Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
Ich sage es mal provokativ:
Unter 2 kg muss ich nix wissen 😲

So würde ich das nicht sehen. Du musst schon was wissen. Es wird nur nicht im grossen Rahmen geprüft. Ich musste z.B. vereinsintern eine praktische Prüfung ablegen, bevor ich auf dem Platz alleine fliegen durfte.
Es war schon immer und wird auch in Zukunft Aufgabe der Verbände und besonders der Vereine sein, seine Mitglieder praktisch und theoretisch zu schulen.
Um auch dem Nachwuchs ein Fliegen ohne Aufsicht zu ermöglichen, sollte die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden. Das würde der Jugendarbeit wg, der Altergrenze beim Schein sehr schaden. Die Notwendigkeit eines Nachweises auf Plätzen mit AE ist allerdings abosulter Quatsch, da die Vereinsmitglieder in die Flugordnung eingewiesen werden müssen und die Flugordnung inhalt deutlich spezifischer und umfangreicher ist, als die Verbands- oder LBA-Scheine.
Vergleiche das mal mit der B196-Erweiterung des Führerscheins B. Da wird auch nur geschult und nicht geprüft.
Ohne Schulung des Vereins, also in Open liegt nebenbei die Grenze für den Flug ohne Schein dann ja auch bei 250gr. Da bedarf alles oberhalb der Toy-Klasse eines Nachweises mit Prüfung.
 
Frank, wir sind ja auf einer Linie aber ich wollte einfach nur eine Anregung geben, ob die 2 kg Grenze noch zeitgemäß ist.
Mit 500g und genügend Geschwindigkeit haue ich dich aus jedem Kinderwagen und dann haben wir das Problem
Masse x Geschwindigkeit usw.
Meine Erwartung ist, dass Gefahrenbewustsein unabhängig von der Masse des UAV auch von den Verbänden vermittelt wird und das die 2kg Grenze da kontraproduktiv ist.
Wer hat sich die 2kg ausgedacht? ...und was sich dabei gedacht?
Nur mal drüber nachdenken😟
 
Zuletzt bearbeitet:
Du redest von der E-Identification und deren Bakensendern?
Die haben mit U-Space nichts zu tun und sind innerhalb der abzusehenden Funk-Infrastruktur von U-Space unbrauchbar.
Ich rede davon, was auch immer für technisches Überwachungsgerät kommt. Irgendwas wird es sein. Der Öaec kündigt es ja bereits an (siehe vorangehenden Beitrag). Und das ist ein prinzipielles Problem und wie das heißt und was es kann ist erstmal sekundär. Wehret dem Paradigmenwechsel! Vor allem wenn die Behörde eine GmbH ist...
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Martin

Es ist nicht so, dass in der Gesetzespyramide das „EU-Recht“ an oberster Stelle steht.
 
Ich bringe es mal auf die Spitze:
Der zulässige Flugraum für den Modellflug ist der Luftraum G (Golf)
Also von unten über 1000ft (314m) bis 2500 ft (762m)
Wenn kein Deckel drauf ist, darf ich diesen Flugraum nutzen ( wenn ich Verbandsmitglied bin)

Aber wenn mein Flugmodell unter 2 kg ist, brauche ich dafür keinen Kenntnisnachweis des Verbandes?
So der Hinweis auf dem Kenntnisnachweis.
Jetzt darf ich da so einfach mit meinem 1800g Segler rumgurken, ohne Ahnung, ohne Kenntnisnachweis?
Also ich habe keine Ahnung...aber mit Zustimmung des Verbandes. :confused:
Das iritiert mich ein wenig.

Mein Problem erkannt?
....oder ist es keines :confused:


Hallo Uli,

erstmal ist es so, dass Du einen Kenntnisnachweis brauchst, wenn Du höher als 100m fliegen willst und/oder der Flieger schwerer als 2kg ist

Quelle u.a. hier: https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/ siehe Punkt "Vorgabe der Politik"



Zu Deiner 2. Frage mit dem Flieger von 1800 gr und keine Ahnung...: Ja, das ist so, das sind die Freiräume die wir noch haben, die aber auch kassiert werden können, wenn in diesem Bereich zuviel passieren würde.

Da bringt Dich aber auch kein Kenntnisnachweis weiter, da würde nur die Flugschule weiterhelfen können. Sei froh, dass die noch nicht vorgeschrieben wird.
Und das ist auch ein Grund dafür, dem Fliegen im Verband/Verein mehr Vertrauen entgegenzubringen..., ich kenne keinen Verein, in dem jemand ohne jede Vorkenntnis einfach so losfliegen darf. In irgendeiner Form muss man sich überall "freifliegen". Wenn das Vorfliegen einen unsicheren Eindruck macht, wird jeder Verein Massnahmen ergreifen, das abzustellen, da das eigene Gelände potentiell in Gefahr ist.

Gruß Ralph
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Vorsicht. Das ist nicht ganz so einfach.
Wenn ein Verein in einer AE/BE z.B. eine zeitliche Flugeinschränkung hat, dann kann man nicht sagen „Interessiert mich nicht, ich fliege nach Open“.

Auf der Wiese daneben wäre das okay.
Die Diskussion hatten wir ja bei Coronabedingt gesperrten Modellfluggeländen auch schon. 😉 Insofern, nichts Neues.
 

aue

User
Moin Claus,

rechtlich darf der Platz mit AE nicht schlechter gestellt sein als die grüne Wiese, insofern gelten immer auch die Regeln dieser "grünen Wiese".
Natürlich sollten immer die Regeln des jeweiligen Platzes eingehalten werden, das kann ja auch vom Eigentümer eingefordert werden (Hausrecht). Dies hat aber mit der Frage, was rechtlich auf dem Platz zulässig ist, nicht unbedingt etwas zu tun.
 

aue

User
Hallo Karsten,

das ist jetzt aber eine rein akademische Debatte ohne jede praktische Relevanz.
die Bedeutung dieser Frage hat sich ja gerade in der Coronasituation mit erfolgten Platzsperren gezeigt. Darauf hat ja auch bereits Claus verwiesen. Die Reduktion auf einen akademischen Charakter wird dem nicht gerecht.
 

Baloo

User
Dies hat aber mit der Frage, was rechtlich auf dem Platz zulässig ist, nicht unbedingt etwas zu tun.

Doch - auf dem Vereinsgelände (egal ob Eigentum oder gepachtet) ist bezüglich des Flugbetriebes nur zulässig, was die AE, die zukünftige BE und/oder die vereinseigene Platzordnung zulässt. Genau deshalb ist es keine akademische, sondern eine rechtliche Frage.

Gruß Bernhard
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Die Frage wird u.U. noch in der Thematik der BE durch die Verbände eine Rolle spielen müssen. Tatsächlich ist das ja eigentlich rechtlich nie richtig aufgedröselt worden.

Beispiel:
Ein Modellfluggelände mit AE für Verbrennerflieger hat eine Flugeinschränkung wegen des Lärmschutzes während der Mittagszeit. Darf dann mit E-Fliegern geflogen werden?
Klar muss man da genau die AE/BE lesen. Doch wer sich rechtlich auf den Standpukt stellt, "ist dann grüne Wiese" dürfte nach den neuen Regeln künftig nach Open fliegen.
Gibt es in Open eine Unterscheidung nach Verbrennern oder Nicht-Verbrennern? Aha, dann dürfte man also in der Mittagszeit nach Open mit Verbrennern fliegen, weil grüne Wiese?

Man kann ja gar nicht so dumm denken wie es kommen kann. ;)

BTW: Ich weiß, mancher Verbrenner ist leiser als mancher E-Flieger. Bitte keine Steine werfen. ;)
 
so jetzt mische ich mich mal hier ein:
zu Frank: das hat nichts mit Respekt zu tun sondern diese Frage stellt sich gerade in Bezug auf Nachtflug, denn genau über OPEN wird einem die Tür dazu geöffnet
zum Rest aus eigener Erfahrung: ja es ist leider so das z.B. die Flugzeiten einer AE zu beachten sind und die AE scheinbar über OPEN steht. Aber genau hier ist der Knackpunkt. Ich sehe es auch so das eine AE eigentlich nichts verbieten darf was grundsätzlich erlaubt ist. In der neuen LuftVo steht es ja sogar drin das der Luftraum grundsätzlich FREI ist.
Die Verbandsanwälte haben 2017 mit unserer Luftfahrtbehörde Diskussionen geführt das eine AE eigentlich nur dann greift wenn Sie notwendig wird, z.B. E-Modelle über 5kg. Das hat unsere Behörde leider anders gesehen. Und genau um solche Dinge geht es, man hätte dazu damals ein gerichtliches Feststellungsverfahren einleiten müssen um das endgültig zu klären.
Aufgrund der neuen Situation bin ich aktuell gerade wieder in Gesprächen mit unserer Luftfahrtbehörde. Wenn das Thema SOOOO einfach wäre wie es hier verbreitet wird dann Frage ich mich warum die Luftfahrtbehörde seit über 2 Monaten versucht das heraus zu finden? Denn aktuell gibt es immer noch keine Antwort weil Sie es selber nicht wissen.
 
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