Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Wenn im Verband
dann gelten die aktuellen Regeln in Deutswchland inkl Kenntisnachweis.
Da sind wir dan unabhängig von der EU-Open.
Nach den aktuellen Regeln ist die Altersgrenze seit 2017 bei 14 J für den Kenntnisnachweis
Es ist ausreichend wenn eine Person am Platz ist die über einen Kentnisnachweis verfügt. So kann auch ein 14J mit dem 12J alten Nachbarn zusammen fliegen gehen.
Beim Lehrer Schüler betrieb ist es überhaubt keine Frage, da spielt das Alter des Schülers überhaupt keine Rolle, Hauptsache der Lehrer hat alle erforderlichen Vorraussetzungen. In diesem Fall ist der Lehrer der verantwortliche Pilot.
 

mha1

User
Das LBA schreibt, dass jeder der ein UAS betreibt registriert sein muss.

Es steht jeder, keine weiteren Einschränkungen. Auch die LBA FAQ geben da nicht mehr her. Hilfreich ist aber vielleicht die Auto Halter und Kennzeichen Analogie der LBA FAQ.

Du kannst durchaus Halter (= Betreiber = deine eID auf dem Modell) sein, Dein Modell aber einem anderen Fahrer (= Fernpilot) überlassen. Es muss keine andere eID drauf. Du bist aber lt. FAQ, wie wenn Sie Deine Frau mit Deinem auf Dich zugelassenen Auto blitzen, auskunftspflichtig darüber wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat.

Auf den sechsjährigen übersetzt: nicht registrieren, die eID des Betreibers (Vater) aufs Modell und alles ist regelkonform. Lies Dir nochmal die FAQ genau durch.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das LBA schreibt, dass jeder der ein UAS betreibt registriert sein muss.

Es steht jeder, keine weiteren Einschränkungen. Auch die LBA FAQ geben da nicht mehr her. Hilfreich ist aber vielleicht die Auto Halter und Kennzeichen Analogie der LBA FAQ.

Du kannst durchaus Halter (= Betreiber = deine eID auf dem Modell) sein, Dein Modell aber einem anderen Fahrer (= Fernpilot) überlassen. Es muss keine andere eID drauf. Du bist aber lt. FAQ, wie wenn Sie Deine Frau mit Deinem auf Dich zugelassenen Auto blitzen, auskunftspflichtig darüber wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat.

Auf den sechsjährigen übersetzt: nicht registrieren, die eID des Betreibers (Vater) aufs Modell und alles ist regelkonform. Lies Dir nochmal die FAQ genau durch.

So isses,
die Registrierung ist eine Registrierung des Betreibers, nicht des Piloten oder Modells.
Ein Pilot braucht keine Registrierung, wenn er nicht Betreiber = Halter des Modells ist.
Wenn ich z.B. mit einer Firmendrohne fliege, ist meine private E-Id dort ungültig, weil ich nicht der Halter bin. Ist genauso wie beim Auto. Das Kennzeichen hat nichts mit dem Fahrer zu tun.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Wenn ich z.B. mit einer Firmendrohne fliege, ist meine private E-Id dort ungültig, weil ich nicht der Halter bin. Ist genauso wie beim Auto. Das Kennzeichen hat nichts mit dem Fahrer zu tun.
Open Category

Hallo Frank,
das ist ja noch einsichtig. E-ID = Betreiber = Kennzeichen Auto. Aber als Betreiber muss ich meine Fernpiloten nach Ihrer Berechtigung (Führerschein) fragen, wenn ich Ihnen den Betrieb mit meinem technischen Gerät erlauben soll.

Bei der Open Category wären das die 16 Jahre alt.
Mit Kenntnisnachweis in der Übergangsfrist wären das 14 Jahre alt.
Mit LS Betrieb, kann man das auch unter dem jeweiligen Alter.

Aber 6 Jahre alt? - Ohne LS Betrieb?
Da wäre ich vorsichtig.
Ich finde da nix, was selbstständig unter 14 Jahren fliegen dürfte.
 
Eine Dimension.
Kurz genug?
Nein, nämlich falsch.

Grüße
Mario
Hi Mario,
ich glaube fast, da hast Du die Frage dazu übersehen?
N'abend Dieter, du kannst mir bestimmt mit wenigen Worten den Unterschied QR Code und Barcode erklären?!?
Achtung, die klitzekleine Frage enthält eine gewisse Sprengkraft.

Grüße
Mario
Und da ist die Antwort absolut richtig. Einfache Rechnung:
QRCode 2 Dimensionen minus Barcode 1 Dimension gleich 1 Dimension Unterschied . . . :D

CU Eddy
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Open Category

Hallo Frank,
das ist ja noch einsichtig. E-ID = Betreiber = Kennzeichen Auto. Aber als Betreiber muss ich meine Fernpiloten nach Ihrer Berechtigung (Führerschein) fragen, wenn ich Ihnen den Betrieb mit meinem technischen Gerät erlauben soll.

Bei der Open Category wären das die 16 Jahre alt.
Mit Kenntnisnachweis in der Übergangsfrist wären das 14 Jahre alt.
Mit LS Betrieb, kann man das auch unter dem jeweiligen Alter.

Aber 6 Jahre alt? - Ohne LS Betrieb?
Da wäre ich vorsichtig.
Ich finde da nix, was selbstständig unter 14 Jahren fliegen dürfte.
Hallo
du musst hier sehr fein zwischen Halterregistrierung und Flugbetrieb unterscheiden.
Ein Beispiel: Mein Sohn war im zarten Alter von 8 Jahren Halter eines Autos. Fahren durfte er das natürlich nicht.
 
Servus zusammen,

das Thema e-Mail Adresse ist wie beschrieben.
Hab mich zuerst gewundert, warum mein Sohnemann auf meiner e-Mail Adresse schon die Registrierung bestätigt bekam, ich aber nicht 🧐.
Nach Anruf beim DMFV war ich dann schlauer.
Da wurde extra drauf hingewiesen, habs aber einfach verpennt 🙄
Hab mich dann selber manuell angemeldet.
Jede e-Mail Adresse geht nur einmal beim LBA, auch bei der Einzelmeldung.
Also gegebenenfalls die Papas oder Kinder einfach selbst nachmelden 😉

Beste Grüße,
Martin
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Auf den sechsjährigen übersetzt: nicht registrieren, die eID des Betreibers (Vater) aufs Modell und alles ist regelkonform. Lies Dir nochmal die FAQ genau durch.
Hallo Frank,
deine Ausführung zu deinem Sohnemann verstehe ich.
Aber oben hatte mah1 den Post mit seinem 6 jährigen Sohn als Fernpiloten gepostet.
Das verstehe ich nicht!
 

van3st

User
Die eID ist doch nur die "Zulassung" (um die KFZ Analogie weiterzuführen).
Da auch ein Minderjähriger mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ein Fahrzeug zulassen kann, (das also somit "SEIN" Auto mit "SEINEM" Kennzeichen ist)
warum soll nicht auch die eID deines Sohnemanns an "SEIN" Flugzeug? Ich sehe da keine Bedenken, solange du einverstanden bist.

Der "Regelkonforme Betrieb" steht doch auf einem gaaanz anderen Blatt.
 

mha1

User
Was ich damit sagen wollte ist, dass beides geht. Sohnemann registrieren ist ok, muss man aber nicht unbedingt machen, Sohnemann (oder jeder andere) darf auch Papas Modelle fliegen. Wichtig ist, dass überhaupt eine eID am Modell ist.
 

onki

User
Hallo,

Danke für die Antworten.
Wenn man den teilweise leider abhanden gekommenen sog. gesunden Menschenverstand nutzt, liegt die Antwort ja auf der Hand.
Nur ist es eben mit ungeschriebenen Dingen so, dass hier viel Raum für Interpretationen ist.
Ich denke eine Registrierung ist völlig problemlos, wollte aber eure Einschätzung dazu in Erfahrung bringen.

Aufgrund des nicht vorhandenen Frühlingswetters hab ich Samstag noch die FernpilotenPrüfung erfolgreich abgelegt.
Wirklich benötigen tu ich ihn vorläufig nicht aber als Schwabe nimmt man halt mit, was einem kostenlos für die Füße geworfen wird :D.
Damit kann mein Kenntnisnachweis dann in Rente weil der Kompetenznachweis den Kenntnisnachweis natürlich sticht.
Oder sehe ich das falsch als immer auf dem zugelassenen Platz Flieger?

Kennt jemand einen Weg, den A4 Lappen in eine professionelle Scheckkarte zu wandeln oder gibt es hierfür noch keine Anbieter?
Sicher keine Top-Priorität aber ich mag Scheckkarten lieber als so große Lappen.

Gruß
Onki
 

S_a_S

User
Nach open darf der U16 Sohnemann aber nicht alleine fliegen, wenn das Modell schwerer als 250g ist. Vater muss (mit Kompetenznachweis) Aufsicht führen. Ein Lehrer-Schüler-Betrieb ist dazu aber nicht vorgeschrieben.

@onki : der alte Kenntnisnachweis hat nicht ausgedient, weil Du willst ja über 120m Höhe aufsteigen. Das geht nur im Verbandsrahmen - und in der Übergangszeit mit dem alten Ausweis. Ob Du auf Deinem Platz einen Kennntnisnachweis brauchst (-> AE), lässt sich nicht allgemein beantworten.

Grüße Stefan
 

sevenupi

User
Hallo,

Danke für die Antworten.
Wenn man den teilweise leider abhanden gekommenen sog. gesunden Menschenverstand nutzt, liegt die Antwort ja auf der Hand.
Nur ist es eben mit ungeschriebenen Dingen so, dass hier viel Raum für Interpretationen ist.
Ich denke eine Registrierung ist völlig problemlos, wollte aber eure Einschätzung dazu in Erfahrung bringen.

Aufgrund des nicht vorhandenen Frühlingswetters hab ich Samstag noch die FernpilotenPrüfung erfolgreich abgelegt.
Wirklich benötigen tu ich ihn vorläufig nicht aber als Schwabe nimmt man halt mit, was einem kostenlos für die Füße geworfen wird :D.
Damit kann mein Kenntnisnachweis dann in Rente weil der Kompetenznachweis den Kenntnisnachweis natürlich sticht.
Oder sehe ich das falsch als immer auf dem zugelassenen Platz Flieger?

Kennt jemand einen Weg, den A4 Lappen in eine professionelle Scheckkarte zu wandeln oder gibt es hierfür noch keine Anbieter?
Sicher keine Top-Priorität aber ich mag Scheckkarten lieber als so große Lappen.

Gruß
Onki

Der Kompetenz Schein ist doch ne pdf....einfach per mail ans Handy senden und speichern.....das DMFV Gedöns kann man auch abfotografieren .....die Nr. sind doch wichtig.....nicht das Material worauf die Nr steht 👍
 

onki

User
Hi,

das ist richtig und auch schon längst erfolgt.
Allerdings ist zumindest bei mir nicht sichergestellt, dass ich mein Handy immer dabei habe.
Beim Senderkoffer ist das aber sichergestellt.
Und da der Kenntnisnachweis im Nachhinein auch in Kartenform kam, hoffe ich das für den Kompetenznachweis auch.
Gerne auch kostenpflichtig (wenn es im Rahmen bleibt).
Ist für mich einfach praktischer als die Zettelwirtschaft.

Aber jeder so wie er meint.

Gruß
Onki
 
Halllo Mokivogel
wenn du den beitrag des DAEC und des DMFV waren gestern die Verbände beim Verkehrsausschuss des Bundesrates dort wurden die strittigen punkte odeer das gesamte Gesetzes - Verordnungsvorhaben zur Umsetzung der EU Vorgaben auseinandergepflückt und jeder hat seinen Senf dazu bei gegeben.
Das Ergebnis können wir dann irgendwann in einem neuen Referentenentwurf oder erst einem Entwurf entnehmen.
Nach der Kommentierung geht es dann seinen palamentarischen Weg weiter.
Nach Änderung der Gesetze und Verordnungen, steht fest unter welchen Verfahren die Verbände eine Betriebserlaubnis nach §16 stellen können.
Ich bin mir Sicher das die Verbände dann in den Startlöchern stehen und einen gut vorbereiteten Antrag bei der zuständigen Behörde stellen werden.
Leider ist die Zeitschiene dabei noch nicht klar. Schafft das die Regierung und die Parlamente die Änderungen der Gesetze und Verordnungen bis Sep. fertig zu stellen?
Was passiert wenn sich das Verfahren bis nach der Bundestagwahl hinziehen
Da werden gerade in den Parteien die passenden Kandidaten gesucht. Welche politische Ausrichtung hat eine neue Regierung un wie werden dort unsere Anliegen aufgenommen.
Gruß
Martin
 
Status
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