Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Insbesondere, wenn 2 Kampfhähne voreinander und nicht nebeneinander stehen.

Das ist ja zum Glück nicht der Fall. Es sind ja nicht mal Kampfhähne und schon gar nicht gegenüberstehend. ;)

Es sind nur unterschiedliche Bewertungen und diese können sich den jeweils aktuellen Gegebenheiten anpassen. Zumal sich aufgrund der Wahlämter die handelnden Personen ja geändert haben und sich vielleicht neue Überlegungen entwickeln.
Insofern sollten wir da wirklich abwarten.

Am Ende wird etwas herauskommen, das manche Spekulation in diesem Thread als „Sturm im Wasserglas“ erscheinen lassen wird.

Naja, das falsch liegende Haar in der Frisur wird aber immer gefunden werden. ;)
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Männers!


Es wird Zeit dass Flugwetter kommt. :cry:


Der eine meint die Politik, der nächste bezieht es auf das Forum.
Lasst doch das politische Gedankenspiel oder drückt Euch so präzise aus,
dass es Jeder von Nord nach Süd versteht.

Hallo,

eure Beiträge sind zwar echt lustig, aber was haben sie mit unserem Thema zu tun?

Gruß
Helmut

Hallo,
könnten wir uns evtl. wieder auf das eigentliche Thema besinnen, abwarten was der Bundesrat entscheidet und dann weiterreden?
Vielen Dank


Genau so ist es.
Bitte zurück zum Thema und dort bleiben!





Gruß
Andreas
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

es waren hier hinsichtlich der Nutzung von Plätzen mit AE durch Mitglieder unterschiedlicher Verbände Fragen aufgekommen. Es geht dabei um Vereine, die eine „verbandsgemischte“ Pilotenschaft haben. Nachfolgend ergibt sich auch die Frage nach einer Reglung für vereinsexterne Piloten (Gastflieger) auf Vereinsplätzen mit AE.

Bezug genommen wird hier auf Plätze von lokalen Vereinen mit AE, die dann im Rahmen der Betiebserlaubnis des DAeC gemäss §16 DVO operieren werden.

Hier der Versuch einer Erklärung:

Es gibt dabei verschiedene Szenarios zu betrachten:

1.: Der lokale Verein gehört dem DAeC an und alle Vereinsmitglieder sind persönlich Mitglied des DAeC. Dieser Fall ist trivial. Kein Problem bei der Nutzung. Die Regeln der Betriebserlaubnis des DAeC, der StRfF, der AE und die Platzordnung gelten automatisch für alle.

2.: Der lokale Verein gehört dem DAeC an und die Vereinsmitglieder sind persönlich Mitglied in verschiedenen Verbänden. In diesem Fall können die Piloten, die einem anderen Verband als der Verein angehören, den Platz ihres Vereins selbstverständlich nutzen. Die Regeln der Betriebserlaubnis des Verbandes, der AE und die Platzordnung gelten auch für die einem anderen Verband angehörigen Piloten. Im Regelwerk des DAeC (StRfF) sind in diesem Fall die verbandsfremden Piloten den verbandsangehörigen Piloten gleichgestellt.

3.: Der Pilot ist nicht Mitglied des lokalen, dem DAeC angegliederten Vereins. Hier gilt dann die Gastfliegerregelung des lokalen Vereins. Die StRfF decken auch diese Möglichkeit ab und stellen den Gastflieger den Mitgliedern gleich. Die Regeln der Betriebserlaubnis des Verbandes, der StRfF, der AE und die Platzordnung gelten unabhängig von seiner persönlichen Mitgliedschaft auch für Gastflieger.

4.: Der lokale Verein gehört dem DMFV an und die Vereinsmitglieder sind persönlich Mitglied in verschiedenen Verbänden oder kein Mitglied des lokalen Vereins (Gastflieger). Dazu kann z.Z. keine Aussage getroffen werden, da die Regeln de DMFV nicht bekannt sind.

Zusammengefasst kann man also sagen, dass für alle Piloten (auch Gastpiloten) beim Betrieb auf einem DAeC-Platz mit AE immer die Regeln der Betriebserlaubnis des DAeC, der StRfF, der AE und der Platzordnung gelten. Für den DMFV kann hier keine Aussage getroffen werden.

In jedem Fall gelten die Anforderungen an die Versicherung und Registrierung.
 
Hallo,

es waren hier hinsichtlich der Nutzung von Plätzen mit AE durch Mitglieder unterschiedlicher Verbände Fragen aufgekommen. Es geht dabei um Vereine, die eine „verbandsgemischte“ Pilotenschaft haben. Nachfolgend ergibt sich auch die Frage nach einer Reglung für vereinsexterne Piloten (Gastflieger) auf Vereinsplätzen mit AE.

Open Category,

Danke Frank für diese Sichtweise. Genauso muss man das für alle möglichen Kombinationen weiter durchdeklinieren. Hoffentlich macht der Nachbarverband das genauso!
Und hoffentlich bleiben keine rechtsfreien Räume offen.

Im Zweifel gilt dann immer die Open Category.
 
Open sollte immer gehen, dies ist der kleinste gemeinsame Nenner und vorbehaltlos. BE dienen dem Zweck, demgegenüber größere Freiheiten bzw. spezifischere Regeln zu definieren. Es bleibt abzuwarten, welche genau...
 

Dagobert

User
Was soll denn schon groß drinstehen? Die Aufstiegserlaubnisse ähneln sich doch alle mehr oder weniger, haben ihre Standardsätze drin und zusätzlich, ja nach Verein und örtlichen Gegebenheiten, individuelle Ergänzungen.
Der DAEC hat es ja beschrieben als die Essenz von vielen Aufstiegserlaubnissen und Flugordnungen.
Und es wurde ja auch schon mehrfach erwähnt das sich eigentlich für die Verbandsplätze nichts ändert. Ist doch alles jahrelang bewährte Praxis.
Und am Ende zählt immer die Flugordnung des jeweiligen Platzes. Damit muss man sich sowieso immer vertraut machen als Vereinsmitglied und als Gast.
Und warum soll man auf einem Platz nach open fliegen wollen?? Das ist ja völliger Humbug...
 

Malmedy

User
Hallo,

es waren hier hinsichtlich der Nutzung von Plätzen mit AE durch Mitglieder unterschiedlicher Verbände Fragen aufgekommen. Es geht dabei um Vereine, die eine „verbandsgemischte“ Pilotenschaft haben. Nachfolgend ergibt sich auch die Frage nach einer Reglung für vereinsexterne Piloten (Gastflieger) auf Vereinsplätzen mit AE.
...
....
4.: Der lokale Verein gehört dem DMFV an und die Vereinsmitglieder sind persönlich Mitglied in verschiedenen Verbänden oder kein Mitglied des lokalen Vereins (Gastflieger). Dazu kann z.Z. keine Aussage getroffen werden, da die Regeln de DMFV nicht bekannt sind.

Wie es beim DAeC ist, weiß ich nicht, aber für den DMFV gilt, dass der Verein nicht dem DMFV angehört. Es sind nur die Vereinsmitglieder, die mehr oder weniger mehrheitlich dem DMFV angehören. Hierdurch ergeben sich Ansprüche an den DMFV (Rechtsschutz, Vereinsversicherung, praktische Unterstützung etc.).
Die rechtliche Ausgestaltung des Flugbetriebs auf dem Platz eines solchen "DMFV-Vereins" erfolgt zumindest derzeit noch ausschließlich in der AE, erlassen vom Luftamt des RegBez. Soll zukünftig der Verband hier Aufgaben bzw. Zuständigkeiten übernehmen, wäre das Rechtsverhältnis zwischen Verband und Verein neu zu regeln.

Gruß
Michael
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wie es beim DAeC ist, weiß ich nicht, aber für den DMFV gilt, dass der Verein nicht dem DMFV angehört.
Gruß
Michael
Hallo,
der DMFV kennt sehr wohl "Mitgliedsvereine" als Mitglied.und das vereinfacht in der aktuellen Situation Einiges. Ist in der Satzung so geregelt.
Sonst wäre in grosser Zahl die Situation des verbandslosen Vereins da. Für den Fall kratze ich mich gerade noch am Kopf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Malmedy

User
Frank, ich weiß, dass die sich so nennen und in der Satzung meines Vereins steht auch "der Verein ist Mitglied im DMFV". Das ist aber eine inhaltslose Absichtserklärung. Für die Wirksamkeit bedürfte es eines formalen Antrags des Vereins und einer Annahmeerklärung des Verbands. Beides liegt zumindest beim DMFV und "seinen" Vereinen nicht vor.

Gruß
Michael
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Frank, ich weiß, dass die sich so nennen und in der Satzung meines Vereins steht auch "der Verein ist Mitglied im DMFV". Das ist aber eine inhaltslose Absichtserklärung. Für die Wirksamkeit bedürfte es eines formalen Antrags des Vereins und einer Annahmeerklärung des Verbands. Beides liegt zumindest beim DMFV und "seinen" Vereinen nicht vor.

Gruß
Michael
Wir müssen das hier jetzt nicht ausdiskutieren. Beim DMFV besteht aber die satzungsmässige Möglichkeit. Das der Verein das selber beantragen muss, ist ja wohl klar.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

dann muss aber geklärt werden, ob ich auf einem "Verbandsplatz" nach OPEN fliegen darf.
Dazu habe ich noch nichts gefunden. Aber auch kein Verbot.

Gruß
Helmut
Auf dem "Verbandsplatz" (gemeint ist wohl der Vereinsplatz) muss du nach der Platzordnung fliegen. Das ist die Hausordnung, an die sich alle zu halten haben. Die Open Category spielt da keine Rolle.
 
Auf dem "Verbandsplatz" (gemeint ist wohl der Vereinsplatz) muss du nach der Platzordnung fliegen. Das ist die Hausordnung, an die sich alle zu halten haben. Die Open Category spielt da keine Rolle.

Ich glaube ganz so allgemein kann man das nicht abhandeln (jedenfalls nicht den letzten Satz). Korrigiere mich aber gerne wenn ich falsch liege.
Das man sich an die Regeln der Platzordnung halten muss ist soweit klar, aber ich glaube nicht das in irgendeiner Platzordnung drin steht das man "nicht nach OPEN Kategorie" fliegen darf. Aus meiner sicht existiert die "OPEN Kategorie" erstmal parallel zum "fliegen im Verbandsrahmen".
Aber wenn eine AE vorhanden ist gilt diese wohl aktuell "übergeordnet", wenn da also drin steht das man nur bis 10 kg fliegen darf dann ist da erstmal schluss.
Ich denke wie sich die "OPEN Kategorie" zur AE verhält muss man mit der jeweiligen lokalen Luftfahrtbehörde klären, da gibt es keine allgemeine Aussage. @DD8ED ich hoffe da stimmst Du mir zu oder?

Wie die Vorredner schon gesagt haben, ob "OPEN Kategorie" bei einer AE sinn macht hängt davon ab was man so vor hat.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich glaube ganz so allgemein kann man das nicht abhandeln (jedenfalls nicht den letzten Satz). Korrigiere mich aber gerne wenn ich falsch liege.
Das man sich an die Regeln der Platzordnung halten muss ist soweit klar, aber ich glaube nicht das in irgendeiner Platzordnung drin steht das man "nicht nach OPEN Kategorie" fliegen darf. Aus meiner sicht existiert die "OPEN Kategorie" erstmal parallel zum "fliegen im Verbandsrahmen".
Aber wenn eine AE vorhanden ist gilt diese wohl aktuell "übergeordnet", wenn da also drin steht das man nur bis 10 kg fliegen darf dann ist da erstmal schluss.
Ich denke wie sich die "OPEN Kategorie" zur AE verhält muss man mit der jeweiligen lokalen Luftfahrtbehörde klären, da gibt es keine allgemeine Aussage. @DD8ED ich hoffe da stimmst Du mir zu oder?

Wie die Vorredner schon gesagt haben, ob "OPEN Kategorie" bei einer AE sinn macht hängt davon ab was man so vor hat.
Hallo,
die Platzordnung (sollte zumindest) den Flugbetrieb und die dafür gültigen Regeln am Platz beschreiben. Wenn diese den Betrieb nach OPEN beinhaltet, ist das dann ja Betrieb nach Platzordnung.
Was nicht sein kann, ist dass ein schlaues Kerlchen erscheint und sagt: "Platzordnung interessiert mich nicht. Ich flieg hier nach OPEN"
Daher ist das, was in der Platzordnung steht, immer vorrangig, da es auch Einschränkungen beinhalten kann, die sich aus OPEN nicht ergeben, für das Gelände aber verbindlich sind. Denk z.B. mal an Ruhezeiten.
 

mha1

User
Nennt sich Normenhierarchie (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie_(Deutschland)). Interessanterweise steht das Europarecht über dem Grundgesetz, wenn es "keine tragenden Grundwerte und Leitideen des Grundgesetzes verletzt" (https://www.juraforum.de/lexikon/normenhierarchie). Gelesen wird die Hierarchie von oben nach unten als Gestaltungsvorrang (Ober sticht Unter) und von unten nach oben als Anwendungsvorrang (was unten definiert wurde und den höheren Instanzen nicht widerspricht gilt). Die Hierarchie für die Frage nach Open auf dem Vereinsplatz müsste sein:

Europarerecht (EU Richtlinie), wenn Grundgesetz nicht berührt.
Grundgesetz
LuftVO
AE (wahrscheinlich i.V. mit §16 Regeln)
Platzordnung (Teil der AE und kann diese weiter einschränken)
Vereinsregeln (kann die AE weiter einschränken, z.B. Selbstbeschränkungen)
Regeln nach Open (wenn nicht in übergeordneter Norm nicht schon enger gefasst, siehe Gestaltungsvorrang)

Open ist m.M. nach immer nur der kleinste Nenner, wenn es darüber keine Norm gibt, die weiter einschränkt.

Aber weil wir schon dabei sind: gibt es noch Gründe (fast hätte ich Ausreden geschrieben) die nicht-mehr-standardisierten Regeln zu veröffentlichen?
 
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