Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Frage an die, die evtl. mehr wissen:
wo kommt das denn her (zitiert aus DMFV-Einschätzung)?

Bereiche, in oder über die bisher mit Erlaubnis geflogen werden durfte, werden nun in sogenannten „geografischen Gebieten“ zusammengefasst. Dies betrifft gleichermaßen Flugplätze, Bundeswehreinsatzorte, staatliche Einrichtungen, Kontrollzonen, aber auch Wohngrundstücke und Naturschutzgebiete. In diesen Bereichen soll künftig ein Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge und Flugmodelle bestehen. So soll zum Beispiel explizit der Überflug von Vogelschutzgebieten für den Sport- und Freizeitbereich auch in einer Höhe von über 120 Meter verboten werden.

betrifft das generell den Modellflug oder haben da Plätze mit AE einen besonderen Status?

gute Zeit

Werner
Ja das macht mich auch stutzig. Unser Platz grenzt direkt an einer Standortschießanlage der Bundeswehr. Überflug an schießfreien Zeiten ist bisher erlaubt. Wäre ziemlich doof wenn das nicht mehr möglich wäre.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
es hat im Rahmen der Verbandsanhörung zum aktuellen Referentenentwurf eine sehr umfangreiche und durchweg kritische Kommentierung des DAeC zum Thema Umweltschutz gegeben, über die sowohl mit dem BMVI als auch mit der UAV-DACH als ebenfalls betroffener Verband Konsenz besteht.
Die Inhalte werden jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
 
Hallo Martin,

da hieß es aber noch:
verboten über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,

es gibt Plätze, die mitten im Vogelschutzgebiet eine AE haben

Gruß

Werner
 

aue

User
Jetzt liegt er also vor, der lange erwartete (Referenten-)Entwurf zum neuen Luftverkehrsgesetz und der daraus resultierenden Luftverkehrsordnung. Leider hat sich das BMVI für die Option b entschieden. Ich kann darin nur Nachteile für uns erkennen. Die in der EU-VO 2019/947 unter Artikel 16.2b aufgeführten Anforderungen sind genau so in den neuen Entwurf der LuftVO eingegangen. Nach 16.2.b müssen die Verbände

i. ihre Piloten über die inhaltlichen Vorgaben der Betriebsgenehmigung informieren,
ii. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Piloten den Anforderungen genügen,
iii. Piloten, die gegen Vorgaben verstoßen, bei der zuständigen Behörde melden und
iv. den Behörden gegenüber sich erklären und dokumentieren, wenn jene die Einhaltung von Genehmigungsvorgaben überprüfen wollen.

Den Verbänden werden damit mehr Pflichten aufgebürdet, sie müssen schulen, sie müssen kontrollieren, sie müssen Rechenschaft ablegen. Und sie müssen Aufsichtsaufgaben übernehmen, also gewissermaßen eine Regelpolizei sein. Die Ergänzungen im Referentenentwurf erwecken sogar den Eindruck, dass eine Teilnahme an Schulungsmaßnahmen Voraussetzung für eine Pilotentätigkeit werden könnte (unter „Zu § 21g LuftVO“). Die angelegten Maßstäbe erinnern schon beinahe an die manntragende Fliegerei. Ich frage mich, wie sich dies wohl in den Verbänden umsetzen lässt. Sicherlich wird zusätzlicher bürokratischer und administrativer Aufwand nötig sein. Das wäre dann vermutlich auch mit höheren Kosten für uns verbunden.


Die von Frank verkündete Anhebung der Gewichtsgrenze von 5 auf 12 kg halte ich allerdings wirklich für sensationell. Ich hätte das nicht für möglich gehalten, zumal auch der Referentenentwurf nicht nur die 5kg-Grenze beinhaltete, sondern dort sogar darauf verwiesen wurde, dass Unfalltests bei Passagiertriebwerken „nur“ mit 3,5-kg-Vögeln durchgeführt werden. Sollte also tatsächlich die Gewichtsgrenze im Bereich des erlaubnisfreien Fliegens auf 12kg angehoben werden, wäre dies doch ein großer Fortschritt. Allerdings ist mir unverständlich, wie das BMVI allgemein engere Grenzen setzen und mehr kontrollieren will, andererseits bereit ist, das Gewichtslimit so deutlich nach oben zu schrauben. Egal, dieses Ergebnis ist jedenfalls super.
 

haki

User
Da werden sich nun hoffentlich die Verbände aufgrund der Verantwortung für ihre freifliegenden 12kg Bomber Mitglieder nicht noch heftige Einschränkungen einfallen lassen....
 

aue

User
@haki
Dein Gedanke ist tatsächlich gar nicht so abwägig. Denn wenn den Verbänden Aufsichts- und Kontrollpflichten auferlegt werden, so wird ihre Betriebsgenehmigung auch vom Erfüllen dieser neuen Pflichten abhängig sein. Mehr Gewicht bedeutet definitiv auch mehr Schadensrisiko bei einem Unfall.
 
Da werden sich nun hoffentlich die Verbände aufgrund der Verantwortung für ihre freifliegenden 12kg Bomber Mitglieder nicht noch heftige Einschränkungen einfallen lassen....
Eine Verantwortung an der unsere deutschsprachigen Nachbarländer (25Kg und 30Kg) offenbar noch nie schwer zu tragen hatten.
Ich denke die Verbände werden es wohl aushalten können. Andere können es schon Jahrzehnte lang mit der doppelten Zahl.
 

haki

User
Wir sind halt in Deutschland. Irgendjemand muss schuld haben und zahlen... Es wurden schon halbe Wälder gerodet da im Falle eines Unfalls ein Entscheider an entspreche der Stelle haftbar wäre....
 

aue

User
Das Gewicht ist doch überhaupt kein Problem. Die Verbände leisten doch schon seit Jahren Versicherungsschutz bis 150kg.
Es geht hier aber gar nicht um die Haftungsfrage. Es geht darum, dass nach den neuen Vorgaben (sofern sie Gesetzeskraft erlangen) ein Verband gewährleisten muss, dass seine Mitglieder sich an die in der Betriebsgenehmigung aufgeführten Vorgaben halten.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Jetzt liegt er also vor, der lange erwartete (Referenten-)Entwurf zum neuen Luftverkehrsgesetz und der daraus resultierenden Luftverkehrsordnung. Leider hat sich das BMVI für die Option b entschieden. Ich kann darin nur Nachteile für uns erkennen.
Welche Lösung wäre denn für den Modellflug besser und realisierbar gewesen?
 
Dann versuche mal den Versicherungsschutz für ein 100kg Modell auf nicht kontrolliertem Fluggebiet einzufordern. Bisher hat dieser meiner Meinung nach bei 5kg geendet.

a) ist unser Gelände nur bis 25 kg, da sollte es kein Problem sein
b) habe ich diese Woche von meiner Versicherung Bestätigung erhalten das auf grüner Wiese bis 25kg bei Betrieb nach "OPEN" inklusive ist
c) bei Mutwilligkeit zahlt die auch nicht bei 1kg

Warum muss man immer so sinnlose Sachen diskutieren....

Und die 150kg war nur ein Beispiel weil das immer dabei steht. Ich hätte stattdessen auch 25 schreiben könne. Ich wollte damit nur ausdrücken das dadurch keine Preise jetzt in die Höhe schießen....
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Willst du ernsthaft die Debatte von vorne beginnen? Ich nicht.

Es interessiert mich aber, ob du Vorteile durch die neue LuftVO siehst und wenn ja, welche.
Du wirfst mir immer vor, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Beantworte also erst mal meine Frage oder unterlasse diese Vorwürfe
 

aue

User
@DD8ED
Ich werde nur einmal etwas dazu schreiben. Einen "posthumen" Streit brauche ich nicht.

Die Option a hätte den aktuellen Status (so weit wie möglich) erhalten und den Verbänden keine neuen Lasten aufgebürdet, die ihre Arbeit sowie die Möglichkeiten ihrer Piloten belastet und einschränkt. Die jetzigen und von mir oben aufgeführten Nachteile der Opt. b waren vorhersehbar, schließlich stehen sie genau so in der EU-VO 2019/947.
Und ja, dies wäre auch realisierbar gewesen, auch wenn du fälschlicherweise der Opt. a die Grundlage bestreitest (mehrfach zu lesen weiter oben im Thread).
 
Und bevor noch Diskussionen kommen: NEIN ich will nicht außerhalb von Modellflugplätzen mit 24,9kg Modellen fliegen. Auch keine Verbrenner.
Als Modellflieger möchte ich einfach wissen was ich darf und was nicht.

Das die 5kg auf 12kg angehoben werden soll finde ich übrigens Klasse. Finde es toll das an ansprechender Stelle da dran gearbeitet wird. Einfach mal Danke.

Das aber auch noch nicht endgültig in Stein gemeißelt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
@DD8ED
Ich werde nur einmal etwas dazu schreiben. Einen "posthumen" Streit brauche ich nicht.
Du scheust also eine Diskussion zum Thema. Dann eben nicht.
Dein Standpunkt wird aber an der aktuellen Situation eh nichts ändern. Der Zug ist abgefahren.
Auf europäscher Basis entspricht der Weg der Option 2(b) dem Ziel der Mehrzahl der in der EMFU organisierten Verbände und wird für einen länderübergreifenden Flugbetrieb hilfreich sein, der nach Option 2 (a) nicht realisierbar ist. 2 (a) kennt keine Gastpilotenregelung für nicht nationale Piloten. 2(b) ermöglicht so etwas sehr wohl und in der EMFU laufen dazu gerade Aktivitäten hoch.
Erwähne doch mal die Regelungen für nicht nationale Piloten oder Third Country Piloten in 2 (a).
Ich bin ganz Ohr.
Und erwähne mal, wie die bisherigen nationalen Regeln mit der Registrierungspflicht umgehen.
Würde uns alle mal interessieren.
Ich bin gespannt auf Antworten
 
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