Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Die E-ID bekommt man vom LBA und nicht von den Verbänden.
Beim LBA steht folgendes unter der E-ID:

Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen.

Wer das nicht verstehen kann oder will, ist zu blöd.
 

heikop

User
Der code, der im Flieger aufzubringen ist, enthält als letzte 3 Ziffern einen Pin, der wie jeder Pincode sicher zu händeln ist
warum schreibt man das dann anders? Implizites Wissen ist nicht verbindlich

Du hast schon falsch zitiert, im Original lautet der Satz aus der Mail/der Veröffentlichung:
" Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss. "
 

Tk7

User
Da steht die eid ist anzubringen, die letzten 3 Zeichen sind die pin
(sinngemäß, den Originaltext kannst Du selber in der Mitteilung vom DAeC nachlesen)

Muß ich jetzt wirklich an mehreren Stellen nachlesen, damit ich das richtige mache?

Aber lassen wir das. Ich habe es jetzt verstanden, wie Ihr das meint und hoffe, das ist das richtige

Meiner kleiner Lernprozeß hier entspricht eigentlich dem, was hier so abgelaufen ist
 

maddyn

User
hi

auf der seite vom lba
im grünen kästchen steht

Hinweise zum Anbringen der UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) an Ihrem UAS:

Ihre UAS-Betreiber-Nummber oder e-ID besteht aus zwei durch einen Bindestrich getrennten Teilen.

  • Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten.
    In Ihrem Fall bringen Sie bitte die e-ID DEUxxxxxxxxxxx auf Ihrem UAS an.

  • Die vollständige e-ID ist für das Programmieren von UAS oder entsprechend mitgeführter Geräte bestimmt, die z.B. der Fernidentifizierung dienen.
    Die letzten 3 Stellen sind ein Sicherheitsmerkmal, das nicht jedermann zugänglich sein darf.
    In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die vollständige e-ID DEUxxxxxxxxxxxxx-xxx
  • Der EU-Kompetenznachweis ("Fernpilotenführerschein") kann im PDF-Format heruntergeladen werden und muss entweder auf einem elektronischen Gerät (z.B. einem Handy) oder ausgedruckt im DIN-A4 Format oder im Scheckkartenformat (Fremdanbieter) beim Betrieb einer Drohne mitgeführt werden. Zusätzlich müssen Sie einen Lichtbildausweis zur Identifizierung mitführen. Wichtig ist, dass der QR-Code auf dem EU-Kompetenznachweis maschinenlesbar bleibt. Das ist insbesondere wichtig, wenn das Dokument verkleinert, oder anderweitig angepasst wird (z.B. durch Fremdanbieter). Es handelt sich bei dem QR-Code um ein Sicherheitsmerkmal.

WICHTIG: Die Fernpiloten-ID wird nicht am Fluggerät angebracht.
was kann man da nicht dran verstehen ?
 
Dann sag das mal dem DAeC
Nein, ich sage das Leuten wie Dir, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und da Du volljährig bist ist es Deine Aufgabe Dich zu informieren.


Ist für mich typische Beamtenvorgehensweise
Genau, wenn der Bauer nicht schwimmen kann, .......

Es ist doch interessant das die meisten hier verstanden haben wie das mit der E-ID und der PIN funktioniert.
 

Tk7

User
Tut mir leid, daß ich nicht 2800 Wortmeldungen lesen möchte, um das zu verstehen.
Mich hat der DAeC angemeldet, also ist er mein Ansprechpartner
Sonst müßte ich ja immer den Herrn Scheuer oder ... als obersten Dienstherren fragen, ob das, was die direkten Ansprechpartner dem Piloten sagen, richtig ist
 

heikop

User
Tut mir leid, daß ich nicht 2800 Wortmeldungen lesen

Du must lediglich die Mitteilung des DAeC richtig lesen und auch kapieren.
Aber Du schnallst es ja nicht mal wenn man Dir den Originaltext aus der Mail nochmal auf dem Tablett serviert,
siehe #2763.

Also hör auf andere für blöd zu verkaufen und für Deine Fehlinterpretationen verantwortlich zu machen. 👎
 

Tk7

User
Ich brauch doch keine anderen als blöd zu verkaufen

Im Original steht sehr wohl, daß die eid aufzubringen ist und die drei letzten Zeichen die Pin sind

Aber wir sollten das lassen, von mir aus habt Ihr recht
 
Ich brauch doch keine anderen als blöd zu verkaufen
Das stimmt, ich fange auch immer erst bei mir selbst an... :D
Im Original steht sehr wohl, daß die eid aufzubringen ist und die drei letzten Zeichen die Pin sind
Das stimmt. Wie bei anderen PIN auch, macht man was mit einer PIN nie nicht?
Genauuuuu: man macht sie NICHT öffentlich und behält sie für sich. ;)
Aber wir sollten das lassen, von mir aus habt Ihr recht
Das stimmt, hat ja auch lange genug gedauert. Aber nicht nur für dich.... :rolleyes:
Wie kommen eigentlich einige relativ unbeschädigt durchs Leben....
 
Hallo Leute,

über persönliche Nettigkeiten kann ich mich immer wieder amüsieren.
Aber ich denke, dass wir uns wieder auf das Wesntliche konzentrieren sollten.

Die neuen Regeln für unser Hobby.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, beschäftigt sich am 19. April der Bundestag mit der vom Bundesrat zurückgewiesenen Gesetzesvorlage der LuftVO.
Hat schon wer geheime Erkenntnisse darüber, was kommt?
Oder müssen wir noch ne Woche warten? - Stöhn!!!

Gruß
Helmut
 
Na ja am 19.4 so schreibt der DMFV findet eine Anhörung statt.
Bereits für den 19. April hat der Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages einberufen.
Was das bedeutet und was dabei rauskommen kann und wer von den Verbänden dabei ist?????
Da muss mich mal einer aufklären!
Aber mal so eben und noch vor dem Herbst fertig sein???
Zum anderen muss uns jetzt der Bundestag vor dem fiesen Virus schützen weil die Länder sich uneins sind.
Also die Prios sind gerade etwas anders.
 
Ich setze ja meine Hoffnung auf ein abgesprochenes und zielführendes Vorgehen durch die Verbände,
den jetzt mit Hochdruck zu bestimmenden Kanzlerkandidaten, der für die nächste Wahl gaaaanz wichtige
Entscheidungen und Versprecher machen muss.
Und eine Taskforce, so ähnlich wie für SARS 2 Cov und bei die Maut.....
Obwohl... Nee, lassen wir das. Besser is das.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Na ja am 19.4 so schreibt der DMFV findet eine Anhörung statt.
Bereits für den 19. April hat der Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages einberufen.
Was das bedeutet und was dabei rauskommen kann und wer von den Verbänden dabei ist?????
Da muss mich mal einer aufklären!
Aber mal so eben und noch vor dem Herbst fertig sein???
Zum anderen muss uns jetzt der Bundestag vor dem fiesen Virus schützen weil die Länder sich uneins sind.
Also die Prios sind gerade etwas anders.
Hallo,
soweit ich weis, werden die Verbände vertreten sein.
Es besteht auch noch Hoffnung, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, da es längst überfällig ist.
Wenn es verabschiedet ist, eröffnet sich auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Betriebserlaubnis zu stellen, was bisher nicht geht, weil der ganze Zuständigkeitskram noch offen ist.
Hinsichtlich der neuen, den Modellflug betreffenen §§21g & f der LuftVo sind keine Änderungen zu erwarten.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Weil in der ablehndenden Stellungnahme des Verkehrsausschusses des Bundesrates davon nicht die Rede war.
 
Hallo Frank
das ist natürlich ein Agument welches kaum weg zu reden ist. Allerdings da ist ja noch ein Verband mit sitz in Bonn dem die Reglungen in §21f +g scheinbar nicht gefallen. Bei allen Veröffentlichungen von denen, kann man erkennen, dass die kein großes Buch mit 70 Seiten schreiben wollen.
Gruß
Martin
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten