Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
Aber weil wir schon dabei sind: gibt es noch Gründe (fast hätte ich Ausreden geschrieben) die nicht-mehr-standardisierten Regeln zu veröffentlichen?
Es ist hier schon tausend mal erklärt worden.

Da du das aber offenbar nicht akzeptieren willst, dazu die kommende, gesetzliche Regelung:
§21g LuftVo (2) 3.:
3. die Zusicherung, dass die in Nummer 1 genannten Verfahren den Mitgliedern des jeweiligen Luftsportverbandes zum Zwecke des Betriebs von Flugmodellen auf Antrag zur Verfügung gestellt werden

Ersatzweise könntest du akzeptieren, dass das Ding aufgrund anstehender, gesetzlicher Änderungen noch nicht fertig ist. Und über ungelegte Eier wird nicht gegackert.
Kannst du mir garantieren, das hier keiner einen Shitstorm wg. noch bestehenden und zu korrigierenden Diskrepanzen zwischen StRfF und LuftVo lostritt?
 

mha1

User
Meine 5ct:

1. Unter der Annahme, dass der Bundesrat der LuftVO Änderung auch zustimmen wird: welche Gesetzesänderung erwartest Du noch?

2. Natürlich kann ich keinen Shitstorm verhindern. Genauso wenig kann das aber auch das "unter der Decke halten".

3. Vielleicht gibt es doch ein paar berechtigte Dinge aus der Gemeinde. Und die könnten noch einfließen. Mit der - verzeihe mir - schon fast selbstherrlichen Haltung Diskurs auf jeden Fall zu vermeiden bis die Sache in Stein gemeißelt ist, wird diese Chance verpasst.

4. Der Referentenentwurf und die Änderungen waren vor(!) Beschluss durch den Bundestag einsehbar. Damit ist demokratischen Grundsätzen entsprochen worden. Wer gewollt hat konnte seine(n) Abgeordnete(n) vor der Beschlussfassung ansprechen, oder? Nichts wurde im Dunkeln (obwohl fast Mitternacht) beschlossen.

Du bist ein geduldiger Erklärbär. Danke dafür. Mitkoppeln erlaubst Du nicht. Schade.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ein paar Anmerkungen:

Unter der Annahme, dass der Bundesrat der LuftVO Änderung auch zustimmen wird: welche Gesetzesänderung erwartest Du noch?
Die Frage ist trivial. Wenn der Bundesrat den Entwurf so wie er ist durchwinkt, natürlich keine Änderungen.

Vielleicht gibt es doch ein paar berechtigte Dinge aus der Gemeinde. Und die könnten noch einfließen. Mit der - verzeihe mir - schon fast selbstherrlichen Haltung Diskurs auf jeden Fall zu vermeiden bis die Sache in Stein gemeißelt ist, wird diese Chance verpasst.
Die Inhalte der StRfF sind nur hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen „in Stein gemeisselt“. Die wesentlichen Inhalte liegen in der Hand des Verbandes und diese können jederzeit angepasst werden. Das ist nebenbei keine selbstherrliche sondern eine realitätsbezogene Haltung. Es liegt mir fern zu behaupten, dass die vorliegende Version der StRfF perfekt sind. Aber es muss erst mal eine konsolidierte Startversion da sein. Es ist einer der wesentlichen Vorteile des Ansatzes der Implementation der Version 2b, dass durch den Verband erstellte Operations Manual leicht angepasst werden kann. Der Inhalt des Manuals wird NICHT! durch die LuftVo bestimmt. Er kann der gesetzlichen Regelung nur nicht widersprechen.

Lass doch einfach mal die Autoren der StRfF ihre Arbeit abschliessen. Ist das zuviel verlangt?

Du willst die Konsequenzen einer frühzeitigen Veröffentlichung ja nicht tragen. Warum sollte z.B. ich als einer der Autoren und als Frontschwein hier im Forum, der eine solche frühzeitige Veröffentlichung nicht befürwortet, diese Konsequenzen tragen?
 

mha1

User
Die Frage "was erwartest Du denn noch an Gesetzesänderungen" war rethorisch. Die LuftVO ist dann durch. Da ausstehende Gesetzesänderungen aber das mehrfach genannte Hauptargument waren die Verbandsregeln nicht zu veröffentlichen, ist es denke ich schon legitim nachzufragen, ob jetzt alle Hindernisse für eine Veröffentlichung ausgeräumt sind. Scheinbar nicht, da ist ja noch der befürchtete Shitstorm.

Für alle die quengelnde Kinder nicht ertragen können oder sich vor Spam schützen wollen jetzt nicht weiterlesen und mir bitte sofortiges Sprechverbot erteilen wenn die Frage völlig abwegig sein sollte: mit welchem Zeitraum nach der Bundesratszustimmung darf denn der interessierte Hobbyist für die Veröffentlichung der Verbandsregeln rechnen?
 

Baloo

User
mit welchem Zeitraum nach der Bundesratszustimmung darf denn der interessierte Hobbyist für die Veröffentlichung der Verbandsregeln rechnen?

Ich gehe mal davon aus, dass eine Veröffentlichung frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis (BE) durch das LBA erfolgen wird. Solange die Genehmigungsbehörde die jeweiligen Verbandsregeln nicht als Bestandteil der BE akzeptiert hat, können im laufenden Verfahren immer noch Änderungen oder Ergänzungen gefordert werden. Und so lange überhaupt noch kein Antrag gestellt ist ......

Einfach abwarten und Tee trinken. Auch gespielte Aufregung treibt nur deinen Blutdruck nach oben, was auf Dauer nicht gut tut.

Gruß Bernhard
 
Kannst du mir garantieren, das hier keiner einen Shitstorm wg. noch bestehenden und zu korrigierenden Diskrepanzen zwischen StRfF und LuftVo lostritt?
Hallo,

es ist unmöglich, es allen recht zu machen.
Es wird viel Lob geben, aber Kritik ebenfalls.
Und dabei ist es egal, wann die Regeln eröffentlicht werden.

Gruß
Helmut
 

nuri14

User
Ich muss das mal loswerden: Ich finde es unerträglich, dass mir die EU sich überhaupt in den Modellflug einmischt.
Ich fürchte, dass über Kontrolle eine Bürokratie entsteht, die in Logbüchern Strafen und Kosten mündet und unsere Freiheit unbegründet einschränkt.
Unsere Verbände sollten dagegen halten, anstatt mitzumachen.
 
Ich muss das mal loswerden: Ich finde es unerträglich, dass mir die EU sich überhaupt in den Modellflug einmischt.
Ich fürchte, dass über Kontrolle eine Bürokratie entsteht, die in Logbüchern Strafen und Kosten mündet und unsere Freiheit unbegründet einschränkt.
Unsere Verbände sollten dagegen halten, anstatt mitzumachen.

Haha, der war gut...;)
Solltest Du es noch nicht bemerkt haben...die EU mischt sich in alle Bereiche des täglichen Lebens ein.
Mit einem baldigen Dexit ist wohl nicht zu rechnen ;) Und die Briten werden einen alten Sack, wie mich, nicht mehr einbürgern
 
Zuletzt bearbeitet:

nuri14

User
Klar, ist ja richtig, aber ich habe das Gefühl, die meisten laufen einfach mit. Unsere Verbände könnten tatsächlich politischen Einfluss haben, wenn sie nur wollten. Sie wollen es aber nicht, weil es bequem ist und: weil die Mitglieder auch nicht aufmucken.


Nuri14
 
Naja, teilweise das und weil die, die Interesse an der Neuordnung des Luftraumes eine wesentlich größere Lobby haben und ständig mit dem Argument "neue Arbeitsplätze" um die Ecke kommen.
 
Liebe Leute, die neuen europäischen Regeln sind maßvoll und ziemlich liberal. Damit lässt sich sehr akzeptabel leben, wenn es so kommt wie es sich in 🇩🇪 momentan abzeichnet. Wenn andere Länder in ihrer wohlgemerkt nationalen (!) Umsetzung Murks machen, mutlos bis bösartig agieren, dann ist das deren Versagen und nicht das Problem der EU! Mir geht das hirnlose EU bashing ziemlich auf den Keks denn es verstellt den Blick auf die wahre Kausalität! 😡
 
Hallo,

aus Erwägungsgrund 27, 28 und Art 16 Abs 2 der DVO (EU) 2019/947 schließe ich, dass die EU den Modellfliegern eigentlich nichts will. Die sind kein Problem.
Wir bewegungen uns mit unserem Hobby aber mittlerweile in einem (kommerziellen) Bereich, der weit darüber hinaus geht.
Wir müssen uns halt ein Wenig darum kümmern, dass wir nicht unter die Räder kommen und uns national nicht selber ein Bein stellen (lassen).

Gruß
Helmut
 
Hier auch noch mal und besonders für Nuri 14
Der EMFU und der DAeC haben sich besonders für den Erhalt des Modellfluges eingesetzt Erst die Einführung des §16hat den Erhalt des Modelllfuges möglich gemacht.
Das sind die Verbände gewesen die sich auf das neue Regelwerk eingelassen haben, es mitgestalltet haben, anstatt es einfach abzulehen und nur rum zu moppern.
Also doch, da ist was möglich und es wurde auch geliefert.
Auch bei der Ausgestalltung des §16 und der Umsetzung in das Nationale Recht in Deutschland hat ein Verband konstruktiv mitgestalltet.
Gruß
Martin
 

nuri14

User
Na gut, ich hoffe, dass Ihr Recht behaltet. Bisher wurde Bürokratie nur immer größer, nie kleiner. Und von den Flächenfliegern ging nie eine besondere Gefahr aus, die es zu regulieren gegolten hätte, schon gar nicht über eine EU-Zentralinstanz.
 
Nuri
da sind wir wieder am Anfang der Diskusion Es sit nun mal so das Modellflugzeuge und Modellhubschrauber Fluggeräte sind in denen kein Mensch drin sitzt. Damit gehört auch der Modellflug in diese Regelung das war zumindest die Aufassung der Eu Flugsicherheitsbehörde.
diese Verordnung ist schon lange durch und wir können das nicht mehr Ändern. In der Eu Verordnung wurde dafür der §16 geschaffen der den Verbänden einige Möglichkeiten einräumt. Diese Regeln gelten dann aber auch nur für organisiert Modellflieger.
 
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