Danke Horst - Ich hoffe das du mit deiner Einschätzung recht hast.
BTW Eine flächendeckende "Radarüberwachung" die Dronen unabhängig einer integrierten Fernidentifikation bis herunter zu Miniaturgrösse dedektiert und verfolgt ist anscheinend auch schon angedacht:
Jeder 6G Mobilfunkmast wird damit auch zum Radar. Allerdings kann damit dann alles überwacht werden, auch Personen am Boden, Fahrzeuge, etc. was noch einige andere Fragen aufwirft:
ISAC macht Mobilfunk- und WLAN-Netze zu Radarsystemen. Die Datenschutzkonferenz warnt vor erheblichen Grundrechtsrisiken und neuer Massenüberwachung durch 6G.
www.heise.de
Das U-Space System kann sogar über das Mobilfunknetz auf die einzelnen Geräte, die über einen entsprechenden Automatisierungsgrad verfügen, zugreifen und ggf zur Landung zwingen, d.h. die Kontrolle über die Geräte übernehmen.
Ein Beispiel dafür ist die Landung eines Rettungshubschraubers um diesem Platz zu machen.
Auch bei Unfällen, Bränden und Katastrophen kann über das System eingegriffen werden bei Bedarf. (Einsatzkräften von Feuerwehr die auch Drohnen einsetzen Platz machen, Gaffer fernhalten......)
Das ist dann aber E-Identification die im Rahmen von UAS Open zur Anwendung kommt.
Der Betrieb im Rahmen von Artikel 16 läuft auf Basis der gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsordnung (SERA) deswegen auch Flarm ADS -B für Flüge in Kontrollierten Lufträumen, in unkontrollierten Lufträumen mit einem Steuerungssystem das die Anforderungen von C4 erfüllt ist gar nichts Notwendig.
( Mindestausrüstung eines Segelflugzeuges ist Fahrtmesser, Höhenmesser und Anschnallgurte vierteilig. Brauchen wir als Piloten am Boden alles nicht, also brauchen wir nur eine Registrierung als C4 UAS und ggf ein Lärmzeugnis wenn ein Antrieb eingebaut ist)
Zu meiner Einschätzung der Lage.
Ich bin hier eher im Rahmen der EU VO 2018/1139 Artikel 91 unterwegs, nicht auf Basis von Schätzungen.
Auch das ist illusorisch - ein Microcontroller, ein GPS Modul und fertig. Oder einfach ein Smartphone. All diese Ansätze es durch Regulierung in den Griff bekommen zu wollen laufen ins Leere.
Daher vorgesehen ist das der Inverkehrbringer, also der Hersteller, Händler oder Importeur, für Produkte die nicht den Konformitätsforderungen der Regulierung 2019/945 entsprechen haftet, wird sich jede und jeder sehr gut überlegen ob sie oder er solche Mikrocontroller verkauft weil das ziemlich teuer werden kann.
Eigenbauten, die im Rahmen der RED möglich sind, bedürfen, wenn sie für ein UAS verwendet werden, ebenso der Freigabe, weil man dass Gerät sonst nicht einordnen kann.
Die Software der Controller / Empfänger ist ebenfalls Teil der Zertifizierung, also dürfen nur Softwareupdates des Herstellers verwendet werden, die natürlich den Konformitätsforderungen entsprechen muss. (Der Hersteller ist also der Musterbetreuer seiner Microcontroller und muss Sorge dafür tragen dass diese nicht durch Dritte verändert werden können, zum Beispiel durch eine nicht lizenzierte Software.)
Kritische Infrastruktur ist unabhängig von irgendeiner Kennung immer zu schützen. Dort haben Drohnen nichts zu suchen.
Der Schutz solch kritischer Infrastruktur nennt sich in Deutschland ED - R , also ein Gebiet mit Flugbeschränkungen zum Beispiel über Atomkraftwerken, oder im Rahmen von UAS Open / U-Space no fly Zone.
Im ersten Fall sieht man die auf Luftfahrtkarten, im zweiten Fall blockiert entweder das Gerät selbst den Betrieb in diesen Geografischen Bereichen (Geofencing) oder die vorgeschriebene App zeigt Dir an das Du da nicht fliegen darfst und U-Space natürlich deinen Standort.
Fliegst Du im Rahmen von UAS Open ohne Geofencing oder App in solchen Geografischen Gebieten gilt das elfte Gebot, sonst wird es Teuer.
Auch hier gilt, alles schon Fertig und die Verordnungen dazu längst in Kraft.
Gruß Horst