Corona-Krise: Es gibt weitere Lockerungen

Brandaktuell die Info aus Bayern, Lockerungen für den Flugsport ab 11. Mai - Die Bayerische Staatskanzlei hat heute (05.05.2020) eine Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung vom heutigen Vormittag... – Weiterlesen

In Sachsen wurde am 30.4. eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Nach § 5 (2) Satz 11 dürfen Außensportanlagen zur Nutzung unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Abstandsvorschriften betreten werden. Die Hygienemaßnahmen sind in der Allgemeinverfügung des sächs. Sozialministeriums vom 04.05.2020 für Außensportstätten definiert.
Das zuständige Referat der Landesdirektion Sachsen hat dem Geschäftsführer des Luftsportverbandes zusätzlich telefonisch bestätigt, dass Modellflug …
a) nicht durch luftrechtliche Regelungen eingeschränkt ist
b) Modellflugplätze als Freiluft-Sportstätten nicht mehr durch Landesverordnungen oder anderweitige landesbehördliche Verfügungen geschlossen sind
c) unter Beachtung möglicher lokaler Einschränkungen und der in der Allgemeinverfügung des Sozialministeriums bekanntgegebenen Hygieneregeln der Modellflugbetrieb wieder gestattet ist.

Der Landessportbund in Sachsen-Anhalt berichtet, dass mit der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für einen schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht wurde. Paragraf 8 der Verordnung zu "Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen" legt die Voraussetzungen fest, unter denen das Sporttreiben wieder möglich ist. Damit ist Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen also wieder möglich.

In der Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 22.April ist zu lesen:
„(5) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen ist untersagt. Dies gilt nicht für den Individualsport und den Sport zu zweit auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen.“
Weiterhin ist also Betrieb mit bis zu zwei Personen auf dem Modellfluggelände möglich.

Für alle Bundesländer in denen noch strikte Verbote für Sportstätten gelten, wird sich das hoffentlich nach der Konferenz der Kanzlerin mit den Länderministerpräsidenten am Mittwoch ändern.


Modellflug im DAeC
 
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