Falls noch nicht bekannt zur Info die Stellungnahme vom DMFV zum geänderten Gesetzentwurf:
https://www.dmfv.aero/allgemein/bundestag-stimmt-geaendertem-gesetzentwurf-zu/
"... noch auf maßgebliche Änderungen des §21 f verständigt."
Welche maßgeblichen Änderungen genau?
Naja,Das kann nur folgende Änderung (fett) sein:
Protokollauszug:
In Nummer 4 wird § 21f Absatz 1 wie folgt geändert:
„Der Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder von Luftsportverbänden oder durch Mitglieder von in Luftsportverbänden organisierten Modellflugvereinen ist abweichend von den in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgelegten Anforderungen an den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zulässig, sofern er unter Einhaltung einschlägiger verbandsinterner Verfahren erfolgt, auf deren Grundlage eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g erteilt worden ist…“
Das bisherige Reizwort "standardisierte" wurde ersetzt.
Wichtig aber aus meiner Sicht auch die Aussage von MdB Klare:
„Ein Hinweis noch mal zu den Luftsportverbänden in Deutschland, die eine hervorragende Arbeit leisten. In der Anhörung – wer da war, hat es gemerkt – hatten zwei Verbände ja sehr unterschiedliche Auffassungen, was § 21f und § 21g der Luftverkehrs-Ordnung betraf. Auch das haben wir, wie ich finde, jetzt in einer vernünftigen Art und Weise harmonisiert, sodass beide Verbände ihrer Arbeit nachgehen können und ihre hervorragende Arbeit, vor allen Dingen Jugendarbeit, fortsetzen können.“
Das könnte doch eine neuer Anfang für eine zukünftige vernünftige Zusammenarbeit sein!
Gruß Bernhard
Auch diese Aussage ist ein weiterer Beleg des Tones, der in Michaels Beitrag beklagt wurde. Sie ist unsachlich und abwertend.Diese Änderung als "massgeblich" darzustellen, ist eher peinlich.
Ich vermute, dass nach der erfolgreichen Änderung von 21f (Verpflichtung auf sog. standardisierte Regeln) noch versucht wird, insbesondere die Kontroll-, Dokumentations- und Anzeigeverpflichtung resultierend aus der "b"-Option (EU-DVO 2019/947 16.2 b i–iv) im neuen 21g zu entschärfen.
ich würde mich freuen, wenn es so wäre. Aber ich kann das nicht erkennen. Im Gegenteil: Stefan Klett hat sich demgegenüber recht aufgeschlossen geäußert, der DAeC sei bereit, "mehr Verantwortung zu übernehmen und Kompetenzen übertragen zu bekommen".Wenn es gelänge die Kontroll- Dokumentations- und Anzeigeverpflichtungen zu entschärfen, wäre das sicher auch im Sinne des DAeC und an diesem Seil werden wohl beide Verbände in die gleiche Richtung ziehen - hoffe ich.
Hallo,Diese Aussage von DD8ED deutet sachlich auf einen geringen Wert hin, das empfinde ich fair als DMFV-Mitglied auch so.
Das passt zu vielen anderen Beiträgen von DD8ED.
Also alles nix Neues. Und da wird sich kaum was dran rütteln lassen.
Oh, das war für mich als DMFV - Mitglied durchaus entscheidend und hatte meine Kündigung und übertritt zur Folge. Neben der Kritik an der fehlenden Kooperation dir ich schon seit Jahren äußere weil sich seither leider garnix ändert... Ansonsten aktiv als pilot mit weitgehend Verbands - unabhängiger eigener Denke. Würde mir wünschen, es wären mehr Piloten an ihrer Zukunft interessiert!Das alles entscheidende Kriterium ist jedenfalls nicht, ob man auf der grünen Wiese bis 5kg oder bis 12kg fliegen darf und wie hoch.
Das frage ich mich auch. Womit ist man unzufrieden, was ist noch nicht reif für einen Kompromiss? Buddha bei die Fische?...... was wäre sonst noch nachzuverhandeln?
was wurde dann gewonnen, dass man auf einmal so zufrieden ist und was wäre sonst noch nachzuverhandeln?
Wenn es gelänge die Kontroll- Dokumentations- und Anzeigeverpflichtungen zu entschärfen, wäre das sicher auch im Sinne des DAeC und an diesem Seil werden wohl beide Verbände in die gleiche Richtung ziehen - hoffe ich.