Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Im Luftrecht gibt es keine "Drohnen"
Wenn ihr ne "Drohne" sehen wollt, müsst ihr die Biene Maja gucken und warten bis Willi kommt :D.
Ich hab keine Quelle dafür, aber ich habe mal diese Definition (rein technisch gesehen) gehabt, unabhängig von Majas Freund 😉
„Eine Drohne ist ein unbemanntes Fluggerät zum Zwecke der Luftarbeit.“

Beste Grüße,
Martin
 

HPR40

User
Hallo Horst,
du bist dir aber schon der Tatsache bewußt, daß das hier nach wie vor ein "Modellbau-Forum" ist ?

Ist mir durchaus bewusst, allerdings werden Modellfugzeuge schon etwas länger im LuftVG als Luftfahrzeuge geführt.
Das ist bei EASA nach wie vor so aber auch wirklich eine völlig andere Welt.

Ich hätte das Wieso, Weshalb und Warum auch gerne schon etwas länger hier diskutiert, habe mich aber auf Wunsch der Verbände dahingehend zurückgehalten. Es bestanden da auch hinsichtlich der Interpretation noch Meinungsverschiedenheiten, aber ich denke das diese jetzt ausgeräumt sein dürften.

Dadurch das für unbemannte Luftfahrzeuge jetzt technische Vorschriften gemacht werden, ist der Sportflug, egal ob bemannt oder unbemannt, sozusagen in einem Topf gelandet.

Ich gebe zu, dass das sich jetzt doch sehr in die Länge gezogen hat, ist ja auch so ein wenig meine Schuld, aber dass ist schon sehr Komplex die Regulierung. (ist übrigens auch der Grundstein auch für Lufttaxis der hier gelegt wurde)

Aber für den Modellflieger vor Ort, ich bin ja nun auch einer nicht zu vergessen, ist dass Alles mit sehr geringem Aufwand zu erfüllen. Dafür gibt es auch 25 Kg, Luftraum statt U-space und dies nicht mitten im Nirgendwo. (halt so ne Art Lärmpass weiterhin vor Ort und Online erfasst (LFZ Rolle) und neuen KN den Du aber auch nicht zwangsweise benötigtst wenn Du im Verein fliegst. Und nein es ist keine AE die hier im Verein wirkt, das geht jetzt auch Anders und nicht mehr Geländebezogen.)


Gruß Horst
 
Also mal ganz ehrlich, mir wird das hier zu Absurd. Ich vermisse die Zeiten wo man diskutiert hat ob Styrobomber Flugmodelle sind oder ob Bügelfolie auf ein Antikmodell gehört. Ich warte jetzt bis ich von meinem Verband eine Nachricht über die neuen Möglichkeiten des Modellflugs bekomme. Dann entscheide ich ob ich dieses Hobby weiter betreibe oder ich mir einen Lenkdrachen kaufe.
 
Es wird immer interessanter. Zum Thema Nachtflug auf Modellfluggeländen mit AE in der "OPEN Kategorie" hat sich heute die Luftfahrtbehörde telefonisch gemeldet und mitgeteilt das im Rahmen eines Modellflugverein ein Nachtflugbetieb nicht möglich wäre weil in der neuen LuftVO steht das der Nachtflug genehmigungspflichtig ist. Bei der folgenden Diskussion kam durch Zufall der Begriff "Nutzung des Geländes als Privatperson" -> das laut Behörde ein ganz anderes neues Thema, Behörde prüft noch mal...

Ich sage nur "bürokratischer irrsinn".... es bleibt spannend.
 
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Das wäre natürlich schön aber wenn Sie das dann erlauben ist es mit meinem logischen Verstand endgültig Vorbei. Eine AE ist Personenbezogen. Wenn ich das gleiche Gelände nutze und weiterhin Vereinsmitglied bin dann soll die AE nicht greifen?

Das Problem liegt eher daran dann man Versucht was zu Regel wofür man keine Genehmigung braucht. Entweder wird das zukünftig irgendwie anders geregelt oder man müsste Klagen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
auf der Webseite des DAeC ist unter:
ein Interview mit der EASA zu deren Sichtweise hinsichtlich des Modellflugs im Rahmen der neuen EU-Regulierung veröffentlicht.
Ist durchaus lesenswert.
 
Hallo zusammen,
auf der Webseite des DAeC ist unter:
ein Interview mit der EASA zu deren Sichtweise hinsichtlich des Modellflugs im Rahmen der neuen EU-Regulierung veröffentlicht.
Ist durchaus lesenswert.
Ja, insbesondere auch lesenswert für die Vertreter des ÖAEC, der ACG und FFAM. Und daraufhin vielleicht auch das Gelesene verinnerlichen 😗
 
Ich zitiere mal aus obigen link

„Die EASA ist sich der sehr häufigen internationalen Wettbewerbe sowie der Bedeutung des Modellflugtourismus, auch für die lokale Wirtschaft (Hotels, Restaurants usw.) in einigen Regionen, bewusst. Aus diesem Grund wurde in der Verordnung die Formulierung "Betrieb im Rahmen von" verwendet. Indem der Gesetzgeber vorschreibt, dass die Genehmigung nach Artikel 16 für den Betrieb "im Rahmen von" gilt, ermöglicht er es den Mitgliedstaaten, diese Genehmigung einem breiteren Kreis von Piloten zu erteilen als nur den Mitgliedern. Dazu gehören beispielsweise auch Gastpiloten, Wettbewerber und alle Personen, die in der vom Staat erteilten Genehmigung aufgeführt sind. Entscheidend ist, dass der nationale Gesetzgeber hinreichend davon überzeugt ist, dass die Piloten, die im Rahmen dieser Genehmigung tätig sind, die Anforderungen der Genehmigung kennen und einhalten. Wie dies geschieht, bleibt den nationalen Behörden (und den Inhabern der Genehmigung) überlassen“
 
Zuletzt bearbeitet:

S_a_S

User
b. Betrieb in einer geografischen UAS-Zone, in der der Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen von einigen der Anforderungen der "offenen" Kategorie ausgenommen ist (gemäß Artikel 15)

Die Staaten können geografische Zonen ausweisen, in denen der Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen von einigen Anforderungen der "offenen" Kategorie ausgenommen ist (z. B. Fliegen mit Drohnen/Modellflugzeugen, die schwerer als 25 kg sind, in einer Höhe von mehr als 120 m usw.). Jeder Pilot, der in diesen Gebieten fliegt, kann diese Ausnahmen in Anspruch nehmen.


auch ein interessanter Aspekt, vor allem für Hänge - müssten dann nur noch entsprechend in den ICAO-Karten aufgenommen werden... Fragt sich nur, wie stark die Lobby dafür ist.

Grüße Stefan
 
auch ein interessanter Aspekt, vor allem für Hänge - müssten dann nur noch entsprechend in den ICAO-Karten aufgenommen werden... Fragt sich nur, wie stark die Lobby dafür ist.

Grüße Stefan
In Österreich verweigert man sich konzertiert (ACG und ÖAEC im Gleichschritt) sowohl diesem Weg, als auch der Art. 16 Betriebserlaubnis im Rahmen des Verbandes (welche seitens der EU ja ausdrücklich empfohlen wird, siehe Interview). Ebensowenig sind Gastflugregelungen in Sicht. Frankreich stützt seinen "interessanten" Alleingang (aka Irrsinn) auf die im Interview ebenfalls angesprochene Möglichkeit, nationale Sicherheitsverordnungen über EU-Recht zu erheben. Merke: hier macht es die EU/ EASA viel besser vor als die Nationen das umsetzen. Eine traurige Erkenntnis. Möglicherweise führt das Durcheinander sogar aktuell zu fehlendem Versicherungsschutz sofern nicht in jedem Gastland strikt nach Open category geflogen wird. Ob das an “zugelassenen" Geländen auch den dortigen Gästen klar ist? 🙄🤔
 

faro

User
Ja, insbesondere auch lesenswert für die Vertreter des ÖAEC, der ACG und FFAM. Und daraufhin vielleicht auch das Gelesene verinnerlichen 😗

und

In Österreich verweigert man sich konzertiert (ACG und ÖAEC im Gleichschritt) sowohl diesem Weg, als auch der Art. 16 Betriebserlaubnis im Rahmen des Verbandes (welche seitens der EU ja ausdrücklich empfohlen wird, siehe Interview). Ebensowenig sind Gastflugregelungen in Sicht.

Ich frage mich immer öfter, woher diese „Weisheiten“ genommen werden - ich möchte an
dieser Stelle das Wort „Unwahrheiten“ nicht strapazieren, es wäre aber wahrscheinlich besser angebracht :confused:.

Langsam - aber dafür mit ziemlicher Sicherheit werden nämlich diese ständigen Diffamierungen und untergriffigen Unterstellungen zu viel …
Speziell dann, wenn man vorgibt, das Gemeinsame vor das Trennende stellen zu wollen und dann aber das Gegenteil davon tut - irgendwie ein klein wenig unglaubwürdig - sorry, aber das ist aus meiner Sicht alles andere als eine konstruktive und sinnvolle Vorgangsweise.

Aber jeder wie er meint und glaubt vorankommen zu wollen - genau genommen lohnt es sich ohnehin nicht mehr diesen Thread zu lesen und es lohnt sich auch nicht, hier eine andere Sichtweise kundzutun. Diese wird nämlich ohnehin sofort in der Luft zerrissen.

Nur mal so zum Nachdenken:
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist (Apachenspruch).

…. ich kann mich nämlich nicht daran erinnern, Hrn. Compositas jemals in einer Verhandlungsrunde in Österreich das Thema betreffend gesehen zu haben. 😉 . Zudem habe ich bis heute keinen (!) KONKRETEN Lösungsansatz zu diesem Thema aus Deutschland zu Gesicht bekommen - mag aber auch sein, dass ich schlecht informiert bin - das würde ich dann aber auch zugeben und würde nicht mit Steinen im eigenen Glashaus werfen 😎.
 
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