Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

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Entschuldigung Frank, ich habe hier vor lauter hin und her das genaue Gegenteil fabuliert wie beabsichtigt... 🧐 🤐. Es sollte heißen: siehst du eine realistische Chance, den Hangflug auch in Österreich aus der open cat. heraus (also in die specific hinein) zu bekommen (denn die open verursacht ja das Dilemma mit 120m AGL / Konturenflug)
Also, sorry nochmal für den Fauxpas und Asche auf mein Haupt. 🙊
Hallo,
kein Problem.
Die europäische DVO bietet dazu einige Möglichkeiten (§15, §16).
Was ACG jetzt daraus macht, ist natürlich die Frage.
 
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DD8ED

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Aber @Frank die Antwort hast du bestens gegeben und wenn der Öaec tatsächlich entsprechende Aktivitäten zeigt, wären das gute Nachrichten. Es wäre dann auch fair, erstmal auf deren Standardisierte Regeln bzw die BE zu warten ... In Anlehnung an Daec stimmt ja wie gesagt vorsichtig optimistisch...
Im Gastbeitrag der ACG in der Prop ist die Möglichkeit einer BE nach §16 explizit aufgeführt. Nur gelesen hat es wohl mal wieder kaum einer.
 
Das ist so. Die Tatsache aber, dass einer privatisierten GmbH mit behördlichen Aufgaben evtl. eher an vielen / wiederkehrenden Gebühren liegen könnte, als daran vernünftige oder gar liberale Rahmenbedingungen zu schaffen, macht mich nicht unbedingt optimistisch...
Aktuell scheinen dort ja nur die Vielzahl einzelner BE für die Vereine machbar zu sein. Verpennt oder Interesse?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist so. Die Tatsache aber, dass einer privatisierten GmbH mit behördlichen Aufgaben evtl. eher an vielen / wiederkehrenden Gebühren liegen könnte, als daran vernünftige oder gar liberale Rahmenbedingungen zu schaffen, macht mich nicht unbedingt optimistisch...
Aktuell scheinen dort ja nur die Vielzahl einzelner BE für die Vereine machbar zu sein. Verpennt oder Interesse?
Ich will es mal ganz vorsichtig ausdrücken.
Ein gewisses finanzielles Interesse von ACG vermag ich nicht gänzlich auszuschliessen :rolleyes:
 
Im Gastbeitrag der ACG in der Prop ist die Möglichkeit einer BE nach §16 explizit aufgeführt. Nur gelesen hat es wohl mal wieder kaum einer.
Dann gibt' hier nochmal die direkte Lesemöglichkeit, um sich 'schlau zu machen'. Nur wer will...
prop 03-2020_12+13_klein.jpg

Und für die mit einer gewissen gebiasten Wahrnehmungsstörung beim Leseverständnis:
Das sind per se keine Heilsbotschaften, wie manche Propheten mit ihrem Wunschdenken glauben machen wollen.
 
Möglich ist alles, die Frage ist wer`s macht! Aeroclub oder Verein?

BE nach 16 wird`s brauchen ist auch beabsichtigt, bzw. schon im laufen.

Aeroclub schaut sich die Plätze an und gibt einen Vorschlag zum Antrag 16
Diesen Antrag stellt der Verein, bekommt diesen genehmigt und kontrolliert, verantwortet die Einhaltung, zahlen darf er natürlich auch.
Dieses ist realistisch und erprobt, wird seit vielen Jahren auch schon bei den Höhenerweiterungen durchgeführt und funktioniert.

Stellt der Verband, sprich Aeroclub den Antrag 16 global über alle Vereine, wie nach Gesetz auch möglich und in D auch beabsichtigt, wie sieht dann das Controling und Verantwortung aus? Kann ein Verband mit hunderten, ich glaub in D sogar über Tausend Vereinen das überhaupt stemmen!
Auch das wird etwas kosten, in A der Aeroclub auf ehrenamtlicher Basis?

Ich sehe allerdings schwarz bei der Vorstellung, das wir in Zukunft bei den sich anbahnenden Umfeld von UAS im gewerblichen Bereich mit leider kommenden U-space und wer weis was da noch alles kommt, das ein Verband einen globalen Antrag für alle seine Mitglieder stellt und dann alle Verbandsmitglieder, egal ob auf der Wiese, am Hang und natürlich auf genehmigten Modellflugplätzen uneingeschränkt ohne Abstand und Höhengrenzen im Luftraum G umherfliegen können, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, so schön es auch wäre!

Gruß Leopold
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich sehe allerdings schwarz bei der Vorstellung, das wir in Zukunft bei den sich anbahnenden Umfeld von UAS im gewerblichen Bereich mit leider kommenden U-space und wer weis was da noch alles kommt, das ein Verband einen globalen Antrag für alle seine Mitglieder stellt und dann alle Verbandsmitglieder, egal ob auf der Wiese, am Hang und natürlich auf genehmigten Modellflugplätzen uneingeschränkt ohne Abstand und Höhengrenzen im Luftraum G umherfliegen können, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, so schön es auch wäre!

In D war das bisher möglich und ich sehe nichts, was in Zukunft dagegen spricht.
Hinsichtlich U-Space sind Lösungen in der Diskussion. Aber bis das akut wird, muss es U-Space erst mal geben.
 
Möglich ist alles, die Frage ist wer`s macht! Aeroclub oder Verein?

BE nach 16 wird`s brauchen ist auch beabsichtigt, bzw. schon im laufen.

Aeroclub schaut sich die Plätze an und gibt einen Vorschlag zum Antrag 16
Diesen Antrag stellt der Verein, bekommt diesen genehmigt und kontrolliert, verantwortet die Einhaltung, zahlen darf er natürlich auch.
Dieses ist realistisch und erprobt, wird seit vielen Jahren auch schon bei den Höhenerweiterungen durchgeführt und funktioniert.

Stellt der Verband, sprich Aeroclub den Antrag 16 global über alle Vereine, wie nach Gesetz auch möglich und in D auch beabsichtigt, wie sieht dann das Controling und Verantwortung aus? Kann ein Verband mit hunderten, ich glaub in D sogar über Tausend Vereinen das überhaupt stemmen!
Auch das wird etwas kosten, in A der Aeroclub auf ehrenamtlicher Basis?

Ich sehe allerdings schwarz bei der Vorstellung, das wir in Zukunft bei den sich anbahnenden Umfeld von UAS im gewerblichen Bereich mit leider kommenden U-space und wer weis was da noch alles kommt, das ein Verband einen globalen Antrag für alle seine Mitglieder stellt und dann alle Verbandsmitglieder, egal ob auf der Wiese, am Hang und natürlich auf genehmigten Modellflugplätzen uneingeschränkt ohne Abstand und Höhengrenzen im Luftraum G umherfliegen können, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, so schön es auch wäre!

Gruß Leopold

Hallo Leopold,
Richtig, diese Frage stellt sich tatsächlich! Aber ich möchte andersherum argumentieren: Bevor in Zukunft U-space usw. kommt, ist es für uns Modellflieger (und andere Thermiksuchende, auch Manntragende!) umso wichtiger, sich in einem möglichst liberalen Regelwerk positioniert zu haben und darin zu BEWÄHREN!
Um sich gegen U-space und andere Begehrlichkeiten durchsetzen zu können, braucht es GEMEINSAME Regeln, GEMEINSAM starke Verbände und daher auch eine Verbands- BE! Und eben nicht für jeden Verein eine eigene lokale Ausnahmeregelung (Höhenanhebung, viel mehr ist es ja in A nicht), die jeweils leicht zu kippen sein wird und weglobbyiert! Ich verstehe da den gesamten Ansatz eures Verbandes nicht und bin froh, dass wir in D mindestens zwei zur Auswahl haben... bei aller Kritik, die ich ja genau aus dem Grund gegen den DMFV gerichtet hatte. Stichwort mangelnde Kooperationsbereitschaft...
 
Keine Ahnung. Es gibt aber Aussagen aus Reihen des Öaec, die es alternativlos erscheinen lassen, Vereinen einzeln eine BE auszustellen (und nebenbei auch höher als 150m zu fliegen, was m. E. im Rahmen der specific ja prinzipiell legal möglich wäre). Somit erscheint mir das Konsens zwischen beiden zu sein. Hoffe aber, mich zu täuschen und der Öaec arbeitet an eigenen Vorschlägen für StRfF und einer BE nach Art 16 opt B
 

DD8ED

Vereinsmitglied
und der Öaec arbeitet an eigenen Vorschlägen für StRfF und einer BE nach Art 16 opt B
Hallo,
der ÖAEC hat ein Gegenstück zu den deutschen StRfF. Es hat dazu zwischen ÖAEC und DAeC Koordinierungsgespräche gegeben. Die Werke sind sich vom Konzept her recht ähnlich, wobei es naturgemäss nationale Unterschiede gibt.

Noch ein Gedanke zum alpinen Modellflug nicht nur in OE:
Es wäre jetzt an den Anbietern von Fluglocations und gewerblichen Veranstaltern von Events, sich um Betriebserlaubnisse für ihre Bereiche zu kümmern.
Gerade bei den touristischen Angeboten kann es ja wohl nicht sein, dass der ehrenamtliche Modellflug hier die Voraussetzungen für eine kommerzielle Nutzung schaffen muss.

Gruss
Frank
 

Gast_10135

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Noch ein Gedanke zum alpinen Modellflug nicht nur in OE:
Es wäre jetzt an den Anbietern von Fluglocations und gewerblichen Veranstaltern von Events, sich um Betriebserlaubnisse für ihre Bereiche zu kümmern.
Gerade bei den touristischen Angeboten kann es ja wohl nicht sein, dass der ehrenamtliche Modellflug hier die Voraussetzungen für eine kommerzielle Nutzung schaffen muss.
Hallo,
hmmm, .... und die vielen offenen Fluglocations an denen keine Anbieter oder Event-Veranstalter sind, .... was ist mit denen ?
Dort fliegt man dann illegal ? oder wie soll das zukünftig aussehen ?

mfG,
Harald
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
hmmm, .... und die vielen offenen Fluglocations an denen keine Anbieter oder Event-Veranstalter sind, .... was ist mit denen ?
Dort fliegt man dann illegal ? oder wie soll das zukünftig aussehen ?

mfG,
Harald
Du solltest dir meinen Beitrag noch mal durchlesen.
 
Das sehe ich wie Frank, gerade solche Events wie Flying Circus und andere, da wäre es schon schön, wenn die Veranstalter da auch den Großteil der Organisation übernehmen und auch für die rechtlichen Voraussetzungen sorgen. Wenn das Heimatverein macht, ist das schön und lobenswert, aber voraussetzen kann man das nicht.
Allerdings weiss ich auch nicht, wie das speziell beim Flying Circus ist, da habe ich keinen Einblick. Aber grundsätzlich sollte man so verfahren...

Ein anderes Thema beschäftigt mich noch: Da war die Rede davon, dass die Vorstände der Vereine, künftig Managementsysteme in Ihren Vereinen integrieren sollen, um den Flugbetrieb im Rahmen der Betriebsgenehmigungen sicherzustellen und irgendwer freute sich auch schon, dass er dann wohl aus der Verantwortung sei.

Für Deutschland sehe ich das so, dass die Verbände da zumindest beratend tätig sein müssten, um die Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen. Das ist das gleiche (teilweise) komplexe Unterfangen wie bisher bei der Platzzulassung/Aufstiegsgenehmigung.
Da sollte man die Vorstände auch nicht alleine lassen, aber das ist sicher auch schon so auf dem Schirm, oder?

Grüße Ralph
 

Friwi

User
Möchte jetzt noch mal zu einige Anmerkungen zu den zuletzt von Frank bzw. Leopold dargelegten Punkten einbringen.

Die von DAeC bzw. DMFV vorgeschlagene Vorgehensweise https://www.rc-network.de/threads/d...erk-für-unbemannte-luftfahrtsysteme.11816588/ in der „Spezifik-Kategorie“ eine „allgemeinen“ BE nach § 16 a) oder b) auf Verbandsebene zu erlangen, sehe ich vorerst beim Öst.AeroClub nicht

Soweit mir bekannt ist bzw. wie es zuletzt in div. Präsentationen kommuniziert wurde, geht man beim Öst.AeroClub im allgemeinen vom Betrieb in der Kategorie „open“ aus.

Für Vereine, die eine Ausnahmegenehmigung bzgl. Flughöhenüberschreitung von >120m (bis 31.12.2020 waren die lt. Luftfahrtgesetzt noch 150m) beantragen möchten, soll ein „Standard Szenario“ ausgearbeitet werden (vergleichbar mit „StRfF“ ?), um dies bei der ACG in vereinfachter Form einbringen zu können.

Meiner Meinung nach würde das aber auch keine „Genehmigung auf Verbandsebene“ darstellen, sondern wieder spezifisch für den jeweiligen Verein gelten (so wie die für ~ 50 Vereine bereits erteilten Ausnahme / Genehmigung der Flughöhenüberschreitung > 150m, max. 500m)

Der Öst.AeroClub tritt hier nur unterstützend für die Verein auf, nicht jedoch an Stelle dieser bzgl. Beantragung bei der AustroControll Gmbh (ACG).

In der Publikation „Prop 3/2020“ ist ja von Seite 6 bis 15 der „Modellflug im neuen EU-Regulativ“ dargestellt

Nach den Erläuterungen zum Betrieb in der „Open“ od. „Spezific Kategorie“ wird da ab Seite 12 auf den „Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Vereinen“ eingegangen.

Da steht nun …. Alternativ zum Betrieb in den genannten Kategorien „Open“ oder „Specific“ kann der Betrieb des Flugmodells auch im Rahmen eines Vereins oder einer Vereinigung erfolgen.

  • ist damit der Artikel 5 (6) b der VO_EU_2019_947 gemeint oder soll das ggf. eine dritte Variante angesprochen werden ?

Eventuell hält man sich dahingehend so lange „bedeckt“ bis man die „Katze im Sack hat“ ??


Was mich allerding grundsätzlich als offene Frage(n) beschäftigt:
  • dzt. gibt es ja weder in „DE“ eine entsprechende „neue“ Vereinbarung (BE) des DAeC / DMFV mit dem LBA (in Österreich ÖAeC mit ACG) bezogen auf die VO_EU_2019_947
  • was ist nun aber seit 31.12.2020 rechtlich gültig ?
  • ist es jetzt so, das EU-Recht vor nationalem Recht Gültigkeit hat, da ja die nationale (mögliche) Vereinbarung nach §16 noch nicht rechtsgültige vorliegt ?
  • somit der „Deckel“ von 120m für alle Bereiche gilt, die nicht durch eine explizite rechtsgültige BE (z.B. für Modellflugplätze) ausgenommen sind
  • wie sieht es bzgl. Hangflug aus, wenn diese Stelle nicht als Modellflugplatz ausgewiesen ist ?
 
Harald zum einen giebt es die ausdrückliche möglichkeit nach der offenen Kategorie zu fliegen.
GGf ist es erforderlich einen Verein für Hangflug in Europa zu gründen, der nach und nach für lohnende gelände eine AE eine oder eine Bewilligung nach §16 für alpiene Fluggebiete erwirkt. Besonders für die Gelände bei denen die örtliche Gruppe zu klein ist, denen die Fachliche kompetenz fehlt oder den Gastwirten die Gelände für den Modellflug zur Verfügung stellen aber selber Fachlich nicht in der Lage sind eine Bewilligung zu erwirken.
Ich kenne das Thema StRfF. in östreich nicht möglicher weise sind dort schon die entsprechenden Verfahren beschrieben.
Gruß
Martin Clemen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ein anderes Thema beschäftigt mich noch: Da war die Rede davon, dass die Vorstände der Vereine, künftig Managementsysteme in Ihren Vereinen integrieren sollen, um den Flugbetrieb im Rahmen der Betriebsgenehmigungen sicherzustellen und irgendwer freute sich auch schon, dass er dann wohl aus der Verantwortung sei.
In letzter Zeit ist ja im Rahmen des Qualitätsmanagements von Unternehmen der Begriff "Managementsystem" ein Buzzword. Das hat jetzt auch die
uns betreffende Regulierung Eingang erreicht. Leute, die damit gequält werden, werden verstehen, dass ich mich hier mit meinen Äusserungen dazu SEHR! beherrschen muss. Sonst gibts eine längerfristige Sperre.
Aber was bedeutet das für den Modellflug? Nach Prophezeiung eines hier im Forum tätigen allwissenden Weltuntergangspropheten das Ende des Modellfugs. Nach Ansicht von dessen Meinung nach unter Wahrnehmungsstörungen leidenden Heilspropheten ist dieses "Managementsystem" nix Neues. Es ist die Dokumentation der Regeln und von: Was, Wann, Wer, Wo.

Früher, als alles noch besser und aus Holz war, nannte man das: Platzordnung und Flugbuch.

Fragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dem so ist, geht die Welt ja nicht unter ;) Aber wie Du schon sagst, ....der Begriff ist extrem negativ besetzt
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Was mich allerding grundsätzlich als offene Frage(n) beschäftigt:
  • dzt. gibt es ja weder in „DE“ eine entsprechende „neue“ Vereinbarung (BE) des DAeC / DMFV mit dem LBA (in Österreich ÖAeC mit ACG) bezogen auf die VO_EU_2019_947
  • was ist nun aber seit 31.12.2020 rechtlich gültig ?
  • ist es jetzt so, das EU-Recht vor nationalem Recht Gültigkeit hat, da ja die nationale (mögliche) Vereinbarung nach §16 noch nicht rechtsgültige vorliegt ?
  • somit der „Deckel“ von 120m für alle Bereiche gilt, die nicht durch eine explizite rechtsgültige BE (z.B. für Modellflugplätze) ausgenommen sind
  • wie sieht es bzgl. Hangflug aus, wenn diese Stelle nicht als Modellflugplatz ausgewiesen ist ?

Um mal allgemein auf dei Fragen einzugehen (du addressierst hier OE und D)

Seit dem 1.1.2021 gilt die 2019/947 als übergeordnetes Recht einschliesslich der darin festgelegten Übergangsfristen.
Für den Modellflug im Rahmen der Vereine und Vebände geht diese bis zum 31.12.2022. Bis dahin sind keine BE notwendig!
Abgesehen von der Registrierung ändert sich also bis dahin in diesem Bereich NICHTS.
BE nach §16 sind nebenbei erst seit 6 Tagen überhaupt möglich. Noch sind zur Umsetzung 2 Jahre Zeit. Ob die reichen ????
 
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