Die Privathaftpflicht der Eltern zahlt den durch Kinder verursachten Schaden, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben.
Soweit die Rechtslage.
Problem: Wann wird die Aufsichtspflicht verletzt?
Reales Beispiel aus meiner Verwandtschaft: Kind (6 Jahre) dreht im Autohaus an einem vom Verkäufer stecken gelassenen Zündschlüssel und beschädigt drei Neuwagen.
Ergebnis: Versicherung der Eltern zahlte NICHT, weil die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. („Das hat er noch nie gemacht, konnte ich nicht ahnen.“)
Der Händler ist auf seinem Schaden sitzen geblieben.
Selbst erlebtes Beispiel: Kind schaltet das Kochfeld auf Vollgas, Mutter merkts nicht, geht mit Kind einkaufen. Nach ca. 2 Stunden sind Arbeitsplatte und Kochfeld im Eimer.
Eigentümer der Küche war ich, der Vermieter. Zahlen musste auch ich, weil die Mutter ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
Das neue Gesetz soll wohl hier ansetzen, aber ich verstehe nicht, warum man sich nicht erstmal um die Rechtslage „im realen Leben“ kümmert.
Wenn ich als blöder Erwachsener meinem Nachbarn im Suff das Sofa versaue, dann wird anstandslos bezahlt. Wenn einem Kind mal ein Malheur passiert, dann gibts Zoff.
Ich ärgere mich maßlos, mit welcher Selbstverständlichkeit der Versicherungsbetrug unter Erwachsenen genutzt wird, um an irgendwas Neues zu kommen.
Ehrlich wahr:
Vor ca. 5 Jahren hatte ich einen ansonsten sehr netten Nachbarn (Lehrer!), der kam eines Tages mit seinem befreundeten Versicherungsvertreter an den Gartenzaun und hielt mir einen Brief hin.
„Kannst du das bitte mal unterschreiben?“
„Was ist das denn?“
„Mir ist der Glastisch unterm Fernseher kaputtgegangen.“
„Ja, und?“
„Na ja, wir dachten halt, du hast mich besucht und bist drübergefallen.“
DAS ist deutsch.
Abgreifen, jammern, abgreifen.