Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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mha1

User
Hallo,

kurze Frage zu den verbandseitigen Registrierungen und der E-ID.
Bei uns sind soweit alle Registrierungen angekommen. Nur war es vereinzelt so, dass Vater und Sohn die gleiche eMailadresse angegeben haben.
Somit kam auch nur eine Registrierung zurück, weil das Nutzerkonto ja die Mailadresse ist.
Wen muss ich kontaktieren, dass dadurch nicht registrierte Mitglieder nachträglich erfasst werden?
Verband oder LBA direkt?

...

Gruß
Onki

Die Anforderung, dass Emailadressen eindeutig sein müssen, war schon Monate vor dem Transfer an das LBA sogar den Vereinen bekannt. In Bayern hat sich der LVB bemüht solche Dinge aufzulösen. Dein Verein müsste schon lange Informationen über die Doppeltreffer bekommen haben und hätte Dich auffordern müssen Deine beim Landesverband (ich gehe mal davon aus Du bist in einem Landesverband des DAeC organisiert) hinterlegten Daten anzupassen.

Da es eine einmalige Dienstleistung der Verbände war en bloc Daten zu übermitteln, denke ich der Zug über die Verbände ist abgefahren. Jetzt muss sich derjenige bei dem die Registrierung nicht geklappt hat wahrscheinlich beim LBA direkt selbst registrieren. Mit eigener Emailadresse versteht sich.
 
Open Category

  • Die vollständige e-ID ist für das Programmieren von UAS oder entsprechend mitgeführter Geräte bestimmt, die z.B. der Fernidentifizierung dienen.
    Die letzten 3 Stellen sind ein Sicherheitsmerkmal, das nicht jedermann zugänglich sein darf.
    In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die vollständige e-ID DE..........
Das steht auf meiner E-ID Bescheinigung!
 

Relaxr

User
Den Kenntnisnachweis §21a (habe ich) von bisher, der soll ja bis 2022 durch den - nach §21d - ersetzt werden.

Gilt das auch für mich? (Flächenflugmodelle bis 4m SW/max. 5kg; keine Copter/Helis) ? Was brauche ich zunächst als Vereinsflieger im Inland (benachbartes Ausland lasse ich explizit mal weg). Kann/soll man den 21d schon absolvieren?

Sorry - habe da irgendwie was übersehen....

ahnungsfreie Grüsse Markus
 
@Fliegerass1
In Österreich? Darum ging es mir.

Ich hatte zuerst per Mail die Rechnung erhalten.
Danach eine Mail mit Infos

Das mit der PIN finde ich NUR in dieser Mail mit den Infos (und nicht in der Mail mit der Rechnung; nicht auf meiner PDF-Bestätigung; nicht auf der Website)
 
Hallo Marcus
Vereinsflieger muss nicht autm Verbandsflieger heißen 🥴
z.B. war mein Verein im Sauerland keinem Verband zugeordnet die Miglieder hatten Ihre Versicherung über die AXA organisiert.
Zum Jahreswexel haben wir das geändert und haben uns mehrheitlich dem MFSD angeschlossen.
ich gehe jedoch davon aus das du in einem der beiden großen Verbände organisiert bist.
Dan bleibt alles beim Alten dein Kenntnisnachweis ist weiter Gültig auf deinem Vereinsgeleände und auch auf der Grünen Wiese bis 5KG und Luftraum G.
Auch die Aufstiegserlaubnis deines Vereins bleibt jetzt erstmal unverändert, so weit vorhanden. Sonst gleich der grüne Wiese.
Alles was du ab dem 01.05.2021 benötigst ist eine gültige E-ID Sonst nichts. Die muss dan egal in welcher Form auf-in dem Modell angebracht sein.

Die E-ID darfst du in einem QR Code verstecken, wo von ich nichts halte. Du kannst die E-ID mit eienm dicken Filstift auf die Fläche schreiben oder du kannst auch einen Ausdruck aus Papier mit einem Prittstift auf dein Servobrett kleben.

Du Kannst dich auch der Offenen Kategorie (EU Open) zuwenden oder du must dich dieser unterwerfen wenn du keinem der beiden großen Verbände angehörst.
Dan must du noch den EU - Drohnenführerschein nach A1/A3 machen und natürlich eine entsprechende Versicherung nachweisen können.
Dann darfst du Unbemante Fluggeräte bis 25Kg gewicht, fern ab der Menschheit, wo nichts passieren kann, bis zu einer Höhe von 120m über Grund, aufsteigen lassen. Oder am Hang ein Segelflugzeug auch mit El-Hilfsantieb mit einem Startgewicht von 10KG bis zu einer Höhe von 120m
Gruß Martin
 
Du Kannst dich auch der Offenen Kategorie (EU Open) zuwenden oder du must dich dieser unterwerfen wenn du keinem der beiden großen Verbände angehörst.
Dan must du noch den EU - Drohnenführerschein nach A1/A3 machen und natürlich eine entsprechende Versicherung nachweisen können.
Dann darfst du Unbemante Fluggeräte bis 25Kg gewicht, fern ab der Menschheit, wo nichts passieren kann, bis zu einer Höhe von 120m über Grund, aufsteigen lassen. Oder am Hang ein Segelflugzeug auch mit El-Hilfsantieb mit einem Startgewicht von 10KG bis zu einer Höhe von 120m
Gruß Martin


Nur mal weil ich neugierig bin.

25Kg fern ab der Menschheit vs. 10KG am Hang

Woher kommt der Unterschied ? Das heist 100m hinter dem Hang darf ich einen 25kg "Motor"-Segler fliegen, am Hang aber nicht ???
 

heikop

User
Woher kommt der Unterschied ? Das heist 100m hinter dem Hang darf ich einen 25kg "Motor"-Segler fliegen, am Hang aber nicht ???

Bis 10kg darfst Du bis 120m über dem Pilotenstandort fliegen, wenn Du auf dem Berg stehst und fliegst über das Tal,
können das also ein paar hundert Meter über Grund sein.
Über 10kg bis 25kg ist die maximale Flughöhe (vom gleichen Startort) 120m Abstand vom nächsten Oberflächenpunkt,
bedeutet also Konturenflug. Je weiter Du Richtung Tal fliegst desto tiefer must Du fliegen.

Das jetzt unabhängig vom Rest der Menschheit und abseits von irgendwelchen Vereinsgeländen mit Schleppbetrieb. ;)
 

Relaxr

User
Hi - ich danke euch ganz herzlich für die Infos.

Vielleicht noch kurz: was ist ein "Fernpilot" ?

Hab mich gestern registriert, und warte jetzt auf die Rückmeldung/Bestätigung vom LBA und auf meine ID :)


Schönes WE Markus
 

bendh

User
Das ist ein Mensch der die Fernpiloten Prüfung bestanden hat und damit ein unbemanntes Luftfahrtsystem betreiben darf.
Im Gegensatz zum Nahpiloten, der andere Prüfungen bestanden hat und dann im Flugzeug selbst sitzen darf.

PS:
Jetzt macht es den Beamten doch nicht so schwer und stellt euch doch bitte auf deren Ausdrucksweise ein. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

koenig

User
Mal was positives zur EU Registrierung. Am 15.04.2021 hat der DMFV 70000 Datensätze von allen Mitglieder die in Deutschland wohnen an LBA übertragen.
Am 16.04.2021 bekam ich bereit die Mail Nachricht vom LBA mit einem Link.
Also gemeldete Mail eingeben dazu neues Passwort und dann kommt die Buchstaben Zahlen Registrierung. Gruss Guenter
 

S_a_S

User
das mit dem Personalausweis braucht es für die Anmeldung über die Verbände nicht, da wird angezeigt, dass die Personalien bereits überprüft sind.

Wenn Du dichunabhängig als Betreiber registrieren musst, dann schon.

Die Ausweisdokumente werden in den anderen Fällen nach der (händischen) Sichtung durch das LBA eh wieder gelöscht. Und im Nachweis ist kein Bild.

Grüße Stefan
 
Bis 10kg darfst Du bis 120m über dem Pilotenstandort fliegen, wenn Du auf dem Berg stehst und fliegst über das Tal,
können das also ein paar hundert Meter über Grund sein.
Über 10kg bis 25kg ist die maximale Flughöhe (vom gleichen Startort) 120m Abstand vom nächsten Oberflächenpunkt,
bedeutet also Konturenflug. Je weiter Du Richtung Tal fliegst desto tiefer must Du fliegen.

Das jetzt unabhängig vom Rest der Menschheit und abseits von irgendwelchen Vereinsgeländen mit Schleppbetrieb. ;)


AHA, da liegt die Differenzierung.

Ok, damit kann ICH leben. (Segler mit 25 Kg bekommt man auch schlecht selbst geworfen 😅)
 

onki

User
Vielleicht noch kurz: was ist ein "Fernpilot" ?
Hi,

Das ist derjenige, der die "Fernsteuerung" bedient (aka "Fernbedienung"). Also ganz so abwegig ist die Bezeichnung nicht :rolleyes:.

Noch eine Frage:
Ich konnte in den FAQ (habt bitte Verständnis dass ich mir die ganze Voirschrift nur ungern antue) keine Altersgrenze für die e-ID erkennen.
Nun ist es bei uns so, dass im Verein doch einige Kids sind, die noch keine eigene Mailadresse haben, aber trotzdem schon "ihren" Easyglider fliegen.
Das ist ganz wichtig denn es ist "ihr" Flieger.
Dort ist vermutlich die Registrierung schief gelaufen.
Wenn ich das richtig sehe, muss der Vater nun nach einer individuellen Mailadresse für den Filius schauen (ich meine den Sohn - nicht den alten Segler:rolleyes:) und ihn nachträglich registrieren.
Oder sehe ich da eine unsichtbare Grenze von 14 Jahren wegen Stafmündigkeit oder eine von 7 Jahren wegen Geschäftsfähigkeit?

Gruß
Onki
 

bendh

User
Bei uns wurde ein 13 jähriger anstandslos registriert. Er hat eine eigene Mailadresse. Bis 14 dürfen sie halt nur auf dem Platz mit Aufstiegsgenehmigung fliegen. Mit L/S weiß ich nicht ob es auch auf der grünen Wiese geht.
Meine eigenen Kinder hatten noch bevor sie ein Hady bekamen eine eigene Mailadresse, die wurde halt durch den Vater "mitverwaltet".
Es gibt da die Möglichkeit sich Kopien schicken zu lassen. ;)
 

mha1

User
Wenn ich das richtig sehe, muss der Vater nun nach einer individuellen Mailadresse für den Filius schauen (ich meine den Sohn - nicht den alten Segler:rolleyes:) und ihn nachträglich registrieren
Ja und wegen der Mailadresse: Vater kann auch einfach bei seinem Mailanbieter einen Alias für den Sohnemann anlegen. Mails kommen dann weiterhin beim Papa an
 

onki

User
Danke - aber ihr könnt mir glauben dass ich hinsichtlich der Anlage von Mailadressen durchaus seit Jahrzehnten umfänglich bewandert bin.
Es geht ja auch nicht um mich sondern um diverse Kids bei uns im Verein.
Und es ist ja auch nichts ungewöhnliches, dass Sohnemann zur Einschulung einen Easyglider o.ä. geschenkt bekommt, auf den er nicht ohne Grund stolz ist und es "sein" Flieger ist.

Gibt es nun eine Altersgrenze?
Ich glaube kaum dass eine e-ID für einen Sechsjährigen legitim ist. - oder?
Wie gesagt, ich hab damit kein Problem. Ich möchte es nur richtig wissen, damit ich keinen Mist weitergebe.

Gruß
Onki
 
Gibt es nun eine Altersgrenze?
Ich glaube kaum dass eine e-ID für einen Sechsjährigen legitim ist. - oder?
Wie gesagt, ich hab damit kein Problem. Ich möchte es nur richtig wissen, damit ich keinen Mist weitergeb
Open Category

Das oben ist eine interessante Fragestellung!
Für den Fernpiloten in der open category git:

16 Jahre.

In der „offenen“ Betriebskategorie erfolgt der Betrieb eines UAS mit dem geringsten Risiko. Dazu müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Maximale Flughöhe 120 m über Grund
  • Ständiger Sichtkontakt zum UAS
  • Mindestalter des Fernpiloten 16 Jahre
  • Höchstzulässige Startmasse unter 25 kg
  • kein Transport gefährlicher Güter
  • kein Abwurf von Gegenständen
 

bendh

User
Wenn einer mit einer Nummer vom LBA zu uns kommt, lasse ich ihn fliegen, egal wie alt.
Wenn ein Verband ihn versichert und eine amtliche Stelle diese Nummer ausstellen, dann kann es nur richtig sein, außer sie wissen nicht was sie tun, und das wäre dann nicht mein Problem.
Unter 14 gibt es bei uns eh nur"Fliegen unter Aufsicht".
 
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