Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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safty

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Toll, und das ist bemerkenswert weil ?

das wurde bereits vor Tagen und Wochen hier ausdiskutuiert und hat uns auch nicht weitergebracht.
Anspruch und Wirklichkeit sind halt 2 verschiedene paar Schuhe.
Wer von uns will und kann denn den "Anspruch auf verständliche Gesetze und Verordnungen" durchfechten?
Das ist (leider) ein Kampf gegen Windmühlen.
 
Also witzig seid ihr ja schon.

Ihr wollt etwas wissen das noch in der Bearbeitung ist und den Stellen noch nicht vorliegt?
Die Frist geht bis Ende 2022...wir haben 2.Hälfte 2021...
Ich erwarte dieses Jahr keine Finalen Antworten egal auf welche Frage, schon gar nicht auf exakte Details.

Fragt doch mal (z.B.) die Covid Regeln zum 19.November verbindlich an...:D
 
Also irgendwie mutiert das Verfolgen dieses Threads langsam zu einem Fulltime Job. Da bin ich nur mal einen halben Tag nicht online und schon gibt´s locker 30 neue Beiträge vor allem zu Spezialthemen (einzelne AE Probleme und Nachtflug). Irgendwie würde ich mir wünschen, dass wirklich wichtige allgemeingültige Aussagen, die eine Mehrheit der Modellflieger betreffen, zusammengefasst und gekennzeichnet werden könnten. Ich weiß, ist ein unerfüllbarer Wunsch. Ich weiß momentan einfach nicht wie ich es mit überschaubarem Aufwand realisieren soll auf dem aktuellen Stand der ganzen Thematik zu bleiben. Hier wird´s jedenfalls immer unübersichtlicher, spezieller und vor allem umfangreicher.
Mir wird wohl nix anderes übrigbleiben als mich hier auszuklinken, wenn ich auch noch was anderes machen möchte als hier mitzulesen um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Gruß, Karl Hinsch
 

safty

User
Also irgendwie mutiert das Verfolgen dieses Threads .....

Aber daß sich "Spezialfragen" zu ganz besonderen Themen oder "Situationen" ergeben, liegt doch in der Natur der Sache.
Modellflug ist ein sehr weit gefächertes Gebiet, was ja eben auch einen großen Teil des Reizes ausmacht.
Was der eine so liebt (ob es jetzt Hangflug, Nacktflug, FPV, .... oder was auch immer ist) löst bei dem anderen nur ein Augenrollen aus.
Daraus ergeben sich dann halt auch Fragen, deren "Relevanz" sich dem ein oder anderen hier einfach nicht erschließen.

Und wir befinden uns ja aktuell rechtlich ja auch nicht in einem "luftleeren" Raum, sondern in einer Phase in der es von "alten" Regeln, "neuen" Regeln und dazu noch jeder Menge Übergangsregelungen mit unterschiedlichen Geltungsfristen nur so wimmelt.
Da bleibt einem letztendlich nichts anderes übrig, als da zu fragen, wo man sich eine hilfreiche Antwort erwartet. Und das ist halt u.a. genau hier.
Ob das nun wirklich zielführend ist oder nicht.

Just my 2 Ct.

Stefan
 
@Karl Hinsch
Eigentlich ganz einfach. Wenn dich spezielle Sachen nicht interessieren dann brauchst Du nur die Anmerkungen von DD8ED zu befolgen. Bis zum Vorhanden sein der BE bleibt alles wie es ist. Wenn es die BE's gibt werden sich die Verbände schon melden. Erst dann brauchst Du wieder mit lesen...
Das ist keinesfalls abwertend gemeint, das sollte nur eine Hilfestellung sein.

Ich formuliere es anders, erst dann wird es wieder Interessant für dich, vorausgesetzt Du bist Verbandsmitglied.
Wie gesagt ich bin kein Jurist, ich habe nur Aufmerksam mit gelesen und die Nachrichten der Verbände verfolgt.
 
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@flieger089:
Ich würde mir gut überlegen, ob ich eine bestehende AE für einen Modellflugplatz derzeit in Frage stellen würde, bspw. um sie um den Nachktflug zu erweitern.
Das würde ich nur machen, wenn ich die Lage (Rechtslage jetzt und erwartbar, akute Beschwerden von Nachbarn/Naturschützern der Behörde bekannt plus evtl. Änderung der polit. "Großwetterlage" im Amt) wirklich genau einschätze könnte.
Der Schuss kann auch nach hinten los gehen.
Die Drohnenfliegerey hat die Stimmung ziemlich gegen den Modellflug beeinflusst.
Eventuell ist eine "alte" AE bald viel wert ...
 
Naja, eigentlich Anfrage war ob man die Betriebszeiten ändern kann und ob Sie unserem Verein eine Erlaubnis zum parallelbetrieb nach OPEN erlauben, denn OPEN ist eingeschränkter als die AE und stellt somit eigentlich kein Problem dar. Aber selbst hierzu bisher keine Antwort (in meinen Augen ist das eine simple Anfrage, denn wie sich herausgestellt hat ist das auf der günen Wiese überhaupt kein Problem). Das dazu die Flugordnung angepasst werden muss ist völlig klar, und diese darf ein Verein jederzeit neu bei der Behörde einreichen, nur brauche ich nichts einreichen wenn die Behörde OPEN auf dem Gelände verweigert.
Und hier kommt eigentlich der Knackpunkt an der Geschichte: eine AE benötigt man nur wenn man erlaubsnispflichtigen Betrieb machen will, OPEN ist frei. Und da handelt jedes Bundesland anders, die einen schließen bei der AE den erlaubnisfreien Betrieb NICHT ein, andere schon. In unserer AE steht garnichts dazu, nur das bis 25kg erlaubt wird + Verbrenner + Jets. Unsere Behörde hat aber 2017 mündlich mitgeteilt das die AE den elektrischen Betrieb bis 5kg einschliesst (wie gesagt ist das eine mündlich Aussage).
 
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Evtl. hilft ein Telefonat mit den Zuständigen. Da kann man möglicherweise auch mal informelle Infos bekommen die helfen das Problem zu verstehen.
 
Soetwas ist auch nichts für ein Forum, ich wollte nur darstellen das für bestimmte Flugsituationen OPEN halt nicht unter den Teppich gekehrt gehört wie das gerne publiziert wird bzw. ich den Eindruck bekommen habe.
 
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Evtl. hilft ein Telefonat mit den Zuständigen. Da kann man möglicherweise auch mal informelle Infos bekommen die helfen das Problem zu verstehen.
hm, ich habe im April (bevor das schritliche folgte, das folgte auf Bitte der Behörde) und Juni telefoniert, noch Fragen?

Aber lassen wir das jetzt hier einfach einschlafen, das bringt nichts. Wenn ich das rechtssicher wüsste ob ich OPEN dort machen darf hätte ich die Behörde garnicht erst eingeschaltet und mich hier garnicht erst zum Thema Nachtflug geäußert. Ich bin der Meinung einen grundsätzlichen Fehler gefunden zu haben was den Nachtflug betrifft, ich kann mich aber auch völlig im Irrtum befinden.
 
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mha1

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vielleicht hilft das Stichwort Normenhierarchie für das Verständnis und die gestellte Frage, siehe auch hier: https://www.rc-network.de/threads/d...-den-modellflug.802985/page-161#post-12014579

Open ist immer dann der kleinste gemeinsame Nenner, wenn übergeordnete Normen sie nicht überregeln. Die LuftVO, die AE heute und BE, wenn es sie mal, gibt sind solche.

AE für eine Lokalität vorhanden? Dann sticht Ober AE den Unter Open. Was heute in der AE beschränkt ist bleibt für diese Lokalität auch heute beschränkt.
 
Hallo MHA1
das sehe ich komplett anders.
Eine AE erlaubt den Betrieb von erlaubnispflichtigen Flugbetrieb. Der Flugbetrieb der nicht Erlaubnispflichtig ist wird nach LuftVo abgewickelt wie auf der Grünen Wiese.
Die Landesluftfahrtbehörde die für mich zuständig ist, macht das schon im ersten Satz der AE klar verständlich.
Da steht in der Überschrift "Aufstiegserlaubnis zum Aufstig von Flugmodellen schwerer 5 Kg oder mit Verbrenner" je nach dem was beantrag wurde.
Auf nachfrage bei meiner Behörde wurde mir Bestätigt das die AE für den Erlaubnispflichtigen Modellflug gelte und somit der nicht erlaubnispflichtige Modellflug über die allgemeinen Regeln abgewickelt werden kann.
Gut das war nach den alten Rechtsnormen und ohne EU Open im letzten Jahr noch so wie ich es Beschrieben habe von der Landesluftfahrbehörde erlaubt worden.
 
@Martin.Dortmund
Danke, das war auch meine Information aus 2017 aus gewissen Schriftverkehr Anwalt <-> Behörde. Leider ist unsere Behörde uneinsichtig.
Man muss immer beachten aus welchen Gründen man eine AE hat.
(Weiter oben habe ich Naturschutzgebiete als Grund weg gelassen, das trifft auf unser Gelände nicht zu)
 
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aue

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Auf einem Platz mit AE ist alles erlaubt, was auch auf der grünen Wiese gestattet ist - plus den weitergehenden Genehmigungen der AE. Grundlage ist, dass auch ein Platz mit AE rechtlich nicht schlechter gestellt sein darf als die grüne Wiese. Liegt ein Platz in einem Gebiet mit besonderen Regeln (z.B. Nähe Flugplatz), so gilt das zuvor Gesagte mit den entsprechenden Einschränkungen.
Genau dieser Fall war auch während der Corona-Platzsperren eingetreten, unter denen der Platz zwar gesperrt, Fliegen im Rahmen der Individualsportausübung aber trotzdem möglich war.
 
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