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Vereinsmitglied
Es ist hier schon tausend mal erklärt worden.Aber weil wir schon dabei sind: gibt es noch Gründe (fast hätte ich Ausreden geschrieben) die nicht-mehr-standardisierten Regeln zu veröffentlichen?
Da du das aber offenbar nicht akzeptieren willst, dazu die kommende, gesetzliche Regelung:
§21g LuftVo (2) 3.:
3. die Zusicherung, dass die in Nummer 1 genannten Verfahren den Mitgliedern des jeweiligen Luftsportverbandes zum Zwecke des Betriebs von Flugmodellen auf Antrag zur Verfügung gestellt werden
Ersatzweise könntest du akzeptieren, dass das Ding aufgrund anstehender, gesetzlicher Änderungen noch nicht fertig ist. Und über ungelegte Eier wird nicht gegackert.
Kannst du mir garantieren, das hier keiner einen Shitstorm wg. noch bestehenden und zu korrigierenden Diskrepanzen zwischen StRfF und LuftVo lostritt?