Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Frank: du hast doch alles richtig gemacht, die Leute kapieren nur nicht das die linke Seite noch kommt sobald die Behörden einen Stempel gemacht haben. Die Leute wollen halt wissen was HEUTE gilt (heute kann man links nicht verwenden wie Du schreibst), das muss man auch entsprechend kommunizieren, weil keiner das vorherige liest. Es nützt ja nichts etwas zu Skizzieren was noch "aktiviert" werden muss, da muss FETT drüber stehen das es NOCH KOMMT :) .
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Frank: du hast doch alles richtig gemacht, die Leute kapieren nur nicht das die linke Seite noch kommt sobald die Behörden einen Stempel gemacht haben. Die Leute wollen halt wissen was HEUTE gilt (heute kann man links nicht verwenden wie Du schreibst), das muss man auch entsprechend kommunizieren, weil keiner das vorherige liest. Es nützt ja nichts etwas zu Skizzieren was noch "aktiviert" werden muss, da muss FETT drüber stehen das es NOCH KOMMT :) .
Ich habe das mit Absicht nicht gemacht, da das dann zu einem Fass ohne Boden wird.
Dann müsste ich auch dazuschreiben, dass die Übergangsregelung zeitlich begrenzt ist, dass es Änderungen der EU-Regeln gibt, dass es ein Review der AMC und GM gibt usw. Wo ist die Grenze? Ich habe versucht, dass KISS-Prinzip (Keep It Simple Stupid) anzuwenden. War aber wohl auch nicht richtig.
 
Eigentlich müssen die Leute nur mal bischen lesen das die Linke Seite in Bearbeitung ist und noch sagen wir mal geschätzt 1 Jahr braucht bis das alles läuft und dann die Mitte "ersetzt". Vielleicht geht das ja mit dem 1 Jahr auch schneller, aber da unsere Luftfahrtbehörde nach 3 Monaten immer noch keine Antwort zu meiner im Vergleich Minianfrage gegeben hat kann man nicht erwarten das sowas komplexes schneller geht ;)
 
Moin Frank,
doch, war richtig.
Ist nur schwerer Tobac, für die, die nicht bis ins letzte Detail drin sind. ;)
Mich eingeschlossen, man fängt bei jeder Frage gefühlt wieder drei Antworten vorher an. :D
Ich verstehe deinen Frust, glaubs mir. Ich hab beruflich recht häufig mit Wunsch ungleich Wirklichkeit zu tun. :D
Da kommen Leute auf Ideen und Fragestellungen, die man sich als Fachmann nicht mal ausdenken kann.
 
Solche Beiträge von HPR40 das das alles ausgesetzt sein soll bringt ja noch mehr Verwirrung rein. Da ich mich an Behörden gewandt habe und die mir bestäigt haben das ich nach OPEN jetzt in diesem Moment fliegen darf, kann ich solche Beiträge gut ignorieren, denn für mich gilt nicht was in einem Forum steht sondern was mir eine Behörde mitteilt. Alles was Frank in den letzten Beiträgen geschrieben hat konnte ich nachvollziehen und klingt logisch. Alle offenen Fragen habe ich inzwischen woanders klären können. Nur ob ich neben unserer AE trotzdem OPEN betreiben kann ist bisher unbeantwortet, aber da bin ich immer noch dran ;).
 
Es bedarf noch der Koordination mit dem LBA über das Verfahren und die Inhalte eines Antrags auf Betriebserlaubniss.
Der DMFV hat schon zweimal einen Antrag gestellt und beide sind wohl kaum genehmigungsfähig und daher nicht beschieden. Es gibt in der LuftVo Anforderungen an einen Antrag auf BE, die durch die Anträge des DMFV nicht erfüllt werden.
Einmal ging der Antrag wohl an das BMVI, falscher Adressat da nicht zuständig- und das LBA ist als zuständige Bundesbehörde wohl auch erst kürzlich mandatiert worden und noch nicht voll handlungsfähig. Gibt also wohl noch weitere Fehlermöglichkeiten in der BE für den Betrieb im Verbandsrahmen, als die von dir Skizzierte "Antrag sachlich unzulänglich und nicht genehmigungsfähig". Kann das sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Beiträge von HPR40 das das alles ausgesetzt sein soll bringt ja noch mehr Verwirrung rein. Da ich mich an Behörden gewandt habe und die mir bestäigt haben das ich nach OPEN jetzt in diesem Moment fliegen darf, kann ich solche Beiträge gut ignorieren, denn für mich gilt nicht was in einem Forum steht sondern was mir eine Behörde mitteilt. Alles was Frank in den letzten Beiträgen geschrieben hat konnte ich nachvollziehen und klingt logisch. Alle offenen Fragen habe ich inzwischen woanders klären können. Nur ob ich neben unserer AE trotzdem OPEN betreiben kann ist bisher unbeantwortet, aber da bin ich immer noch dran ;).
Auf Plätzen mit AE gilt diese bis zur Ablösung durch die BE, längstens bis Ende 2022. Open geht immer und überall, aber nur, wenn du außerhalb der AE fliegst.
 
Auf Plätzen mit AE gilt diese bis zur Ablösung durch die BE, längstens bis Ende 2022. Open geht immer und überall, aber nur, wenn du außerhalb der AE fliegst.
Genau da liegt das Problem . Für den "normalen Betrieb" brauche ich kein OPEN weil ich alles darf was mein Herz begehrt. Aber ich möchte auch Nachtflug machen und da steht mir die AE wegen Flugzeiten im Weg. Nebenan auf der Wiese dürfte ich das. Aber ich möchte das halt auch auf unserem Vereinsgelände dürfen ;)
Anmerkung dazu: unsere Behörde sieht solche Dinge halt anders wie in den anderen Bundesländern.... da möchte ich dann nicht ins offene Messer laufen.
 
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DD8ED

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Einmal ging der Antrag wohl an das BMVI, falscher Adressat da nicht zuständig- und das LBA ist als zuständige Bundesbehörde wohl auch erst kürzlich mandatiert worden und noch nicht voll handlungsfähig. Gibt also wohl noch weitere Fehlermöglichkeiten in der BE für den Betrieb im Verbandsrahmen, als die von dir Skizzierte "Antrag sachlich unzulänglich und nicht genehmigungsfähig". Kann das sein?
Die jetzt vom BMVI bestimmte Stelle ist das LBA. Dahin müssen die Anträge gehen.
Ferner müssen die Anforderungen der LuftVo §21g erfüllt sein, was ja wohl kaum der Fall sein dürfte. Besonders:

"Verfahren, die den Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder des Luftsportverbandes oder Mitglieder von
im Luftsportverband organisierten Modellflugvereinen regeln und die den Anforderungen des Artikels 16
Absatz 2 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechen,"


Das ist ja vom DMFV mit allen Mitteln bekämpft worden.
 
Der gesunde Menschenverstand würde etwas vermuten lassen. Aus Erfahrung weiß ich dass das rechtlich anders aus sieht wo man teilweise nur den Kopf schütteln kann. Daher lieber einen Schritt langsamer gehen und das offiziell klären...
 
Hallo,

das ist wenigstens mal eine ehrliche Aussage, statt inhaltsleeres Geschwurbel wie von so manch Anderem.
Danke.

Gruß
Helmut
Ist das einzige was bleibt, neben der Demut vor eigener Fehlbarkeit und der Erkenntnis, dass bei diesen Themen nicht alles so klar, eindeutig und festgeschrieben ist. Es gab schon genug Wendungen. Gottlob gibt's aber auch Leute wie Frank die nimmermüde nach bestem Wissen aufklären 👏
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Genau da liegt das Problem . Für den "normalen Betrieb" brauche ich kein OPEN weil ich alles darf was mein Herz begehrt. Aber ich möchte auch Nachtflug machen und da steht mir die AE wegen Flugzeiten im Weg. Nebenan auf der Wiese dürfte ich das. Aber ich möchte das halt auch auf unserem Vereinsgelände dürfen ;)
Anmerkung dazu: unsere Behörde sieht solche Dinge halt anders wie in den anderen Bundesländern.... da möchte ich dann nicht ins offene Messer laufen.
Hallo,
mit einer solchen "Rosinenpickerei" zwischen AE und Open wäre ich mal GAAAANZ vorsichtig. Das kann recht schnell dazu führen, dass der Modellflug über den §15 aus Open ausgeschlossen wird. Im Zweifelsfall auch flächendeckend.
Nur mal so als dezente Warnung.
 
Hallo,
mit einer solchen "Rosinenpickerei" zwischen AE und Open wäre ich mal GAAAANZ vorsichtig. Das kann recht schnell dazu führen, dass der Modellflug über den §15 aus Open ausgeschlossen wird. Im Zweifelsfall auch flächendeckend.
Nur mal so als dezente Warnung.
Hallo,
wem sollte das nutzen?
Dem BMVI kann das doch völlig egal sein.

Gruß
Helmut
 
Hi Frank
jetzt muss ich auch mal meinen Kätzerischen Senf dazu tun.
Mit welchem Begriff will mann den den Modellflug flächendekend aus der Open verbannen?
Zunächst werden wir Modellflieger mit allem was unbemannt geflogen wird, gleich gemacht und eine Ausnahme für den Betrieb von Unbemannten Fluggeräten in Vereinen und Verbänden gemacht. Dem mann sich anschließen kann und wenn nicht muss jener unter den Bedingungen der Open fliegen. So weit ich es erkannt habe exestiert der Begriff "Modellflug" nicht mehr im Luftfahrtrecht.
Also alles Unbemante....... der eine Schließt sich einem Verband an der nächste läst es eben sein und fliegt nach Open.
Nicht das du mich jetzt wegen Kätzerei und Blasphemie auf den Scheiterhaufen wünscht.

Ja das was Flieger 089 da machen möchte ist Rosienenpickerei
Besonders für ein Vereinsgelände für das scheinbar eine AE erteilt wurde.
Ich sehe die AE für das Gelände inkl Einschränkungen, Nebengenehmigungen und Flugordnung als bindent an.
Flugzeiten in Aufstiegserlaubnissen haben eine Schutzfunktion gegenüber der anliegenden Befölkerung und der Natur.
Die nächste Frage ist Wehn oder Was wurde ein beleuchtetes, leises, elektrisch betriebenes Unbemanntes Fluggerät stören. Im Falle des Betriebes auf einem Fluggelände würde ich das Zwingend mit der Behörde klären.
Gruß
Martin
 
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