Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo,
Ich habe eine Frage zu der Kennzeichnung der Flieger mit der e-ID. Im Newsletter vom MFSD der vom VTH Verlag verteilt wurde wurden QR-Code Aufkleber vom VTH Verlag angeboten. Dabei Stand das nur Vorbildähnliche Modellflugzeug im Akkudeckel gekennzeichnet werden dürfen. Selbiges ist beim LBA zu lesen. Muss ich jetzt meine Zwecksegler tatsächlich außen kennzeichnen? Ich habe die e-ID under der abnehmbaren Fläche oder der Steckschnautze auf dem Rumpf geklebt. Ich meine das wurde ursprünglich so konuniziert das der Aufkleber generell nicht außen sein muss.
Grüße
Fabian
 

wst

User
Dabei Stand das nur Vorbildähnliche Modellflugzeug im Akkudeckel gekennzeichnet werden dürfen. Selbiges ist beim LBA zu lesen. Muss ich jetzt meine Zwecksegler tatsächlich außen kennzeichnen?
:confused:
Hallo Fabian,

wo hast du das gelesen, hast du vielleicht einen Screenshot dazu ?
Ich halte mich daran.... https://www.dmfv.aero/allgemein/eu-registriernummer-richtig-anbringen/ und da steht nichts von nur !!
es gibt de Fakto keine Unterscheidung ob ein Modell nun Vorbildähnlich ist oder nicht
👍

Dieser Meinung bin ich auch bzw. habe ich bisher im Bezug auf "EU-REGISTRIERNUMMER RICHTIG ANBRINGEN" nichts gegenteiliges gelesen.... ( auch für mein Ösiland :D )

Grüße
Werner
 

aue

User
es gibt de Fakto keine Unterscheidung ob ein Modell nun Vorbildähnlich ist oder nicht.
Das halte ich doch für eine sehr eigenwillige Interpretation. Laut LBA ist das versteckte Anbringen der e-ID ist nur bei Scalemodellen zulässig. Wer will, mag davon abweichen – er trägt das Risiko dafür ja auch selbst. Was man aber anderen rät, sollte höheren Ansprüchen genügen.

Das LBA schreibt dazu:
"An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich um ein Flugmodell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Flugmodells stören würde. Drohnen sind keine im Original existierenden Fugmodelle!"
Normalfall ist also die Sichtbarkeit von außen. Und die allermeisten unserer Modelle sind Zweckmodelle und keine Mini-Nachbauten von Originalen. Für mich ist das recht eindeutig.
 
Hallo Werner,
hier der Link zum LBA
Bitte
Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse auf meinem UAS anbringen?
aufklappen.

und hier der link vom VTH-Verlag

Laut DMFV darf ich die e-ID auch innen anbringen wenn der Rumpf zu klein ist. Das ist aber meiner meinung nach volkommener blödsinn, den wenn ein F3K-Rumpf zu klein sein sollte, ist das Akkufach doch auch zu klein für eine Kennzeichnung die ohne sehhilfe zu lesen ist.
Grüße
Fabian
 

wst

User

Für mich ist das nicht recht eindeutig, ein Flugmodell ist doch nun ja auch eine Drohne oder ? 😉

Wer will, mag davon abweichen.....
Ich werde versuchen all die Bestimmungen einzuhalten, nur müssen sie ohne Juristischen Beistand eindeutig sein ;)

PS: „Wir schaffen das!“:D:D und unser Vorstand wird wohl die relevanten Infos dazu rechtzeitig weitergeben bzw. die Flugplatzordnung etc. entsprechend anpassen :cool:

Lg
Werner
 
Zuletzt bearbeitet:
In Österreich will die ACG folgendes haben:

Sofern die Größe des Geräts eine äußerliche Beschriftung nicht zulässt oder das Modell ein echtes Flugzeug darstellt, bei dem das Anbringen der Markierung auf dem Gerät den Realismus der Darstellung beeinträchtigen würde, kann die Registrierungsnummer auch im Batteriefach ange- bracht werden, wenn das Batteriefach zugänglich ist.

zu finden hier

 
Aus der Verordnung: Art 14, Abs. 8
UAS - Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Regstriernumme auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an.

Gruß
Helmut

Hervorhebung von mir.
 
Für mich ist das nicht recht eindeutig, ein Flugmodell ist doch nun ja auch eine Drohne oder ? 😉
Was bitte ist an " im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt " nicht zu verstehen? für mich ist das eindeutig


Man muss die Sätze schon komplett lesen und nicht etwas überlesen weil man es nicht lesen will
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
die Vorgaben für die Kennzeichnung beziehen sich auf die Open- und Specific-Category. Im Rahmen einer BE nach §16 2b kann das abweichend geregelt werden.
 
Im Rahmen einer BE nach §16 2b kann das abweichend geregelt werden.

welche es außer in England wahrscheinlich noch nirgends gibt!

Mein Hauptmodellflugverein hat diese Woche den Antrag bei ACG gestellt., begleitet und beraten vom Aeroclub, mal sehen wie lange es dauert bis der Bescheid da ist, normalerweise ist die ACG da recht fix.

Hoffentlich gibts dann kein böses Erwachen bei den Vorschriften, Auflagen und Gebühr!
 
Hallo,
die Vorgaben für die Kennzeichnung beziehen sich auf die Open- und Specific-Category. Im Rahmen einer BE nach §16 2b kann das abweichend geregelt werden.
Hallo Frank
bis jetzt hat noch kein deutscher Verband eine BE! also müssen wir doch die Bedingungen zur Anbringung der E-ID der Open-Category erfüllen?

Im Urschleim der EU Verordnung 2019/947 § 14 Abs.8 UAS-Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Registrierungsnummer auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an.
wo ist das Problem einen Papierschnipsel von ca 8mm Hohe und ca. 40mm Länge, bei der Darstellung der E-ID als komplette Zeichenabfolge oder einen einen Briefmarkengroßen schnipsel bei QR code, auf einem Flugmodell onder Modellhubschrauber unterzubringen?

Ich selber Drucke meine E-ID in Zeichenabfolge in einer Tabelle auf Normalpapier aus, schneide meinen Schnippsel mit der E-ID aus, der wird dan auf das Flugmodell aufgebracht und mit einem klaren Klebefilm überzogen. Ich versteh die Aufregung nicht.

Das mit dem Batteriefach habe ich auch schon gelesen ist mir auch bekannt und bewusst . Ich finde nur den Text gerade nicht in der Verordnung.
Mit der Anbringung der e-ID auf dem Flugmodell, befindet man sich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und muss keine diskussion darüber mit einer Person der Zuständigen Behörde führen, sollte mal jemand von denen auf einem Gelände eine Überprüfung durchführen.
Gruß
Martin
 
Völlig unabhängig davon ob das nun im englisch verfassten Original auch exakt so drin steht (soll ja manchmal auch nur vage übersetzt sein), sollte man sich wenn schon Gedanken machen.
Z.B. zum Schutzzweck der Norm. Es ist eigentlich unerheblich wo das am Modell angebracht ist. Denn was außen drauf pappt kann sich ablösen, leicht verwischt werden oder verwittert, etc.
M.M.n. spricht absolut nichts dagegen das unter einer Abziehschnauze oder der Kabinenhaube anzubringen.
In anderen Ländern kenne ich nicht so ausgeprägte Diskussionen zu solch einem Thema.

Es dient doch lediglich dazu einen Ansprechpartner zu haben im Fall der Fälle.
Und ist das gegeben wird auch nie jemand ein Problem damit haben - völlig unabhängig vom Ort der Anbringung.

Darin sich selbst einen Fuß zu stellen und wirklich jedes Haar in der perfekten Suppe zu finden - die wahre Begabung mancher (besonders der) deutschen Modellflieger...da darf es alles sein - nur bitte nicht einfach... :rolleyes:
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Völlig unabhängig davon ob das nun im englisch verfassten Original auch exakt so drin steht (soll ja manchmal auch nur vage übersetzt sein), sollte man sich wenn schon Gedanken machen.
Z.B. zum Schutzzweck der Norm. Es ist eigentlich unerheblich wo das am Modell angebracht ist. Denn was außen drauf pappt kann sich ablösen, leicht verwischt werden oder verwittert, etc.
M.M.n. spricht absolut nichts dagegen das unter einer Abziehschnauze oder der Kabinenhaube anzubringen.
In anderen Ländern kenne ich nicht so ausgeprägte Diskussionen zu solch einem Thema.

Es dient doch lediglich dazu einen Ansprechpartner zu haben im Fall der Fälle.
Und ist das gegeben wird auch nie jemand ein Problem damit haben - völlig unabhängig vom Ort der Anbringung.

Darin sich selbst einen Fuß zu stellen und wirklich jedes Haar in der perfekten Suppe zu finden - die wahre Begabung mancher (besonders der) deutschen Modellflieger...da darf es alles sein - nur bitte nicht einfach... :rolleyes:
Du sprichst ein grosses Wort gelassen aus.
 

S_a_S

User
ein Flugmodell ist ein UAS, aber deswegen noch lange keine "Drohne" bzw. Multicopter.
Ein Volocopter-Modell wurde hier im Forum auch schon gesichtet, das geht klar als Scale-Flug-Modell durch.

Ob ich jetzt eine Mavic - ein im Original existierendes Luftfahrzeug (Definition nach LuftVG §1 (2) !) - als Modell im Maßstab 2:1 dann als vorbildähnlich betrachten darf...

Oder weiter gesponnen: ein Bausatz ist ja auch nur ein vorbildähnlicher Nachbau des Prototyps (aber der muss dann mit außen angebrachter Betreibernummer versehen werden).

zurück zur ernsteren Diskussion

die Vorgaben für die Kennzeichnung beziehen sich auf die Open- und Specific-Category. Im Rahmen einer BE nach §16 2b kann das abweichend geregelt werden.

Artikel 14 sagt ja, dass der UAS-Betreiber seine Registrierungsnummer aufbringt. Und zwar völlig unabhängig von der Betriebsweise.

Antragsteller/Betreiber einer Artikel 16 BE ist aber der Verband und im weiteren Text des Artikels 16 2b) werden die Mitglieder nur als (beauftragte?) Fernpiloten bezeichnet.

Andererseits sind die Mitglieder auch nach Artikel 16 (4) über die Verbände registriert worden.

Da dürfte auch noch etwas Klärungsbedarf in der Formulierung / Ausgestaltung der BE bestehen:
Ist dann nur die Eigentümer-Registriernummer, zusätzlich oder ausschließlich die Verbands Nummer aufbringen?

Bei Piloten- und Verbandsnummer wäre dann auch gleich erkennbar, nach welchen Regeln geflogen wurde.

Grüße Stefan
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten