Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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S_a_S

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hallo Frank,

operierst du unter der BE des Verbandes, bei dem du mittelbar oder unmittelbar Mitglied bist. Das ist typischerweise der Verband, bei dem du versichert bist.
Als Anmerkung: Die DMO ist kein Modellflugverband und die "normalen" Versicherer auch nicht; bekommen also keine BE.

sowas ähnliches hab ich "befürchtet". Das bedeutet also, dass auf diese Weise die "echten" Wildflieger in "richtige" Verbände gezwungen werden.

Nein, ich möchte Verbandsarbeit nicht grundsätzlich schlecht machen möchte, da steckt viel Aufwand dahinter, die verschiedenen Vereine/Mitglieder unter einen Hut zu bekommen. Aber sich da jetzt eine "Monopolstellung" zu verschaffen, halte ich doch des Hinterfragens für würdig.

Nicht dass die LuftVo genauso als nach 16A eine bewährte nationale Regel wäre, die so wie sie derzeit ist, ja durch die Gesetzgebung gelaufen ist. Und für genehmigungsfreien Modellflug (ja auch bewährt) keine zusätzlichen Betriebsregeln braucht?

Klar, der neue Drohnenaktionsplan, der eben vom Verkehrsministerium intensiv beworben wird, lässt da nichts gutes erwarten. Und die Spielzeugflieger sollen auf die ausgewiesenen Plätze, dann ist der restliche Luftraum für die gewerblichen freier. Auch gut für die Verbände/Vereine -> mehr zahlende Mitglieder (und wenns nur Tagesmitgliedschaften sind).

Grüße Stefan
 

josha

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Hallo,
meinst du jetzt die Zugehörigkeit zu einem lokalen Verein oder einem Verband?

Ich zum Beispiel bin Mitglied im DMFV, unter Anderem, um eine Haftpflicht zu haben. In einem lokalen Verein bin ich nicht Mitglied und fliege vor allem an Wiesen und Äckern mit Modellen bis 2kg. Freunde von mir fliegen vergleichbare Modelle, sind aber noch nicht mal Mitglied in irgendeinem Verband.
Wir würden dann in die Open Category fallen, sehe ich das richtig?
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Bevor ich mich durch seitenlange Texte wühle: Wie bzw. wo steht denn der DMFV bei dem Thema?
 

aue

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Hallo Stefan,

Aber sich da jetzt eine "Monopolstellung" zu verschaffen, halte ich doch des Hinterfragens für würdig.

auch, wenn es für Einzelflieger doof ist, kann es doch gar nicht anders sein. Die Verbände streben doch nicht aktiv an, dass für Wildflieger nur eingeschränkte Bedingungen herrschen. Aber warum sollen sie die Interessen derer vertreten, für die sie gar keine Vertretung darstellen?
Ein Verband stellt doch gerade den Zusammenschluss aufgrund gemeinschaftlicher Interessen dar, um diese eben auch gemeinsam zu vertreten. Eine Einzelpersonen kann daraus keinen Anspruch für sich ableiten, sie muss für sich selbst verhandeln. Eine Monopolstellung kann ich hier nicht erkennen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich zum Beispiel bin Mitglied im DMFV, unter Anderem, um eine Haftpflicht zu haben. In einem lokalen Verein bin ich nicht Mitglied und fliege vor allem an Wiesen und Äckern mit Modellen bis 2kg. Freunde von mir fliegen vergleichbare Modelle, sind aber noch nicht mal Mitglied in irgendeinem Verband.
Wir würden dann in die Open Category fallen, sehe ich das richtig?

Hallo,
du würdest dann als Mitglied des DMFV unter die BE des DMFV fallen. Die anderen in die Open Category. In der 250 gr Klasse ist das ausser dem Höhenlimit aber nicht so richtig viel Unterschied. Versicherung und Registrierung wenn eine Kamera da ist, ist aber obligatorisch.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
hallo Frank,
sowas ähnliches hab ich "befürchtet". Das bedeutet also, dass auf diese Weise die "echten" Wildflieger in "richtige" Verbände gezwungen werden.
Nein, ich möchte Verbandsarbeit nicht grundsätzlich schlecht machen möchte, da steckt viel Aufwand dahinter, die verschiedenen Vereine/Mitglieder unter einen Hut zu bekommen. Aber sich da jetzt eine "Monopolstellung" zu verschaffen, halte ich doch des Hinterfragens für würdig.
Nicht dass die LuftVo genauso als nach 16A eine bewährte nationale Regel wäre, die so wie sie derzeit ist, ja durch die Gesetzgebung gelaufen ist. Und für genehmigungsfreien Modellflug (ja auch bewährt) keine zusätzlichen Betriebsregeln braucht?
Klar, der neue Drohnenaktionsplan, der eben vom Verkehrsministerium intensiv beworben wird, lässt da nichts gutes erwarten. Und die Spielzeugflieger sollen auf die ausgewiesenen Plätze, dann ist der restliche Luftraum für die gewerblichen freier. Auch gut für die Verbände/Vereine -> mehr zahlende Mitglieder (und wenns nur Tagesmitgliedschaften sind).
Grüße Stefan
Hallo,
die tatsächliche Situation sieht etwas anders aus. Alles was nicht in Open passt benötigt eine BE in Specific. Ob kommerziell oder Modellflug ist egal. Specific orientiert sich an „Operatern“. Diese können Einzelpersonen, Firmen usw. und eben Modellflugverbände sein. Der Operator ist nicht notwendigerweise der Pilot sondern kann viele Piloten „beschäftigen“.
Die Verbände hatten auf diese Konstruktion keinen Einfluss, haben aber eine Extrawurst erreichen können.
Prinzipiell steht es jedermann offen eine private BE zu erlangen nur wird man dann sehr schnell lernen, dass Mitglied in einem Verband werden deutlich einfacher ist. Die Lösung mit den BE für Verbände ist kein Monopol sondern eine Vereinfachung für die Modellflieger. Die Zweckmässigkeit der Mitgliedschaft in einem Verband löst auch nicht den Untergang des Abendlandes aus, auch wenn einige das so empfinden. Ein Versicherung wird eh benötigt.
Und eine Kasernierung der Modellflieger auf Vereinsplätze wird es nicht geben! Diese Sau wird schon seit langem durchs Dorf getrieben und das völlig überflüssigerweise.
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Registrierung

Registrierung

Hallo,

unser Verein ist vom Verband (DAeC bzw. dessen Landesverband in Hessen) über die Notwendigkeit der Registrierung der Piloten aufmerksam gemacht worden.
Wir können die Mitglieder also en bloc registrieren. Das halte ich auch für vernünftig.
Allerdings steht es Mitgliedern offenbar frei, sich nicht über den Verein, sondern individuell zu registrieren.
Ich frage mich, ob der Verein (Vorstand) dann prüfen muss, ob sich die Mitglieder, die sich nicht über den Verein registriert haben, dies dann auch tatsächlich individuell getan haben.
Genauso stellt sich die Frage bei Gastfliegern - müssen die auch die Registrierung (neben der Versicherung) nachweisen, bevor der Flugleiter sie starten lassen kann?

Bekommen alle registrierten Piloten einen Ausweis o.ä.?

Viele Grüße
Thorsten
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und eine Kasernierung der Modellflieger auf Vereinsplätze wird es nicht geben! Diese Sau wird schon seit langem durchs Dorf getrieben und das völlig überflüssigerweise.

Noch eine Anmerkung zu diesem Statement.
Im Rahmen der angestrebten Selbstverwaltung gemäss §16 2b ist es Ziel, genau das zu verhindern.
Im Rahmen einer BE nach §16 2a besteht die Gefahr, dass genau das passiert. Die Tendenz in der nationalen Regulierung geht genau in diese Richtung.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

unser Verein ist vom Verband (DAeC bzw. dessen Landesverband in Hessen) über die Notwendigkeit der Registrierung der Piloten aufmerksam gemacht worden.
Wir können die Mitglieder also en bloc registrieren. Das halte ich auch für vernünftig.
Allerdings steht es Mitgliedern offenbar frei, sich nicht über den Verein, sondern individuell zu registrieren.
Ich frage mich, ob der Verein (Vorstand) dann prüfen muss, ob sich die Mitglieder, die sich nicht über den Verein registriert haben, dies dann auch tatsächlich individuell getan haben.
Genauso stellt sich die Frage bei Gastfliegern - müssen die auch die Registrierung (neben der Versicherung) nachweisen, bevor der Flugleiter sie starten lassen kann?

Bekommen alle registrierten Piloten einen Ausweis o.ä.?

Viele Grüße
Thorsten
Jeder muss registriert werden und bekommt eine Nummer.
Die sollte dann auf dem Flieger kleben. Verfahren zur Überprüfung sind noch offen.
Es wäre natürlich sinnvoll, wenn diese Nummer auf dem Mitgliedsausweis (und auf den Modellen) steht. Dann brauchen aber alle einen neuen Ausweis, wird also dauern.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
An welche Behörde hat denn der DAeC seinen Antrag gesendet?
Laut www. auch das BMVI.

Gruß VolkerZ

Der DAeC hat nicht veröffentlicht, einen Antrag nach (EU) 2019/947 gestellt zu haben und hat es auch nicht getan.
Könntest du jetzt mal meine Frage bitte beantworten?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

unser Verein ist vom Verband (DAeC bzw. dessen Landesverband in Hessen) über die Notwendigkeit der Registrierung der Piloten aufmerksam gemacht worden.
Wir können die Mitglieder also en bloc registrieren. Das halte ich auch für vernünftig.
Allerdings steht es Mitgliedern offenbar frei, sich nicht über den Verein, sondern individuell zu registrieren.
Ich frage mich, ob der Verein (Vorstand) dann prüfen muss, ob sich die Mitglieder, die sich nicht über den Verein registriert haben, dies dann auch tatsächlich individuell getan haben.
Genauso stellt sich die Frage bei Gastfliegern - müssen die auch die Registrierung (neben der Versicherung) nachweisen, bevor der Flugleiter sie starten lassen kann?

Bekommen alle registrierten Piloten einen Ausweis o.ä.?

Viele Grüße
Thorsten

Hallo,
noch was zu der Frage.
Die Registrierung ist Voraussetzung für den Flugbetrieb. Genauso wie die Versicherung.
Allerdings muss die Registrierung durch den Verband auch DSGVO-konform sein und wie das zu bewerkstelligen ist, wird gerade geprüft.
Eine Überprüfung der Registrierung ist sinnvoll. Genauso wie die Prüfung der Versicherung. Besonders bei Gastfliegern, die der Verein nicht unbedingt kennt.
 
Registrierung und Versicherung

Registrierung und Versicherung

Hallo,
noch was zu der Frage.
Die Registrierung ist Voraussetzung für den Flugbetrieb. Genauso wie die Versicherung.
Allerdings muss die Registrierung durch den Verband auch DSGVO-konform sein und wie das zu bewerkstelligen ist, wird gerade geprüft.
Eine Überprüfung der Registrierung ist sinnvoll. Genauso wie die Prüfung der Versicherung. Besonders bei Gastfliegern, die der Verein nicht unbedingt kennt.

Hallo, danke für die Ausführungen dazu und generell für die Arbeit an diesem wichtigen Thema!

Ich habe noch eine weitere Frage zur Registrierung:
Ist diese regelmäßig, z.B. jährlich zu wiederholen oder wie lange hat eine Registrierung Gültigkeit?
Hintergrund meiner Frage: Wir sollen für unsere zu registrierenden Vereinspiloten neben den üblichen Daten (Name, Adresse, ...) auch die Nummer der Versicherungspolice angeben. Diese kann sich ja durchaus mal ändern.

Danke und Gruß
Thorsten
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo, danke für die Ausführungen dazu und generell für die Arbeit an diesem wichtigen Thema!

Ich habe noch eine weitere Frage zur Registrierung:
Ist diese regelmäßig, z.B. jährlich zu wiederholen oder wie lange hat eine Registrierung Gültigkeit?
Hintergrund meiner Frage: Wir sollen für unsere zu registrierenden Vereinspiloten neben den üblichen Daten (Name, Adresse, ...) auch die Nummer der Versicherungspolice angeben. Diese kann sich ja durchaus mal ändern.

Danke und Gruß
Thorsten

Hallo,
Änderungen muss der Registrierte gegenüber der registrierenden Stelle anzeigen, die dann die Datenbasis aktualisiert. Es gibt also kein Haltbarkeitsdatum.
 

Joseft

User gesperrt
Jetzt, in der aktuellen Situation kommt natürlich ein ganz normales und aus unserer europäischen Situation verständliches "Verhalten" ins Spiel. UAS sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, den wird man in der EU "schützen". Was das bedeutet kann man sich denken. Da bringen sich ganz schnell wieder Airbus und andere Player in Erinnerung.
Und niemand in der EU wird etwas dagegen haben.

gruss
Josef
 

Relaxr

User
Hallo - Danke für die Infos!

Wie die Verbände in die Vorgaben (wohl meist §16b, wie ich das verstanden habe) einsteigen müssen wir sehen. Was bedeutet es jedoch für die Modellflugvereine, insbesondere bzgl. Zeitschienen? Sind sofortige Aktivitäten erforderlich? Kann man Stichwortartig einen Ablauf an erforderlichen Aktivitäten der Vereine nennen, oder ist das noch zu früh?

Wir wollen nur nichts übersehen und zB zu spät aktiv werden.

Gruss Markus
 
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