Charly_Brown
User
Hallo in die Runde,
das sind doch grundsätzlich gute Neuigkeiten. Nur leider ist es in unserem Föderalismus so, dass jedes Bundesland alleine entscheidet. Und Bayern sowieso... In den anderen Bundesländern müssten die Veranstalter mal prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
Wahrscheinlich muss mann das Ganze als geschlossene Veranstaltung unter freiem Himmel ansehen und den Platz für Publikumsverkehr sperren. Zugang also nur für vorher angemeldete Personen. Dann ist es wahrscheinlich in einigen Bundesländern sogar möglich. Ich würde mich sehr über ein Wiedersehen freuen.
Für Schleswig-Holstein ist es aktuell noch verboten:
§ 11 Sport
(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:
.....
Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
.....
das sind doch grundsätzlich gute Neuigkeiten. Nur leider ist es in unserem Föderalismus so, dass jedes Bundesland alleine entscheidet. Und Bayern sowieso... In den anderen Bundesländern müssten die Veranstalter mal prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
Wahrscheinlich muss mann das Ganze als geschlossene Veranstaltung unter freiem Himmel ansehen und den Platz für Publikumsverkehr sperren. Zugang also nur für vorher angemeldete Personen. Dann ist es wahrscheinlich in einigen Bundesländern sogar möglich. Ich würde mich sehr über ein Wiedersehen freuen.
Für Schleswig-Holstein ist es aktuell noch verboten:
§ 11 Sport
(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:
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Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
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