CE Zeichen und Konformitätserklärung

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BOcnc

User
NEIN.
Frag mal Leute, die selbstgebaute/umgebaute/erweiterte Funkanlagen (=Amateurfunker) legal betreiben.

Ich lass mich ja gerne belehren, aber eben nicht überreden.

Hallo,

das war jetzt kein gutes Beispiel. Amatuerfunker dürfen ihre Sender ohne CE betreiben. Deshalb mußten sie eine Prüfung machen und das Fachwissen nachweisen. Sie müssen auch in der Lage sein den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.(geeignete Meßgeräte) Ich gehöre zu denen.

Gruß
Werner
 

Flexer

User
Moin Werner

ich gehöre auch dazu...und selbst wenn wir die Geräte modifizieren oder gar selbst bauen dürfen...so dürfen wir solche nicht in jedes Kfz einbauen,denn dann erlischt uns der Versicherungsschutz !!! Es geht da ja noch weiter,da müssen die Geräte sogar noch ein "E"-Zeichen tragen,der Antenneneinbauort,die Strahlungsleistung und der Einbauort,sowie die Kabelführung wird hier auch noch vorgeschrieben,trotz Fachwissen...und jeder Modellbauer braucht darauf nicht zu achten ??? würde mich im Ernstfall ja mal interessieren,wie dann die Versicherungen das sehen...hoffe aber,dass der Ernstfall nicht nur bei mir,sondern auch bei allen Anderen nicht eintritt.

Gruss Tom -.. .... ..... .- .- ...-
 
Hallo,

das war jetzt kein gutes Beispiel. Amatuerfunker dürfen ihre Sender ohne CE betreiben. Deshalb mußten sie eine Prüfung machen und das Fachwissen nachweisen. Sie müssen auch in der Lage sein den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.(geeignete Meßgeräte) Ich gehöre zu denen.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

bei euch muss über die Prüfung ja nachgewiesen werden, was ihr können solltet.
Das selbstgebaute Sender kein CE-Zeichen haben, ist für mich nicht verwunderlich - das CE-Zeichen erlangt ein Gerät ja auch nicht einfach mal so eben,
da ist ja ein bischen Aufwand zu betreiben.
Was das angeht habe ich mich ungenau ausgedrückt.
Aber wenn ihr einen bestehenden Sender unter Verwendung von CE-Konformen Komponenten funktechnisch verändert, erlischt die CE-Konformität nicht
automatisch, für den bestimmungsgemässen Gebrauch und die Einhaltung der Normen steht ihr persönlich ja gerade.
Wenn ihr nicht CE-Konforme Teile verwendet oder nicht CE-Konforme Eigenschaften einbaut, der Sender also nicht mehr den Richtlinien entspricht,
darf er nach meiner Kenntniss zum Senden nicht mehr in Betrieb genommen werden, also keine HF-Abstrahlung sein. Richtig?
Als Deko oder Beispiel für "So macht man es nicht" oder ... kann er sehr wohl dienen.

Und nicht nur zu solchen Punkten hat Julian schon seit Jahren eine sehr einsame Auslegung der erlaubten und nicht erlaubten Möglichkeiten.
Da wird beim Modellflug=Sichtflugbedingungen ein Fluggerät schon mal (bewusst) in eine Wolke geflogen und der Höhenlog
ganz Stolz einen 1,8m Flieger mit über 1800m Überhöhung hinausposaunt.
Als ihm klar nachlesbar die Grundlage genannt wurde, nach der das eindeutig nicht erlaubt ist, irgendwelche Interpretationen nicht mehr
möglich waren, ging man den einfach fliegen und zur Tagesordnung über.
Und als Mindestanforderung an die Reichweite eines Fernsteuersystems wurde dioe Höhe dann auch noch genommen.
So eine geistreiche Veranstaltung sollte wegen dem Spassfaktor ja reproduzierbar bleiben.

Es gilt im deutschen Recht zwar der Grundsatz, das erlaubt ist, was nicht verboten ist, und nur weil man gerade mit Fliegen
und nicht mit Gesetzen/Verordnungen/Normen beschäftigt ist, ist eben halt alles erlaubt, was gerade möglich ist.
Jugendlichem Leichtsinn kann man vieles verzeihen, bei Beratungsresistenz und Vorsatz sehe ich das anders..
Leute wie er machen es den Korintenkackern leicht, ihre Regelungswut auszuleben - gibt ja immer genug Beispiele für die Notwendigkeit dazu.
 

micbu

User
Fast.
Um es einfacher auszudrücken:
Ein Funkgerät muß die CE Richtlinien erfüllen. Punkt. Zum betrieb muß kein CE Zeichen aufgebracht sein und es muß auch keine Konformitätserklärung geben. Punkt.
Zum Verkauf muß das CE Kennzeichen aufgebracht sein und eine Konformitätserklärung muß vorliegen. Punkt.
Wie der Hersteller (Importeur) einer Funkanlage sicherstellt, daß das Gerät den gültigen Richtlinien entspricht ist einzig und allein Sache desjenigen, der behauptet, daß das Gerät den Richtlinien entspricht.
Betreibt also eine Privatperson einen selbst importierten Sender, dann behauptet diese Privatperson, daß der Sender den Richtlinien entspricht, eine Pflicht der Kennzeichnung des Senders besteht hier nicht. Verändert eine Privatperson einen CE Konformen Sender in einer Weise, die nicht aus der Bedienungsanleitung hervorgeht und betreibt diesen Sender, dann behauptet wiederum die Privatperson, daß der Sender den Normen entspricht, eine Kennzeichnungspflicht besteht hier wiederum nicht. Kauft man einen Sender in D, dann behauptet der deutsche Hersteller (Importeur), daß der Sender den Normen entspricht. Der Sender muß mit CE gekennzeichnet sein und eine Konformitätserklärung muß vorliegen.
Es steht immer derjenige in der Haftung der Behauptet, daß das Gerät Normenkonform ist.

Sichtflugregeln? Quatsch. Flugsicht ist die Sicht aus dem Flugzeug und hat rein gar nichts mit Modellflug zu tun. Daß man nicht in eine Wolke fliegen darf ist nur versicherungsrechtlich relevant, vom Gesetz her gibt es kein Verbot für Modellflugzeuge in Wolken einzufliegen.
Was spricht gegen eine Startüberhöhung von 1800m solange man das Modell noch gut erkennen kann und keine gesperrten Lufträume verletzt werden. Klär mich bitte mal auf.

Viele Grüße, Michael
 

BOcnc

User
Moin,

ich finde es hier schon ganz schön lustig. Oh man bin ich froh das man ein Auto nicht ohne Versicherung zugelassen bekommt.

Warum schaut ihr nicht einfach mal in die Gesetze rein? Z.B bei der Bundesnetzargentur die für Funk zuständig ist. Dann seit ihr auch sicher das es bei Sendern ohne CE nicht geht.

Gruß
Werner
 

micbu

User
Ich glaube, daß das mittlerweile jeder verstanden haben müßte, daß CE bei Funkgeräten Pflicht ist.
Achtung!!! CE bedeuted NICHT, daß die Geräte mit dem CE Symbol gekennzeichnet sein müssen, das bedeuted lediglich, daß die Geräte den CE Richtlinien entsprechen müssen!!! Ich denke, daß die Bezeichnung "CE Pflicht" daher einige einfach nur falsch auffassen.
Wann zusätzlich eine Kennzeichnungspflicht besteht, das habe ich in meinem letzten Post erläutert.

Viele Grüße, Michael
 
Fast.
Um es einfacher auszudrücken:
Ein Funkgerät muß die CE Richtlinien erfüllen. Punkt. Zum betrieb muß kein CE Zeichen aufgebracht sein und es muß auch keine Konformitätserklärung geben. Punkt.
Zum Verkauf muß das CE Kennzeichen aufgebracht sein und eine Konformitätserklärung muß vorliegen. Punkt.
Wie der Hersteller (Importeur) einer Funkanlage sicherstellt, daß das Gerät den gültigen Richtlinien entspricht ist einzig und allein Sache desjenigen, der behauptet, daß das Gerät den Richtlinien entspricht.
Betreibt also eine Privatperson einen selbst importierten Sender, dann behauptet diese Privatperson, daß der Sender den Richtlinien entspricht, eine Pflicht der Kennzeichnung des Senders besteht hier nicht. Verändert eine Privatperson einen CE Konformen Sender in einer Weise, die nicht aus der Bedienungsanleitung hervorgeht und betreibt diesen Sender, dann behauptet wiederum die Privatperson, daß der Sender den Normen entspricht, eine Kennzeichnungspflicht besteht hier wiederum nicht. Kauft man einen Sender in D, dann behauptet der deutsche Hersteller (Importeur), daß der Sender den Normen entspricht. Der Sender muß mit CE gekennzeichnet sein und eine Konformitätserklärung muß vorliegen.
Es steht immer derjenige in der Haftung der Behauptet, daß das Gerät Normenkonform ist.

Sichtflugregeln? Quatsch. Flugsicht ist die Sicht aus dem Flugzeug und hat rein gar nichts mit Modellflug zu tun. Daß man nicht in eine Wolke fliegen darf ist nur versicherungsrechtlich relevant, vom Gesetz her gibt es kein Verbot für Modellflugzeuge in Wolken einzufliegen.
Was spricht gegen eine Startüberhöhung von 1800m solange man das Modell noch gut erkennen kann und keine gesperrten Lufträume verletzt werden. Klär mich bitte mal auf.

Viele Grüße, Michael

Von dir hätte ich zumindest für den zweiten Teil mehr erwartet, und für den ersten Teil hast du schon die Antwort.
In mehreren Punkten zur CE hast du schlicht präziser ausgedrückt, was ich von mündigen Bürgern beim sachgmässen Gebrauch als geistige Eigenleistung erwarte.
Dazu gehört auch die Kenntniss der heutigen Internetgeneration, wie man an CE rankommt und wann man das muss.

Zum zweiten Teil: zu deiner und auch anderer nach der gültigen Regelungslage finalen Aufklärung hilft die Kenntnis der LuftVO,
die auch für den Betrieb von Flugmodellen gilt. Okay, einiges andere muss man dazu auch wissen.
§ 14 hilft dir weiter bei den Wolken, danach wird es etwas schwieriger, aber nur etwas.
Der kontrollierte Luftraum über Grund beginnt nach allgemein gültiger Rechtsauslegung (nicht Rechtsauffassung - Meinungen zählen hier nicht) bei 762m , in Flugkontrollzonen bei 518 (1700fuss) oder 304m (1000fuss) oder schon am Boden. http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug und hoehe.pdf
Wie gesagt: manchmal ist die Meinung zu etwas möglicherweise richtig, aber die daraus resultierenden Handlungen sind illegal - und das ist einigen sch..egal.
Kann man übrigens alles ganz einfach googeln;)

Zum Sichtflug: erst denken, dann schreiben. Flugsicht schreibt sich nicht nur anders.
Du bist für die ständige Ausübung der Kontrolle über dein Modell verantwortlich.
Unter bestimmten Umständen hast du die funktechnsich schon verloren, wenn du mitbekommst,
das der Vogel in einer Wolke drin ist, von der Sichtverbindung ganz zu schweigen.
Die Erwartung, das der Flugweg in/durch eine Wolke geht, reicht schon aus, das du zum rechtzeitigen Verändern gezwungen bist.
Ausweichregeln stehen übrigens auch in den §§.

Und komm jetzt bitte nicht mit Drohnen usw, wir reden über Modellflug, nicht über Sonderfälle mit Sondererlaubnissen.
 

micbu

User
Hallo Uwe,

Modellflug richtet sich eben nicht nach den Flugregeln für manntragende Flugzeuge, auch wenn das einige anders sehen mögen. Die LuftVo gilt nicht 1:1 für manntragende wie für Modellflugzeuge. Es kommt immer auf die Schutzwirkung eines Gesetzes an und nicht auf das schwarze Wort auf weissem Papier. Es gibt für Modellflugzeuge schlicht und ergreifend keine Flugregeln wie bei den manntragenden und auch keine Vorflugregeln. Die Flugregeln und Vorflugregeln wurden geschaffen um eine, für Menschen, sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.
Ich gehe vollkommen konform mit dir, das der Einflug in Wolken eine nicht hinzunehmende Gefahr darstellt (Sichtverlust, Empfangsverlust?), aber ich kann nicht erkennen, daß es dafür ein Verbot gäbe. Versicherungsrechtlich klare Sache (Sichtkontakt muß vorhanden sein), Luftrechtlich, für Modellflugzeuge, nicht geregelt.
Daß verschiedene Passagen Sinn machen (für Modellflugzeuge) und andere eben nicht, darüber brauchen wir bestimmt nicht zu diskutieren. Es liegt aber bestimmt nicht an uns, festzulegen, welche denn nun wirklich Anwendung finden und welche nicht.
Höhenflug: Schau dir mal an, wann man eine Genehmigung braucht um in einen Luftraum einzufliegen. Solange man diese nicht braucht ist der Luftraum offen für alle. Ich dürfte z.B. im Luftraum G durchaus bis zu 2500m über Grund fliegen wenn es keine weiteren Einschränkungen gibt und das Modell groß genug wäre um es gut erkennen zu können.
Klar, daß hier die Physik ein Ende bereitet, aber von der Luftraumstruktur her möglich.

Viele Grüße, Michael
 

Julez

User
Ein Funkgerät muß die CE Richtlinien erfüllen. Punkt. Zum betrieb muß kein CE Zeichen aufgebracht sein und es muß auch keine Konformitätserklärung geben. Punkt.
Zum Verkauf muß das CE Kennzeichen aufgebracht sein und eine Konformitätserklärung muß vorliegen. Punkt.
Wie der Hersteller (Importeur) einer Funkanlage sicherstellt, daß das Gerät den gültigen Richtlinien entspricht ist einzig und allein Sache desjenigen, der behauptet, daß das Gerät den Richtlinien entspricht.
Na endlich schreibt mal jemand die Wahrheit. Danke für diesen Beitrag.

Die Geräte müssten also die Prüfungen bestehen, falls sie geprüft werden sollten. Für den Privatbetrieb sind derartige Prüfungen allerdings nicht vorgeschrieben.
Dementsprechend darf man ungeprüfte und ungekennzeichnete Geräte völlig legal betreiben, solange sie die Parameter einhalten, welche die entsprechenden Prüfungen prüfen würden.
So einfach ist das.
 
Na endlich schreibt mal jemand die Wahrheit. Danke für diesen Beitrag.

Die Geräte müssten also die Prüfungen bestehen, falls sie geprüft werden sollten. Für den Privatbetrieb sind derartige Prüfungen allerdings nicht vorgeschrieben.
Dementsprechend darf man ungeprüfte und ungekennzeichnete Geräte völlig legal betreiben, solange sie die Parameter einhalten, welche die entsprechenden Prüfungen prüfen würden.
So einfach ist das.
Julian, das war schon immer so und auch nicht Infrage gestellt, jedenfalls nicht von mir.

Du kannst natürlich beurteilen, das die Geräte die Parameter einhalten?
Du übernimmst selbstverständlich die Sicherstellung der Einhaltung der Parameter?
Du kennst selbstverständlich die Parameter?
Na klaaar.
Frage ist nur, warum du immer Hilfestellung brauchst, um Dinge so darzustellen.
Falls du es überhaupt machst und dich nicht einfach verp..
 

BOcnc

User
Moin,

hat einer dieses Amtsblatt?

Zulassungsvorschrift für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen
Bestellnummer: 401 222 129-1
Kurzbezeichnung: BAPT 222 ZV 129
Stand: 10/97

Es scheint nichts neueres zu geben.

Gruß
Werner
 
@Micbu: hast du das Ding und die VO eigentlich durchgelesen?
In der VO sind Modelle explizit erwähnt und haben eigene Punkte in einigen §§.

Warum wohl? Weil sie nicht dazugehören?
Die verlinkte Datei hat sich nicht irgendein Märchenonkel aus den Fingern gesogen, sie entsand auch nicht aus
dem typischen deutschen vorauseilendem Erfüllungsregelwahn.
Sie ist schlichtweg die durchdachte und zusammengeschriebene reale juristische Hilfe für die Beantwortung der Fragestellung.
In diversen Aufstiegsgenehmigungen sind die Folgen durch Einschränkung der zulässigen Flughöhe wiederzufinden, bei uns z. B. 1000 fuss.
Rückschluss: keine Aufstiegsgenehmigung = keine Flughöhenbeschränkung ist schlichtweg falsch.
In einigen Zonen höhen ist Fliegen in jeder Form ohne Aufstiegserlaubniss komplett verboten.
Wie soll das ohne allgemein gültige Beschränkung der Flughöhe möglich sein?

In einigen Fällen muss es offensichtlich erst zu ernsthaften Konsequenzen kommen, bis es auch beim letzten ankommt.

Flugmodelle > 5kg müssen eine feuerfeste Eigentümerkennzeichnung haben. Warum wohl?
Juristische Kausalketten.

Es ist klar, das Buchstaben geduldig sind und wo kein Kläger ist, auch kein Richter sein wird.
Aber der Rückschluss, das da nie ein Kläger sein wird, der das einklagt, wird hoffentlich noch lange Bestand haben, vertrauen darauf tue ich nicht.
Dazu habe ich zuviel Respekt vor meiner Umwelt, von den wirtschaftlichen Folgen ganz zu schweigen.
 

Julez

User
Julian, das war schon immer so und auch nicht Infrage gestellt, jedenfalls nicht von mir.

Du kannst natürlich beurteilen, das die Geräte die Parameter einhalten?
Du übernimmst selbstverständlich die Sicherstellung der Einhaltung der Parameter?
Du kennst selbstverständlich die Parameter?

Nö, dass macht die Behörde, die den Geräten die KE und CE ausstellt.
Wenn ich dann identische Geräte unter einem anderen Label kaufe, ist klar, dass diese ebenfalls die Standards erfüllen, auch wenn für dieses Label keine Tests gemacht wurden.
Wenn du mir erzählen willst, dass ein chinesischer Hersteller mehrere unterschiedliche Fertigungsstraßen für das gleiche Produkt laufen lässt, muss ich an deinem Menschenverstand zweifeln. Denn dies wäre auf jeden Fall teurer, als gleich die ganze Serie so herzustellen, dass sie konform ist.
 
Nö, dass macht die Behörde, die den Geräten die KE und CE ausstellt.
Wenn ich dann identische Geräte unter einem anderen Label kaufe, ist klar, dass diese ebenfalls die Standards erfüllen, auch wenn für dieses Label keine Tests gemacht wurden.
Wenn du mir erzählen willst, dass ein chinesischer Hersteller mehrere unterschiedliche Fertigungsstraßen für das gleiche Produkt laufen lässt, muss ich an deinem Menschenverstand zweifeln. Denn dies wäre auf jeden Fall teurer, als gleich die ganze Serie so herzustellen, dass sie konform ist.

Was nimmst du eigentlich für ein Zeug, um so ein Kauderwelsch zu schreiben?
Ich WILL dir gar nichts erzählen und brauche das auch nicht. Du lässt eh nur deine Meinung gelten,
Ahnung und Sachverstand erfordert ja Nachweise, z. B. eine Amateurfunklizenz, eine entsprechende Ausbildung/Studium .....
Hast du sowas? Nein?:rolleyes: Woher kommt dann dein Sachverstand?

Wenn eine Behörde eine KE oder CE ausstellt, hat das vorher jemand beantragt.
Die Unterlagen dazu haben die Belegung der Einhaltung durch den Antragsteller zu umfassen,
die Behörde kann diese unabhängig gegenprüfen lassen oder durch den Antragsteller um Prüfung gebeten werden.
Die Behörde unterstützt dann.
Nicht wirklich ratsames Vorgehen.
Sie kann auch einfach glauben, was der Ersteller der Unterlagen bezeugt.

Und du warst bei? Röchtöch - selbst veränderten Anlagen.:rolleyes:
Wer wäre also zuständig, wenn er das wollte und zuviel Geld hat - und den Sachverstand nachweisen muss?
Röchtöch - wieder Du.:rolleyes:
Der Scheiß kostet nämlich Geld, die Prüfung auch.

Mach ruhig weiter, du hast ja noch viel Zeit zu lernen. Über Produktionswirtschaft zum Beispiel. Und nicht kompatible Anforderungen auf verschiedenen Märkten.
Nur so als völlig abwegige Möglichkeit, die ich mir jahrelang anschauen musste.
Irgendwann kapierst du auch, das Äpfel und Birnen zum Obst gehören, aber nicht dadurch vergleichbar werden.
 

Julez

User
Könntest du dich klarer ausdrücken?
Wieso sollten selbst veränderte Anlagen, deren Funktechnik nicht angetastet wurde (Beispiel) ihre Konformität verlieren?

Wieso sollte ein nicht geprüftes Gerät andere funktechnische Parameter aufweisen, als ein technisch identisches Gerät, welches nicht geprüft wurde?

Oder anders: Bei einem Chinahersteller fallen wöchentlich 1000 Rc-Anlagen vom Band. Auf 20 Stück kommen Conrad-Aufkleber, auf 500 Stück HobbyKing-Aufkleber und der Rest geht an andere Shops irgendwo.
Die von Conrad verkauften Anlagen erfüllen die Standards.
Welches Ereignis sollte jetzt dazu führen, dass die restlichen Geräte diese Standards nicht erfüllen? Die andersfarbigen Aufkleber?
 

Julez

User
Hallo Micbu,

das will Julian doch gar nicht verstehen .......; er macht lieber, was er will-- auch wenn es illegal ist.

Er hat ja auch schon mal mitgeteilt, dass sein Vorstand ihn auch mit illegalen Sachen fliegen lässt ....; kann sich ja jeder seine eigene Meinung zu solchen Einstellungen machen.


Gruss

PW

Dein Beitrag erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede.
Wo ist der Beitrag, in dem ich dieses angeblich "mitgeteilt" habe?
Kannst du den verlinken, oder wirst du nur wieder irgendwelche Zitatbrocken aus dem Zusammenhang reißen und willkürlich zusammenstückeln?

Du begibst dich auf dünnes Eis, PW:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Edit:
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html
 

micbu

User
@Micbu: hast du das Ding und die VO eigentlich durchgelesen?
Zwangsweise und schon sehr oft. Die Paragraphen in denen Modelle explizit aufgeführt sind, sind ja wohl unstrittig. Der Rest aber absolut nicht. Physikalisch ist es gar nicht möglich, daß alle Paragraphen gelten können.

enn ich dann identische Geräte unter einem anderen Label kaufe, ist klar, dass diese ebenfalls die Standards erfüllen, auch wenn für dieses Label keine Tests gemacht wurden.
Das ist ein Trugschluß! Für D und andere EU Länder wird oft die Sendeleistung, per Software, reduziert. Das merkst du nicht und kannst es auch, in aller Regel, nicht selber prüfen. Hier begibst du dich auf gefährliches Glatteis mit deiner Aussage.

Viele Grüße, Michael
 
Dein Beitrag erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede.
Wo ist der Beitrag, in dem ich dieses angeblich "mitgeteilt" habe?
Kannst du den verlinken, oder wirst du nur wieder irgendwelche Zitatbrocken aus dem Zusammenhang reißen und willkürlich zusammenstückeln?

Du begibst dich auf dünnes Eis, PW:

Da kommt man von einer Whisky-Probe mit Single Malts und dann sowat.

Erstens gibt man die Quelle komplett an und nicht aus dem Zusammenhang des Ursprunges gerissen. Wenn man denn weiss, wie das geht.
Ansonsten geht das mal nach Dieter Nuhr: Keine Ahnung? ....

Und wenn ich meine Erinnerung nicht trügt, was ja bei meinem gesetzten Alter und dem Whisky sein kann, ist PW juristisch einschlägig vorbelastet.
Dem dann grundsätzliches aus dem BGB erklären zu wollen....:)Respekt.:D
Das Eis unter PW ist jedenfalls noch dicker als das Brett vor einigen Köpfen.
 

Julez

User
Hi Michael!

Für D und andere EU Länder wird oft die Sendeleistung, per Software, reduziert.
Welches System außer Spektum macht dies nachweislich?

Tja, Uwe, mich wundert es auch. Da PW aber wohl vorsichtig genug sein wird, um nicht Rufschädigung zu betreiben, wird er bestimmt meinen angeblichen Beitrag verlinken können, der seine Aussagen bestätigt. Meinst du nicht?

Ciao,

Julian
 
Zwangsweise und schon sehr oft. Die Paragraphen in denen Modelle explizit aufgeführt sind, sind ja wohl unstrittig. Der Rest aber absolut nicht. Physikalisch ist es gar nicht möglich, daß alle Paragraphen gelten können.
...
Viele Grüße, Michael
Ich gebe es danach auch auf:
die VO ist nicht das einzige, was du als Modellflieger zu beachten hast.
Wenn es keine generellen Höhenbeschränkungen gäbe, könnte es auch keine anderen Höheneinschränkungen geben, z. B. in Aufstiegsgenehmigungen.
Die Rechtsgrundlage dazu ist die Gleiche.
Ämter sind zwar oft verdammt dickfällig bei Auslegungen, aber einiges ist leider unstrittiger, als der modellfliegende deutsche Michel das gerne hätte - und umgekehrt.

Den oft propagierten Luftraum zur freien Nutzung gibt es schon länger nicht mehr, das wurde im letzten Jahrtausend schon klargestellt.
Wenn die Höhenbegrenzung auf 762m über Grund bis runter auf Null so unstrittig wäre, könnte man da wohl
aus entsprechenden interessierten Quellen deutlich mehr darüber lesen.

Wir haben am Platz eine Beschränkung auf 1000 Fuss, dagegen angehen ist zwecklos.
Und die legal erforderlichen Interaktionen für die Nutzung des kontrollierten Luftraumes kann man gut nachlesen.
Ich habe vom manntragenden fliegenden Kollegen mal so eine Karte einsehen können, da waren nicht viele freie Flächen im Großraum OS - HB - HH - H.
Zusätzliche Unterscheidungen muss man auch noch an den Gewichten und Antrieben orientiert machen.
Am einfachsten mit/ohne Antrieb und über/unter 5kg.
Wie man das alles einhalten soll? Keine Ahnung. Am Strassenverkehr nehme ich ja auch nur mit den notwendigen Rücksichten teil
und gefährde trotzdem laufend andere.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Das muss ich nur nicht auch noch öffentlich rausposaunen und zum Test auffordern.
Geht nicht gegen dich, da meine ich andere.

Mit der Physik für einige Fälle hast du recht, ich meinte aber auch nie. die Gültigkeit zur Gänze anzuwenden.

Ne Stecklandung eines 5 meter RC-Seglers in einem manntragenden Flieger in 1000m über Grund, und schon sind viele unserer Fragen beantwortet.
Warum bin ich nur so verdammt sicher, das der RC-Flieger dran ist?

Hoffentlich bleibt uns das auch weiter erspart.
 
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