Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Ich sehe es als vernünftig an, die ID wenn schon innen, dann so anzubringen dass man ohne Werkzeug und einfach/ offensichtlich dran kommt. Beim scale Segler z.B. durch öffnen der Kabinenhaube. Ansonsten außen und ausreichend beständig
 
Ursprünglich ging es um die Diskussion ob das eindeutig ist oder nicht. Ich finde die Formulierung eindeutig, da gibt es nichts zum Diskutieren.
Nur wurde in einigen Veröffentlichungen stumpf etwas weg gelassen und somit bekommt die Sache eine völlig andere Bedeutung.
 

bendh

User
Dieser Unsicherheit wird vom Gesetzgeber sicher bald ein Ende gesetzt. Dann muss die Nummer wieder außen, feuerfest und die Zeichen min. 5mm groß sein.
Dann hat diese völlig unsinnige Diskussion ein Ende. Bravo.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
was in der 947 drinsteht hat wohl noch keiner so genau nachgelesen.
Daher noch mal zum mitmeisseln:

Für Open und Specific aussen oder bei Scalern im Batteriefach o.Ä.
Für §16 gibt es keine dahingehende Vorgabe. Es muss lesbar und vorhanden sein und sollte gut zugänglich sein.
 

HPR40

User
Für §16 gibt es keine dahingehende Vorgabe. Es muss lesbar und vorhanden sein und sollte gut zugänglich sein.

Für Amateur / Eigenbauten keine E-ID, bei denen läuft das Anders ab. Gut erreichbar, egal ob scale oder nicht, muss nicht von Außen Sichtbar sein und bleibt für die Livetime des Fliegers unverändert drin.

Eigenbauten werden im Gegensatz zu den Herstellergeräten über LFZ Rolle, tschuldigung für den Fachausdruck, auf den Halter registriert. Bei den Herstellergeräten erfolgt die Halterregistrierung über anbringen der E-ID.

Vorgabe dazu steht in der 947 übrigens drin.

Gruß Horst
 
Was bitte ist an " im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt " nicht zu verstehen? für mich ist das eindeutig


Man muss die Sätze schon komplett lesen und nicht etwas überlesen weil man es nicht lesen will
Ööööhhhm, ja, lesen wär schon gut...

Beim LBA steht: " Drohnen sind keine im Original existierenden Fugmodelle!" (Zitat)

Dazu meine Meinung:
Ja, gelesen habe ich das auch schon. Da war mal wieder jemand am Werk der KEINE Logik und noch viel weniger Wissen besitzt.
Gemeint soll wahrscheinlich sein: "Drohnen sind keine im Original existierenden Luftfahrzeuge".

1. Zum einen irrt der Verfasser dieses Satzes gewaltig, denn zB hat 1922 bis 1924 Etienne Oehmichen mit seinem Quadrocopter mehr als 1000 Flüge
manntragend absolviert. Multicopter, neudeutsch und falsch "Drohnen", haben also sehr wohl originale Vorbilder.

2. Da jedes existierende Flugmodell für sich schon ein Original darstellt, ist der Satz in sich unlogisch.

3. Der Begriff "Drohne" stammt aus einer Zeit, als es Multicopter noch gar nicht als Modelle gab: zB Bundeswehr "Kleinzieldrohne". Und die hatte
nur einen Propeller und eine Tragfläche, war also gar kein Multicopter. Ebensowenig war die "Drohne", mit der unser damaliger Verteidigungsminister de Maizière das Problem mit der Antikollisionssoftware aus USA hatte, ein Multicopter. Das Teil hatte Flügel und ein Strahltriebwerk.

Wir Modellflieger sollten schon aus Eigennutz darauf bedacht sein, das Wort "Drohne" aus unserem Modellflugwortschatz zu verbannen...

CU Eddy
 
Im Luftrecht gibt es keine "Drohnen"
Wenn ihr ne "Drohne" sehen wollt, müsst ihr die Biene Maja gucken und warten bis Willi kommt :D.
Da ist das Luftfahrt-Bundesamt leider etwas anderer Meinung.
Z.B.:

Gruß Arno
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Da ist das Luftfahrt-Bundesamt leider etwas anderer Meinung.
Z.B.:

Gruß Arno
Das was das LBA da schreibt, ist kein Luftrecht.
Such mal in der neuen LuftVo oder in der Europäischen Regulierung (2019/947) nach "Drohne". Du wirst nichts finden-
 
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