Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Als Modellflieger, der seinen Flieger unter der Open-Kategorie A3 (insbesondere "privat hergestellt") betreibt, ist da nicht in der Rolle des "Genehmigungsbewerbers". Das obige Zitat ist also nicht auf diese Situation anwendbar.
(Das obige bezieht sich nur darauf, welchen Bindungscharakter die AMC für die Behörde bei der Erteilung einer Genehmigung haben.)

Die Dinge dann auszublenden zu wollen, wenn sie nicht zur eigenen Deutung passen, ist keine sachdienliche Vorgehensweise.
Hier wird ja gerne vereinfacht und folgerichtig werden die Sachverhalte dann passend unterkomplex dargestellt, damit diese zur eigenen Meinung und zu den eigenen Interessen passen!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Als Modellflieger, der seinen Flieger unter der Open-Kategorie A3 (insbesondere "privat hergestellt") betreibt, ist da nicht in der Rolle des "Genehmigungsbewerbers". Das obige Zitat ist also nicht auf diese Situation anwendbar.
(Das obige bezieht sich nur darauf, welchen Bindungscharakter die AMC für die Behörde bei der Erteilung einer Genehmigung haben.)

Die Dinge dann auszublenden zu wollen, wenn sie nicht zur eigenen Deutung passen, ist keine sachdienliche Vorgehensweise.
Hier wird ja gerne vereinfacht und folgerichtig werden die Sachverhalte dann passend unterkomplex dargestellt, damit diese zur eigenen Meinung und zu den eigenen Interessen passen!
Dann eben auf die harte Tour:
Wie AMC geht, kann man hier nachlesen. Und eine Diplomarbeit wird daran nichts ändern.
Der hier zentrale Satz daraus ist (auf deutsch übersetzt):

"Da der Gesetzgeber jedoch wollte, dass ein solches Material für Rechtssicherheit sorgt und zu einer einheitlichen Umsetzung beiträgt, stellte er der von der EASA verabschiedeten AMC eine Vermutung der Einhaltung der Vorschriften vor, so dass sie die zuständigen Behörden verpflichtet, regulierte Personen, die der EASA AMC entsprechen, als gesetzeskonform anzuerkennen."

Oder anders ausgedrückt: Wer sich an die AMC hält, ist aus dem Schneider.

Damit sollte das Thema erledigt sein.
 
Hallo Holle,

die Rehkitzsuche wird zukünftig auch mit einer spezifischen Betriebserlaubnis zu machen sein.
Denn genau diese Genehmigungen, um in "verbotenen" Bereichen aufsteigen zu dürfen, müss(t)en ja auch jetzt schon eingeholt werden. Und sind durch die Open deshalb auch nicht abgedeckt.
Wird das geplante Einsatzszenario sauber beschrieben und mit Auflagen (Fliegen über Personen, Meldung bei der Flugsicherung,..) von den Behörden genehmigt, muss das zukünftig nicht jedesmal vor jedem Einsatz einzeln gemacht werden. Der Betreiber könnte z.B. der Landwirt sein, der Pilot "angemietet" (und vielleicht lässt die Behörde als Qualifikationsnachweis auch "Modellflieger" zu).

Kann mir aber nicht vorstellen, dass so eine Hilfeleistung dann mit einer Modellverbands-BE noch abgedeckt ist - oder dies müsste jetzt noch in deren Standardszenario aufgenommen werden.

Grüße Stefan

Glaubt wirklich irgendjemand, dass das praxisnah ist??

Ich finde es absolut löblich, wenn man auf die Idee kommt, ein Feld nach Rehkitzen abzusuchen, bevor man mit schwerem Gerät kommt. Praxis ist jedoch, wenn es einen Landwirt interessiert, was mit Rehkitzen passiert, dann hat er selber nen Kopter und verschafft sich einen Überblick, weil es ja keine Kunst mehr ist das zu tun.

Da glaubt doch bitte keiner im Ernst, dass hier irgendwer irgendwelche Einsatzszenarien sauber beschreibt, sich bei der Flugsicherung anmeldet, behördliche Genehmigungen eingeholt werden oder Gott weiss was noch für ein Zauber veranstaltet werden soll.

Es macht mich langsam fassungslos...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Glaubt wirklich irgendjemand, dass das praxisnah ist??

Ich finde es absolut löblich, wenn man auf die Idee kommt, ein Feld nach Rehkitzen abzusuchen, bevor man mit schwerem Gerät kommt. Praxis ist jedoch, wenn es einen Landwirt interessiert, was mit Rehkitzen passiert, dann hat er selber nen Kopter und verschafft sich einen Überblick, weil es ja keine Kunst mehr ist das zu tun.

Da glaubt doch bitte keiner im Ernst, dass hier irgendwer irgendwelche Einsatzszenarien sauber beschreibt, sich bei der Flugsicherung anmeldet, behördliche Genehmigungen eingeholt werden oder Gott weiss was noch für ein Zauber veranstaltet werden soll.

Es macht mich langsam fassungslos...

Mal so am Rande:
Der Landwirt hat im Rahmen der Open Category alle Möglichkeiten, sein Feld abzusuchen. In allen Klassen der Kategorie. Er kann sich da passend zu seiner "Drohne" eine aussuchen. Wenn er Langeweile hat, kann er auch in der Specific Category eine Betriebserlaubnis beantragen.
Nur, Modellflug ist das nicht und um den geht es hier eigentlich.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
So, da sich hier jetzt wahrscheinlich mehr als einer denkt: Hä????, ne kurze Erklärung.
AMC= Acceptable Means of Compliance
GM = Guidance Material

Beides ist so mehr oder weniger das Howto zu den hier relevanten Regulierungen, in denen die EASA erklärt was gemeint ist und spezifische Anforderungen zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Regulierung darlegt. Diese kommen von der EASA und werden nicht gemacht, weil die in Kölle Langeweile haben, sondern weil die Basic Regulation das fordert.
Die AMC haben keinen rechtlich bindenden Charakter, weil sie nicht die einzige Möglichkeit sind Konformität zu den grundlegenden Anforderungen nachzuweisen. Es gibt im Rahmen der Basic Regulation auch andere Möglichkeiten des Nachweises (z.B. AltMocs). Von daher ist die Anwendung der AMC nicht zwingend, da es alternative Möglichkeiten gibt. Man kann sie nutzen, es geht aber auch anders.
Das ist übrigens in anderen Bereichen der europäischen Konformitätsbewertung nicht anders.
Nutzt man aber die AMC, kann keine Behörde dran rummeckern. Der Fakt der Nutzung der AMC ist für die Hard-Law.

Oder vereinfacht ausgedrückt: Halte ich mich an die Inhalte der AMC kann und darf keiner meckern. So einfach ist das.
 
Zuletzt bearbeitet:

HPR40

User
Oder anders ausgedrückt: Wer sich an die AMC hält, ist aus dem Schneider.

Eingehalten in Verbindung mit dem Hard -Law, wenn ich das mal als Vereinfachung anfügen darf. Gilt natürlich auch für Altmoc.

Soweit es Abmadflüge o.Ä. betrifft, stimmt es natürlich dass wenn das Gerät nicht Privat hergestellt ist und die entsprechende Kompetenz vorliegt darf man das. Es ist dabei unerheblich ob das gewerblich, also gegen Entgeld, oder ehrenamtlich stattfindet. ( keine Unterscheidung mehr )

Es gibt keine Unterscheidung von gewerblichen oder nichtgewerblichen Betrieb in CAT A ( Open) , mit genannter Ausnahme.


Gruß Horst

P.S.
Hab gerade die Hallentermine hier gelesen.

Bei uns steht drin Abstand, Hygiene und Anwesenheitsliste.
Geht mich zwar nicht so direkt was an, aber ich hoffe dass das überall so gehandhabt ist.
 
Dann eben auf die harte Tour:
Wie AMC geht, kann man hier nachlesen. Und eine Diplomarbeit wird daran nichts ändern.
Der hier zentrale Satz daraus ist (auf deutsch übersetzt):

"Da der Gesetzgeber jedoch wollte, dass ein solches Material für Rechtssicherheit sorgt und zu einer einheitlichen Umsetzung beiträgt, stellte er der von der EASA verabschiedeten AMC eine Vermutung der Einhaltung der Vorschriften vor, so dass sie die zuständigen Behörden verpflichtet, regulierte Personen, die der EASA AMC entsprechen, als gesetzeskonform anzuerkennen."

Oder anders ausgedrückt: Wer sich an die AMC hält, ist aus dem Schneider.

Damit sollte das Thema erledigt sein.

Und schon wieder der gleiche Mechanismus wie zuvor: Der "unpassende zentrale" Satz des zitierten Dokuments der EASA wurde weggelassen...

"Die von der EASA herausgegebenen AMCs haben keinen legislativen Charakter. Sie können den regulierten Personen keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen, da diese beschließen können, die Einhaltung der geltenden Anforderungen mit anderen Mitteln nachzuweisen."

"Innerhalb der Open Category wird keine Betriebserlaubnis benötigt."
Nochmal: Als Modellflieger, der seinen Flieger unter der Open-Kategorie A3 (insbesondere "privat hergestellt") betreibt, ist da nicht in der Rolle eines "Genehmigungsbewerbers" gegenüber einer Behörde. Er muss erstmal garnichts nachweisen. Im Zweifelfall müssen Gerichte entscheiden, wie rechtlich "verbindlich" die Sichtwseise der EASA ist.

Für einen Hangflieger, der europaweit an Hängen fliegen möchte, würde die Sichtweise der EASA das Aus für fast jeglichen Hangflug bedeuten
:
Bei "nur" 120m AGL an der Hangkante würde jeder Wanderweg in weniger als 120m Entfernung Hangflug diese Flüghöhe verunmöglichen...
Und das wäre noch der "günstigste Fall".

Als Hangflieger kann ich nicht nachvollziehen, dass die EASA-Sicht hier als Mass der Dinge propagiert wird! Da muss es aber Gründe geben...
Ja klar: Mit dieser Sicht wird das Fliegen für alle vereinslosen Gesellen überall "auf der grünen Wiese" schwieriger. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

Fliegergrüsse
Tobias

PS
Ganz toll ist auch als "regulierte Person" bezeichnet zu werden.
Dazu fällt mir jetzt irgendwie der "Haifisch" von Rammstein ein:
"Wir halten daran fest
und halten uns an Regeln,
wenn man uns regeln lässt."
 
Als Hangflieger kann ich nicht nachvollziehen, dass die EASA-Sicht hier als Mass der Dinge propagiert wird! Da muss es aber Gründe geben...
Ja klar: Mit dieser Sicht wird das Fliegen für alle vereinslosen Gesellen überall "auf der grünen Wiese" schwieriger. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
Hallo Tobias,

so langsam fange ich an deine Einwände zu verstehen. Das ist eine gute Sache!
 
Hm was habt ihr für ein zeugs geraucht? das man sich so etwas um die Ohren hauen kann.
Ich seh das etwas pragmatischer.
Scheinbar ist in der Open keine BE erforderlich... so sehe ich das zunächst auch.
Jedoch kann die Regierung aus dem §15 heraus Einschränkungen für allen Betrieb mit den Unbemannten verfügen.
Da es ohne hin noch einer neuen Luft VO bedarf um das EU Regelwerk für unbemannte Luftfartgeräte in Nationales Recht umzuwandeln lohnt es sich jetz überhaubt noch nicht sich den Kopf über juristische Feinheiten einzuschlagen.
Für eine Neue LuftVo ist noch nicht einmal ein Entwurf im Umlauf der Grundlage zu einer Diskusion ist.
hier noch ein Auszug aus dem §15
(1) Bei der Festlegung geografischer UAS-Gebiete aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr, des Schutzes der Privatsphäre oder der Umwelt können die Mitgliedstaaten
a) einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb untersagen, besondere Auflagen für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb verhängen oder UAS-Betreiber verpflichten, eine Betriebsgenehmigung für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb zu beantragen,
b) für den UAS-Betrieb bestimmte Umweltauflagen festlegen,
c) nur bestimmten UAS-Klassen den Zugang gewähren, d) den Zugang nur solchen UAS gewähren, die mit bestimmten technischen Merkmalen, insbesondere mit Fernidentifizierungssystemen oder Geo-Sensibilisierungssystemen ausgerüstet sind.
(2) Auf der Grundlage einer Risikobewertung durch die zuständige Behörde können Mitgliedstaaten bestimmte geografische Gebiete ausweisen, in denen der UAS-Betrieb von einer oder mehreren Anforderungen des Betriebs in der „offenen“ Kategorie ausgenommen ist.
(3) Weisen Mitgliedstaaten geografische UAS-Gebiete nach den Absätzen 1 oder 2 für Geo-Sensibilisierungszwecke aus, sorgen sie dafür, dass die Informationen über diese geografischen UAS-Gebiete, auch deren Geltungsdauer, in einem gemeinsamen einheitlichen digitalen Format veröffentlicht werden
Gruß
Martin aus Dortmund
 

S_a_S

User
Nochmal: Als Modellflieger, der seinen Flieger unter der Open-Kategorie A3 (insbesondere "privat hergestellt") betreibt, ist da nicht in der Rolle eines "Genehmigungsbewerbers" gegenüber einer Behörde.
Hangsegeln hat dazu noch die zusätzliche Erleichterung nach UAS.OPEN.010 (4), dass bis 10kg auch 120m über Pilotenstandpunkt - und selbstverständlich auch darunter geflogen werden darf. Soweit bin ich da bei Dir, dass dies eine Möglichkeit ohne BE oder Verbandsmitgliedschaft bliebe.

Auch wenn der Eigenbau keine Geosensibilisierungssysteme braucht, der Pilot braucht den Kenntnisnachweis (derzeit noch nirgends zu machen, aber ab 1.1.21 erforderlich) und muss sich an die UAS.OPEN.060 halten, also vorher über die Sperrzonen (da wird es zum derzeitigen Stand in Zukunft wohl kaum positiven Veränderungen geben) informieren. In diese einfliegen darf er deshalb auch nicht (ohne zusätzliche Genehmigung). Auch muss er prüfen, dass das Fluggebiet frei von Unbeteiligten ist. Ein Wanderweg darunter begründet noch kein Startverbot, nahende Wanderer können aber Grund für vorzeitige Landung sein, um das Risiko wie gefordert auszuschließen.

Grenzenlose Freiheit gibt es also auch in A3 nicht. Dafür aber dann europaweit reguliert (und nationalen Geo-Süppchen).

Grüße Stefan
 

HPR40

User
Das sind zum größtem Teil Ehrenamtliche, eigentlich Modellflieger.

Hallo Holger,
auch das geht weiterhin.
Die Regulierung ist zugegebenermaßen sehr Komplex und verzweigt sich noch wesentlich über das hinaus, was hier diskutiert wird. ( keine Angst, ist ähnlich wie Du es heute kennst )

Für einen Hangflieger, der europaweit an Hängen fliegen möchte, würde die Sichtweise der EASA das Aus für fast jeglichen Hangflug bedeuten:

Hallo Tobias,

löse Dich bitte mal von CAT A (UAS open), die Modellflieger fallen unter CAT B (specific). Die EASA vertritt übrigens die Sichtweise, dass die Modellflieger (fliegen um des Fliegens Willen, nicht die Fotoflieger) einen sehr guten Sicherheitsstandart haben und nicht beschränkt werden sollen. Eher das Gegenteil ist der Fall.



Gruß Horst
 
Schon mal Franz Kafka gelesen ?
Vieles in den "neuen Regeln" erinnert daran, bzw. an "Kafkaeske Situationen" .

Wer es nicht weiß , das steht für : „Situationen und diffuse Erfahrungen der Angst, Unsicherheit und Entfremdung“ sowie des Ausgeliefertseins an anonyme und bürokratische Mächte, der Absurdität, der Ausweg- und Sinnlosigkeit sowie innere Verzweiflung....... in denen die Menschen ( in dem Fall Modellflieger) in undurchschaubaren, bedrohlichen Situationen von düsterer Komik bis Tragik agieren "

Ich finde das trifft es gut, von Komik 😅 bis Tragik 🥴schein alles für den Modellflug drin zu sein.
Einem bisher harmlosen Hobby wird ein Regelwerk im Umfang einer Atommüllbeseitigungsverordnung aufgezwungen.

Ich weiß selbst, mein Beitrag ist etwas OT , also bitte kein Shitstorm.
Aber das musste ich mal loswerden.

Johannes W.
 
Tja Johannes,

das Gute ist ja, dass die Situation schon jetzt so kafkaesk ist, dass keiner durchblickt. Nicht mal die Polizei kennt unbedingt genau die rechtliche Situation und wenn dann bring sie die evtl. höchstens mit den bösen Drohnenfliegern in Zusammenhang oder es ist egal. So bemerkt als vor einiger Zeit an einem Hang der zuständige Landschaftspfleger die Polizei rief. Nicht etwa wegen der Modellflieger sondern wegen der zwei Paintballschützen die meinten da rumballern zu müssen.
Er hat mir dann, als die Polizei neben uns stand während wir so flogen, sein Leid geklagt, was für Idioten manchmal an den schönen Ort kommen und stören. Erlaubt ist fliegen da genaugenommen auch nicht. ;-)
Bleibt das Risiko, dass mal jemand genau drüber nachdenkt wenn was passiert. Aber da der Modellflug ja so eine gute Sicherheitsbilanz hat ist das wohl auch eher gering. :-) Und solange wir uns nett und zuvorkommend verhalten freuen sich die meisten Leute eher über die schönen Flieger in der Luft.

So isses halt im wahren Leben außerhalb der Amtsstuben.
 
Naja, es gelten die bisherigen Regelungen.

Würde die letzten fünf Posts gerne abschliessen wollen mit einem Rückblick in die Zeit, als es u.a. um den Kenntnisnachweis ging und was jetzt zu tun wäre. Vor einigen Jahren schrieb ich u.a. folgendes:

""Die richtige Verwaltungskeule, das habt ihr schon lange erkannt, kommt dann via EU mit unsagbar viel Abstimmungspapieren (Stil der USA) und Gutachtern //...
...// Bisher ging es meiner Erfahrung nach gerade in der Fliegerei wegen der Besonderheiten fair und kameradschaftlich zu, hier beziehe ich die Luftfahrtbehörden ausdrücklich mit ein.
Ich schätze, das alles könnte der vor der Tür stehenden völligen Kommerzialisierung des "unteren" Luftraumes zum Opfer fallen. //...""

Es sind heute lediglich die Worte "EU mit unsagbar viel Abstimmungspapieren (Stil der USA) und Gutachtern" durch ""EU mit ihrer Behörde EASA in Verbindung mit dem nationalen LBA" zu ersetzen.
Das ist alles nicht so schlimm. Wir Modellflieger müssen halt jetzt erneut formulieren, was wir alles wollen, schauen, was machbar ist und das dann "kommunizieren". Ja, unbelastete Kommunikation, schwierig in der heutigen Zeit? Auch für Modellflieger, die es schaffen ein (machmal auch selbstgebautes) Flugmodell, das nicht anhalten darf (ausser Hubis..), sicher im dreidimensionalen Raum zu bewegen und zu landen, auch neue Gesprächsebenen zu installieren, es ist zu schaffen.

Fraglich ist, ob dieses Medium, zumindest in der bisher genutzten Form, das geeignetste ist?
Alles offen einzustellen, kann auch Nachteile haben.

Ich hoffe auf unsere Verbände und wünsche, es geht noch besser aus als viele es hier erwarten.
Gruss Dietmar
 
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