Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Welch Sinneswandel. Zuerst arbeitet man nach Kräften gegen die Interessen der überwiegenden Mitgliedermehrheit (siehe unten), jetzt stellt man das eigene Scheitern in diesem Punkt als Erfolg dar. Könnte 🤮 . Bin sowohl Hangflieger als auch im Verein, und froh, diesem Verband daraufhin rechtzeitig gekündigt zu haben- auch wenn mich das jetzt doppelten Beitrag kostet weil am vereinsbeitrag gibt's kein weg vorbei ... Clever, clever... 🧐
 

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Aber es sei nochmal fur das großartige Ergebnis gedankt! Die 12 kg werden das Unfall- und Versicherungsgeschehen garantiert nicht beeinflussen! Jeder der so etwas betreibt, weiß allein schon aus Eigeninteresse genau was er tut. Und wird dem grenzbereich fernbleiben. Was man nicht von jedem Knüppelakrobaten da draußen behaupten kann ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
es wäre ja mal interessant zu erfahren, worin die ZUSÄTZLICHEN Lasten für die Vereine bestehen sollen und wo man das nachlesen kann.
 

gufi

User
Beitrag war zu spät. Deshalb geändert.
 
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Zugegeben: auch ich bin enttäuscht, dass es der „b“ Entwurf nun wird. Genau aus den bereits angeführten Argumenten.
Hr. Sonnenschein und Hr Hochgeschurz hatten es schon im Vorfeld ausführlich dar gelegt.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass die 12kg gerne als Zuckerl gegeben wurden, dafür die Kröten leichter geschluckt wurden, bzw. gar als Erfolg verkauft wurden.
Beste Grüße,
Martin
 
Die Kröten kann ich aber noch nicht klar am Horizont ausmachen ...
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Nach 16.2.b müssen die Verbände

i. ihre Piloten über die inhaltlichen Vorgaben der Betriebsgenehmigung informieren,
ii. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Piloten den Anforderungen genügen,
iii. Piloten, die gegen Vorgaben verstoßen, bei der zuständigen Behörde melden und
iv. den Behörden gegenüber sich erklären und dokumentieren, wenn jene die Einhaltung von Genehmigungsvorgaben überprüfen wollen.

Den Verbänden werden damit mehr Pflichten aufgebürdet, sie müssen schulen, sie müssen kontrollieren, sie müssen Rechenschaft ablegen.

Hallo,

das erinnert mich in Teilen etwas an die Diskussion zur DSGVO. Weil etwas verbindlich gegeregelt wurde, was schon lange galt wurden Schreckensszenarien an die Wand gemalt, aber es gab auch berechtigte Kritik an der stellenweise unklaren und schlampigen Ausformulierung. Es gibt Bereiche, da haben wir bis heute keine Klarheit, im großen ganzen blieb aber alles beherrschbar.

Zu i.:
Das sollte kein Thema sein, das war bisher schon so. Die Verbände bestehen ja nicht nur aus dem Stab sondern auch aus den Vereinen und die Vorstände musste das schon immer umsetzen. Was den Betrieb außerhalb von Plätzen mit AE usw. angeht genügt meiner Meinung nach eine Information / Abfrage in Form des bisherigen Kenntnisnachweises, das Mitglied muss erklären "AGBs" zur Kenntnis genommen zu haben und sich daran zu halten.

Zu ii.:
Meiner Meinung nach sollte die Ausbildung ihrer Mitglieder bzw. Schaffen bestimmter Angebote ein Kernbereich eines Verbandes sein. Kenne ich in anderen Bereichen so (Sportschifffahrt) ergänzt durch Angebite privater Anbieter. Das ist mein Hauptgrund, wieso ich Mitglied in Verbänden bin.

Zu iii.:
Das ist in der Tat ein Problem. Vor allem wenn aktives Handeln im Sinne von Überwachung eingefordert wird. Wenn es sich darauf beschränkt, dass Piloten gemeldet werden müssen, die eindeutig mit Vorsatz die Bestimmungen ignorieren hätte ich kein Problem damit, außer dass schon die Entscheidung ob Vorsatz vorliegt oder nicht den Verband überfordert.

Zu iv.:
Dokumentation gehört doch heute zu jedem beruflichen Alltag hinzu. In meinem Beruf gilt der Grundsatz, was nicht dokumentiert wurde, wurde nicht gemacht. Das fängt doch heute schon bei der Toilettenreinigung an, jeder kennt die Listen, auf denn das Reinigungspersonal eintragen muss, wann die letzte Reinigung durchgeführt wurde. Schon bisher musste eien Verein im Falle eines Vorfalls sein Flugbuch etc. vorlegen.

Es geht jetzt darum den Entwurf an den Stellen so zu konkretiesieren bzw. mit Erläuterungen zur Durchführung zu ergänzen , dass es von den Verbände, Vereinen usw. leistbar ist und man so weit wie möglich Rechtsicherheit hat. Das wird nicht an allen Stellen zur Zufriedenheit aller gelingen, ist aber in weiten Teilen möglich.

Ich sah und sehe noch immer in der Option b den für mich besser passende Weg und freue mich über die Entscheidung. Mich kannst Du also bei dem "uns" von Frank mit einschließen und so war es auch von Frank gemeint. Ich denke das ist (fast) allen klar.

Dass ich mir insgesamt angesichts der problemlosen bisherige Geschichte im Bereich des klassischen Modelllflugs (bescheinigt von der deutschen Flugsicherung) eine etwas wenieger bürokratische und EU-einheitlichere Lösung gewünscht hätte ist auch klar. Wenn ich über die Grenzen blicke kommen wir dank unserer beider Verbände aber noch gut weg. Daher lasst die gegenseitigen Sticheleien weg. Option b ist es geworden, jetzt sollten all daran arbeiten das beste daraus zu machen, am besten gemeinsam und abgestimmt.

Hans
 
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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Wegen der Anhebung der 12 kg Grenze wird sich am Unfallgeschehen nichts signifikant ändern. Diese Vorhersage kann man durchaus wagen.

Was das Thema „Modellflugpolizei“ angeht (ich liebe diesen Begriff, der klingt so böse), wird es hoffentlich dabei bleiben, dass die Verbände nur die gemeldeten Versicherungsfälle die durch direkte Modellflugtätigkeit entstanden sind, weiterleiten.
Die Einhaltung der Vorschriften auf den Modellfluggeländen obliegt sowieso schon heute den Vereinen.
Sollte es künftig eine Meldepflicht bei Verstößen an den Verband geben, dann wird das auch leicht zu regeln sein. Da wird nicht viel kommen. Wir fliegen ja jetzt schon nach den Regeln, um unsere Gelände nicht zu verlieren.

Wichtig ist, dass klar geregelt ist, wer melden darf.
Denunziantentum brauchen wir im Hobby nicht zu fördern. Eigentlich nirgendwo.
 

aue

User
Hallo Hans,

danke für deine inhaltliche Antwort. Was sich konkret für unsere Verbände ändern wird, lässt sich jetzt noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Dass allerdings ihre Aufgaben und Verantwortung zunehmen, ist ganz eindeutig die Intension der neuen Vorgaben. Und es ist eben schon ein Unterschied, ob du eine Vorgabe erfüllst, weil du das so möchtest oder ob du das musst. Bisher waren die Verbände v.a. ihren Mitgliedern gegenüber erklärungs- und rechenschaftspflichtig, künftig unterliegen sie auch der Gunst der Behörden. Ein Beispiel dazu:
Meiner Meinung nach sollte die Ausbildung ihrer Mitglieder bzw. Schaffen bestimmter Angebote ein Kernbereich eines Verbandes sein.
Mit dieser Aussage wird dir vermutlich niemand widersprechen. Es trifft aber nicht den eigentlichen Punkt. Der Referenzenentwurf schreibt hierzu unter "Zu § 21g LuftVO":

"Die Genehmigung [Betriebsgenehmigung an die Verbände] erstreckt sich zudem auf Umfang und Inhalt der Schulungsmaßnahmen und Teilnahmebescheinigungen, denn diese sind Voraussetzung für den Betrieb von Flugmodellen nach § 21f Absatz 3."

Somit besteht künftig die Pflicht zur Schulung und wer als Pilot nicht daran teilnimmt, darf demnach nicht fliegen. Das ist ein deutlicher Unterschied zur bisherigen Praxis.
 
Hallo Hans,

danke für deine inhaltliche Antwort. Was sich konkret für unsere Verbände ändern wird, lässt sich jetzt noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Dass allerdings ihre Aufgaben und Verantwortung zunehmen, ist ganz eindeutig die Intension der neuen Vorgaben. Und es ist eben schon ein Unterschied, ob du eine Vorgabe erfüllst, weil du das so möchtest oder ob du das musst. Bisher waren die Verbände v.a. ihren Mitgliedern gegenüber erklärungs- und rechenschaftspflichtig, künftig unterliegen sie auch der Gunst der Behörden. Ein Beispiel dazu:

Mit dieser Aussage wird dir vermutlich niemand widersprechen. Es trifft aber nicht den eigentlichen Punkt. Der Referenzenentwurf schreibt hierzu unter "Zu § 21g LuftVO":

"Die Genehmigung [Betriebsgenehmigung an die Verbände] erstreckt sich zudem auf Umfang und Inhalt der Schulungsmaßnahmen und Teilnahmebescheinigungen, denn diese sind Voraussetzung für den Betrieb von Flugmodellen nach § 21f Absatz 3."

Somit besteht künftig die Pflicht zur Schulung und wer als Pilot nicht daran teilnimmt, darf demnach nicht fliegen. Das ist ein deutlicher Unterschied zur bisherigen Praxis.
Überhaupt nicht. Jeder Verein (mindestens jene mit einer bisherigen AE) hat eine Flugordnung / Platz-Ordnung und schult in dieser oder jener Weise seine piloten daraufhin sowie die flugleiter. Ich erkenne in der Praxis also wenig Neues und schon gar keinen Grund für irgendwelche Panik.
Im übrigen kann man alles, was Hans Rupp so treffend zusammen gefasst hat, voll unterstreichen, einrahmen und übers Bett hängen 👍
Zustimmung auch für Claus!
 
Eine Frage hätte ich noch: ist der DMFV aktuell dabei, eigene StRfF zu erarbeiteten nach denen er dann seine BE nach Art 16 opt B beantragt? Ist es dann denkbar, dass sich die Regeln für die Mitglieder des daec von denen des DMFV unterscheiden oder werden beide BE zwingend auf Basis eines gemeinsamen/ koordinierten Regelwerkes erteilt, es also keine Unterschiede je nach Verbandzugehörigkeit geben wird?
 

aue

User
Ich erkenne in der Praxis also wenig Neues und schon gar keinen Grund für irgendwelche Panik.
Du erkennst also "wenig Neues". Dann erkläre mir doch bitte, warum du künftig beim Fliegen eine Bescheinigung mit dir tragen musst, die bestätigt, dass du an Schulungsmaßnahmen teilgenommen hast und ob du das bisher musstest. Der Verordnungsentwurf fordert, dass "Fernpiloten" über ausreichende Kenntnisse in
"1. der Anwendung und der Navigation der betriebenen Flugmodelle,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung"
verfügen müssen (Entwurf LuftVO § 21f [3]).

Ich gehe nicht davon aus, dass die Betriebsgenehmigungen an die Verbände sich in der gleichen Sache unterscheiden werden. Welchen Namen man dabei den beschriebenen Vorgaben gibt, ist dabei unerheblich.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

ich habe meine "Kenntnisnachweise" (für D und GB) schon länger im Senderkoffer, weil die schon länger vorgeschrieben sind. Daher für mich nichts Neues. Bei den Piloten die ich kenne ist das genauso. WIe das zukünftig heißt und ob der Aufwand etwas steigt ist für mich absolut nachrangig. Du siehst Probleme, wo meiner Meinung nach keine sind.

Hans
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Der Verordnungsentwurf fordert, dass "Fernpiloten" über ausreichende Kenntnisse in
"1. der Anwendung und der Navigation der betriebenen Flugmodelle,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung"
verfügen müssen (Entwurf LuftVO § 21f [3]).
Machen wir doch mal einen Realitätscheck:
Der §21a (4) der jetzigen LuftVO besagt:
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung

nach Satz 3 nachweisen.
Beides gilt über 2 kg.
Fällt euch etwas auf?

Die Nachweise für den Modellflug kommen in beiden Fällen von den Verbänden.
Wo ist denn jetzt der Unterschied?
 
Für die österreichischen Kollegen könnte ich die Ängste noch eher nachvollziehen, denn dort waren bis dato AE und die bekannten Verfahren zur Regelüberwachung (Ordnung, flugbuch, lärmpass usw.) eher unüblich. Aber auch dies wird sich am Ende als halb so wild, vielleicht sogar vorteilhaft erweisen. Dann, wenn man sich erstmal daran gewöhnt hat. Vorausgesetzt, dort spielen Verband und Aufsichtsbehörde mit ebensolchem Augenmaß und gesundem Menschenverstand mit 😗🧐
 
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