Das Video zur neuen EU-Verordnung

Konrad Kunik
Zum Jahreswechsel tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Diese hat auch Auswirkungen auf den Modellflug und wirft immer wieder Fragen auf. Wer sich nicht tief in die Materie einlesen aber dennoch einfach und schnell informiert sein möchte, für den hat der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) ein Video erstellt. In diesem wird anschaulich und leicht verständlich erklärt, was künftig gilt, was für Modellflieger zu beachten ist und welche Rolle dabei Modellflugverbänden wie dem DMFV zukommt.

Wir kommen gern der Bitte des Deutschen Modellflieger Verbandes nach und veröffentlichen das Video hier im Magazin.

 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die EU-Regeln feststehen, kann es sich nur noch um Regeln zur Erteilung einer Betriebserlaubnis handeln, oder gibts noch irgendwelche?

Wobei ich dann nicht verstehe was es da für Regeln geben soll.
 
Dazu gibt es in der Europäischen Regulierung die Regel, das es keine fixen Regeln gibt.
Beschrieben ist das folgendermassen:

GM1 Article 16 UAS operations in the framework of model aircraft clubs and associations

GENERAL
Unless differently provided by national regulation, a model aircraft club and association may obtain from the national competent authority an authorisation that is valid for all their members to operate UA according to conditions and limitations tailored for the club or association.
The model aircraft club and association will submit to the competent authority the procedures that all members are required to follow. When the competent authority is satisfied with the procedures, organisational structure and management system of the model aircraft club and association, it may provide an authorisation that defines different limitations and conditions from those in the UAS Regulation. The authorisation will be limited to the operations conducted within the authorised club or association and within the territory of the Member State of the authorised competent authority.
The authorisation cannot exempt members of the club or association from registering themselves according to Article 14 of the UAS Regulation; however, it may allow a model club or association to register their members on their behalf.
The authorisation may also include operations by persons who temporarily join in with the activities of the club or association (e.g. for leisure during holidays or for a contest), as long as the procedures provided by the club or association define conditions acceptable to the competent authority.

Quelle: AMC & GM to Commission Implementing Regulation (EU) 2019-947 — Issue 1.pdf

Die einzig fixe Regel ist die Registrierungspflicht.
 
Noch eine Anmerkung dazu.
Die EASA wollte mit der Definition und der Regulierung des Modellflugs nichts zu tun haben.
Daher hat man den Modellflug als Flugbetrieb in den Modellflugverbänden und -Vereinen als einfachste Lösung definiert.
Ansonst schimmert da die Ansage der EASA durch:
"Geht uns damit nicht auf den Geist und macht das mit eurer Behörde aus."

Gleichzeitig gibt es die Vorgabe der EU, dass der Modellflug so wie er ist weiter möglich sein soll. Das ist die Ansage an die Länder nicht einfach alles zu verbieten und die Ansage an die Verbände, jetzt nicht das Rad neu zu erfinden.
 
Gleichzeitig gibt es die Vorgabe der EU, dass der Modellflug so wie er ist weiter möglich sein soll. Das ist die Ansage an die Länder nicht einfach alles zu verbieten und die Ansage an die Verbände, jetzt nicht das Rad neu zu erfinden.

Sind die StRfF jetzt in diesem Sinn eine "neues Rad"?
Nur mal so gefragt, um das derzeitige Geschehen zwischen DAeC und DMFV zu verstehen.

Gruß
Michael
 
Hallo,

die StRfF sind kein neues Rad. Diese Standardisierten Regeln sind nicht mehr und nicht weniger als ein Handbuch des Modellflugs, das weitgehend die bisherige Situation und das bisherige Regelwerk beschreibt. Sie basieren auf den gesetzlichen Regeln (z.B. LuftVO), dem Inhalt einer sehr grossen Zahl an Aufstiegserlaubnissen von DMFV- und DAeC-Vereinen und dem, was man als "Best Practice" im Modellflug beschreibt. Es bildet also zunächst den Status Quo der Praxis und der geltenden Regeln ab. Das alles ist in den StRfF an einer zentralen Stelle zusammengetragen. Bei der Gelegenheit wurden an einigen Stellen Modernisierungen eingearbeitet und den neuen Europäischen Regeln geschuldete Änderungen berücksichtigt.

Auf diesen StRfF lässt sich ein den Anfordeungen der EASA und der nationalen Behörde entsprechender Antrag auf Betriebsgenehmigung gründen. Alles was man dafür braucht, steht da drin. Ob man jetzt alles dafür braucht, sei mal dahingestellt.

Also: Alles wie früher. Nur aktueller und besser.
 
Und wann wird man nun als DMFV Mitglied registriert und bekommt seine Nummer ?
Gruss Roland.

Der DMFV wird seine Mitglieder en bloc im Dezember registrieren, man braucht sich also um nichts zu kümmern. Die registrierten Mitglieder erhalten dann vom Luftfahrt-Bundesamt direkt ihre eID (elektronische Identifikationsnummer). Die Registrierung ist übrigens für die Mitglieder kostenlos.
 
Der DMFV wird seine Mitglieder en bloc im Dezember registrieren, man braucht sich also um nichts zu kümmern. Die registrierten Mitglieder erhalten dann vom Luftfahrt-Bundesamt direkt ihre eID (elektronische Identifikationsnummer). Die Registrierung ist übrigens für die Mitglieder kostenlos.
Aber soweit ich weiß macht es der/die DMO genauso, es ist also nicht exklusiv dass das nur der DMFV macht (so wie es hier aber leider rüber kommt)
 
Vom MFSD lese ich hier nichts - wie ist der einzuordnen? Nennt sich ja auch Modellflugsportverband.
Also ich weiß ich werde auch automatisch und kostenfrei registriert.
Aber gibt es auch eine 'verbansspezielle' Ausnahmegenehmigung?
 
Vom MFSD lese ich hier nichts - wie ist der einzuordnen? Nennt sich ja auch Modellflugsportverband.
Also ich weiß ich werde auch automatisch und kostenfrei registriert.
Aber gibt es auch eine 'verbansspezielle' Ausnahmegenehmigung?
Jetzt mal eine einfache Frage - unter welchem Dach ist denn der MFSD beheimatet?
Wenn du das weißt, dann kennst du die Antwort, die du als MFDS Mitglied leicht beantworten können solltest. ;)
 
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