Hallo Dirk,
hast Du auch
das Impressum gelesen?
Servus
Hans
Ja, aber ich habe die Quelle vergessen zu nennen.
Sorry für off topic.
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Zitatrecht und Bildzitat
Das Zitatrecht ist eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht (Paragraf 51 Urheberrechtsgesetz).
Es sieht vor, dass Inhalte aus geschützten Werken in begrenztem Umfang verwendet werden
dürfen, wenn dies erforderlich ist, beispielsweise um eine eigene Aussage zu belegen.
Die Belegfunktion ist aber nur einer von vielen anerkannten Zitatzwecken.
Für Zitate müssen keine Erlaubnisse eingeholt werden – die Urheber*innen müssen dies
dulden, weil so Wissensaustausch, neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Diskurse
ermöglicht werden. Dieses Zitatrecht schließt auch die Verwendung von Bildern
ein, die sogar vollständig verwendet werden dürfen.
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Auszug von hier:
Urheberrecht: Wie sich Screenshots rechtlich einwandfrei für Bildungsmaterialien nutzen lassen. Das erklärt unsert Text mit vielen Beispielen
irights.info
Gruß,
Dirk