Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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HPR40

User
es gibt in den vielen Regelwerken durchaus Fallstricke. Wenn man in die "Anleitung" zur RED schaut, sind Flugzeugausrüstung nicht von der Direktive betroffen (das geht dann über die 2008/216 bzw. den Nachfolger 2018/1139) . Bodenausrüstung aber schon (also Sender in jedem Fall). Wenn man jetzt glaubt, dass Empfänger oder Videosender im Flugzeug deshalb vogelfrei und ohne CE zulässig wäre, ist auf dem Holzweg, denn weil UAS unter 150kg nicht nach der 2008/216 als Flugzeuge gelten, unterliegen (S12+13 der genannten Anleitung) die gesamten UAS den Regelungen der RED. Zumindest was die EMV und die Betriebssicherheit betrifft.
Ist zumindest interessante Lektüre für die Hersteller, als Käufer von zertifizierten/konformitätserklärten Geräten darf man dann darauf vertrauen, dass es dann seine Richtigkeit hat. Hat dann aber auch die Pflicht, sich an die Bedienungsanleitung zu halten.

Hallo Stefan,

der gesammte Bereich unter 25 Kg, also auch die Hersteller Geräte, wird über die CE Normierung, statt Part 21 für Luftfahrtzertifizierungen, zertifiziert.
Das ist ein Zugeständnis an die Hersteller, die sich damit besser auskennen und solche Betriebe oft auch schon über solche Standarts verfügen.
Deswegen greift auch UAS Spec. 50 erst über 25 Kg MTOM.

Außerdem reicht das CE Verfahren ja auch völlig aus in dem Bereich.


Es sind noch Absprachen mit dem LBA notwendig und dann passierts. Die Bundeskommission Modellflug steht da Gewehr bei Fuss.

Gut Ding will Weile haben, so scheint es mir jedenfalls.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.


Gruß Horst
 

S-G

User
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man als Verbandsmitglied mit Kenntnisnachweis jetzt schon/sofort auf der grünen Wiese ein Flugmodell mit mehr als 5 kg Masse fliegen darf. Danke für die Info.
Gruß
Georg
 

aue

User
Hallo Georg,
in der neuen LuftVO findet sich zwar schon das neue 12-kg-Limit, aber damit du es auch in Anspruch nehmen kannst, brauchen die Verbände noch ihre Betriebserlaubnis. Also aktuell geht das nicht. Aber bald. Freu dich drauf. 🙂
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man als Verbandsmitglied mit Kenntnisnachweis jetzt schon/sofort auf der grünen Wiese ein Flugmodell mit mehr als 5 kg Masse fliegen darf. Danke für die Info.
Gruß
Georg
Hallo,
die Antwort ist ja und nein.
Ich weiss es,also ja und du darfst es nicht, also nein.
Ausserhalb der Verbandsmitgliedschaft im Rahmen der Open Category darfts du aber unter den dort geltenden Bedingungen 25 kg auf der Grünen Wiese.
 
Open Category
Ausserhalb der Verbandsmitgliedschaft im Rahmen der Open Category darfts du aber unter den dort geltenden Bedingungen 25 kg auf der Grünen Wiese.
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man als Verbandsmitglied mit Kenntnisnachweis jetzt schon/sofort auf der grünen Wiese ein Flugmodell mit mehr als 5 kg Masse fliegen darf. Danke für die Info.
Gruß
Georg

Also Georg, mach den Kompetenznachweis beim LBA und beantrage eine Betreibernummer und du kannst bis 25 kg auf der grünen Wiese fliegen.
Bis die Verbände mit Ihrem Regeln fertig sind, ist .......?
LG
 

maddyn

User
hi

du musst aber auch aufpassen was in deiner versicherung steht
bei der dmo steht 5kg in der police
beim dmfv im basis tarif 1kg
 

maddyn

User
hi

im zweifel sollte man bei seiner versicherung nachfragen
die neue vo gibt zwar bis 25kg bis 120m frei nur eine versicherung kann immernoch ihre eigenen grenzen setzen

Beim DMFV braucht man Zusatzversicherung für die Grüne Wiese, die Deckt dann bis 150kg ab
einen zusatz braucht man nicht, man brauch nur einen anderen tarif
 
Ist das wirklich klar und unstrittig?
Ich darf aktuell schon (" jetzt")

1. auf der "grünen Wiese" bei
2. ausreichender Versicherung mit
3. bis zu 25 kg-Modellen
4. bis zu 120 m hoch fliegen, wenn ich eine
5. Registrierung habe (und im Modell markiert habe)
6. plus Kenntnisnachweis?

Hat jemand den/die Paragrafen?
 
Ist das wirklich klar und unstrittig?
Ich darf aktuell schon (" jetzt")

1. auf der "grünen Wiese" bei
2. ausreichender Versicherung mit
3. bis zu 25 kg-Modellen
4. bis zu 120 m hoch fliegen, wenn ich eine
5. Registrierung habe (und im Modell markiert habe)
6. plus Kenntnisnachweis?

Hat jemand den/die Paragrafen?
Frag doch mal beim LBA nach ;)
Anmerkung: hatte bereits mehrmals berichtet das ich aktuell von diversen Behörden die Mitteilung bekommen habe das ich im Rahmen "OPEN" bereits jetzt Nachtflug machen darf. Und OPEN ist definiert.

und hier findet man auch was man ab dem 31.12.2020 darf: https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/01_FAQ_Allgemein/FAQ_node.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das wirklich klar und unstrittig?
Ich darf aktuell schon (" jetzt")

1. auf der "grünen Wiese" bei
2. ausreichender Versicherung mit
3. bis zu 25 kg-Modellen
4. bis zu 120 m hoch fliegen, wenn ich eine
5. Registrierung habe (und im Modell markiert habe)
6. plus Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis

Hat jemand den/die Paragrafen?
Sofern du mit Kenntnisnachweis (Verbände) eigentlich den Kompetenznachweis (LBA) meinst - ja.
 
Sofern du mit Kenntnisnachweis (Verbände) eigentlich den Kompetenznachweis (LBA) meinst - ja.
Genau der richtige / wichtige Unterschied an dieser Stelle! EU-Kompetenznachweis, für deutsche Bürger beim LBA abzulegen 👍.
Gilt auch für diejenigen, die im Urlaub im Ausland nach der open category fliegen wollen. Da nützt der Kenntnisnachweis der Verbände nüscht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ist das wirklich klar und unstrittig?
Ich darf aktuell schon (" jetzt")

1. auf der "grünen Wiese" bei
2. ausreichender Versicherung mit
3. bis zu 25 kg-Modellen
4. bis zu 120 m hoch fliegen, wenn ich eine
5. Registrierung habe (und im Modell markiert habe)
6. plus Kenntnisnachweis?

Hat jemand den/die Paragrafen?
Hallo,
(EU) 2019/947
Dabei hauptsächlich Artikel 4 und Anhang A UAS.OPEN.040
Der horizontale Sicherheitsabstand von 30 - 150m (1:1 Regel) ist auch zu beachten.
 
Danke.
Also, und darauf sollte man hier wohl monatlich kurz einmal hinweisen, damit die Diskussion auf dem hohen Level weitergehen kann, ohne "Laien" abzuschrecken, hier fand ich endlich grundsätzliche Erklärungen aus (rechtlich) verantwortlicher Quelle:


Das ist nur das Einstiegsthema dort.

Diesen Kompetenznachweis schätze ich als wenig anspruchsvoller als den bisherigen Kenntnisnachweis ein, richtig?
Gibt es eine Chance von sogar > 5 kg Wildsegelflug oberhalb von 120 m?
Welche Hürde muss man noch überwinden, wenn man die Voraussetzungen für Flüge < 120 m bereits nachweisen kann?
Also in die "spezielle Kategorie" aufsteigen will, ein Spezi 🤓werden will?
 
Zuletzt bearbeitet:
das wird dir rechtsverbindlich auch nur das LBA erklären können.

Übrigens - es gibt keinen bisherigen Kenntnissnachweis in dem Sinn das einer vom anderen abgelöst wurde. Es sind 2 ganz verschiedene Nachweise mit ganz verschiedenen Geltungsbereichen. Ob das Sinn macht - nicht für uns Modellflieger ...

Gruß
 

S_a_S

User
Edouard,
für eine Spezielle BE dürfte in erster Linie mal die Gebührenordnung in der LuftKostV VI. 34-42 eine Hürde darstellen.
Dazu natürlich die Kosten für die Erstellung der Unterlagen für den Antrag und ggf. erforderliche Gutachten.

Grüße Stefan
 

HPR40

User
Hallo,
(EU) 2019/947
Dabei hauptsächlich Artikel 4 und Anhang A UAS.OPEN.040
Der horizontale Sicherheitsabstand von 30 - 150m (1:1 Regel) ist auch zu beachten.

Hallo Frank,

bis 31.12. diesen Jahres ist EU Weit zurückverwiesen in altes Nationales Recht, soweit das Vorhanden war.
(Anwendung EU Vo ist ausgesetzt, also auch der Open Nachweis vom LBA. Die dürfen also auch neu sortieren.)
Für DE also weiterhin LuftVo mit Stand aus der Novelle von 2017, Außerhalb von AE Geländen also 5 Kg MTOM.


Jetzt bin ich zwar wieder der Buhmann, aber die 25 Kg und reichlich Höhe kommen auch für die "grüne Wiese" ohne AE.

Gruß Horst

P.S.
Kleinen Fehler hatte ich bei der Fachaufsicht drin, LLB ist direkt EASA und denen wird auch der Hurraschrei des KN Nachweis Erwerbers gemeldet. (Ist wie beim Autoführerschein, den stellt ja nun auch nicht das KBA aus. Das ist schon Ländersache im Föderalismus)
 
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