Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Und das gibt es in diesem Zusammenhang auch noch zu bedenken:

(6)UAS-Betreiber registrieren sich selbst in dem Mitgliedstaat, in dem sie — bei natürlichen Personen — ihren Wohnsitz oder — bei juristischen Personen — ihren Hauptgeschäftssitz haben und stellen sicher, dass die von ihnen registrierten Daten korrekt sind. Ein UAS-Betreiber kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein.

Damit dürfte einmal abzuklären sein, ob der DMFV ein Mitglied, das seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in der BRD hat, überhaupt registrieren darf!
Lg
Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ein Thema hab ich hier und auch auf den Seiten der Verbände noch nicht gefunden.
Bin Einzelmitglied mit weltweiter Versicherung im DMFV inkl. Befähigungsnachweis von dort, falls der noch was taugt und lebe im europäischen Ausland. Wenn der DMFV nun pauschal alle Mitglieder registriert, bin ich dann auch in D registriert und kann mit der Nummer innerhalb der EU legal unter den lokalen Regeln fliegen oder nicht? Oder ist auch das alles noch nicht gar gekocht?

Du musst dich selber im Wohnsitzstaat registrieren. Wenn du einen deutschen Kenntnisnachweis hast, hast du damit bis zum 1.1.2023 in D natürlich kein Problem, wenn der bis dahin gültig ist. Danach ist ein neuer Nachweis erforderlich. Wenn du unter der Betriebserlaubnis eines Verbandes fliegst, der des Verbandes, sonst der etwas unlustige der EASA. Der gilt dann aber in der ganzen EU.
 
Hallo Frank was heist der unlustige Nachweis der EASA und zu was berechtigt der?
möglicher weise nicht die schlechteste situation. Ich reise gerne in Europa hin und her und nehme immer ein Flugmodell mit.
wenn ich nur einen Nachweis machen muss um in der gsammten EU fliegen zu können hat das auch einen Reitz auch wenn der EASA Nachweis höheren aufwand bedeutet
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank was heist der unlustige Nachweis der EASA und zu was berechtigt der?
möglicher weise nicht die schlechteste situation. Ich reise gerne in Europa hin und her und nehme immer ein Flugmodell mit.
wenn ich nur einen Nachweis machen muss um in der gsammten EU fliegen zu können hat das auch einen Reitz auch wenn der EASA Nachweis höheren aufwand bedeutet
Hallo,
unlustig deshalb, weil sehr aufwändig.
Dann kommt noch dazu, das der EASA-Nachweis nicht automatisch durch den jeweiligen nationalen Verband anerkannt werden muss.
Der EASA-Nachweis gilt zunächst mal nur in der Open Category. In der Specific Category macht jeder Operator seinen Nachweis selber. Der ist dort Bestandteil der Betriebserlaubnis und ggf. auf das Betriebsszenario angepasst.
Für den Modellflug europaweit eine einheitliche Lösung zu finden, wird eine harte Nuss werden. Da sind sehr dicke Bretter zu bohren.
 
Die DMFV Seite wurde aktualisiert:


bei
"Modellflug in der Kategorie „Offen“"
steht dort
Schließlich wird auch auf das Einhalten der 120 m über Grund durch 120 m über dem Fernpiloten ersetzt, sofern das unbemannte Segelflugzeug unter 10 kg wiegt. Das Modell darf beliebig hoch über Grund fliegen, nur den Piloten nicht mehr als 120 m übersteigen (EU-Gesetz 947, UAS Open.010 Allgemeine Bestimmungen (4)). Damit wird das Fliegen im Hangaufwind in der Kategorie „offen“ auch mit großen Modellen nach EU-Recht möglich.

bedeutet dies nun das Hangflug mit Modellen >5Kg, aber <10Kg und unter 120m Startplatzüberhöhung außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegsgenehmigung entgegen der früheren DMFV Intention legalisiert wird?

Gruß Holger
 

DD8ED

Vereinsmitglied
bedeutet dies nun das Hangflug mit Modellen >5Kg, aber <10Kg und unter 120m Startplatzüberhöhung außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegsgenehmigung entgegen der früheren DMFV Intention legalisiert wird?

Das bedeutet das Segler (auch Elektrosegler) bis 10 kg (darf auch gerne unter 5 kg sein) bis 120 Meter über Pilotenstandort legal ist. Aber nur in der Open Category. Dort gibt es auch kein Höhenlimit von 120m AGL wie oft behauptet, sondern ein Limit von 120 m DTS (Distance to Surface). Das muss nicht senkrecht nach unten sein.

Als Extrembeispiel:
Nehmen wir an, du fliegst an einer senkrechten Wand, dann darfst du nicht weiter als 120 m von dieser Wand weg. Wie tief es da nach unten geht, ist egal. Solche Locations gibt es übrigens durchaus.

In der Specific Category, zu der der Modellflug im Rahmen vn §16 zählt, gibt es kein pauschales Höhenlimt.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Hmm, leg' ich dann als Verbandsmitglied selbst fest, wann ich in der Open Category (<120m/<10kg) und wann ich gem. BE des Verbandes (<5kg/>120m) auf der grünen Wiese fliege? Oder bin ich als Verbandsmitglied immer unter der BE des Verbandes unterwegs (und damit an <5kg gebunden)? Wenn ich mir das aussuchen kann, wozu braucht es dann eine BE bis 10kg?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hmm, leg' ich dann als Verbandsmitglied selbst fest, wann ich in der Open Category (<120m/<10kg) und wann ich gem. BE des Verbandes (<5kg/>120m) auf der grünen Wiese fliege? Oder bin ich als Verbandsmitglied immer unter der BE des Verbandes unterwegs (und damit an <5kg gebunden)? Wenn ich mir das aussuchen kann, wozu braucht es dann eine BE bis 10kg?

Wegen des Höhenlimits?
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Schon klar, aber das war nicht die Frage. Die Frage ist, ob ich als Verbandsmitglied auf der grünen Wiese frei entscheiden kann wie es mir gerade passt? Habe ich ein Modell <5kg dann fliege ich unter der BE >120m, dann lege ich dieses in den Kofferraum und fliege <10kg bis 120m in der Open ... ? Andersrum gefragt: Ist es als Hangflieger mit Modellen zwischen 5 und 10kg von Nachteil im Verband zu sein, weil mich dann die BE des Verbands trifft (sofern der Hang kein Vereins-/Verbandsgelände ist).
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
das wissen dann, wenn klar ist wie die geografischen Einschränkungsgebiete gehandhabt werden. Eine Mitgliedschaft im Verband wird aber keine Nachteile mit sich bringen. Es gibt da kein Vebot der Nutzung der Open Category.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
OK, dann hätte die Aufnahme der <10kg Geschichte auf der grünen Wiese in die BE des Verbandes, so wie von euch gewünscht und von DMFV abgelehnt, "nur" den Vorteil gehabt, dass man dann mit >5kg und <10kg auch über 120m gedurft hätte.
 
Hallo Karsten
ob wir <10kg bis 120m in der Open überhaubt anwenden können ?????
Schau dir mal den §15 ind er DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 an.
Wie Frank gerade geschrieben hat kann die Nationale Regierung durch den §15 Einschränkungen auch in der Open vorschreiben.

Betriebsbedingungen für geografische UAS-Gebiete (1)
Bei der Festlegung geografischer UAS-Gebiete aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr, des Schutzes der Privatsphäre oder der Umwelt können die Mitgliedstaaten a) einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb untersagen, besondere Auflagen für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb verhängen oder UAS-Betreiber verpflichten, eine Betriebsgenehmigung für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb zu beantragen,
b) für den UAS-Betrieb bestimmte Umweltauflagen festlegen,
c) nur bestimmten UAS-Klassen den Zugang gewähren, d) den Zugang nur solchen UAS gewähren, die mit bestimmten technischen Merkmalen,
insbesondere mit Fernidentifizierungssystemen oder Geo-Sensibilisierungssystemen ausgerüstet sind.
Für die Umsetzung der EU Verordnung in das nationale Recht muss eine neue LUFT VO geschrieben werden.
Da kann sich noch so manche böse Überaschung ergeben.
Zur Zeit ist noch nicht einmal ein Entwurf einer neuen Luft VO bekannt den wir diskutieren können.
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
OK, dann hätte die Aufnahme der <10kg Geschichte auf der grünen Wiese in die BE des Verbandes, so wie von euch gewünscht und von DMFV abgelehnt, "nur" den Vorteil gehabt, dass man dann mit >5kg und <10kg auch über 120m gedurft hätte.
Das wäre ja jetzt nicht SOOOOO schlecht gewesen, oder?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nee, natürlich nicht. Ich hatte es bisher nur so verstanden, dass bei 5kg (weiterhin) Schluss gewesen wäre. Daher ja meine Frage ...
Es gibt Leute, die daran arbeiten werden, die Grenze wieder auf 10 kg zu erhöhen. Das kann aber dauern, das in den Brunnen gefallene Kind da wieder rauszuholen.
 
Du musst dich selber im Wohnsitzstaat registrieren.

Und was mache ich, wenn ich mich in meinem Wohnsitzstaat ueberhaupt nicht registrieren kann? Bisher ging ich davon aus, dass mich der MFSD registriert, unabhangig vom Wohnsitz. Bei den Versicherungen das gleiche Gehampel, keiner kann mir so 100% sagen, ob meine kombinierte Haftpflicht-/Hausratsversicherung in Deutschland zum Fliegen reicht. Deswegen bin ich ja noch beim MFSD...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und was mache ich, wenn ich mich in meinem Wohnsitzstaat ueberhaupt nicht registrieren kann? Bisher ging ich davon aus, dass mich der MFSD registriert, unabhangig vom Wohnsitz. Bei den Versicherungen das gleiche Gehampel, keiner kann mir so 100% sagen, ob meine kombinierte Haftpflicht-/Hausratsversicherung in Deutschland zum Fliegen reicht. Deswegen bin ich ja noch beim MFSD...
Wo ist denn dein Wohnsitzstaat? Wenn der in der EU ist, muss der die Möglichkeit der Registrierung bieten. Eine wohnsitzunabhängige Registrierung gibt es nicht.
Wenn du beim MFSD versichert bist, bist du aus dem Schneider. Diese versicherung ist international gültig. Deine Haftplichtversicherung sollte dir Auskunft und Bestätigung über die Gültigkeit geben können. Wenn nicht, vergiss die.
 
Wo ist denn dein Wohnsitzstaat? Wenn der in der EU ist, muss der die Möglichkeit der Registrierung bieten. Eine wohnsitzunabhängige Registrierung gibt es nicht.

Schweiz. Ich gehe zwar davon aus, dass die Registrierungspflicht hier auch kommt, aber wann? Und selbst dann haette ich ein Problem: Ich bin zwar hier noch im Verein, der ist aber nicht im SMV und der SMV kennt keine Einzelmitgliedschaften. D.h. ich muss hoffen, dass das BAZL auch Registrierungen vor nimmt.

Aber auch bei einigen EU-Laendern wuerde ich nicht damit rechnen, dass die die Registrierung rechtzeitig parat haben.

Wenn du beim MFSD versichert bist, bist du aus dem Schneider. Diese versicherung ist international gültig. Deine Haftplichtversicherung sollte dir Auskunft und Bestätigung über die Gültigkeit geben können. Wenn nicht, vergiss die.

Ich will jetzt hier das Thema Versicherungen nicht zu sehr vertiefen, aber wir verhandeln seit Monaten mit der Versicherung ueber einen neuen Vertrag. Bei Versicherungen gehoeren vage Aussagen zu, Geschaeft. Da bleibt nur unterschreiben und hoffen oder ohne Versicherung leben. :-(
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
in der Schweiz wird es sicherlich eine Registrierung geben. Diese gilt ja nicht nur für den Modellflug.
Allerdings läuft in der Schweiz gerade eine Motion zur Herausnahme des Modellflugs aus den Europäischen Regeln.
Der aktuelle Stand der Dinge dazu ist mir allerdings nicht so richtig klar. Ich kenne das Verfahren der Motion nicht.
 
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