Definition Lehrer-Schüler Betrieb?

Hab in der Suche leider nichts richtiges gefunden?

Was muss man als Lehrer/Schüler berücksichtigen (technisch, organisatorisch), damit es juristisch um einen L/S-Betrieb handlet? Es gibt ja in der freien Wildbahn verschiedene Auslegungen von "Sender aus der Handreißen", "2 Sender über Funk", "2 Sender über Kabel","zurufen welche Steuerrichtung der Schüler ausüben sollte" usw...

Was ist ein juristich haltbarer L/S-Betrieb, der dann auch im Rahmen der Modellversicherung (zu mindestens beim DMFV) abgesichert ist?
Der Fahrlehrer beim Auto hat ja auch kein 2. Lenkrad :-o

Danke.

Gruß
Thorsten
 

WalterH

Fördermitglied
Thorsten warum muss man das wissen? Geht es darum, dass nur der Lehrer versichert ist? Ich hab meine Police lange nicht gelesen, ob das reicht.:D

Ansonsten (z.B. wer Schuld hat im Schadensfall, Lehrer oder Schüler?) fürchte ich, dass man das nur mit Sicherheit nach einem gefällten Urteilsspruch sagen kann.:confused:
Cheers
Walter
 

Everything that flies

Vereinsmitglied
Lehrer/Schüler Betrieb

Lehrer/Schüler Betrieb

Hi Thorsten,

ich war vor kurzem auf einer Flugleiterschulung bei Herrn RA Sonnenschein vom DMFV. Da wurde u.a. auf die Möglichkeit hingewiesen, für Neueinsteiger maximal ein halbes Jahr im Lehrer/Schüler Betrieb fliegen zu können und der Lehrer ist der Versicherte, d.h. erst nach dem halben Jahr ist eine eigene Versicherung zwingend vonnöten. Manche verlieren ja in dieser Zeit wieder die Lust.... Bei dieser Gelegenheit wurde auch erörtert, was u.a. Lehrer/Schüler Betrieb ist. Es zählt neben der Kabelverbindung auch diejenige dazu, wo der Lehrer z.Bsp. hintenan steht und bei Bedarf eingreifen kann, d.h. ohne direkte Verbindung mittels Kabel.
 
. Es zählt neben der Kabelverbindung auch diejenige dazu, wo der Lehrer z.Bsp. hintenan steht und bei Bedarf eingreifen kann, d.h. ohne direkte Verbindung mittels Kabel.

Genau das ist die Fragestellung ...
Gibt es hierzu eine Dokumentation oder was worauf sich RA Sonnenschein bezog/bezieht?

Versichert muss grundsätzlich der Lehrer sein, da dieser ja das Modell verantwortet ;-) das war/ist mir bekannt ...
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Thorsten

Mein Namensvetter beim DMFV, Dr. Volker Eckert hat sich bei versicherungsrelevanten Fragen als wirklich kompetenter Ansprechpartner erwiesen. Warum spekulieren wenn es an der Quelle Fachleute gibt? ;)

Ein Anruf genügt. :)
 
Uns UDO, wer auch sonst .... stellt sich die Frage wer hier nichts besseres zu tun hatte ;-) oder anders gesagt, lieber hohles Geschwätz, wie hohle ... - ach auf Dein Niveau klettere ich nicht herauf!!!
In diesem Sinne - danke an alle für die hilfreiche Unterstützung ...
 
Hi Udo
da gib es schon Beiträge , musst mal unter Wildflieger oder Versicherung schauen.
Ich kenne es auch so Versichert ist der Lehrer, System ist egal.
Schülerbetrieb muss in einem Verein auf einen DMFV- Platz stattfinden.
Aber ganz genau kann dir wirklich nur der Volker Eckert DMFV helfen, einfach anrufen ist ein ganz Netter.

Gruß,Herbert;);)
 
Hier die Antwort via Email:

Dr. Volker Eckert - dmfv - vie Email schrieb:
....
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst ist einmal festzuhalten, dass jeder Pilot, der ein Flugmodell betreibt über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen muss. Bei dem mitversicherten Lehrer-Schüler-Betrieb über den Versicherungsschutz in der DMFV-Mitgliedschaft ist der „Schüler“ - ohne eigene Versicherung - über den Lehrer mitversichert. Es ist dieser Betrieb also ein Sonderfall, der eine gesonderte Vereinbarung mit dem Versicherungsgeber erforderlich macht. Dies ist in der Rahmenvereinbarung zwischen HDI-Gerling und dem DMFV erfolgt.

Maßgebend für diesen mitversicherten Lehrer-Schüler-Betrieb sind daher die Vorgaben unseres Versicherungsgebers HDI-Gerling. Entsprechend gilt die Regelung nur für DMFV-Mitglieder/Vereine und hat keine generelle Aussagekraft für andere Organisationen. Hier der entsprechende Auszug aus unserem Infoheft „Versicherungsschutz“:



Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer -/Schülerbetrieb mitversichert.
Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen
den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine
feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der
Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören
und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen
Modellflugvereins stattfinden.

Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter
bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines
Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das
Flugleiterbuch eingetragen werden.
Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der
ersten Einweisung an.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland eingetreten sind.

Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die
Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.
Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten
Mitgliedern prämienfrei enthalten. Der Versicherungsschutz besteht auch auf Modellfluggeländen,
die keine Aufstiegserlaubnis nach § 16 LuftVO besitzen.



Dies sind die Vorgaben, die eingehalten werden müssen, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt gilt.
Gerne zitieren Sie die Antwort auf RCN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi
da war ich ja richtig mit meiner Definition.:D:D:D:D
Der Volker Eckert ist schon ein Netter, seine Antworten kommen immer sehr schnell.

Gruß,Herbert
 
Für mich ist halt die Frage, was muss man machen, damit man auch außerhalb des Vereinsgeländes Versicherungschutz hat und ob dann die Umsetzung L/S genauso erfolgen darf ... hab noch mal nachgefragt :-)
 
so würde ich das verstehen:

L/S-Betrieb versichert beim DMFV-Versicherten Lehrer nur auf einem DMFV-Vereinsgelände = kein V-Schutz für vereinsungebundene DMFV-Mitglieder im L/S-Betrieb, außer Lehrer und Schüler sind mit einer Zusatzversicherung im DMFV versichert!

FPV ist nur für DMFV-Mitglieder auf dem DMFV-Vereinsgelände versichert = kein V-Schutz für vereinsungebundene DMFV-Mitglieder, selbst auf einem DMFV-Vereinsgelände :-( (Warum hier der DMFV/HDI "freie" Mitglieder so benachteiligt???)
FPV ist nur mit einer L/S-Anlage (Kabel/Funk) versichert - das übergeben des Senders ist nicht ausreichend!


Dr. Volker Eckert - dmfv - vie Email schrieb:
.... der Vollständigkeit halber hole ich noch einmal etwas weiter aus:

Der „mitversicherte Lehrer-Schüler-Betrieb“ - unversicherter Schüler mit DMFV-Mitglied (Lehrer) - ist nur auf DMFV-Vereinsgeländen unter Einhaltung der bereits genannten Voraussetzungen möglich.
Außerhalb der DMFV-Vereinsgelände ist der „mitversicherte Lehrer-Schüler-Betrieb“ nicht möglich.

Sollte ein versicherter Modellflugpilot mit Hilfe eines anderen Modellflugpiloten den Modellflug erlernen, so ist dies per Definition nicht der beschriebene „Lehrer-Schüler-Betrieb“, da beide Piloten über einen eigenen Versicherungsschutz verfügen. Es handelt sich hier lediglich um ein „gemeinsames Fliegen“.

Sollten die eingesetzten Modelle nicht schwerer als 1000 g sein, so ist – auch außerhalb von Modellfluggeländen – der Betrieb dieser Modelle über die DMFV-Mitgliedschaft versichert. Haben die Modelle ein Gewicht zwischen 1000 g und 5 kg, so ist neben der DMFV-Mitgliedschaft auch eine Zusatz-Versicherung (Form II, III oder IV) für den benötigten Versicherungsschutz erforderlich.

Sofern sich Ihre Frage auf das Fliegen eines Modells über FPV bezieht, ist hierzu folgendes anzumerken:

Modellflug ist „Sichtflug“. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Pilot das gesteuerte Modell, die Flugbewegungen und die Fluglage beobachten kann. Sofern ein Pilot sein Modell über FPV fliegt, ist dies nicht möglich. Dadurch besteht hier kein Versicherungsschutz.

Versicherter FPV-Flug ist derzeit über den Versicherungsschutz in der DMFV-Mitgliedschaft möglich. Der Versicherungsgeber des DMFV, HDI-Gerling, gewährt hier Versicherungsschutz dann, wenn der FPV-Flug analog den Vorgaben des „mitversicherten Lehrer-Schüler-Betrieb“ durchgeführt wird. Das bedeutet, der Einsatz des entsprechenden Modells erfolgt auf einem DMFV-Vereinsgelände mit Unterstützung eines Mitgliedes eines DMFV-Verein. Die Besonderheit ist hier, dass für diesen Betrieb die Verwendung einer Lehrer-Schüler-Anlage vorgeschrieben wird.

Gibt es andere Verbände/Versicherungen die hier weniger restrektiv unterscheiden? D.h. nicht auf der Vereinsgelände für L/S bzw. für FPV sowie auch auf die L/S-Anlage beschränken?
 

WalterH

Fördermitglied
Vermutlich will die Versicherung sicherstellen, dass bei FPV Flug das Modell nicht kilometerweit "ins Land" fliegt sondern der Flugbereich auf das eher kleine Areal des Vereinsgeländes beschränkt ist.
Die Risiken sind ja auch nicht gerade klein.
Ein typischerweise selbststabilisierendes Modell kann, wenn die Funkverbindung abreisst, locker mehrere Kilometer weit fliegen und dann abstürzen.
 
Vermutlich will die Versicherung sicherstellen, dass bei FPV Flug das Modell nicht kilometerweit "ins Land" fliegt sondern der Flugbereich auf das eher kleine Areal des Vereinsgeländes beschränkt ist.
Die Risiken sind ja auch nicht gerade klein.
Ein typischerweise selbststabilisierendes Modell kann, wenn die Funkverbindung abreisst, locker mehrere Kilometer weit fliegen und dann abstürzen.

Hi
FPV darf so wie so nur mit einem Beobachter geflogen werden der jederzeit eingreifen kann, somit ergibt sich die Entfernung ganz alleine.
Den Modellflug ist Sichtflug ohne technischen Hilfsmittel. ( Optische Brillen ausgenommen);););)
Ein normal geflogenes Modell kann sich auch selbstständig machen.

Gruß,Herbert
 
Vermutlich will die Versicherung sicherstellen, dass bei FPV Flug das Modell nicht kilometerweit "ins Land" fliegt sondern der Flugbereich auf das eher kleine Areal des Vereinsgeländes beschränkt ist.
Die Risiken sind ja auch nicht gerade klein.
Ein typischerweise selbststabilisierendes Modell kann, wenn die Funkverbindung abreisst, locker mehrere Kilometer weit fliegen und dann abstürzen.

1. Risiken sind grundsätzlich genauso hoch / niedrig wie beim normalen Modellflug
2. FPV heißt nicht zwingenderweise selbststabilisierend :-o
 
hier nun noch mal nachgeschärft .... bezüglich FPV

L/S beim FPV heißt => Kabel/Funkverbindung zwischen "Lehrer/Schüler-Sender"
Vereinsgelände beim FPV => Zugelassender Modellflugplatz (da auch vereinsunabhängige Einzelmitgliedschaft den FPV-Fall versichert) - am besten noch, wenn der Verein über den DMFV versichert ist ;-)

Dr. Volker Eckert - dmfv - vie Email schrieb:
Richtig – es reicht nicht aus, den Sender zu übergeben. Es ist ein Lehrer-Schüler-Sender über Kabel/Funk erforderlich.

Der PFV-Flug muss auf einem DMFV-Vereinsgelände durchgeführt werden. Dabei muss das betriebene Modell versichert sein.
Das bedeutet, dass – zumindest - entweder der Spotter oder der FPV-Pilot Mitglied im DMFV sein muss. In beiden Fällen ist das betriebene Modell dann ja versichert.
Die Mitgliedschaft kann dabei auch in Form der Einzelmitgliedschaft bestehen. Nur auf der „grünen Wiese“ oder „im Ort“ geht das alles nicht. Deswegen heißt es ja analog „Lehrer-Schüler-Betrieb“.
Die Bestimmung bezüglich „Vereinsanwärtern“ und „Versicherungszeitraum ein halbes Jahr“ finden deshalb beim FPV-Flug ebenfalls keine Anwendung.
 
Interessant ist, das der DMO (mit der Allianz) das mit FPV ganz einfach und eindeutig regelt sowie auch in den Versicherungsbedingungen beschreibt:

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IV. Halter-Haftpflicht-Versicherung
I. Absatz
.... Flug-, Auto- oder Schiffsmodellen einschließlich der Verwendung einer Minikamera in
Verbindung mit einer Videobrille (FPV), hierbei muß immer ein
zweiter Pilot bereitstehen, der bei Ausfall dieser Steuerungsart das
Modell übernehmen und konventionell nach Sicht steuern kann.
Drehflügler, Modellheißluftballone, Modellzeppeline, Fesseldrachen,
(Lenkdrachen und Einleiner) und der Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen,
ebenso UAV’s bis 25 kg Abfluggewicht.
....
###
https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsport-organisation.de/Versicherungsbedingungen_Allianz_2012.pdf


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Ergänzungen für gewerbliche Nutzung bieten wohl alle an ...
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Beim DAEC hab ich noch nicht so viel richtiges zu L/S, FPV und gewebliche Nutzung dazu gefunden ... da wohl jede Regionaler Verband das eigenständig regeln kann bzw. eigenen Versicherungsbedingungen haben kann ...
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Beim MFSD ebenfalls noch keine genauen Infos L/S, FPV gefunden
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So langsam hab ich das Gefühl, das wenn ich Wettbewerbe fliegen will, bin ich mehr oder weniger an den DAEC gebunden ... wenn ich eine gute Versicherung für "Wildfliegen" will, dann an den DMFV und wenn ich FPV fliegen will an den DMO .... Gewerbliche Nutzung dann noch mal eine Option bei einem der Anbieter :-o

Aber mit 3 Versicherern bin ich ja dann total überversichert! ;-)
 
Ergänzend zur DMO:
Leider wurden meine detailierten Fragen nicht beantwortet und es konnte mir keine Versicherungsbedinungen vorgelegt werden - es wurde leider nur auf die HP verwiesen .... Und dort steht im letzten Absatz, das nicht alle beroffenen Umfänge hier (auf der HP) gelistet sind ...

Hat jemand der beim DMO versichert ist, zu fällig eine Versicherungspolice mit Versicherungsbedingungen, die er uns hier zur Verrfügung stellen könnte? Am besten ein Dokument direkt von der Allianz?
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Beim DAEC hab ich noch nicht so viel richtiges zu L/S, FPV und gewebliche Nutzung dazu gefunden ... da wohl jede Regionaler Verband das eigenständig regeln kann bzw. eigenen Versicherungsbedingungen haben kann ...
...
Hallo zusammen,

ich bin zwar auch über den DAEC versichert (Landesverband Bayern = LVB), weiß aber nicht, ob da jeder Landesverband eigene Versicherungsbedingungen hat.

Gestern wurde in der der Spartenversammlung Modellflug des LVB nochmal klargestellt:
FPV ist im LVB versichert, wenn es im echten Lehrer-Schüler-Betrieb gemacht wird. Das heißt, der Schüler fliegt FPV und ist mit dem Lehrersender per Kabel oder Funk verbunden, so daß der Lehrer jederzeit übernehmen kann.

Servus
Hans
 

jmoors

Vereinsmitglied
Ergänzend zur DMO:
Leider wurden meine detailierten Fragen nicht beantwortet und es konnte mir keine Versicherungsbedinungen vorgelegt werden - es wurde leider nur auf die HP verwiesen .... Und dort steht im letzten Absatz, das nicht alle beroffenen Umfänge hier (auf der HP) gelistet sind ...

Hat jemand der beim DMO versichert ist, zu fällig eine Versicherungspolice mit Versicherungsbedingungen, die er uns hier zur Verrfügung stellen könnte? Am besten ein Dokument direkt von der Allianz?

So ein Verhalten wäre für mich der Grund, mich nicht beim DMO zu versichern. Wenn die sich jetzt schon so anstellen, ws soll dann erst im Schadenfall sein?

Gruß, Jürgen
 
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