Nach 16.2.b müssen die Verbände
i. ihre Piloten über die inhaltlichen Vorgaben der Betriebsgenehmigung informieren,
ii. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Piloten den Anforderungen genügen,
iii. Piloten, die gegen Vorgaben verstoßen, bei der zuständigen Behörde melden und
iv. den Behörden gegenüber sich erklären und dokumentieren, wenn jene die Einhaltung von Genehmigungsvorgaben überprüfen wollen.
Den Verbänden werden damit mehr Pflichten aufgebürdet, sie müssen schulen, sie müssen kontrollieren, sie müssen Rechenschaft ablegen.
Hallo,
das erinnert mich in Teilen etwas an die Diskussion zur DSGVO. Weil etwas verbindlich gegeregelt wurde, was schon lange galt wurden Schreckensszenarien an die Wand gemalt, aber es gab auch berechtigte Kritik an der stellenweise unklaren und schlampigen Ausformulierung. Es gibt Bereiche, da haben wir bis heute keine Klarheit, im großen ganzen blieb aber alles beherrschbar.
Zu i.:
Das sollte kein Thema sein, das war bisher schon so. Die Verbände bestehen ja nicht nur aus dem Stab sondern auch aus den Vereinen und die Vorstände musste das schon immer umsetzen. Was den Betrieb außerhalb von Plätzen mit AE usw. angeht genügt meiner Meinung nach eine Information / Abfrage in Form des bisherigen Kenntnisnachweises, das Mitglied muss erklären "AGBs" zur Kenntnis genommen zu haben und sich daran zu halten.
Zu ii.:
Meiner Meinung nach sollte die Ausbildung ihrer Mitglieder bzw. Schaffen bestimmter Angebote ein Kernbereich eines Verbandes sein. Kenne ich in anderen Bereichen so (Sportschifffahrt) ergänzt durch Angebite privater Anbieter. Das ist mein Hauptgrund, wieso ich Mitglied in Verbänden bin.
Zu iii.:
Das ist in der Tat ein Problem. Vor allem wenn aktives Handeln im Sinne von Überwachung eingefordert wird. Wenn es sich darauf beschränkt, dass Piloten gemeldet werden müssen, die eindeutig mit Vorsatz die Bestimmungen ignorieren hätte ich kein Problem damit, außer dass schon die Entscheidung ob Vorsatz vorliegt oder nicht den Verband überfordert.
Zu iv.:
Dokumentation gehört doch heute zu jedem beruflichen Alltag hinzu. In meinem Beruf gilt der Grundsatz, was nicht dokumentiert wurde, wurde nicht gemacht. Das fängt doch heute schon bei der Toilettenreinigung an, jeder kennt die Listen, auf denn das Reinigungspersonal eintragen muss, wann die letzte Reinigung durchgeführt wurde. Schon bisher musste eien Verein im Falle eines Vorfalls sein Flugbuch etc. vorlegen.
Es geht jetzt darum den Entwurf an den Stellen so zu konkretiesieren bzw. mit Erläuterungen zur Durchführung zu ergänzen , dass es von den Verbände, Vereinen usw. leistbar ist und man so weit wie möglich Rechtsicherheit hat. Das wird nicht an allen Stellen zur Zufriedenheit aller gelingen, ist aber in weiten Teilen möglich.
Ich sah und sehe noch immer in der Option b den für mich besser passende Weg und freue mich über die Entscheidung. Mich kannst Du also bei dem "uns" von Frank mit einschließen und so war es auch von Frank gemeint. Ich denke das ist (fast) allen klar.
Dass ich mir insgesamt angesichts der problemlosen bisherige Geschichte im Bereich des klassischen Modelllflugs (bescheinigt von der deutschen Flugsicherung) eine etwas wenieger bürokratische und EU-einheitlichere Lösung gewünscht hätte ist auch klar. Wenn ich über die Grenzen blicke kommen wir dank unserer beider Verbände aber noch gut weg. Daher lasst die gegenseitigen Sticheleien weg. Option b ist es geworden, jetzt sollten all daran arbeiten das beste daraus zu machen, am besten gemeinsam und abgestimmt.
Hans