muß nicht zwingend der Hersteller sein.

Frank

OK .. und ein sog. Inverkehrbringer, ein RC-Modellbau-Distributor soll also für die "technische Zulässigkeit" dieser Produkte in Deutschland verantwortlich sein?

Wie soll er das denn machen ? Das scheint mir doch ziehmlich unrealistisch zu sein ...
oder gibt ein Discounter etwa alle technischen Waren die er verkauft zur Prüfung bei den entsprechenden Stellen?

jürgen
 
OK .. und ein sog. Inverkehrbringer, ein RC-Modellbau-Distributor soll also für die "technische Zulässigkeit" dieser Produkte in Deutschland verantwortlich sein?

Wie soll er das denn machen ? Das scheint mir doch ziehmlich unrealistisch zu sein ...
oder gibt ein Discounter etwa alle technischen Waren die er verkauft zur Prüfung bei den entsprechenden Stellen?

jürgen

Moin,

Was heisst wie soll er das machen ?

Schaust mal bei Robbe, warum die für Fasst ne eigene Konf Erklärung haben...schaust bei Graupner, warum die für jeden Sender, Empfänger, auch zukaufteile eine eigene Konf Erklärung haben...

So ist nunmal das Gesetz und jeder der sowas importiert und vertreibt hat sich nunmal um die Einhaltung der Normen zu kümmern und darf keine Produkte vertreiben die das eben nicht tun.

Ansonsten informierst dich mal, was die Konf Erklärung eigentlich ist, wie man die ausstellen kann und was da für Prüfungen vorher eigentlich gemacht werden sollten....

Gruß, Ralf
 
OK .. und ein sog. Inverkehrbringer, ein RC-Modellbau-Distributor soll also für die "technische Zulässigkeit" dieser Produkte in Deutschland verantwortlich sein?

Wie soll er das denn machen ? Das scheint mir doch ziehmlich unrealistisch zu sein ...
oder gibt ein Discounter etwa alle technischen Waren die er verkauft zur Prüfung bei den entsprechenden Stellen?

jürgen

Hi !

Das ist relativ egal, wie er das macht. Als Importeur ist er mit einem Hersteller gleich gesetzt und haftet, wenn durch sein Produkt Probleme entstehen.

Gruss
Hans-Willi
 
und wenn dir langweilig ist, kannst du dazu hier seitenweise Lesestoff finden, die "Suche" ist dein Freund...;)
 

JAMARA

User
Hi Ihr alle, das ganze ist ein sehr komplexes Thema. Ich will mall die wichtigsten Punkte zusammen fassen. Dies hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

1. Jeder der Waren in die EU einführt, ist Inverkehrbringer
Dies gilt für: Die Industrie, Großhandel, Handel, Verkäufer, Privatmann

2. Jeder Inverkehrbringer ist für die Ware verantwortlich gegenüber Behörden, Ämter, Kunden und Endkunden.

4. Das was der Asiate an Zertifikaten ausstellt ist wertlos
Zertifikate müssen von einem Verantwortlichen innerhalb der EU ausgestellt werden.
Mit Name, vollständiger Adresse und Unterschrift

Merke: Bei Schäden durch Produkte haftet immer der Inverkehrbringer.

Wen würdet Ihr haftbar machen? Den Hersteller in China oder den Innverkehrbringer in der EU?

Gruß JAMARA Team
 

micbu

User
Interessiert oder berührt es mich als Kunden, ob CE-Zeichen und Konformitätserklärung juristisch einwandfrei sind.
Nein, dir kann das völlig egal sein, da du davon ausgehen mußt, daß ja alles korrekt ist. Wäre etwas nicht korrekt, dann dürfte der entsprechende Artikel ja schließlich gar nicht verkauft werde.

OK .. und ein sog. Inverkehrbringer, ein RC-Modellbau-Distributor soll also für die "technische Zulässigkeit" dieser Produkte in Deutschland verantwortlich sein?
Ja, korrekt.

Wie soll er das denn machen ?
Das ist sein Problem, da gibt es mehrere Möglichkeiten.
Das scheint mir doch ziehmlich unrealistisch zu sein ...
Ist aber nun mal so.

oder gibt ein Discounter etwa alle technischen Waren die er verkauft zur Prüfung bei den entsprechenden Stellen?
Wenn der Discounter Hersteller/Importeur ist: ja
Wenn der Discounter nur Waren von anderen Herstellern verkauft, dann wird er von den anderen Herstellern Beweise für die Konformität und die Erklärung fordern.

Das was der Asiate an Zertifikaten ausstellt ist wertlos
Das stimmt nicht. Auch ein Zertifikat aus Asien ist international anerkannt und darf somit sehr wohl die Grundlage zur Ausstellung der Konformitätserklärung in Deutschland sein. Kein Hersteller/Inverkehrbringer ist verpflichtet die Konformitätserklärung nur aufgrund deutscher Zertifikate oder Prüfberichte zu erstellen. Die Grundlage für das ausstellen einer Konformitätserklärung liegt in den Händen der Herstellers/Importeurs solange es sich nicht um zulassungspflichtige Geräte handelt.

Viele Grüße, Michael
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Interessante Diskussion.
Die Frage, die sich mir dabei stellt ist, was ich als Endverbraucher eigentlich wissen muss um mich nicht haftbar zu machen. Wir hatten hier im Forum mal ´nen Hinweis auf einen extrem günstigen 5 Kanal 2G4 Sender (beworben mit "voller Reichweite") eines Schweizer Internetshops. Ich hab da mal hingemailt:

Frage:
Guten Tag,ist der Betrieb des o.g. Senders in Deutschland erlaubt?

Antwort:
Ja, da die Sendeleistung unter dem Limit ist, muss der nicht angemeldet werden.

Nachfrage:
Guten Tag und Danke für die Antwort.
In D muss doch gar kein Sender mehr angemeldet werden, unter welchem Limit ist denn dann
die Sendeleistung. Gibt es eine CE für den Sender?


Keine Antwort mehr.

Wenn ich mir nun diesen Sender kaufe und in D betreibe, kann ich dann haftbar gemacht werden ??

Grüße
Gregor
 

micbu

User
Ganz klar: ja

Im Gegensatz zu anderen Geräten dürfen Sender nur dann betrieben werden, wenn Sie die gültigen Normen erfüllen. Wenn du den Sender importierst, dann bist du für die Einhaltung verantwortlich. Bei einem Drehzalregler, Servo oder sonstigem wäre es völlig egal ob diese die Normen erfüllen oder nicht. Sender sind ein Sonderfall.
! Es geht hier nur um den Import zum eigenen Gebrauch, beim Verkauf muß der Inverkehrbringer IMMER dafür sorgen, daß die Richtlinien erfüllt sind !


Viele Grüße, Michael
 

rubberduck

User gesperrt
Merke: Bei Schäden durch Produkte haftet immer der Inverkehrbringer.

Wen würdet Ihr haftbar machen? Den Hersteller in China oder den Innverkehrbringer in der EU?

Gruß JAMARA Team

hallo Jamara Team,
ich findes es an dieser Stelle zunächst einmal sehr lobenswert das ihr euch als deutscher Importeur und Distributor dieser Frage stellt. DANKE ..

Also .. ist die Moral von der Geschicht:
Jeder der etwas als Kunde kauft, sollte abschätzen was er kauft, wo es hergestellt wurde und an wen er sich im Schadensfall wenden muss (bzw. seine Versicherung), falls zb. Regressansprüchen an den Betreiber (zb. Modellflugpilot) kommt.

Und wenn er als Endkunde dies nicht kann, ist der Inverkehrbringer hier in der EU der Verantwortliche.

Die Antwort dürfte relativ wichtig für uns Endkunden sein,
da es ja nicht nur RC-Sende- und Empfangsanlagen betrifft, sondern auch Ladegeräte, Akkus, Netzteile und vor allem alles was in irgendeiner Weise mit der RC-Sende- und Empfangsanlage verbunden ist. Und auch Dinge die seine eigene oder fremde Funkanlagen stören könnten.

Danke und Gruss aus Bonn
Jürgen

PS: Ich habe in einem andere Thread dazu gelesen, das die meisten Importeure und grösseren Händler deswegen eine spezielle Haftpflichtversicherung haben.
 

micbu

User
Derjenige der die Ware als erster in den Verkehr bringt, also verkauft.
Eine Ware kann importiert und über Jahre genutzt werden. Wird sie dann verkauft, ist der Verkäufer der Inverkehrbringer.
Egal ob Privatperson oder gewerblicher Verkäufer.
Der Gesetzgeber deklariert den Importeur zum Hersteller und den Verkäufer zum Inverkehrbringer (siehe Elektrogesetz).
Meist sind also Importeur und Inverkehrbringer identisch. Wird eine Ware importiert und dann irgendwann verschenkt, dann gilt die Ware nicht als in den Verkehr (in den Handel) gebracht. Das passiert erst dann, wenn der Beschenkte die Ware irgendwann verkauft.

Viele Grüße, Michael
 

rubberduck

User gesperrt
hallo,
übrigens ..
die Antwort zu Privatverkäufen finde ich interessant.

Es gibt ja sicher genug Personen die, egal als Privatpersonen oder kleinere Händler, Waren direkt aus Asien zu günstigen Preisen direkt beziehen und hier in Deutschland weiterverkaufen.

Insbesondere im Heli-Modellflug ist das immer mehr ersichtlich, dass Ersatzteile, Lipos und elektr. Komponenten direkt "importiert" .. gekauft und weiter verkauft werden.

Also ist derjenige der Dinge aus Asien kauft und hier weiterverkauft für alles haftbar zu machen.

Das kann aber mal gewaltig schiefgehen .. nichts gegen die kleinen Händler (wir als Modellflieger brauchen auch diese).

jürgen
 

micbu

User
Das kann aber mal gewaltig schiefgehen
Dessen sind sich aber viele leider nicht bewußt.

Ich bin selbst ein kleiner Händler der verschiedene Produkte importiert. Im Gegensatz zu 99% aller Händler habe ich den riesen Vorteil, daß die ganze CE Geschichte mein Hauptberuf ist. Ich erfülle die ganzen gesetzlichen Auflagen, kümmere mich tatsächlich um CE, bin bei WEEE registriert, beachte RoHS, bin bei einer Verpackungsrecyclingfirma registiert, zahle brav meine Abgaben für Akkus die ich verkaufe ..............
Ich kann jeden verstehen, der das nicht macht. Es ist ein rriiiiiiiiiiiieeeeeeeseennnnn Aufwand der nicht gerade wenig Geld kostet.
Manchmal frage ich mich allerdings, warum ich das ganze überhaupt mache, es gibt hunderte von Verkäufern die scheren sich einen Dreck darum.
Es sollte jedem bewußt sein, daß JEDER dazu verpflichtet ist, der gewerblich Waren verkauft.
Wer verkauft gewerblich Waren?
Das Gesetz ist da auch ganz eindeutig.
Jeder handelt gewerblich wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft:
1. Mit dem Vorsatz Waren kaufen um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen (ob er wirklich Geweinn macht spielt keine Rolle)
2. Wenn die Verkäufe nachhaltig sind.

Zu deutsch: Person A kauft in China einen Akku ein um diesen in D wieder zu verkaufen ==> Ab der ersten Verkaufsabsicht handelt er gewerblich, auch wenn er sagt, daß er eine Privatperson sei.
Bereits VOR dem ersten Verkauf muß Person A ALLE gesetzlichen Hürden nehmen! Dessen ist sich aber kaum jemand bewußt und es interessiert auch kaum jemanden.

Person A verkauft regelmäßig Waren, die sich so über die Zeit privat angesammelt haben ==> Der VK handelt gewerblich, da eine Nachhaltigkeit besteht.


Viele Grüße, Michael
 

micbu

User
Ich korrigiere mich, es gab eine Änderung. Früher war es "in den Handel bringen".
In der neuesten Fassung steht tatsächlich "bereitstellen"! Gilt aber, so wie ich das verstehe, wohl nur für gewerbliche Hersteller.
Bei Privatpersonen vermute ich mal wird das so nicht gesehen.
Demnach gilt das alles auch für eine gewerbliche Schenkung.

Ein Produkt wird in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. “Bereitstellen” bedeutet das Überlassen des Gerätes, d.h. entweder Übergang des Eigentums oder die körperliche Übergabe des Gerätes durch den Hersteller oder seinen im Geltungsbereich des ElektroG niedergelassenen Bevollmächtigten an die für den Vertrieb des Gerätes im Geltungsbereich des ElektroG verantwortliche Person oder die entgeltliche oder unentgeltliche geschäftsmäßige Weitergabe an den Endverbraucher oder Benutzer unabhängig von dem Rechtsgrund, auf dem das Überlassen beruht (Verkauf, Leihgabe, Vermietung, Leasing, Schenkung oder jede sonstige Art eines im Geschäftsverkehr üblichen Rechts).

Hersteller ist wer:
Elektro- und Elektronikgeräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt....

Viele Grüße, Michael
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Demnach müsste ich also zukünftig für Akkus die bei mir entsorgt werden einen sollen einen Herkunftsnachweis verlangen, damit ich denjenigen ggf. haftbar machen kann wenn mein Laden abbrennt.

Mir fallen da noch viele Szenarien ein...autsch.
 
Status
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