@Manfred:
Kann es nicht sein, dass die AE ("Aufstiegserlaubnis" scheint mir wahrscheinlicher als "Allgemeine Erlaubnis") im Rahmen eines Abwägungsprozesses erteilt wird, bspw. "wg. Anwohnern"/"wg. Naturschutz" "So bis Fr nur bis 2 h vor Sonnenuntergang, dafür dürft ihr aber jeden ersten Sa bis 22 h und Sa und So mit bis zu 150 kg auf bis zu 763 m Höhe."?
Damit bspw könnte dann die "Unlogik" entstehen, dass 50 m neben dem Platz nach allgemeinen Regeln noch geflogen werden dürfte, während nach AE schon Schluss wäre, weil sie ein Kompromiss aus der Abwägung der Interessen der Vereinsmitglieder und Nachbarn/Naturschutz ist?
Würde systematisch, d.h. regelmäßig und in ganzen Gruppen, 50 m neben dem Platz die AE, im ursprünglichsten Sinne des Wortes, "umgangen", könnte die Behörde die AE in Frage stellen, bspw. reduzieren um die "Gesamtbelastung" von Nachbarn und Natur zu reduzieren.
Es kann doch also sein, dass eine AE weniger Rechte vorsieht, weil sie bei anderen Fragen großzügiger ist, bspw. umfängliches Parken und Fahren auf an sich "nur landwirtschaftlichen Wegen" erlaubt, wenigstens legimtimiert?
Wie reagieren Nachbarn/Behörden generell, wenn sich direkt neben einem Modellflugplatz umfänglich paralleles Treiben entwickelt, was Nachbarn und Rotwild "auf die Palme treibt"?
Ich frage nur, ob das die Logik sein könnte?
Es hätte dann auch mit den neuen Europäischen Regeln evtl. gar nichts zu tun?