Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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@Michael: sachliche, informative und konstruktive Ansätze müssen nur nicht immer wieder ins Hamsterrad zurück getrieben werden und zwanghaft immer wieder mit ein paar Grad Abweichung letztlich aus derselben Richtung ausgeleuchtet werden.
Für mich persönlich zählt letztlich das Ergebnis des Prozesses und dazu wird hier beispielhaft als Vorbild vorgetragen, was vorzutragen ist und von Spekulationen Abstand genommen, zu denen immer wieder aufgefordert wird.
Der Rest, z. B. ein mögliches Zusammengehen der Verbände oder eine bessere Abstimmung, sollte einfach in separaten Freds behandelt werden und nicht instrumentalisiert in diesem.
Das scheint für einige kein akzeptables Vorgehen zu sein.
BTW: Deine Richtigstellung zu einer vermuteten/unterstellten Auslegung ist wohl auch nicht so ganz ohne Grund erfolgt.
Just my Cent
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht hilfreich, in #12 von “Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestag- Drohnen und Modellflug-“ hatte ich geschrieben:

Von den 30 Minuten-Reden aus dem Video der Sitzung:

Bei SPD Arno Klare hätte ich einen Dolmetscher gebraucht, habe aber verstanden, dass seine wichtigsten Änderungen waren, dass am Anfang steht: Der Luftraum ist frei und das Wort Verbote sei in Gebote verändert worden. :)

Der FDP Bernd Reuther teilte mit, dass hinter dem Wort Gebote noch die gleichen Verbote zu lesen sind. :confused:

#9 macht auch einiges klar.
 

Baloo

User
"... noch auf maßgebliche Änderungen des §21 f verständigt."

Welche maßgeblichen Änderungen genau?

Das kann nur folgende Änderung (fett) sein:

Protokollauszug:
In Nummer 4 wird § 21f Absatz 1 wie folgt geändert:

„Der Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder von Luftsportverbänden oder durch Mitglieder von in Luftsportverbänden organisierten Modellflugvereinen ist abweichend von den in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgelegten Anforderungen an den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zulässig, sofern er unter Einhaltung einschlägiger verbandsinterner Verfahren erfolgt, auf deren Grundlage eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g erteilt worden ist…“


Das bisherige Reizwort "standardisierte" wurde ersetzt.

Wichtig aber aus meiner Sicht auch die Aussage von MdB Klare:

„Ein Hinweis noch mal zu den Luftsportverbänden in Deutschland, die eine hervorragende Arbeit leisten. In der Anhörung – wer da war, hat es gemerkt – hatten zwei Verbände ja sehr unterschiedliche Auffassungen, was § 21f und § 21g der Luftverkehrs-Ordnung betraf. Auch das haben wir, wie ich finde, jetzt in einer vernünftigen Art und Weise harmonisiert, sodass beide Verbände ihrer Arbeit nachgehen können und ihre hervorragende Arbeit, vor allen Dingen Jugendarbeit, fortsetzen können.“

Das könnte doch eine neuer Anfang für eine zukünftige vernünftige Zusammenarbeit sein!

Gruß Bernhard
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das kann nur folgende Änderung (fett) sein:

Protokollauszug:
In Nummer 4 wird § 21f Absatz 1 wie folgt geändert:

„Der Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder von Luftsportverbänden oder durch Mitglieder von in Luftsportverbänden organisierten Modellflugvereinen ist abweichend von den in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgelegten Anforderungen an den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zulässig, sofern er unter Einhaltung einschlägiger verbandsinterner Verfahren erfolgt, auf deren Grundlage eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g erteilt worden ist…“


Das bisherige Reizwort "standardisierte" wurde ersetzt.

Wichtig aber aus meiner Sicht auch die Aussage von MdB Klare:

„Ein Hinweis noch mal zu den Luftsportverbänden in Deutschland, die eine hervorragende Arbeit leisten. In der Anhörung – wer da war, hat es gemerkt – hatten zwei Verbände ja sehr unterschiedliche Auffassungen, was § 21f und § 21g der Luftverkehrs-Ordnung betraf. Auch das haben wir, wie ich finde, jetzt in einer vernünftigen Art und Weise harmonisiert, sodass beide Verbände ihrer Arbeit nachgehen können und ihre hervorragende Arbeit, vor allen Dingen Jugendarbeit, fortsetzen können.“

Das könnte doch eine neuer Anfang für eine zukünftige vernünftige Zusammenarbeit sein!

Gruß Bernhard
Naja,
ob der Austausch des Begriffs "standardisiert" durch "verbandsintern" eine massgebliche Änderung ist, wage ich mal zu bezweifeln. Diese Änderung als "massgeblich" darzustellen, ist eher peinlich.
Ausserdem ist dann der Schuss nach hinten losgegangen, da damit der Bezug auf die Option 2b des §16 der DVO deutlicher betont wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

aue

User
„Auch wenn der neue Rechtsrahmen bereits in der vorliegenden Form eine brauchbare Grundlage für den Modellflug in Deutschland darstellt, sind wir mit den Auflagen für die Verbände und den Zuständigkeiten noch nicht endgültig zufrieden.“ erläutert DMFV-Präsident Hans Schwägerl.

Ich vermute, dass nach der erfolgreichen Änderung von 21f (Verpflichtung auf sog. standardisierte Regeln) noch versucht wird, insbesondere die Kontroll-, Dokumentations- und Anzeigeverpflichtung resultierend aus der "b"-Option (EU-DVO 2019/947 16.2 b i–iv) im neuen 21g zu entschärfen. Es würde mich sehr freuen, wenn auch das gelänge.

Diese Änderung als "massgeblich" darzustellen, ist eher peinlich.
Auch diese Aussage ist ein weiterer Beleg des Tones, der in Michaels Beitrag beklagt wurde. Sie ist unsachlich und abwertend.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Ich vermute, dass nach der erfolgreichen Änderung von 21f (Verpflichtung auf sog. standardisierte Regeln) noch versucht wird, insbesondere die Kontroll-, Dokumentations- und Anzeigeverpflichtung resultierend aus der "b"-Option (EU-DVO 2019/947 16.2 b i–iv) im neuen 21g zu entschärfen.

Hallo Andreas,

das Thema der einschlägigen, anerkannten nationalen Regeln (2a) wäre aber vom Tisch und auch der DMFV wird ein neues, umfangreiches Regelwerk aufstellen müssen (2b).

Wenn es gelänge die Kontroll- Dokumentations- und Anzeigeverpflichtungen zu entschärfen, wäre das sicher auch im Sinne des DAeC und an diesem Seil werden wohl beide Verbände in die gleiche Richtung ziehen - hoffe ich.

Vielleicht gelingt es ja nun die Regeln beider Verbände so zu synchronisieren, dass im Modellflug-Alltag keine nennenswerten Unterschiede für die Piloten zu beachten sind, ganz gleich auf welchem (Vereins-)Platz oder in welchem Verband (grüne Wiese) sie sind. Und wenn der DMFV gut ist, hat er das Regelwerk schon in der Schublade ... 😉
 

aue

User
Hallo Karsten,
Wenn es gelänge die Kontroll- Dokumentations- und Anzeigeverpflichtungen zu entschärfen, wäre das sicher auch im Sinne des DAeC und an diesem Seil werden wohl beide Verbände in die gleiche Richtung ziehen - hoffe ich.
ich würde mich freuen, wenn es so wäre. Aber ich kann das nicht erkennen. Im Gegenteil: Stefan Klett hat sich demgegenüber recht aufgeschlossen geäußert, der DAeC sei bereit, "mehr Verantwortung zu übernehmen und Kompetenzen übertragen zu bekommen".
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Die im Entwurf der neuen LuftVo und der Europäischen DVO geforderten Kontroll-. Dokumentations und Anzeigeverpflichtungen sind recht genau die, die jetzt schon gelten.
Die Kontrollpflicht ergibt aus den Satzungen der Verbände (siehe als Beispiel §21 der Satzung des DMFV), der Vereine und den Flugbetriebsordnungen , Dokumentationspflicht über das Flugbuch und Anzeigepflicht gemäss LuftVo.
Also alles nix Neues. Und da wird sich kaum was dran rütteln lassen.
 
Helmut, lese bitte in #3787 am Ende, da liegt die Antwort.

Was sind krptische Zeilen für dich in dem kritisierten Text ?

Ich weiß, dass ich jetzt selbst im BlaBla bin.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Also alles nix Neues. Und da wird sich kaum was dran rütteln lassen.

Wovon spricht denn dann der DMFV:
" und wird entweder durch die Schaffung eines neuen, umfangreichen Regelwerkes und eines komplexen Kontroll- und Meldungswesens, oder auf Basis einschlägig anerkannter, nationaler Regeln vergeben. "

Quelle: https://www.dmfv.aero/allgemein/der-modellflug-braucht-keine-neuen-regeln/

Wenn es das umfangreiche Regelwerk "verbandsinterner Regeln" (statt standardisierter Regeln) nun geben wird und sich an den Kontrollpflichten (etc.) nichts ändert, was wurde dann gewonnen, dass man auf einmal so zufrieden ist und was wäre sonst noch nachzuverhandeln?
 
Das alles entscheidende Kriterium ist jedenfalls nicht, ob man auf der grünen Wiese bis 5kg oder bis 12kg fliegen darf und wie hoch.
Oh, das war für mich als DMFV - Mitglied durchaus entscheidend und hatte meine Kündigung und übertritt zur Folge. Neben der Kritik an der fehlenden Kooperation dir ich schon seit Jahren äußere weil sich seither leider garnix ändert... Ansonsten aktiv als pilot mit weitgehend Verbands - unabhängiger eigener Denke. Würde mir wünschen, es wären mehr Piloten an ihrer Zukunft interessiert!
 

eddy

User
2016-2017 hat man es nicht geschafft UAS in 2 Gruppen aufzuteilen ModellFLUG und "Drohen". Man hat den Kenntnisnachweis ins Leben gerufen, mit dem es ermöglicht wurde ohne Verbrenner bis 5kg im Luftraum G (meist 762m) hoch außerhalb von Plätzen mit AE fliegen zu dürfen. Dieser läuft spätestens Ende 2022 aus. Danach ist außerhalb der Gelände mit neuer BE bei 120m Schluss (ohne Bundesratsentscheidung am 28.05.2021 wahrscheinlich auch für Gelände mit AE).
Auf Geländen mit AE ist es für viele nur interessant diese AE in eine BE (vielleicht mit besseren Konditionen) umzuwandeln. Suboptimal sind da z.B. Gastflugregelung, Jugendförderung, Ausnahmegenehmigung für Flugtag, etc.
Die grüne Wiese und der Hangflug sind in meinen Augen ebenfalls Bestandteile des Modellfluges und über diese weckt man auch das Interesse für dieses Hobby und gewinnt neue Mitglieder - das scheint der eine oder andere Verband nicht zu berücksichtigen - schade.
 

heikop

User
was wurde dann gewonnen, dass man auf einmal so zufrieden ist und was wäre sonst noch nachzuverhandeln?

Einen Tag vor Abstimmung vermutlich nichts, aber man muß für die eigene "Kundschaft" irgendetwas vorweisen können.
Da kann man in bester Politikermanier aus einer Mücke einen rosa Elefanten machen.

Falls dem anders wäre hätte der DMFV dies mit Sicherheit längst kundgetan.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wenn es gelänge die Kontroll- Dokumentations- und Anzeigeverpflichtungen zu entschärfen, wäre das sicher auch im Sinne des DAeC und an diesem Seil werden wohl beide Verbände in die gleiche Richtung ziehen - hoffe ich.

Tja,
das Dumme ist nur, das zu Kontroll- Dokumentations- und Anzeigeverpflichtungen im Entwurf der neuen LuftVo nichts drin steht.
 
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