Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

bis 31.12. diesen Jahres ist EU Weit zurückverwiesen in altes Nationales Recht, soweit das Vorhanden war.
(Anwendung EU Vo ist ausgesetzt, also auch der Open Nachweis vom LBA. Die dürfen also auch neu sortieren.)
Für DE also weiterhin LuftVo mit Stand aus der Novelle von 2017, Außerhalb von AE Geländen also 5 Kg MTOM.


Jetzt bin ich zwar wieder der Buhmann, aber die 25 Kg und reichlich Höhe kommen auch für die "grüne Wiese" ohne AE.

Gruß Horst

P.S.
Kleinen Fehler hatte ich bei der Fachaufsicht drin, LLB ist direkt EASA und denen wird auch der Hurraschrei des KN Nachweis Erwerbers gemeldet. (Ist wie beim Autoführerschein, den stellt ja nun auch nicht das KBA aus. Das ist schon Ländersache im Föderalismus)
Es ist zum Verzweifeln.
Bevor das da oben einer glaubt.
Die EU-Regulierung ist in Kraft und die neue Luftverkehrsordnung auch.
 
Gibt es eine Chance von sogar > 5 kg Wildsegelflug oberhalb von 120 m?
Welche Hürde muss man noch überwinden, wenn man die Voraussetzungen für Flüge < 120 m bereits nachweisen kann?
Also in die "spezielle Kategorie" aufsteigen will, ein Spezi 🤓werden will?
Entweder verstehe ich deine Frage nicht oder es ist noch nicht angekommen. Wenn die Verbände ihre BE haben und Verbandsmitglied bist dann soll die 5kg auf 12kg angehoben werden. Dann braucht Du den Verbandskenntnisnachweis (den gibt es noch nicht, der bisherige wird ungültig) und dann darfst Du auch höher als 120m.
 
@flieger089:
Dann noch einmal:
Was muss ich derzeit tun, um einen

a) gekennzeichneten Segler mit mehr als 5 kg und weniger als 12 oder 25 kg,
a1) als registrierter Fernpilot,
b) wild und
c) über 120 m (über mir, anderes interessiert doch niemanden?),

fliegen zu dürfen, wenn ich

a) den aktuellen Kenntnisnachweis habe und auch
b) eine ausreichende Versicherung?

Edouard,
für eine Spezielle BE dürfte in erster Linie mal die Gebührenordnung in der LuftKostV VI. 34-42 eine Hürde darstellen.
Dazu natürlich die Kosten für die Erstellung der Unterlagen für den Antrag und ggf. erforderliche Gutachten.

Grüße Stefan

Spezis brauchen eine Spezielle BE?

@Martin Greiner : Den "Kompetenznachweis" gibt es doch derzeit noch nicht?
 
In der Open Kategorie ist bei 120m Schluss. Über 120m geht nur über Verband oder Spezieller BE welche Du wahrscheinlich nicht bekommen wirst. Um das zu klären musst Du dich an deine für dich zuständige Luftfahrtbehörde wenden. Nur die kann Dir eine Sondergenehmigung erteilen.
 

safty

User
Und warum hab ich dann schon einen?

weil die Leute hier permanent die Begriffe "Kompetenznachweis" (EU/LBA) und "Kenntnisnachweis" (Alt bzw. noch zu definierender Neuer) durcheinanderschwurbeln, ohnehin immer nur die Hälfte lesen und auch davon widerum nur die Hälfte verinnerlichen.

Seit 100 Seiten drehen wir uns hier im Kreis und mit jedem "Neueinsteiger" hier in den Thread fängt das Durcheinander erneut an.

"....darf ich ... wenn ich .... muss ich....."

Just my 2 Ct.
 

HPR40

User
Es ist zum Verzweifeln.
Bevor das da oben einer glaubt.
Die EU-Regulierung ist in Kraft und die neue Luftverkehrsordnung auch.

Ja, zugegeben ist es etwas Schwierig.


Alle UAS-Baumuster sollten somit für weitere sechs Monate unter den bestehenden Bedingungen weiter betrieben werden dürfen. Daher sollten die Anwendungsfristen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechend verschoben werden, damit UAS-Betreiber unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen, für weitere sechs Monate nutzen können.

der Luftverkehr im Zuge der Erholung von der COVID-19-Pandemie nur langsam wieder aufgenommen werden dürfte, sodass eine geringere Risikoexposition besteht, und in den Mitgliedstaaten, in denen der UAS-Betrieb erlaubt ist, weiterhin nationales Recht Anwendung findet.

Fristen stehen drunter.

Gruß Horst
 
@flieger089:
Dann noch einmal:
Was muss ich derzeit tun, um einen

a) gekennzeichneten Segler mit mehr als 5 kg und weniger als 12 oder 25 kg,
a1) als registrierter Fernpilot,
b) wild und
c) über 120 m (über mir, anderes interessiert doch niemanden?),

fliegen zu dürfen, wenn ich

a) den aktuellen Kenntnisnachweis habe und auch
b) eine ausreichende Versicherung?



Spezis brauchen eine Spezielle BE?

@Martin Greiner : Den "Kompetenznachweis" gibt es doch derzeit noch nicht?


, wann glaubt mir das mal einer:
mach ein Ablaufdiagramm (ich denke Frank wäre da eine Lösung, dann ist er nicht mehr so genervt -wie der das aushält verstehe ich eh nicht), wo jeder sehen kann, was jetzt Sache ist und gut. Nun noch ein reiner Laberfred, immer die gleichen Fragen, halbware Antworten von Möchtegern-RA etc.
Dann gibts nur noch Verweise dahin oder noch besser GANZ oben anpinnen und Fertig.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
, wann glaubt mir das mal einer:
mach ein Ablaufdiagramm (ich denke Frank wäre da eine Lösung, dann ist er nicht mehr so genervt -wie der das aushält verstehe ich eh nicht), wo jeder sehen kann, was jetzt Sache ist und gut. Nun noch ein reiner Laberfred, immer die gleichen Fragen, halbware Antworten von Möchtegern-RA etc.
Dann gibts nur noch Verweise dahin oder noch besser GANZ oben anpinnen und Fertig.
Ich versuche es mal. Das ist jetzt ganz einfach gestaltet und deckt keine Spezialfälle ab.

Clipboard01.jpg


Genauer aufgedröselt ist das hier.
 
Super, Frank!

Sorry, kann mir jetzt nicht 195 Seiten = 3.892 Beiträge durchlesen:

Woran hakt es derzeit, warum stellen die Verbände keine Anträge auf BE ?
Oder tun/taten sie das? Der DMFV hat wohl schon gestellt? Warum noch nicht genehmigt?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Super, Frank!

Sorry, kann mir jetzt nicht 195 Seiten = 3.892 Beiträge durchlesen:

Woran hakt es derzeit, warum stellen die Verbände keine Anträge auf BE ?
Oder tun/taten sie das? Der DMFV hat wohl schon gestellt? Warum noch nicht genehmigt?
Es bedarf noch der Koordination mit dem LBA über das Verfahren und die Inhalte eines Antrags auf Betriebserlaubniss.
Der DMFV hat schon zweimal einen Antrag gestellt und beide sind wohl kaum genehmigungsfähig und daher nicht beschieden. Es gibt in der LuftVo Anforderungen an einen Antrag auf BE, die durch die Anträge des DMFV nicht erfüllt werden.
 
Danke!
Es gelingt also derzeit nicht einmal, einen gültigen Antrag zu stellen, obwohl die LuftVO die Voraussetzungen eines Antrags nennt ... klingt etwas ... humorvoll? 🤓
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Danke!
Es gelingt also derzeit nicht einmal, einen gültigen Antrag zu stellen, obwohl die LuftVO die Voraussetzungen eines Antrags nennt ... klingt etwas ... humorvoll? 🤓
Es macht schon Sinn, sich im Vorfeld mit den zuständigen Leuten zu unterhalten, wie das ablaufen soll. Vermeidet unnötige Reibungsverluste.
Es gibt eben noch kein Antragsformular zur Beantragung eines Antragsformulars (Reinhard Mey).
 
also ne - ich blicks nicht.

Es gibt keine BE für Verbände - folglich gibt es auch keine 12 kg auf der grünen Wiese.

Das Bild von Frank zeigt auf der linken Seite doch nur das was irgendwann mal gelten soll - wenn die Verbände eine BE bekommen die das so ermöglicht. Haben sie aber noch nicht und es ist auch nicht sicher das in der DMFV das gleiche steht wie in dervom anderen Verband.

Die rechte Seite zeigt das Szenario außerhalb des Verbandes - Open Category. Gilt das jetzt oder ist diese Gültigkeit wie oben behauptet auch ausgesetzt ?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich habs geahnt,
war wohl zu einfach. Ich gebs auf. Soll jemand anders das erklären.
Was links steht gilt auch. Jetzt und hier. Das ist genau so in der LuftVo verankert. Nur nutzen kann man es eben noch nicht, weil eine BE NOCH! fehlt.
In den BE der Verbände, egal welcher, werden die Vorgaben der LuftVo verankert sein. Dahingehend werden die BE identisch sein.
 
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