Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo Frank,

wieso gehen die Verbände und wie ich sehe auch Du immer davon aus, dass ich auf einem Modellflugplatz mit AE stehe? Dass es bei dir eben ist und keine Berge gibt entnehme ich deinem Bild:
Bei mir sieht es aber so aus:

normalerweise Wildflieger bis 5 kg Segler mit maximal Erlaubnis/Duldung des Bauern am Hang
Versicherung in Privathaftpflicht beinhaltet (sogar Motor wäre da drinne)
zusätzlich Vereinsmitglied in einem Modellflugclub e.V. für eine Windrichtung
kein Mitglied DAEC oder DMFV oder sonstwo
Kenntnisnachweis vorhanden,
Flugzeuge mit Aluklebeschild (feuerfest) versehen

was darf ich jetzt und was nicht?
nach meinem Stand aus diesem Fred: und dem Kenntnisnachweis Fliegen in D ja,
max. Flughöhe jetzt??
Rest ist für mich auch unklar.

Was muss ich nun machen, um z.B. mal in der Rhön zu fliegen?
oder in der Schweiz
oder in Österreich
oder Italien
oder Frankreich

Ich weiß, dass du da in so einem Gremium drinne warst (Arbeit ohne Lohn und dann noch Schläge von allen Seiten). Dafür Danke ich schon mal
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Option war da. Aber die Tür dazu ist ohne Not mit einem lauten Knall zugeschlagen worden. Jetzt ist der Zug abgefahren.
Ja, aber das ist inzwischen eher ein Nebenkriegsschauplatz bzw Schnee von vorgestern. Da sollten alle Akteure langsam mal drüber weg kommen... Daher mein "na und" vorhin. Sich in der EMFU um die großen Scheißhaufen kümmern, die da noch zum reintreten einladen, wäre ein lohnenderes Ziel! Ich hoffe du verzeihst mir meine Direktheit 😉
 
Hi,

Schnee von gestern - nach meinem Stand muß der Nachweis in den Regeln nach §16 neu definiert werden. Also eher Schnee von morgen - in D.

Sicher nicht das größte Problem, aber eben doch ein Problem.

Gruß
 
Hi,

Schnee von gestern - nach meinem Stand muß der Nachweis in den Regeln nach §16 neu definiert werden. Also eher Schnee von morgen - in D.

Sicher nicht das größte Problem, aber eben doch ein Problem.

Gruß
Was die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen in D angeht, liegst du wohl richtig aber da droht imho kein großes Ungemach mehr. Ich bezog mich eher auf die Eitelkeiten und fragwürdigen Interessen im großen Kino (EU) und warum deretwegen nicht immer dir Interessen der Betroffenen im Vordergrund stehen. 🤐
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

wieso gehen die Verbände und wie ich sehe auch Du immer davon aus, dass ich auf einem Modellflugplatz mit AE stehe? Dass es bei dir eben ist und keine Berge gibt entnehme ich deinem Bild:
Bei mir sieht es aber so aus:

normalerweise Wildflieger bis 5 kg Segler mit maximal Erlaubnis/Duldung des Bauern am Hang
Versicherung in Privathaftpflicht beinhaltet (sogar Motor wäre da drinne)
zusätzlich Vereinsmitglied in einem Modellflugclub e.V. für eine Windrichtung
kein Mitglied DAEC oder DMFV oder sonstwo
Kenntnisnachweis vorhanden,
Flugzeuge mit Aluklebeschild (feuerfest) versehen

was darf ich jetzt und was nicht?
nach meinem Stand aus diesem Fred: und dem Kenntnisnachweis Fliegen in D ja,
max. Flughöhe jetzt??
Rest ist für mich auch unklar.

Was muss ich nun machen, um z.B. mal in der Rhön zu fliegen?
oder in der Schweiz
oder in Österreich
oder Italien
oder Frankreich

Ich weiß, dass du da in so einem Gremium drinne warst (Arbeit ohne Lohn und dann noch Schläge von allen Seiten). Dafür Danke ich schon mal
Hallo,
du übersiehst hier einen wichtigen Punkt.
Im Rahmen des Betriebs im Verbandsrahmen, also als Mitglied eines Verbandes wird es in Zukunft im Rahmen der Betriebserlaubnis für die Mitglieder des Verbandes die Möglichkeit bis 12 kg im einfachen Verfahren im Luftraum Golf (762m) die Möglichkeit geben auf der grünen Wiese Betrieb zu machen. Ein Platz mit AE ist erst über 12 kg notwendig.
Wenn du kein Verbandsmitglied bist, hast du jetzt mal Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob eine Mitgliedschaft dem Untergang der Welt gleichzusetzen ist und ob du dich ersatzweise mit dem Höhelimit der Open Category von 120m anfreunden kannst. Mehr gibts im genehmigungsfreien Bereich nicht.
 
@DD8ED warum kann man die Fragen nicht vernünftig beantworten (nicht nur einseitig bzgl. Verband und den Rest immer verschweigen)?

@martin2 wenn ich das alles richtig verstehe gibt es in DE mindestens 2 Varianten, die man recht simpel Darstellen kann:
a) man ist Mitglied in einen Verband: bis 01.01.2023 bleibt alles wie es ist, ab da Flugregeln nach Betriebsgenehmigung des Verbandes und neuer Kenntnisnachweis vom Verband pflicht da hier der Kompetenznachweis A1/A3 unwirksam ist
b) man ist kein Mitglied in einem Verband: fliegt man in der Offenen Kategorie wo der Kompetenznachweis A1/A3 pflicht ist.

----- ab hier kommt jetzt was sonst noch gilt ------
c) man gehört einem Verband an und man kann "freiwillig" nach OPEN fliegen, dann ist ebenfalls der Kompetenznachweis A1/A3 notwendig, das kommt zur Zeit zur Anwendung wenn man Nachtflug betreiben will und man keine entsprechende AE für Nachtflug hat (für Frank: man bekommt leider nicht in jedem deutschen Bundesland einfach so eine AE für Nachtflug, daher ist die OPEN Kategorie nicht einfach immer unter den Tisch zu kehren).
d) man will im Ausland fliegen: Verbandkenntnisnachweis ungültig, Kopetenznachweis A1/A3 pflicht.

Glaube damit ist alles gesagt und ich habe nichts vergessen. Ich bin in keiner BUKO oder sonst was, nur Hobbyflieger der sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

safty

User
@Martin: ergänzend noch was zu deinem Punkt: "Flugzeuge mit Aluklebeschild (feuerfest) versehen"

Falls du das alte "feuerfeste" Schild mit Namen, Anschrift ...... meinst ? das ist "Geschichte"
Du benötigst als Fernpilot deine personenbezogene e-ID vom LBA und diese muss entweder als Klartext oder QR-Code auf deinem Modell angebracht sein.
 
zu meinem Beitrag #3447 Punkt c:
ob man im Verein mit bestehender AE auch nach OPEN (hier speziell Nachtflug) Betrieb machen darf ist bei mir noch nicht entgültig geklärt. Hier kommt es mit Sicherheit auf die jeweilige Landesluftfahrtbehörde an wie die das sieht (ich erwähne das aus Erfahrung der letzten Jahre). Ob die jeweiligen Sichtweisen vor einem Verwaltungsgericht bestand hätten ist hier fraglich, aber wer kein Geld in der Portokasse zum verjubeln hat der zieht nicht jede fraglich Meinung vor Gericht und läßt die Zweifel gerichtlich klären. Hier hilft auch nicht die Meinung von Forenbeiträgen sondern man muss das mit der jeweiligen Behörde klären.
 
einfachen Verfahren im Luftraum Golf (762m) die Möglichkeit geben auf der grünen Wiese Betrieb zu machen
Ich bin nicht sicher, ob mir meine Fantasie gerade einen Streich spielt: :confused:

Also ich treffe mich mit meinem Freund Theo auf Frank´s grüner Wiese, wo man 2500 ft hoch fliegen darf und sonst auch alle Voraussetzungen passen und keiner was dagegen hat.

Ich bin Mitglied im DMFV und darf dann die 762 m in Angriff nehmen.

Mein Freund Theo ist in keinem Verband, hat aber den LBA Schein und muss dann in 120 m Höhe auf mich warten, weil er nicht höher darf.

Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn das so stimmt, dann bitte ich jetzt mal unsere Grundrechts- Experten nach vorne.
Der Gleichheitsgrundsatz könnte das Thema sein.
Das könnte interessante Gerichtsurteile geben.
 

safty

User
...
Mein Freund Theo ist in keinem Verband, hat aber den LBA Schein und muss dann in 120 m Höhe auf mich warten, weil er nicht höher darf.

Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn das so stimmt, dann bitte ich jetzt mal unsere Grundrechts- Experten nach vorne.
Der Gleichheitsgrundsatz könnte das Thema sein.
...

Mein Freund Karl hat Führerscheinklassen A + B.
Ich selbst nur B
Karl darf am Sonntag eine Motorad-Tour machen und ich darf nur mit dem PKW hinterherfahren.

Und jetzt ?

oder:
ich bin Sportschütze und aktives Mitglied in einem Sportschützenverein.
Die entsprechende Sachkundeausbildung und-prüfung habe ich absolviert.

Ich habe das (notwendige) Bedürfniss und daher (sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen) das Recht eine Schusswaffe zu besitzen.

Und Theo?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Freund Karl hat Führerscheinklassen A + B.
Safty, mein Freund Theo ist im ADAC und darf auf der Autobahn 130 km/h fahren.
Ich bin nicht im ADAC und darf nur 100 km/h fahren.
Würde doch keiner verstehen oder?
Das ist das Problem, was ich sehe:
Ein Verband wird einer Behörde gleichgestellt oder dazu in Konkurenz gesetzt
Kann mich nicht erinnern, dass wir diese Konstellation in unserem Rechtssystem schon mal hatten.
Deine Führerscheine kommen von der gleichen Straßenverkehrsbehörde.

...und wenn dann noch argumentiert wird, das Mitglied vom Verband darf mehr, weil der Kompetenznachweis A1/A3 nur ein billiger Abklatsch ist (ich übertreibe jetzt mal ein wenig aber so ähnlich wurde argumentiert) dann wird es für mich etwas irritierend.
Ich will keinem was, gönne insbesondere Frank T. das erreichte auch umzusetzen (er hat es wirklich drauf) aber diese obigen Gedanken von mir haben mich halt bewegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Diskussionen führen doch zu nichts. Nach neuer LuftVO (noch nicht rechtsgültig aber wird kommen weil beschlossen) hat das Fliegen im Verband gesetzlich eine Sonderrolle bekommen, Fertig. Da gibt es nichts dran zu rütteln.
Wenn Theo nicht warten will tritt der in Verband ein und macht schnell seinen Kenntnisnachweis (und bis 01.01.2023 darf er dann nochmal einen neuen machen) und das warten ist vorbei.
 
Solche Diskussionen führen doch zu nichts.
Ich habe das Thema von Seite 1 aus gelesen und da steht, wir sollen diskutieren :confused:
hat das Fliegen im Verband gesetzlich eine Sonderrolle bekommen
Ich will da auch nicht dran rütteln, Fertig
Aber warte es mal ab, ich wette einen Kasten Maggi, dass es Korinthenkacker geben wird, die vor Gericht ziehen und dann sollten solche Einwände oder Bedenken, die ich vorgebracht habe, abgeklärt sein
 
Wenn Theo nicht warten will tritt der in Verband ein
Als ich 1973 mit meinen Kollegen in meinen Beruf eingetreten bin, mussten wir alle in die gleiche Gewerkschaft eintreten, sonst hätten wir Nachteile in der Firma gehabt
Hab ich damals nicht drüber nachgedacht, ob das rechtens war.
Fakt ist bei unserem Thema, das die Verbandszugehörigkeit Vorteile bietet, die unbestreitbar gut sind aber das hat halt alte Erinnerungen und Zweifel bei mir geweckt
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich bin nicht sicher, ob mir meine Fantasie gerade einen Streich spielt: :confused:

Also ich treffe mich mit meinem Freund Theo auf Frank´s grüner Wiese, wo man 2500 ft hoch fliegen darf und sonst auch alle Voraussetzungen passen und keiner was dagegen hat.

Ich bin Mitglied im DMFV und darf dann die 762 m in Angriff nehmen.

Mein Freund Theo ist in keinem Verband, hat aber den LBA Schein und muss dann in 120 m Höhe auf mich warten, weil er nicht höher darf.

Du bst Verbandsmitglied und nutzt die Betriebserlaubnis nach §16 EU-DVO deines Verbandes, deren Nutzung dir als Mitglied der Gemeinschft möglich ist.
Dein Freund Theo ist nicht Mitglied und kann (und darf) daher diese Betriebserlaubnis nicht nutzen.
Wenn er die gleichen Möglichkeiten haben möchte wie du, braucht er auch eine Betriebserlaubniss, die er sich nach §12 der EU-DVO verschaffen kann.
Ihr braucht also beide eine BE und werdet gleich behandelt.
Sollte er das tun, wird er allerdings feststellen, dass er darin Zeit, Arbeit, Geld und Nerven investieren muss. Genauso wie die Verbände das getan haben. Auch in diesem Punkt herrscht Gleichbehandlung.
 
Welche Frage meinst du ?
Hallo Frank,

wieso gehen die Verbände und wie ich sehe auch Du immer davon aus, dass ich auf einem Modellflugplatz mit AE stehe? Dass es bei dir eben ist und keine Berge gibt entnehme ich deinem Bild:
Bei mir sieht es aber so aus:

normalerweise Wildflieger bis 5 kg Segler mit maximal Erlaubnis/Duldung des Bauern am Hang
Versicherung in Privathaftpflicht beinhaltet (sogar Motor wäre da drinne)
zusätzlich Vereinsmitglied in einem Modellflugclub e.V. für eine Windrichtung
kein Mitglied DAEC oder DMFV oder sonstwo
Kenntnisnachweis vorhanden,
Flugzeuge mit Aluklebeschild (feuerfest) versehen

was darf ich jetzt und was nicht?
Hallo,
du übersiehst hier einen wichtigen Punkt.
Im Rahmen des Betriebs im Verbandsrahmen, also als Mitglied eines Verbandes wird es in Zukunft im Rahmen der Betriebserlaubnis für die Mitglieder des Verbandes die Möglichkeit bis 12 kg im einfachen Verfahren im Luftraum Golf (762m) die Möglichkeit geben auf der grünen Wiese Betrieb zu machen. Ein Platz mit AE ist erst über 12 kg notwendig.
Wenn du kein Verbandsmitglied bist, hast du jetzt mal Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob eine Mitgliedschaft dem Untergang der Welt gleichzusetzen ist und ob du dich ersatzweise mit dem Höhelimit der Open Category von 120m anfreunden kannst. Mehr gibts im genehmigungsfreien Bereich nicht.

Er hatte nicht gefragt welche Vorteile er hat wenn er drüber nachdenkt einem Verband bei zu treten sondern die Frage war klar: er kist kein Verbandsmitglied was gilt....
Ist nun ja auch egal, mich hat das gestern nur geärgert das er eine gezielte Frage gestellt hat und es wird drum rum geeiert. Das ja nicht das erste mal das ich das hier so lese.
Deine Antworten sind ja völlig richtig und ich finde das ganz Toll mit welcher Mühe Du das alles machst, nur hilft es ja keinem wenn er gezielt eine Frage stellt und keine konkrete Anwort zur Frage bekommt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Er hatte nicht gefragt welche Vorteile er hat wenn er drüber nachdenkt einem Verband bei zu treten sondern die Frage war klar: er kist kein Verbandsmitglied was gilt....
Ist nun ja auch egal, mich hat das gestern nur geärgert das er eine gezielte Frage gestellt hat und es wird drum rum geeiert. Das ja nicht das erste mal das ich das hier so lese.
Deine Antworten sind ja völlig richtig und ich finde das ganz Toll mit welcher Mühe Du das alles machst, nur hilft es ja keinem wenn er gezielt eine Frage stellt und keine konkrete Anwort zur Frage bekommt.

Also nochmal:
Die Verbände gehen NICHT! davon aus, dass jeder auf einem Platz mit AE steht. Ausserhalb eines solchen Platzes sind die grundsätzlichen Limits für Verbandsmitglieder 12 kg und 762 m. Das ist mehr als bisher, aber an die BE eines Verbandes gebunden.
Wenn er kein Verbandsmitglied ist, gilt die Open Category (25 kg / 120m) oder er besorgt sich eine eigene BE.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Wenn er kein Verbandsmitglied ist, gilt die Open Category (25 kg / 120m) oder er besorgt sich eine eigene BE.
Das ist das hüpfende Komma, um es mit Heinz Erhardt zu schreiben. D.h. es ist kein Monopol der Verbände, aber mit weinger Aufwand als mit einer Verbandsmitgliedschaft wird es die BE nicht geben.

Den Kenntnisnachweis hatte ich schon, die Betreiber-ID und den Kompetenznachweis A1/A3 war an einem Abend in weniger als einer Stunde erledigt. Der Aufwand dafür war so klein, dass es keine weitere Zeile dazu lohnt. Dazu bin Mitglied im MFSD (DAeC). Somit freue ich mich wie Bolle auf die 12kg und die 762m in D, wenn es mir Vorteile bringt ist mir auch eine Doppelmitgliedschaft im DAeC und DMFV egal.

Und bin sehr traurig wie kompliziert und zum Teil flugverhindernd es in meinen Urlaubsländern Österreich, Italien, Frankreich usw. geworden ist.

Hans
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten