Hallo Frank,Hallo,
zum Thema "Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug" gibt es im Magazin einen Beitrag.
Dieser kann hier diskutiert werden.
Hallo,Hallo Frank,
vielen Dank für Dein stetes Bemühen, uns hier aktuell zu halten. Gerne eröffne ich eine hoffentlich leidenschaftliche aber sachlich geführte Diskussion zum Thema.
Nach einem ersten Durchlesen fehlt mir in diese Darstellung auf jeden Fall eine einheitliche Regelung bzw. Anerkennung der jeweiligen (Haftpflicht-)Versicherungen. Was nutzt uns in der Grenzregion ggf. eine Gastfliegerregelung, die zwar ein Fliegen zulassen würde, der Pilot aber durch eine nicht gültige / akzeptierte Versicherung (ich habe Dir in der Vergangenheit bereits entsprechende Informationen zukommen lassen) am Boden bleiben muss.
M.E. ist dies ein elementarer Bestandteil einer europaweit sinnvollen Regelung.
Para
Gibt es dazu bei euch schon ein Prozedere und eine Gebühr dafür?(4)Die Mitgliedstaaten können es Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen ermöglichen, ihre Mitglieder in die Registrierungssysteme einzutragen, die nach Artikel 14 in ihrem Namen festgelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, registrieren sich die Mitglieder von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen selbst nach Artikel 14.
Du sprichts ein GAAANZ dunkles Kapitel an. Das wird am 1.1.2021 akut und es gibt dazu auf nationaler und europäischer Ebene genau NIX!Hallo Frank!
Auch von meiner Seite Danke für dein Elaborat zum Thema EU-Verordnung!
Eine Frage zur Registrierung:
Ich zitiere hier den Punkt des Artikel 16 diesbezüglich:
Gibt es dazu bei euch schon ein Prozedere und eine Gebühr dafür?
Bei uns soll es angeblich € 25.- + Ust. kosten, wenn der DAeC (DMFV) seine Mitglieder gesammelt einmeldet wäre dann ein ordentliches Sümmchen (beim DMFV dann ungefähr 3 Millionen €) zu veranschlagen.
Und ebenfalls zu klären ist, wie dies DSGVO-konform ablaufen soll, ob man dann eine gesonderte Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds benötigt?
Weitere Frage ist, wie die Registrierungsbehörde die Authentizität der Datensätze prüft?
Besten Dank im Voraus für deine Auskunft
Josef
Das hängt davon ab, nach welchem Modell die Betriebserlaubnis des Verbandes erteilt wird. Bei der Option 2b kann die bestehende BE in eine neue überführt werden (nach Prüfung durch den Verband). Bei Option 2a ist das unklar, weil es dazu keine Regelung gibt. Das ist dann davobn abhängig, was die zuständige Behörde dazu sagt und wer das sein wird, wissen wir noch nicht. Ob diese bis jetzt unbekannte Behörde dann die AE der Landesluftfahrtbehörden anerkannt ??? Woher sollen wir das wissen?Hallo Frank,
auch von mir vielen Dank für Deine immer sehr guten Informationen.
Auch von mir 2 Fragen:
a.) Bleiben die bestehenden Aufstiegsgenehmigung bestehen oder müssen die neu beantragt werden?
b.) Falls diese neu beantragt werden müssen: An wen wendet sich ein Vorstand von einem Modellflugverein genau ?
VG,
Stefan
Im Rahmen des beschriebenen §16 ist keine pauschale Höhenbeschränkung vorgesehen. Lediglich in der Open Category gibt es diese Beschränkung. Open Category ist aber nicht Modellflug !Hallo Frank , Punkt 2.1 Open Category ,Du schreibst ,ob 120 Meter über Grund in Deutschland nutzbar sein wird ist noch unklar . Hoffentlich bleibt es bei der derzeitigen freien Aufstiegserlaubnis bis 2500 Fuß .
Aber nicht überall (1000 ft - 1700 ft - 2500 ft)![...] ...freien Aufstiegserlaubnis bis 2500 Fuß .
Hallo Frank , Danke wieder was dazu gelernt.Im Rahmen des beschriebenen §16 ist keine pauschale Höhenbeschränkung vorgesehen. Lediglich in der Open Category gibt es diese Beschränkung. Open Category ist aber nicht Modellflug !
Morgähn,Hallo Frank,
Vielen Dank für die Ausführung und auch die übersichtliche Gegenüberstellung der Verfahren.
Eine Frage stellt sich mir: ist es längerfristig eine Option, ein im Rahmen Option B eingeführtes und bewährtes Verfahren StRfF in Option A zu überführen? Der aufwändige gesetzgeberische Akt hätte in dem Fall den Vorteil, dass anlassbezogene oder willkürliche Verschärfungen staatlicherseits ziemlich gehemmt würden, d.h. man bekäme so eine längerfristige faktische Rechtssicherheit und könnte den (vorteilhaften) Status quo beibehalten...
Tja, was wird kommen?Moin Frank,
auch von mir ein Dankeschön für Deine Arbeit, die Du seit vielen Jahren für die Modellflieger leistest und dabei immer noch auskunftsfreudig bist
Was sagt denn Deine Glaskugel? Welche Entscheidung wird da fallen? 16b fände ich schon klasse...
Grüße Ralph
Nein. Der Verein hat ja keine BE. Es gilt die BE des Verbandes, dem man organisatorisch angehört. Platzzulassungen müssten dann evtl. aktualisiert werden.Hallo Frank,
wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Betriebserlaubnis durch die Verbände erwirkt. Was ist, wenn ich als Verein den Verband wechseln möchte? Erlischt dann die Betriebserlaubnis?
Vielen Dank und Gruß
Olli