Die neue Interessengemeinschaft IG-Hangflug.eu

Hallo Zusammen!
Ich denke, es herrscht Konsens, dass wir uns nicht weiter mit Parteipolitik beschäftigen sollten. Unser Anliegen ist überparteilich und da auch überhaupt nicht konfliktbehaftet. Diejenigen, die naturnahen, umweltverträglichen Sport wie Segelflug betreiben, haben schließlich ein eigenes primäres Interesse an der Bewahrung dieser Umwelt. Wer pflegt/ putzt zum Beispiel die Teck, wenn nicht die Modellflieger? Grillende Großstädter am Wochenende?
Dennoch gab und gibt es konkrete Hinweise, die eine allgemein weniger liberale Gesinnung ab den Wahlen vermuten lassen. Daher sind diese Überlegungen als rein strategischer Natur zu sehen. Sie spiegeln nicht die politische Gesinnung von irgendwem wider... erst Recht nicht der IG-Hangflug. Wir sind allesamt ziemlich der Natur verbunden ;)
Ich denke übrigens auch, dass in der Sache weit mehr grundsätzlicher Konsens zwischen den Verbänden herrscht, als es so allgemein den Anschein nach außen hat. Zumindest in Deutschland höre ich einen gewissen einhelligen Tenor, dass wir grundsätzlich auf einem guten Weg sind, mit BE im Verbandrahmen als gute Basis für alles Weitere. Prio müsste jetzt für uns alle sein, den gesetzgeberischen Prozess dahin nicht auf der Zielgeraden zu gefährden, um am Ende die Open Category zu vermeiden. Wenn es dabei aber noch gewisse Nachbesserungen geben kann, warum nicht? Im Rahmen einer Zustimmung unter Änderungsvorbehalt des Bundesrates denkbar. Nur Hauptsache, das Gesetzt kippt nicht und muss zurück in den Bundestag!
Ich bin da inzwischen ziemlich zuversichtlich, dass das alle Protagonisten ähnlich sehen. Und am Ende werden wir uns (hoffentlich) von den negativen Beispielen aus anderen Ländern absetzen und einen gewissen Benchmark setzen! Mit vernünftigen, umwelt-sowie sicherheitsbewussten Regeln, in liberaler Grundgesinnung.
 
Bei diesen Gremien ist auf jeden Fall noch erhebliche Überzeugungsarbeit zu leisten.
Es ist nich einfach in diesem Umfeld die Genehmigenden davon zu überzeugen das ein Modellfluggelände in der sonst als hochleistungslandwirtschaftlich genutzen Flächen ein Rückzugsort für bedrohte Arten sein kann.
Z.B: Streng geschützt Ziesel. 3 Modellflugplätze, mit Ziesel Bestand ,welche sich durch uns nicht stören lassen. Einer davon war von der Schließung bedroht. Dank der Naturschützer darf er bleiben. Da eine andere Nutzung, die Ziesel stärker stören würden.
 
Z.B: Streng geschützt Ziesel. 3 Modellflugplätze, mit Ziesel Bestand ,welche sich durch uns nicht stören lassen. Einer davon war von der Schließung bedroht. Dank der Naturschützer darf er bleiben. Da eine andere Nutzung, die Ziesel stärker stören würden.
Das hört man gerne
hast du da Schriftverkehr drüber, damit ich im Bedarfsfall bei den Behörden auftrumpfen kann und weiter überzeugen.
Gruß
Martin
 
Warum ist eine Betriebserlaubnis im Verbandsrahmen so wichtig?
Es wird was Neues kommen: U-Space. Die neuen Europäischen Regeln sagen klipp und klar, dass der Modellflugbetrieb die Anforderungen an den Betrieb im U-Space Luftraum erfüllen muss. Das bedeutet über kurz oder lang: Transponderpflicht!
Ich denke, das ist noch nicht jedem so richtig klar:
in ganz Europa wird es massive Einschränkungen in Kombination mit einer individuellen, technischen Eigenüberwachung geben. Dies wird nur vermeidbar sein, wenn die Verbände eine BE, und somit Flugbetrieb in der Specific Category ermöglichen!
Die EU- Länder und deren Verbände haben es jetzt noch in der Hand, für ihre Piloten (und Gäste) akzeptable Rahmenbedingungen zu schaffen. Oder man wird mit dem Minimal-Ergebnis Open Category leben müssen. Es ist für niemanden, der sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, nachvollziehbar wie man in der Open Category einen Lösungsweg sehen kann! Auch Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die auf Modellflieger setzen, sollten sich hier schnellstmöglich interessenvertreten lassen.
Nochmal: Es geht vor Allem darum, ob man die von der EU ausdrücklich vorgesehene Privilegierung gegenüber dem kommenden U-Space nützen will oder nicht. Es wird ein existenzielles Zukunftsthema werden, wesentlich wichtiger als die hier vielbeschworenen 120 oder 150m, über Pilot oder Konturenflug, größer oder bis 10kg...
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
Habe ich das richtig verstanden, daß ein Fliegen in den Grenzen der Specific Category möglich sein könnte, aber ohne die sehr aufwändigen Prüfungen dafür ablegen zu müssen?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Habe ich das richtig verstanden, daß ein Fliegen in den Grenzen der Specific Category möglich sein könnte, aber ohne die sehr aufwändigen Prüfungen dafür ablegen zu müssen?
Nein,
das ist nicht richtig.
Der Modellflug hat ausserhalb der Open- oder Specific Category eine eigene und gegenüber den genannten Kategorien im §16 der Europäischen DVO eine recht komfortable Regelung, die jetzt national umgesetzt werden muss.
Open taugt nix wg. der starken Einschränkungen und Specific taugt auch nix wg. der hohen Anforderungen. Für den Modellflug gibts eine Extrawurst, die jetzt genutzt werden will.
Weder die Limitierungen der Open Category noch die hohen Anforderungen der Specific Category sind auf den organisierten Modellflug anwendbar.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Ich bezog mich mit meiner Frage auf den Beitrag von Compositas:

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Vermutlich verstehe ich das falsch, aber der Begriff der Specific Category hat mich irritiert.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
der organisierte Modellflug muss sehr genau auf eine Differenzierung zwischen der Specific Category und dem §16 achten. Der §16 bietet dem Modellflug Möglichkeiten und Erleichterungen, die es in Specific nicht gibt. Daher muss hier auf eine klare Abgrenzung und korrekte Begrifflichkeiten Wert gelegt werden.
Das Gleiche gilt für die neue LuftVo, die ebenfalls sehr deutlich zwischen Specific und §16 unterscheidet und im Rahmen des §16 Verbesserungen gegenüber der alten LuftVo bietet, wenn sie so wie vorliegend verabschiedet wird. Eine Blockade der neuen LuftVo wäre nebenbei eine Katastrophe für den Modellflug und würde diesem massiv schaden.
 
Mea culpa, meinte BE/ Art 16. Die open gilt es jedenfalls zu vermeiden und das ist trotz allem Verbandssache. Die open wird in einer Transponder Pflicht münden oder / und auf Gebiete beschränkt. Das heißt, unter u-space wird der Luftraum für Modellflug keineswegs mehr frei sein und das ohne Not...
 
Hallo zusammen!
Wir sind ab sofort dabei und freuen uns auf den konstruktiven Austausch!

Gerd Holzner, IG-Hangflug

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Die 5 Generalversammlung der EMFU fand am 22.5.2021 pandemiebedingt als Online-Veranstaltung mit stark reduziertem Programm statt.

Dabei wurden 2 neue Mitglieder in die EMFU aufgenommen.

Die Asociation Espanola Aeromodelismo (AEAMD) und die IG-Hangflug. Anstehende und wichtige Programmpunkte ist das Thema U-Space und die Situation für Gastflieger in Europa. Ferner wurden Dave Phipps (BMFA) und Frank Tofahrn in ihren Ämtern als Präsident und Generalsekretär bestätigt.

EMFU

European Model Flying Union


EUROPEAN MODEL FLYING UNION
REPERESENTING MODEL FLIERS IN EUROPE
 
Dabei wurden 2 neue Mitglieder in die EMFU aufgenommen.
Mit dem Hinweis auf die letztendliche offizielle Bestätigung der Mitgliedschaft bei der nächsten Vollversammlung der EMFU voraussichtlich im Oktober diesen Jahres erkläre ich, dass die IG-Hangflug sowie die AEAMD diesen Status noch nicht haben!
Ich bitte die Missinterpretation obiger Meldung des Generalsekretärs der EMFU zu entschuldigen!
 

Komoot

User
Hallo Kollegen,
danke für eure tollen und informativen Post`s. Ich bin nun seit 47 Jahren leidenschaftlicher Segelflieger und lese seit einiger Zeit das neueste unter EASA mit. Leider konnte ich immer noch nicht den genauen Grund all dieser Maßnahmen erörtern. Habe auch beim LBA die Online Schulung mit Prüfung gemacht und habe darin keinerlei Sinn für einen Segelflieger erkennen können. Irgendwie habe ich es gemacht da ich ansonsten in Österreich an keinen Hang mehr fliegen darf. Irgendwie erschreckt mich dieses Zenario sehr wie hier mit abertausenden Modellfliegern umgegangen wird um seine Wirtschaftlichen Interessen auf Paragraphen Ebene dingfest zu machen und alles andere zu nichte macht. Ich weiß gar nicht wie ich 47 Jahre lang ohne diese wirren Anordnungen meine Modellfliegerei ohne große Störungen und Ereignisse genießen konnte. Aber jetzt ist langsam bei mir ein Punkt erreicht dass ich mich schon Frage ob Modellflug demnächst eine Berufspiloten Linzenz benötigt. Trotzdem bedanke ich mich bei allen die hier so tapfer an der Front mitkämpfen das eventuell eine Sinnhafte Lösung zustande kommt.

VG
Paul
 
ig-interessengemeinschaft-hangflug_sign.jpg
Wie schon vor einigen Wochen angekündigt lösen wir nun unser Versprechen ein, eine Liste aller österreichischen Modellflugplätze sortiert nach "bei der Austro Control gelistet" bzw. "nicht gelistet" zu präsentieren, die ebenso mit einer Sortierfunktion versehen ist, die es erlaubt, ebene Plätze von Hangflug-Regionen zu trennen.
Und genau diese "nicht gelisteten" Plätze und Flughänge sind, so wie es aussieht, die Verlierer im Machtpoker um die Lufthoheit! Schon mal was von der OPEN Kategorie der EU-DVO gehört?
Wer mehr wissen will: Die Liste ist für angemeldete Mitglieder der IG-Hangflug über diesen Link zugänglich
https://ig-hangflug.eu/hangflug-in-oesterreich
Wer noch nicht Mitglied ist, kann sich einfach auf der Webseite registrieren über den Button "Registrieren" im Menü.

By the way .... es kann sein, dass noch nicht alles perfekt ist und eventuell Doppler in der Liste sind. Das wird aber sukzessive korrigiert!
 

Robinhood

Vereinsmitglied
So ganz falsch war die Formulierung wohl doch nicht, oder? Die Zulassung "im Rahmen der Verbände" nach §16 setzt sehr wohl die spezifische Kategorie voraus.

Aber nicht für den einzelnen Otto Normalmodellpiloten, sondern eher für den Verband (als Körperschaft), so verstehe ich das.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
So ganz falsch war die Formulierung wohl doch nicht, oder? Die Zulassung "im Rahmen der Verbände" nach §16 setzt sehr wohl die spezifische Kategorie voraus.

Siehe Hier

Anhang anzeigen 11985336
Tja, wenn das alles so einfach wäre.
Bei der Einordnung des §16 gibt es kein schwarz und weiss sondern viele Grautöne.

§16 gehört sich nicht in die Open Category. Das ist sicher.
§16 ist der Specific Category recht ähnlich. Aber eben nur ähnlich, da er gegenüber Specific in den Verfahren bevorzugt ist. Deshalb sollte hier der Modellflug peinlich genau darauf achten, dass der Abstand und die Bevorzugung gegenüber Specific gewahrt bleibt.
§16 beinhaltet de facto auch ein Standard Scenario (grüne Wiese) nur ein richtiges Standard Scenario ist das eben auch nicht.
§16 ist auch so ein kleines bisschen ein LUC (Light UAS operator certificate) für arme Leute, aber damit auch nur begrenzt vergleichbar.
§16 ist also irgendwie nicht richtig Fisch oder Fleisch sondern beinhaltet von Vielem jeweils Etwas.

Allerdings kommen die Verfahren des § 16 der Specific Category noch am nächsten. Es gilt nur, einen gewissen Abstand zu halten, um nicht mit den Kommerziellen in einen Topf geworfen zu werden.

Allerdings macht die Einordnung des Bereiches des §16 in Specific Sinn, wenn es um zukünftige, neue Frequenzbereiche geht. Die geplanten neuen Zuweisungen sind jetzt schon u.A. auf "Professional Drones" eingeschränkt. In der Europäischen DVO gibt es eine solche Klassifizierung nicht, aber seitens der CEPT wird die Specific Category als der professionelle Bereich betrachtet. Und da ist es dann gut, dabei zu sein. Soviel zum Thema Hintergedanken :cool:.

Für den Hausgebrauch sollten wir den §16 einfach als weitgehend eigenständigen Bereich betrachten und die Extrawurst, die die EASA dem Modellflug mit dem §16 2b gebraten hat und die darauf basierenden, recht kommoden Regeln der neuen LuftVo nutzen.
 
Treffen der IG Hangflug und des DMFV in Frankfurt
Ein weiteres Spitzentreffen der IG-Hangflug ist vorüber.

Hier der gemeinsame Pressetext, der im Übrigen auch hier zu finden ist:
https://www.dmfv.aero/allgemein/treffen-der-ig-hangflug-und-des-dmfv-in-frankfurt/

Mit der IG Hangflug hat sich bereits vor einigen Monaten eine Interessengemeinschaft gebildet, die den Modellflugbetrieb an den Berghängen der alpinen Anrainerstaaten in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellt. Die IG Hangflug verfolgt – insbesondere für ihren Interessensschwerpunkt – kritisch und fachkundig den Fortgang der neuen, europäischen Gesetzgebung für unbemannte Luftfahrzeuge und insbesondere die Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht.
Da für die IG Hangflug und den DMFV gleichermaßen die größtmögliche Freiheit der Modellflieger und eine sichere Ausübung des Sportes an erster Stelle stehen, hatte man sich auf ein bilaterales Treffen der Verantwortlichen beider Organisationen beim Landessportbund Hessen in Frankfurt verständigt. Ziel des Treffens war es, mögliche Diskrepanzen in der Sichtweise des neuen Rechtskonstrukts zu benennen und im Idealfall die Stoßrichtung beider Organisationen zu synchronisieren. Dies auch mit Blick auf weitere zukünftige Herausforderungen und Risiken durch die Neuordnung des unteren Luftraums, Stichwort „U-Space“.
Am Freitag, dem 11. Juni, fand nun ein äußerst konstruktives Fachgespräch der Teilnehmer Gerd Holzner und Achim Dörfler von der IG Hangflug, sowie Hans Schwägerl, RA Carl Sonnenschein und Uli Hochgeschurz seitens des DMFV statt.
Grundsätzlich sind die beiden Parteien einig darüber, dass für die Bundesrepublik Deutschland mit dem nun von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Rechtsrahmen eine solide Basis für den Modellflugbetrieb im Allgemeinen und den Hangflug im Speziellen geschaffen wurde. Der DMFV machte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass der erlaubnisfreie Modellflug auf der „grünen Wiese“ und insbesondere der Hangflug immer eine zentrale Rolle in den Überlegungen des Verbandes bei den Forderungen gegenüber dem Bundesverkehrsministerium gespielt habe. Allerdings sei der Erhalt von Aufstiegserlaubnissen auf den Vereinsgeländen und die darauf beruhende Schutzwirkung für künftige Gesetzesvorhaben (U-Space) nach wie vor von zentraler Bedeutung.
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Für die Sonderstellung des Modellflugs gegenüber anderen unbemannten Luftfahrzeugen ist in Zukunft eine Betriebserlaubnis notwendig. Um diese zu erlangen, müssen die Verbände DMFV und DAeC gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nachweisen, wie sie den sicheren Betrieb von Flugmodellen in ihrer Organisation gewährleisten wollen.
“Der DMFV wird diesen Nachweis nicht durch ein starres, standardisiertes Regelwerk, sondern vielmehr über ein proaktives Safetymanagement erreichen.” erläutert Hans Schwägerl, “Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus der Auswertung der freiwilligen und anonymen Einträge in unsere Incident-Database.”
Diese Vorfall- und Unfall-Datenbank entwickele der DMFV derzeit zusammen mit dem Deutschen Hängegleiterverband (DHV), dem Deutschen Segelflugverband (DSV) und aller Voraussicht nach auch mit dem Deutschen Fallschirmsport Verband (DFV). In diesem Zusammenhang spiele auch der Kenntnisnachweis des DMFV weiterhin eine zentrale Rolle.
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Die IG-Hangflug vertritt für den Hangflug die Einschätzung, dass eine Schutzwirkung und die Vermeidung unsinniger Beschränkungen (u.a. Gewichts- Höhen- und Altersgrenzen) nur durch ortsungebundene Betriebserlaubnisse im Verbandsrahmen vorstellbar seien. Auch eine drohende Transponderpflicht lasse sich nur auf diese Weise verhindern.
“Dieser Weg ist vom EU-Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Die Durchführungsverordnung 2019/947 privilegiert den Modellflug in Artikel 16 explizit gegenüber der Offenen Kategorie.” konstatiert Achim Dörfler. “So wie in Deutschland bereits durch seine Verbände vorexerziert, sollte diese Chance auch in den anderen Ländern der EU genutzt werden.”
Die Vertreter der IG Hangflug erläuterten in diesem Zusammenhang, dass ihre Hauptsorge den dringend benötigten, gegenseitigen Gastflugrechten für Modellflieger aus dem jeweiligen Nachbarland gelte. Hierbei zeige sich, dass insbesondere Österreich als mögliches Problem internationaler Kooperation identifiziert werden müsse.
Dort gebe es keine Pläne für die Beantragung einer Privilegierung des Modellflugs in Form einer Betriebserlaubnis im Verbandsrahmen. Stattdessen habe der Österreichische Aeroclub (ÖeAC) die Regelungen der offenen Kategorie der EU-Verordnung mit einem unwiderruflichen 120-Meter-Deckel etabliert und mögliche Beantragungen von Sonderregelungen an seine Vereine delegiert. Auch der überregulierende und monopolistische Ansatz gesetzlicher Vorschriften in Frankreich gebe – laut Aussage von Gerd Holzner – Anlass zu größter Sorge und stehe im Kontrast zur europäischen Freizügigkeit.
Der DMFV begrüßt ausdrücklich die diesbezüglichen Aktivitäten der IG Hangflug und sagte zu, sich insbesondere noch einmal mit der Ausgestaltung der Gastrechte innerhalb der verbandsinternen Verfahren im DMFV auseinanderzusetzen. Die IG Hangflug erwägt ihrerseits die Mobilisierung ihrer Mitglieder in den betroffenen Nachbarländern.
Insgesamt vereinbarten beide Seiten für die Zukunft eine intensivere Kommunikation und ein offenes Ohr für die Interessenlage des anderen. Nach etwas mehr als zweieinhalb Stunden in überaus offener und angenehmer Gesprächsatmosphäre verabschiedeten sich die Teilnehmer beider Seiten voneinander mit der Erkenntnis, dass sich die Anreise nach Frankfurt und die Einhaltung der strengen Abstands- und Hygienevorschriften beim LSB, die Voraussetzung für dieses persönliche Treffen waren, allemal gelohnt haben.
 

faro

User
Tja, und kaum reden wir drüber, schon kommt Scheuer und startet U-Space:

Wieso ist das jetzt überraschend ?
Der U-Space (inkl. vieler daran hängenden Projekte) wurde zig-fach in den unterschiedlichsten Medien angekündigt.
Das ist nun ja nicht wirklich neu.

... und ja, es wird es interessante Zeit mit vielen technischen Entwicklungen/Neuerungen werden - finde ich echt cool 😎!

zum Nachdenken:
Der Fortschritt geschieht heute so schnell, dass, während jemand eine Sache für gänzlich undurchführbar erklärt, er von einem anderen unterbrochen wird, der sie schon realisiert hat.
Albert Einstein
 
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