defekte Zelle bei 6S Akku (Gewährleistung?)

Ein Mangel kann jedoch entstehen ohne dass der Schaden zum Kaufbeginn des Produktes stattgefunden hat. Wenn dem nicht so währe, so währe ja jeglicher Gewährleistungsanspruch (im allgemeinen) ziemlich sinnlos.
Genau darum geht es aber bei der Gewährleistung. Ob der Artikel beim Kauf die zugesicherten Eigenschaften hat(te). Wenn effektiv nach wenigen Ladezyklen bei korrekter Behandlung eine Zelle ausfällt, dann hatte sie wohl einen Isolationsmangel im Separator oder so ähnlich. Der Fall liegt wie beim Reifen: Dass die Lauffläche runterraspelt ist normal. Dass sie sich als ganzes runterwalkt, nicht.

Aber eben, beim Akku kommt dazu, dass man ihn mit einer einzelnen Fehlbehandlung killen kann. Wobei Fehlbehandlung schon sein kann, dass man aus Neugierde bei einem neuen Tüten-LiFePo einmal Kapazität auf normale Entladeschlussspannung testet. Zwei Tage später hatte er dicke Backen...
 

Crizz

User
Dem Beispiel muß ich etwas widersprechen, denn dabei tritt die Frage auf, unter welchen Bedingungen die Kapazität getestet wurde.
Allgemein üblich ist die Entladung bei 1c Belastung, wenn du natürlich mit der angegeben max. Belastbarkeit die Zellen runterziehst und dabei keine Schutzmaßnahmen hast, die neben der Spannung der Einzelzellen deren Temperatur überwachen und eine Zwangsabschaltung herbeiführen, wenn die zulässigen Bedingungen nicht mehr eingehalten haben wir bereits die "nicht-bestimmungsmäße Verwendung", denn Temperatur und Spannung sind beides wesentliche Parameter. Deshalb wie gesagt sehr schwierig, und kein ANtriebsakkus der mit 1c entladen wird und bei erreichen der Entladeschlußspannung der ersten Zelle abgeschaltet und bekommt sofort dicke Backen.

Aber das wiederum sind Dinge, über die Gerd Giese, Peter Koller und meine Wenigkeit in den letzten Jahre zu Hauf aufgeklärt haben, das sei an dieser Stelle deshalb auch nur am Rande erwähnt, und wer so etwas machen will und Google füttert findet ohne großen Aufwand viele Seiten die diese Informationen direkt in den ersten Treffern bereitstellen.

Und ganz ehrlich : man kann vieles konstruieren. Aber nicht jedes Szenario das an die Händler herangetragen wird, ist nachvollziehbar. Wir tauschen uns auch untereinander aus. Nicht nur die Anwender in Foren.
 
Es war ein Empfängerakku, den ich sicher nicht mit mehr als 1C entladen habe. (Eher mit applikationstypischen 0.5 C; kann mich nicht mehr erinnern.) Mit Einzelzellenüberwachung. Aber tant pis, ich habs als Lehrgeld abgehakt, und mir hinter die Ohren geschrieben, dass Billigakkus halt wohl doch immer noch Mimosen sind.

Von der Robustheit, die 500 mAh AA NC gezeigt haben sind wir heute jedenfalls meilenweit entfernt. Aber auch von deren Kapazitätsdichte.
 
So geht es bei SL

So geht es bei SL

Bei meinem 10 S 4500 XTRON-Akku, gekauft im Januar 2015 (ca. 80 Zyklen) ist letzte Woche die Zelle 6 ausgefallen.
Kurzer Anruf bei Stefan, ein Bild vom geblähten Akku und dann m/E. sehr kulantes Angebot:
Neuer Akku mit 40% Preisnachlass.
Es geht auch so.
MfG Wolfgang
 

funky

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Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung und Garantie

Guckstu "Beweislast" im Wikipedia-Artikel zur Gewährleistung. Ab 6 Monaten bist Du in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.

Von daher ist die Aussage von der "Kulanten Regelung" Augenwischerei, gesetzlich sitzen sie in dem halben Jahr sowieso am kürzeren Hebel.

Bei einem Artikel wie einem Akku, wo die Behandlung grossen Einfluss auf die Lebensdauer hat und ein einziger Fehler die Sache massiv schädigen kann, dürfte es schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen.

Das würde ich auch so sehen. Manche verwechseln die 24 monatige Gewährleistung mit Garantie und dem ist nicht so.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will sollte man mit dem Unilog den Akku beim ersten Ladevorgang messen. Dann den Akku - wenn er im Limit betrieben wird – im Flug messen und schauen wann die Zellen anfangen zu driften. Sobald der Akku leer ist geht schlagartig die Spannung runter, die Zellen driften und die Erwärmung im Akku steigt.

Als Beispiel mal hier ein Graphene, gelabelt mit 5200mAh und 15c (ist ein 3s2p), welcher im Limit bis zum Ende betrieben wurde:

Bildschirmfoto vom 2017-10-20 15-50-50.png

Man sieht schön das der Akku sauber die Spannung hält und die einzelnen Zellen gut beieinander liegen. 5200mAh Kapazität hat der keinesfalls, da der Akku schon nach 5054mAh am Ende ist.

Man sollte also nur maximal 80% entladen was in dem Fall 4160mAh gewesen wären!

Der Graphene ist nicht gestorben obwohl das ein extremer langer Test war und hinten hing ja auch nur eine FunCup und „kein stromfressendes Power Gerät“ dran.

Bildschirmfoto vom 2017-10-20 16-06-53.png

Das kann man natürlich nicht machen wenn richtig Power aus dem Akku soll! Da gehört schon ein gescheites Ladegerät mit Messung vom Innenwiderstand und guten anderen Funktionen dazu. Des weiteren die Akkus unbedingt vorheizen und nur auf Storage Spannung lagern. Beim ersten Flug und jedem 10ten loggen was der Akku noch an Punkten bringt.

Alle weiteren Informationen findet man bei den Artikeln von Gerd Giese.
 
An meinem Impressum gibt es nix zu deuteln, da gibt es nix was abmahnfähig ist. Solltest du darauf anspielen das dort keine Bankverbindung hinterlegt ist, das ist kein Abmahngrund.
Nö. Eigentlich darauf das komplett der korrekte Name vom Unternehmen/Unternehmer fehlt.
War aber nur ein nett gemeinter Hinweis.
 
Unterschied Garantie und Gewährleistung

Unterschied Garantie und Gewährleistung

Da geb ich Matze definitiv Recht.

Sowohl nach Deutschem, wie auch nach Schweizer recht unterliegt jedesProdukt der Gewährleistungspflicht.
Mit Gebrauchs- oder Verbrauchsartikeln hat dies definitiv gar nichts zu tun.

Die von Matze erwähnten Beispiele verdeutlichen das ganze nochmals. Ich denke dem ist nichts weiter hinzuzufügen ;)

Die Schwierigkeit insbesondere bei Akkus liegt jedoch darin, das der Käufer in der Beweispflicht liegt, dass der Schaden nicht durch falsche Anwendung defekt gegangen ist.
Bei den meisten Verschleissprodukten (wie auch die erwähnten Autoreifen) ist dies einfach nachzuweisen. Bei einem Akku jedoch leider nicht.

Grüsse Manuel

Gewährleistung und Garantie eine kurze Abgrenzung.


Es gibt Gewährleistung (auch Mängelhaftung oder Sachmängelhaftung genannt) und Garantie.

Garantie ist ein Vertrag der zwischen Hersteller/Händler und Kunde zustande kommen kann, wenn dieser einen solchen Vertrag anbietet, die Gestaltung dieses Vertrages bestimmt der Hersteller/Händler der die Garantie anbietet. Dieser Bereich hat mit der Gewährleistung nicht viel zu tun. Und ist auf weitgehend freiwilliger Basis, zwar gibt es wohl einige Richtersprüche die auch hier bestimmte Reglungen betreffen KFZ Branche. Aber in den Bereich um den es hier geht berührt das nicht.

Gewährleistung ist ein gesetzliches und somit nicht freiwilliges Recht, der Umfang beim Kaufvertrag ergibt sich immer aus der rechtlichen Eigenschaft des Käufers bzw. Verkäufers (Privat oder Händler).
In dem obigen Fall Käufer ist Privatperson und Verkäufer ist Händler somit ist es ein sog. Verbrauchsgüterkauf.
Im Gegensatz zum reinen privat geschlossenen Kaufvertrag (beide Personen sind Privatleute), ist die Gewährleistung auch nicht disponibel.
Der Anspruch gilt nur gegen den Händler nicht gegen den Hersteller.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung für Mängel die beim Übergang der Ware bestanden.
Die Beweislast hierfür ob der Mangel bei Übergabe schon bestand, ist im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach ist die Beweislast bei der Seite die einen Anspruch geltend machen möchte.

In der Praxis heißt das für einen Akku, in den ersten sechs Monaten muss der Händler umtauschen, es sei denn er kann gerichtsfest beweisen das der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist.
Bei einem von außen durch Schlag etc. sichtbar entstanden Mangel dürfte das kein Problem sein, bei einem inneren unsichtbaren Mangel dürfte das schwierig werden.
Nach sechs Monaten muss der Kunde beweisen das der Mangel schon bestand, das dürfte im vorliegenden Fall mit einfachen Mitteln unmöglich sein.
Auch das Prozessrisiko, um so etwas zu klären, dürfte bei einem Akku der vielleicht 100 Euro kostet viel zu hoch sein, auch da ein Gutachten welches den Mangelzeitpunkt bestimmen könnte (wenn es überhaupt realistisch erstellbar ist) schnell mehrere 1000 Euro kosten dürfte. Ob dann ein Gericht einem solchen Gutachten dann auch folgt ist eine andere Sache.

Deswegen muss man immer bedenken, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Übrigens bei einem Händler in Übersee, zum Beispiel Hong Kong kann ich diese Rechte von vorne herein vergessen, wo will ich das denn bitte einklagen, hier bin ich in der Praxis immer nur auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Klageort wäre nämlich in dem Fall Hong Kong und das jeweilige Landesrecht wäre die Grundlage, da ich dieses nicht kenne kann ich hierzu wenig sagen, ob es hier überhaupt eine vergleichbare Norm gibt entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich kaufe meine Akkus deswegen nur noch bei Händlern die ich kenne und deren Kulanzverhalten mir bekannt ist. Deswegen stammen meine Akkus von einem Händler, der hier auch schon genannt wurde und der hauptsächlich Akkus verkauft. Außer Kleinkram stammt alles daher und ich habe bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gehabt.

Und ja, ich kenne auch Leute bei den ein Akku plötzlich kaputt gegangen ist.

Mann sollte auch nicht vergessen auch der Händler kann den defekten Akku an den Hersteller nur dann weiter reichen, wenn der Akku wirklich von Anfang an Mangelhaft wahr, somit würde er wenn er zu schnell alle Ansprüche an erkennt auf dem Schaden sitzen bleiben, weiterhin darf man nicht vergessen das selbst falsche Behandlung nicht gerne vom Kunden auch sich selbst gegenüber eingestanden werden.

Also Kopf hoch dein Händler war ja recht kulant und unter Konto Lebenserfahrung verbuchen.

Zu meiner Person, ich bin kein Anwalt sondern betreibe selbst ein Handelsgeschäft in einem anderen Bereich als Modellbau und kenne das deutsche Schuldrecht auch noch aus meinem BWL Studium. Deswegen ist mir der ganze Themenkomplex nicht fremd.


Viele Grüße

Alex
 

Crizz

User
@Matze : für einen EInzelunternehmer ist das korrekt dargestellt, lediglich für eine juristische Person müßten die entsprechenden Zusätze rein. Aber ich hab mal in der Kopfzeile noch einen kleinen Zusatz reingemacht. Der Rest ist nämlich abhängig von der Rechtsform fest formatiert durch den Hersteller der Shopsoftware, und ob das wirklich abmahnfähig wäre wage ich dann doch etwas zu bezweifeln. Aber ich denke das letzte Missverständnisse nunmehr ausgeräumt sein sollten und danke dir für den netten Hinweis herzlich. Und damit würde ich dann auch wieder zum eigentlichen Topic zurückgehen :)
 
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