der DMFV oder der DAeC 21e Ausweis erlauben einen Open A3 Betrieb in Deutschland noch bis Ende nächsten Jahres. Dieser ist aber nicht gültig, um über die Grenze oder z.B. in Österreich zu fliegen.
Eine zukünftige 16er Erlaubnis erfordert bei Variante 2a) und wörtlicher Umsetzung weiterhin den 21e Nachweis und bei 2b) Einweisung und Nachweis in die StRfF, beides ist regelmäßig aufzufrischen (auf meinem 21e Ausweis steht auch ein Haltbarkeitsdatum, aber er wird trotzdem vorher nutzlos). Auch diese Papiere sind nur in Deutschland gültig.
Grenzenlosen "Modellflug" wird es so also auch nicht geben. Gastflieger*** in den jeweiligen Vereinen schon, brauchen dann auch individuelle Einweisungen.
Der LBA Open A1/A3 Online-Schein gilt EU weit, wenn auch mit den prinzipiellen Limits der Open-Klasse und den nationalen Einschränkungen/Erweiterungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Verbandslose, Drohnenflieger oder Grenzgänger kommen also nicht drum rum.
Grüße Stefan
*** wenn Dein österreichischer Gastgeber einen Open A1/A3-Schein hat, darfst Du unter seiner direkten Aufsicht fliegen. Müsste man höchstens klären, ob Du dann seine Betreibernummer auf Deinem Modell anbringen musst und mit seiner Versicherung zu fliegen hast.