Das Europäische Regelwerk für unbemannte Luftfahrtsysteme

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Foto: Tjark Meemken (Lars Meemken)

Struktur der Regulierung
Ansatz der BuKo Modellflug im DAeC
Grundlegender Überblick zu UAS und StRfF
Die Bundeskommission Modellflug im DAeC arbeitet seit Monaten mit den zuständigen Behörden darauf hin, die nationalen Regelwerke für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) zu modernisieren und so mit den Vorstellungen der EU in Einklang zu bringen. Diese Arbeit ist in den Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) gebündelt. Sie stellen die Basis zur Betriebserlaubnis und zum Betrieb von UAS dar.

Einen Überblick über die komplexen Strukturen der Zusammenhänge des Europäischen Regelwerks für unbemannte Luftfahrtsysteme gewährt diese Grafik:
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Diese Veranschaulichung ist nicht auf absolute Vollständigkeit gerichtet, sondern soll eine grundlegende Übersicht gestatten. Die grünen Felder signalisieren diejenigen Bereiche, die für den Modellflugsport im Verbandsrahmen zentral sind. Die violetten Felder zeigen weitere Regelungsbereiche der EU, welche aber für den Modellflug nur untergeordnete Bedeutung haben.

Grundlage für die Beantragung der Betriebserlaubnis nach § 16 der EU-Drohnenverordnung werden die StRfF sein.

Grundsätzliches Ziel muss sein, dass der Status Quo der bisherigen Erscheinungsformen des Modellflugs weitgehend erhalten bleibt. Das Rad muss hier nicht mit einem nie dagewesenen Regelwerk komplett neu erfunden werden“, so Rechtsanwalt Christian Walther, Vorsitzender des Fachausschuss Recht. "Ein neues Regelwerk, das nicht weitgehend den etablierten Verfahren des Modellflugs entspricht, wäre sehr wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig. Es würde nicht den Anforderungen des Europäischen Regelwerks entsprechen." Dennoch besteht die Möglichkeit, das bestehende Regelwerk zu modernisieren, ohne das bisher Erreichte über Bord zu werfen. Auf diese Weise bleibt der Flugbetrieb für Modellflieger weitgehend unverändert und gewährleistet zusätzlich Verbesserungen und Erleichterungen für die Zukunft.

Standardisierte Regeln für Flugmodelle
Die Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) stellen letztlich ein Betriebshandbuch für den Modellflug in Deutschland dar. Sie sind im Wesentlichen entstanden aus dem Inhalt der im Moment noch geltenden Luftverkehrsordnung, der NfL 1-1430-18 (= Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen für Flugmodelle) und der Auswertung unzähliger Aufstiegserlaubnisse und Flugordnungen von sowohl dem DMFV als auch dem DAeC zugeordneten Vereinen. Ferner verbinden sie die allgemein anerkannten Praktiken und Vorgehensweisen des Modellflugs in seiner ganzen Ausprägung.

Die Anforderung des EU-Rechts, wonach die „bewährten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme“ als Basis für den zukünftigen Modellflug herangezogen werden sollen, drückt sehr deutlich aus, dass das „Betriebshandbuch“ die bisherige Praxis des Modellflugbetriebs widerspiegeln soll. „Diese bisherige Praxis des Modellflugs hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau hervorgebracht und der Verordnungsgeber möchte insoweit keine Änderungen sehen“, so Walther weiter. Es wird also auch hier keine wesentlichen Änderungen der bisherigen Praxis geben. Natürlich müssen auch die Regeln des „Betriebshandbuchs“ den anwendbaren Anforderungen des Annex IX der sog. "Basic Regulation" (= EU-Grundverordnung Luftfahrt) und der DVO (EU) 2019/947 entsprechen. Das hat zur Folge, dass einige durch die Europäische Regulierung neu hinzu gekommene Anforderungen in das Regelwerk der bisherigen Praxis aufgenommen werden müssen (z. B. Pilotenregistrierung).

Das nachfolgende Bild gibt den Ansatz wieder, wie die Bundeskommission Modellflug aktuell plant, als "Operator" für den Modellflug im DAeC eine Bertriebserlaubnis zu erlangen.
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Auch in dieser Grafik sind die für den Modellflugsport wichtigen und gut steuerbaren Felder grün unterlegt. Bei den violetten Feldern kommt es auf die Mitwirkung der Behörden an.

Ziel der StRfF ist es, den Status Quo des bisherigen Flugbetriebs und dessen hohes Sicherheitsniveau zu erhalten und zu verbessern. Der Erhalt dieses Sicherheitsniveaus ist die Voraussetzung für die Sonderbehandlung des Modellflugs in der Basic Regulation und der DVO (EU) 2019/947. Die in den StRfF zusammengefassten Regeln sind ausschließlich auf mittelbare und unmittelbare Mitglieder der im DAeC organisierten Landes- und Bundesverbände sowie auf Gastflieger anwendbar. Für Mitglieder anderer Verbände oder nicht organisierte Piloten sind sie nicht von Belang.

Die bisher geltenden und praktizierten Regeln und Verfahren des Modellflugs sind in den StRfF an einer zentralen Stelle zusammengetragen, vereinheitlicht und standardisiert worden. Eine solche Bündelung der Modellflugregeln hat es in Deutschland bisher nicht gegeben. „Durch die Europäische Durchführungsverordnung ist der Zwang entstanden, eine solche Zusammenfassung als Basis für einen Antrag auf Betriebserlaubnis zu schaffen. Ob es dabei um einen Antrag nach § 16 Abs. 2(a) oder Abs. 2(b) geht, ist belanglos. So ein Betriebshandbuch ist auf jeden Fall notwendig, weil nach § 16 Abs. 3 alle Bedingungen des UAS-Betriebs im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen in der Genehmigung enthalten sein müssen“, sagt Walther.

Eine interaktive Präsentation zum Thema findet sich hier:
 

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