Fliegerass1
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Blocky, immer ruhig bleiben. Ich beschäftige mich erst in Januar mit dem aktuellen Gesetzesstand. Bis dahin möchte ich ruhige Feiertage haben.
Wieso, er hat doch die Nummer noch gar nicht, kann sie also nicht aufbringen und weiß nicht ob die Registrierung schon tatsächlich statt gefunden hat (so wie ich halt auch). Dann darf ich doch ab 1.1. nicht mehr fliegen?!?soweit ist doch bei Dir alles gut
Das hängt von der lokalen Platzordnung ab.Im Moment ist es doch so, dass ich als Vereinsmitglied in einem Modellflugverein (in unserem Fall Verein mit AE ohne Verbandszugehörigleit) wenn ich Modellflug auf unserem Vereinsgelände betreibe, keinen Kenntnisnachweis benötige. Bitte korrigiert mich wenn das nicht richtig ist!
Nein. Bei einer Verbandsmitgliedschaft benötigst du den Kompetenznachweis des Verbandes. Der EU-Nachweis hilft da zunächst nicht.Ab dem 1.1.2022 wird jedoch zwingend ein EU-Kompetenznachweis zum Steuern von Drohnen und oder Flugmodellen benötigt. Egal ob ich in einem Verein auf Vereinsgelände mit oder ohne Verbandszugehörigkeit fliegen will. Ist das so richtig?
Ob das im Rahmen des Betriebs nach einer BE für einen Verband so gilt, hängt davon ab, was da drinsteht. Wäre aber sinnvoll.Ausgenommen sind Drohnen und oder Flugmodelle bis 250g Abfluggewicht wenn diese nicht mit
einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet sind.
Weil sich vier Meter Spannweite und 120 Höhenmeter Grenze beißt
Hallo RalfGanz ehrlich, mir wird es hier echt zu spooky, ich will nur modellfliegen, und ich denke, das geht auch nächstes Jahr noch ...