Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Hallo Sebastian
Bei den standartisierten Regeln wird die Sorge-Tabell,e wie du diese aus den algemeinen Grundsätzen kennst, weiter Anwendung finden.
In wie weit ein Fesselflugmodell, weches an Stahlseilen gefesselt ist am Luftverkehr teilnimmt und die EU Durchführungsverordnung greift ist für mich ein Großes ?
Ich bin mir aber Sicher das die Standartisierten Regeln auch den Fesselflug berücksichtigen
 
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Ja, bisher war das auch gar nicht so eindeutig, da war ein Fesselflugmodell je nach Landesluftbehörde Sportgerät oder Modellflugzeug. Da tauchte sogar schon die Frage auf, ob ein Fesselflugmodell überhaupt als unbemannt gelten kann, da man ja das HLW direkt steuert.. :)
Jetzt sind in den Kategorien ja eindeutig gefesselte UAS drin. Nach den Regeln kann man aber die Fesselflugmodelle nicht sicher betreiben.
VG,
Sebastian
 
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rcfox

User
Hallo Frank
die 25Kg am Hang machen wenig sinn da die Flughöhe 120m lotrecht zum Fluggerät gelten.
Ups, bisher dachte ich die Open Category ist doch garnicht so schlecht. Aber anscheinend hab ich die 120m Deckelung falsch verstanden: Soll die bedeuten, dass ich maximal in einer gedachten Kugel mit Radius 120m fliegen darf, mit dem Modellpiloten als Mittelpunkt? Das wäre dann ja nur noch für sehr kleine Modelle geeignet und einem Hang mit Aufwind direkt vor der Nase. Oder in der Ebene nach Flitschen auf 100m bin ich schon fast an der Entfernungsgrenze.
 
Ich habe es immer so verstanden das der Flug in sichtweite erfogt. Also so weit das Auge reicht.
Am Hang spielt ja die Flughöe bzw. die Messung der Flughöhe eine entscheidende Rolle.
Für Segelflugmodelle und Segelflugmodelle mit Elektroantrieb gelten bei einem Abfluggewicht bis zu 10Kg die Flughöhe über Start oder genauer gasagt überdem Piloten. Sonst gild für die "EU Open A3" bis 25Kg -120m über Grund
Gruß
Martin
 
Aber bitte vorsicht.
Den in Artikel 15 Stehen sachen die dem wieder entgegen stehen können.
den die Regirung hat da möglichkeiten weitere Regulierungen zu treffen.
Betriebsbedingungen für geografische UAS-Gebiete (1) Bei der Festlegung geografischer UAS-Gebiete aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr, des Schutzes der Privatsphäre oder der Umwelt können die Mitgliedstaaten a) einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb untersagen, besondere Auflagen für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb verhängen oder UAS-Betreiber verpflichten, eine Betriebsgenehmigung für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb zu beantragen, b) für den UAS-Betrieb bestimmte Umweltauflagen festlegen, c) nur bestimmten UAS-Klassen den Zugang gewähren, ...........................................
Gruß
Martin
 
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Hallo Armin soll ich das als Spitze verstehen?
Das was für die Grüne Wiese und bekannt ist:
Segel und E-Flug auch Motorflugzeuge und Hubschrauber mit E-Antrieb bis 5Kg werden auf der Grünen Wiese unter der Vorraussetzung einer Verbandszugehörigkeit weiter wie bisher erlaubt sein.
So ist es zumindes das Minimalziel der beiden großen Verbände.
Ps. Ein RES Flieger 2m Spannweite und nur mit Höhen und Seitenruder gesteuert bei knapp unter 5Kg dürfte für den Piloten eine besondere Herrausforderung stellen☺:D

Gruß
Martin
 
Hallo Armin soll ich das als Spitze verstehen?
Das was für die Grüne Wiese und bekannt ist:
Segel und E-Flug auch Motorflugzeuge und Hubschrauber mit E-Antrieb bis 5Kg werden auf der Grünen Wiese unter der Vorraussetzung einer Verbandszugehörigkeit weiter wie bisher erlaubt sein.
So ist es zumindes das Minimalziel der beiden großen Verbände.
Ps. Ein RES Flieger 2m Spannweite und nur mit Höhen und Seitenruder gesteuert bei knapp unter 5Kg dürfte für den Piloten eine besondere Herrausforderung stellen☺:D

Gruß
Martin
War ja nur ein Beispiel 🤣
Danke Martin für die Antwort
 

rcfox

User
Der 120m Deckel in der Open Category wird wohl eine Offset Fläche sein mit 120m Abstand zur Erdoberfläche, alles andere macht irgendwie kein Sinn, also keine Kugel
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
die 120m sind Distance To Ground (DTG), nicht Above Ground Level.
DTG ist der kürzeste Abstand zur Oberfläche. Das muss nicht senkrecht nach unten sein. Das ist an steilen Hängen schon von Vorteil. Mir hier auf dem platten Land nutzt das aber nix.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Sorry, aber mal doof gefragt: Wie soll das praktisch funktionieren? Wenn man mit einem EG4 (meines Wissens hat der keine ID/Seriennr.) in der Open Category (C4) gesetzestreu am (steilen) Hang fliegen will, wie soll das praktisch gehen? Drohnen sind reichlich mit Sensoren, GPS, Telemetrie und allem Möglichen ausgestattet, aber mal eben einen EG4 fliegen zu lassen wird ohne BE eines Verbandes dann doch praktisch überhaupt nicht mehr gehen, oder was übersehe ich jetzt? Ich kann doch nur schätzen innerhalb der 120m (DTG) zu bleiben und niemand fliegt anhand / entlang der Konturen des Erdbodens - und wer will das (wie) kontrollieren? :confused:
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo Frank
Hallo zusammen,
in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 steht bei der Open Categorie folgender Passus:

" Die UAS-Betriebskategorie „offen“ (1) Die Betriebskategorie eines UAS gilt nur dann als „offen“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Das UAS fällt unter eine der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 genannten Klassen, ist privat hergestellt oder erfüllt die in Artikel 20 genannten Bedingungen; b) Das unbemannte Luftfahrzeug hat eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg. c) Der Fernpilot sorgt dafür, dass das unbemannte Luftfahrzeug in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten und nicht über Menschenansammlungen geflogen wird. d) Der Fernpilot hält das unbemannte Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt in VLOS-Betrieb, es sei denn, es fliegt im Follow-me-Modus oder es wird ein Beobachter nach Teil A des Anhangs hinzugezogen. e) Während des Flugs wird das unbemannte Luftfahrzeug entsprechend Teil A des Anhangs in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten, sofern es nicht ein Hindernis überfliegt. f) Während des Flugs führt das unbemannte Luftfahrzeug keine gefährlichen Güter mit oder wirft Material ab. (2) Der UAS-Betrieb in der „offenen“ Kategorie ist nach den Anforderungen in Teil A des Anhangs in drei Unterkategorien eingeteilt."

Das bedeutet AGL.

Am Hang - böse
In der Ebene - gut
 
na und dan findes du im Anhang noch unter punkt (4) Abweichend von Nummer 2 können unbemannte Segelflugzeuge mit einer MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 10 kg in einem Abstand von über 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug zu keiner Zeit in einer Höhe von über 120 m über dem Fernpiloten geflogen wird
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
in der Ebene ist das egal. Aber stell dir den hypothetischen Fall vor, du fliegst an einer senkrechten Wand. Dann darfst du nicht weiter als 120m von der Wand weg. Wie tief das da runtergeht, ist dann egal. Im Guidance Material ist das so erklärt:

1602952843250.png
 
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