Die EU-Kommission hat neue Rechtsvorschriften für UAS ausgeheckt (Verschärfung des Rechtsrahmens)

Zunächst wäre eine funktionierende Drohnenerkennung hilfreich...
Ich erhöhe auf
"Zunächst wäre eine funktionierende Terror-Drohnenerkennung hilfreich..."

Im Rahmen der individuellen Definitionsfreiheit definiere mich auch grad mal als Drohne...
Uuuund? Kann mich jemand erkennen? <fettgrins>

CU Eddy
 
Im Rahmen der individuellen Definitionsfreiheit definiere mich auch grad mal als Drohne...
Uuuund? Kann mich jemand erkennen? <fettgrins>

Ach Du bist das gewesen mit dem gelb - schwarzen Bienchenkostüm. Nur mit dem Stachel da ist noch Luft nach oben bei Dir, weil der gehört nach Hinten. 😁

Zunächst wäre eine funktionierende Drohnenerkennung hilfreich...

Das habe ich vor knapp 10 Jahren schon probiert.
Das Einzige was dabei raus gekommen ist, ist das ich einen Multikopter als Unterkategorie der Drehflügler definiert habe.

Im übrigen wird auch ab einem gewissen Grad der Automatisierung eines UAS eine elektronische Erkennung des Gerätes gefordert.
Das wiederum erfolgt dann über das Mobilfunknetz für den so genannten U-SPACE Bereich oder alternativ über ADS -B bzw bei größerem Gerät Transponder.

Also das gibt es alles schon, bzw ist es Vorgesehen in den Regulierungen, die auch schon längst in Kraft, aber leider nicht umgesetzt sind.


Gruß Horst
 
Im übrigen wird auch ab einem gewissen Grad der Automatisierung eines UAS eine elektronische Erkennung des Gerätes gefordert.
Das wiederum erfolgt dann über das Mobilfunknetz für den so genannten U-SPACE Bereich oder alternativ über ADS -B bzw bei größerem Gerät Transponder.

Also das gibt es alles schon, bzw ist es Vorgesehen in den Regulierungen, die auch schon längst in Kraft, aber leider nicht umgesetzt sind.


Gruß Horst
Ach Horst - die bösen Jungs werden sicher gerne den Regulierungen entsprechende Drohnen einsetzen, damit die Identifikation auch klappt.
 
Auch dazu findet sich etwas in diesem Artikel zu dem aktuellen Vorfall in Leipzig:


Er (Kiesewetter) sprach sich dafür aus, Drohnen in Deutschland stärker zu überwachen, etwa durch automatische Signale, wie sie bei Flugzeugen üblich seien. „Und wenn dann Drohnen ohne diese entsprechenden Signale in der Luft sind, dann müssen sie runtergeholt werden“, sagte Hardt. Dafür gebe es bereits Mittel.

Ich vermute, damit dürfte alle politischen Weichen nun Richtung "Fernidentifikationspflicht" gestellt sein...
 
Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Fernidentifikation in den Bereichen wo wir nicht fliegen dürfen (Flughafen, kritische Infrastruktur,....)
Da sollte alles vom Himmel geholt werden was stört. Auf dem Modellflugplatz, am Hang oder irgendwo auf der Wiese wo niemand gefährdet wird wird auch niemand ein Abwehrgerät aufstellen/Betreiben oder begründen können, da braucht's auch keine Erkennung....

Uns fehlt Lobby: allein durch kritische Situationen soll ein Hobby eingeschränkt werden.
Was ist schon alles mit Kraftfahrzeugen gemacht worden, versehentlich+absichtlich,... trotzdem kein Verbot, kein Geofence, keine Personenschutzerkennung, nichtmal ne Diskussion darüber....
 
Ich vermute, damit dürfte alle politischen Weichen nun Richtung "Fernidentifikationspflicht" gestellt sein...
Das ist sehr wahrscheinlich. Allerdings halte ich es für naive zu glauben, das dadurch die Identifikation einfacher wird. Dann werden die bösen Jungs ne ID verwenden (geklaut, gefälscht,...)
Die bösen Drohnen sind über andere Maßnahmen zu identifizieren ( Radar, Optik, Akustik,...) sonst wird das nichts...
 
Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Fernidentifikation in den Bereichen wo wir nicht fliegen dürfen (Flughafen, kritische Infrastruktur,....)
Da sollte alles vom Himmel geholt werden was stört. Auf dem Modellflugplatz, am Hang oder irgendwo auf der Wiese wo niemand gefährdet wird wird auch niemand ein Abwehrgerät aufstellen/Betreiben oder begründen können, da braucht's auch keine Erkennung....

Uns fehlt Lobby: allein durch kritische Situationen soll ein Hobby eingeschränkt werden.
Was ist schon alles mit Kraftfahrzeugen gemacht worden, versehentlich+absichtlich,... trotzdem kein Verbot, kein Geofence, keine Personenschutzerkennung, nichtmal ne Diskussion darüber....
Da schließe ich mich uneingeschränkt an!

Aber neben Lobby scheint uns auch Zusammenhalt zu fehlen. Hier im Thread gab es schon ne Menge Friendly Fire.

So eine Entwicklung muss doch jeden Modellflieger extrem wütend machen und uns zusammenrücken lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die bösen Drohnen sind über andere Maßnahmen zu identifizieren ( Radar, Optik, Akustik,...) sonst wird das nichts...
So seh ich das auch - das Verbotene ist ja nicht die Drohne sondern der Ort, der eh schon verboten ist.
Die Id bietet da die Möglichkeit falsche Färten zu legen: Wenn eine Drohne über dem Flughafen auftaucht sollte die runtergeholt werden, egal ob die ID auf einen 6-jährigen Timmy oder auf einen 51-jährigen Ivan deutet - nur das bringt Sicherheit...
Technisch geht das auch schon es gibt ne Firma die in 2s ne Drohne mit Laser runter holt:
 
... Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle für einen Anschlag, der auf hochprofessionelle Täter zurückgeht.
... Solche hybriden Bedrohungslagen müssten sehr professionell vorbereitet und umgesetzt werden.
... Es deute aber vieles auf ein „nicht-amateurhaftes Vorgehen“ und „professionelle Technik“ hin.
... Dass es nicht zur Explosion kam, lag demnach daran, dass der Zünder defekt war.

Wie kommen die bei dem Pfusch auf hochprofessionelle Täter?

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesells...hte-als-drahtzieher-fur-moglich-15914691.html

... Der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev, vermutet Russland hinter dem Drohnen-Vorfall. „Ich hoffe, dass auch all die Behörden in Deutschland jetzt die Tatsachen feststellen. Aber wer könnte es noch sein außer Russland?“, sagte er dem Nachrichtensender Welt TV.

Wer hat nochmal die Nordstream Pipeline gesprengt?


Exklusive Aufnahmen – Das ist die Drohne vom Flughafen Leipzig

Warum gibt es nur unscharfe Bilder?


... Die EU-Kommission hat neue Rechtsvorschriften für UAS ausgeheckt (Verschärfung des Rechtsrahmens)

Kommt doch ganz zufällig sehr gelegen.

Kann alles sein, oder auch nicht, die Welt ist schon komisch geworden 😎
 
Das passt dann ja z.Z. auch zu dem Thema.
Auf dem Flughafen Friedrichshafen wird mit einer Drohnenshow gefeiert.
FB_IMG_1785999011202.jpg


Gruß Arno
 
Welt ist schon komisch geworden 😎
Komisch sind auch Vermutungen. ;)

Mal zurück zum Thema.
Die Frage ist, ob aufgrund der Geschehnisse in Leipzig sich jetzt Türen schließen, die bisher wichtig waren in den "diplomatischen Gesprächen" zwischen EU-Abgeordneten und unseren Interessensverbänden?
Die Position der Modellflieger wird auf den ersten Blick nicht besser.
Wenn das mediale Interesse abebbt, wird das hoffentlich wieder einfacher.
 
Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Fernidentifikation in den Bereichen wo wir nicht fliegen dürfen (Flughafen, kritische Infrastruktur,....)
Auch das ist exakt so vorgesehen in den EU Regularien.
Flughäfen z.B. haben aus dem Grund eine CTR und auch Modellflieger dürfen dort fliegen, wenn im Flieger eine "Fernidentifikation", die auch das Kennzeichen des UAS ausgibt, eingebaut und in Betrieb ist.
Das wäre dann eine Flarm - ADS -B Lösung im low cost Bereich. (Muss nur senden und nicht empfangen.)

Die Kommunikation zwischen Pilot und der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle, erfolgt per Mobilfunk, also über das so genannte U-Space System.

In unkontrollierten Lufträumen brauchst Du die Ausrüstung im Flieger natürlich nicht und die Kenntnisse die gefordert sind, sind natürlich auch deutlich weniger. Wenn Du auf einem Clubgelände fliegst, dann brauchst Du noch nicht mal Kenntnisse nachweisen, dann genügt wenn der Flieger den Du fliegst auf einen Halter registriert ist.
(Gilt dort als Superviced, dass hat der Frank damals noch angeregt dass einzubauen.)

Ach Horst - die bösen Jungs werden sicher gerne den Regulierungen entsprechende Drohnen einsetzen, damit die Identifikation auch klappt.

Ganz verhindern können wird man es nicht, aber man muss es denen ja nicht noch einfach machen sich solche Dual Use Komponenten unbemerkt im Handel zu beschaffen.

Gruß Horst
 
Ganz verhindern können wird man es nicht, aber man muss es denen ja nicht noch einfach machen sich solche Dual Use Komponenten unbemerkt im Handel zu beschaffen.

Gruß Horst
Auch das ist illusorisch - ein Microcontroller, ein GPS Modul und fertig. Oder einfach ein Smartphone. All diese Ansätze es durch Regulierung in den Griff bekommen zu wollen laufen ins Leere.
 
Danke Horst - Ich hoffe das du mit deiner Einschätzung recht hast.

BTW Eine flächendeckende "Radarüberwachung" die Dronen unabhängig einer integrierten Fernidentifikation bis herunter zu Miniaturgrösse dedektiert und verfolgt ist anscheinend auch schon angedacht:


Jeder 6G Mobilfunkmast wird damit auch zum Radar. Allerdings kann damit dann alles überwacht werden, auch Personen am Boden, Fahrzeuge, etc. was noch einige andere Fragen aufwirft:

 
Also eigentlich muss doch nur "kritische Infrastruktur" jedwedes UAS das keine Kennung Ausstrahlt "abwehren".
Damit brauchen doch nur die UAS eine elektronische Sichtbarkeit, die legal in diese Zonen einfliegen wollen.

Meiner Meinung nach ist dies der einzige effektive/wirksame Weg.
Anderenfalls wird man nur wieder feststellen dass erneut ein böser Bube sich nicht an die Regeln gehalten hat und sucht nach dem nächsten Gesetz diejenigen auf ein Weiteres zu gängeln ohne das eigentliche Problem zu bearbeiten...;)
 
Danke Horst - Ich hoffe das du mit deiner Einschätzung recht hast.

BTW Eine flächendeckende "Radarüberwachung" die Dronen unabhängig einer integrierten Fernidentifikation bis herunter zu Miniaturgrösse dedektiert und verfolgt ist anscheinend auch schon angedacht:


Jeder 6G Mobilfunkmast wird damit auch zum Radar. Allerdings kann damit dann alles überwacht werden, auch Personen am Boden, Fahrzeuge, etc. was noch einige andere Fragen aufwirft:


Das U-Space System kann sogar über das Mobilfunknetz auf die einzelnen Geräte, die über einen entsprechenden Automatisierungsgrad verfügen, zugreifen und ggf zur Landung zwingen, d.h. die Kontrolle über die Geräte übernehmen.

Ein Beispiel dafür ist die Landung eines Rettungshubschraubers um diesem Platz zu machen.
Auch bei Unfällen, Bränden und Katastrophen kann über das System eingegriffen werden bei Bedarf. (Einsatzkräften von Feuerwehr die auch Drohnen einsetzen Platz machen, Gaffer fernhalten......)
Das ist dann aber E-Identification die im Rahmen von UAS Open zur Anwendung kommt.

Der Betrieb im Rahmen von Artikel 16 läuft auf Basis der gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsordnung (SERA) deswegen auch Flarm ADS -B für Flüge in Kontrollierten Lufträumen, in unkontrollierten Lufträumen mit einem Steuerungssystem das die Anforderungen von C4 erfüllt ist gar nichts Notwendig.
( Mindestausrüstung eines Segelflugzeuges ist Fahrtmesser, Höhenmesser und Anschnallgurte vierteilig. Brauchen wir als Piloten am Boden alles nicht, also brauchen wir nur eine Registrierung als C4 UAS und ggf ein Lärmzeugnis wenn ein Antrieb eingebaut ist)

Zu meiner Einschätzung der Lage.
Ich bin hier eher im Rahmen der EU VO 2018/1139 Artikel 91 unterwegs, nicht auf Basis von Schätzungen.

Auch das ist illusorisch - ein Microcontroller, ein GPS Modul und fertig. Oder einfach ein Smartphone. All diese Ansätze es durch Regulierung in den Griff bekommen zu wollen laufen ins Leere.

Daher vorgesehen ist das der Inverkehrbringer, also der Hersteller, Händler oder Importeur, für Produkte die nicht den Konformitätsforderungen der Regulierung 2019/945 entsprechen haftet, wird sich jede und jeder sehr gut überlegen ob sie oder er solche Mikrocontroller verkauft weil das ziemlich teuer werden kann.

Eigenbauten, die im Rahmen der RED möglich sind, bedürfen, wenn sie für ein UAS verwendet werden, ebenso der Freigabe, weil man dass Gerät sonst nicht einordnen kann.

Die Software der Controller / Empfänger ist ebenfalls Teil der Zertifizierung, also dürfen nur Softwareupdates des Herstellers verwendet werden, die natürlich den Konformitätsforderungen entsprechen muss. (Der Hersteller ist also der Musterbetreuer seiner Microcontroller und muss Sorge dafür tragen dass diese nicht durch Dritte verändert werden können, zum Beispiel durch eine nicht lizenzierte Software.)

Kritische Infrastruktur ist unabhängig von irgendeiner Kennung immer zu schützen. Dort haben Drohnen nichts zu suchen.

Der Schutz solch kritischer Infrastruktur nennt sich in Deutschland ED - R , also ein Gebiet mit Flugbeschränkungen zum Beispiel über Atomkraftwerken, oder im Rahmen von UAS Open / U-Space no fly Zone.

Im ersten Fall sieht man die auf Luftfahrtkarten, im zweiten Fall blockiert entweder das Gerät selbst den Betrieb in diesen Geografischen Bereichen (Geofencing) oder die vorgeschriebene App zeigt Dir an das Du da nicht fliegen darfst und U-Space natürlich deinen Standort.
Fliegst Du im Rahmen von UAS Open ohne Geofencing oder App in solchen Geografischen Gebieten gilt das elfte Gebot, sonst wird es Teuer.

Auch hier gilt, alles schon Fertig und die Verordnungen dazu längst in Kraft.

Gruß Horst
 
Tja Horst, und wie lange dauert´s noch bis all das für Modellflugzeuge (sind ja schließlich auch UAS) und flächendeckend vorgeschrieben wird, also kein Flug mehr ohne Flightcontroller (damit Geofencing durchgesetzt werden kann) und möglichst auch mit Remote ID und permanenter Internetverbindung des Modells? Wenn das kommen sollte wäre es für mich das Ende des Modellflugs. Wird allerdings immer wahrscheinlicher, der Vorfall in Leipzig pusht die Entwicklung noch.

Gruß, Karl Hinsch
 
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