Diskussion Hangflugführer

Hallo,

leider gibt es nichts Neues zu dem Thema. Es steht auf der Agenda nicht an erster Stelle. Bei manchen Usern funktioniert der Zugang. Bei anderen Usern leider nicht.
 
Schreibt mir bitte via Unterhaltung um welche Hänge es geht. Dann kann ich das im demnächst einen Hinweis in den betreffenden Hängen eintragen.
Das ist übrigens sinnvoller als einen Hang zu löschen. Der bleibt ja in anderen Programmen die ihre Hänge im Netz gespidert haben und auch bei uns abgegriffen haben, trotzdem angezeigt.
 
Das ist übrigens sinnvoller als einen Hang zu löschen. Der bleibt ja in anderen Programmen die ihre Hänge im Netz gespidert haben und auch bei uns abgegriffen haben, trotzdem angezeigt.

Das Löschen von Hängen, bringt überhaupt nichts. Zuviel altes Material schwirrt durch das Internet.
Mit einigen guten Apps kann man die Infos relativ schnell auf den Bildschirm holen.
Löschen ist kontraproduktiv.
Von neuen Apps rede ich noch nicht einmal.
Zu dem Thema sind wir bereits relativ weit.

Im übrigen kann ich im RCN Wiki wohl neue Beiträge schreiben, aber keinen einzigen Beitrag überarbeiten.
 
@ Martin
Herr Behling bringt einen weiteren Hangflugführer auf den Weg und sorgt für weitere Verwirrung und weiteren Ärger mit Eigentümern und Hangnutzer, ohne diese beiden mit ins Boot zu holen.
"Möglicherweise" wird dieser HFF auch nicht mehr kostenlos sein.
 
Nachdem sowohl Slople als auch der HFF zeigen wie es nicht geht - dann wird es gaaanz sicher mit jeder weiteren Plattform viieell besser.
Schau z.B. in Slople mal nach der Friedburg. Würde zum Einstellen irgendwas mal verifiziert, dann wäre schnell klar dass mitten in einem Wald weder Wohnmobilstellplatz noch Hang sein wird.
Auch der Dieter, der das erstellt hat;), hat offenbar nicht mehr die Muße den Betreibern seinen Fehler zur Korrektur zu melden.
Zum Bezahlen - entweder ich arbeite (unentgeltlich) an etwas mit oder ich bezahle dafür.
Keinesfalls "und".;)
 
Wir im Allgäu sind bekanntlich für den ein oder anderen "komisch" aber dafür konsequent.

Slople musste sämtliche eingetragene Hangflugplätze im Oberallgäu entfernen. Dem Betreiber wurde dargelegt dass er keine Genehmigung zur Veröffentlichung hat und die entsprechenden Startstellen zu löschen sind.

Das war dann auch binnen 30 Minuten auf der Slople Seite realisiert.

Ich kann daher nur nochmal an alle appelieren: Bitte veröffentlicht nur Hänge von denen eine eindeutige Genehmigung des Grundstückbesitzers bzw. Verein vorliegt. Beschönigt nicht die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch wenn ein ortsansässiger Pilot sein 4 Meter Modell den Hang seitwärts oder von vorn zum landen bringt, heißt dass noch lange nicht dass der "Ortsfremde" hier auch sein 4 Meter Modell zum landen bringt. Angaben über befliegbare Windrichtungen können nicht stimmen wenn die angegebenen Himmelsrichtung genau dem Hangrücken entlang verlauft.
 
@ Martin
Herr Behling bringt einen weiteren Hangflugführer auf den Weg und sorgt für weitere Verwirrung und weiteren Ärger mit Eigentümern und Hangnutzer, ohne diese beiden mit ins Boot zu holen.
"Möglicherweise" wird dieser HFF auch nicht mehr kostenlos sein.
Breaking News: Der „Hangflugführer nach dem Hangflugführer nach dem Hangflugführer“ existiert genauso wenig wie das Monster von Loch Ness – trotzdem wird er hier regelmäßig gesichtet.

PNs sind übrigens keine Pressemitteilungen, und mein Name ist kein Deko-Element für Ihre Beiträge.

Fazit: Ihr Dauer-Narzissmus bringt Sie nicht weiter.Sie sind nicht wichtig – aber immerhin konsequent verwirrt.
 
Danke für die Blumen die ich ihnen Postwendend zurück gebe.
 
Wir im Allgäu sind bekanntlich für den ein oder anderen "komisch" aber dafür konsequent.

Slople musste sämtliche eingetragene Hangflugplätze im Oberallgäu entfernen. Dem Betreiber wurde dargelegt dass er keine Genehmigung zur Veröffentlichung hat und die entsprechenden Startstellen zu löschen sind.

Das war dann auch binnen 30 Minuten auf der Slople Seite realisiert.

Ich kann daher nur nochmal an alle appelieren: Bitte veröffentlicht nur Hänge von denen eine eindeutige Genehmigung des Grundstückbesitzers bzw. Verein vorliegt. Beschönigt nicht die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch wenn ein ortsansässiger Pilot sein 4 Meter Modell den Hang seitwärts oder von vorn zum landen bringt, heißt dass noch lange nicht dass der "Ortsfremde" hier auch sein 4 Meter Modell zum landen bringt. Angaben über befliegbare Windrichtungen können nicht stimmen wenn die angegebenen Himmelsrichtung genau dem Hangrücken entlang verlauft.
Ich habe den Text aufmerksam gelesen und das Thema kam uns bekannt vor. Liegt wahrscheinlich daran, dass wir das Thema sehr intensiv bereits vor vielen Monden auf dem Tisch hatten. 😃

Um einen Teil deiner Beitäge mal zu kommentieren, ist bei dem ganzen Thema aber zunächst die Kernfrage wichtig:

"Wo liegt das Kopfkissen." :D

Weitere Fachfragen werden sich wohl dann zum Thema wohl anschließen.
Wir finden das aber gut, dass Ihr euch im Allgäu fortschrittlich damit auseinandersetzt.
 
@Michael Behling
Hallo Michael,
Die Kernfrage ist doch wohl eher, was bezweckst du und welche Ziele hast du?
Willst du einen neuen Hangflugführer, womöglich kstenpflichtig, erstellen oder wie sind deine Pläne?
"konsequent verwirrt" sind ja wohl eher hier die Mitleser.
Es wird langsam Zeit, dass uns hier etwas aufklärst und nicht im Dunkeln sitzen lässt.

MfG Henni
 
Ich habe den Text aufmerksam gelesen und das Thema kam uns bekannt vor. Liegt wahrscheinlich daran, dass wir das Thema sehr intensiv bereits vor vielen Monden auf dem Tisch hatten. 😃
... genau und da habe ich die Konversation von meiner Seite her zu dir abgebrochen, weil du nur schlau lamentiert hast, was du alles für Hänge in petto hast, und gekommen ist dann letztlich nichts. Daher sehe es mir nach, dass ich die Qualität deiner Aufzeichnungen nicht beurteilen kann.
Wir finden das aber gut, dass Ihr euch im Allgäu fortschrittlich damit auseinandersetzt.
wer auch immer "wir" ist oder sind. Und ja davon kannst du ausgegen dass wir uns damit auseinandergesetz haben. Wir haben das Glück einen Fachanwalt unter uns Piloten zu haben. Wir sind schon ganz gespannt was da nun von deiner Seite her kommt und wer sich dafür rechtlich verantworklich zeichnet.
Willst du einen neuen Hangflugführer, womöglich kstenpflichtig, erstellen oder wie sind deine Pläne?
Ja wäre interessant wer bei einer kostenpflichtigen Variante hier mit einem angemeldeten Gewerbe in einem schrumpfenden Markt sich den Aufwand ans Bein bindet.
Weitere Fachfragen werden sich wohl dann zum Thema wohl anschließen.
Die Fachfragen kannst du dir gerne selber beantworten. Ich habt euch sicherlich mit der aktuellen Rechtlage ausgiebig auseinandergesezt. Fotos der entsprechenden Startstellen sind nicht zu erwarten, da ihr ja nach aktueller Rechtslage eine ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümer zwingend bei öffentlich zugänglichen oder gewerblich angeboten Daten benötigt. Das ist meist das große Problem was viele "hoch" Motivierte vergessen wenn es nicht für den privaten Eigengebrauch oder für unter das Kopfkissen gedacht ist. Das Betretungsrecht wurde hier schon mehrfach ausgiebig dargelegt und wir ja inzwischen wissen wo wir in Zukunft aufgebrachte Grundstückseigentümer hin adressieren können.
 
Wir im Allgäu sind bekanntlich für den ein oder anderen "komisch" aber dafür konsequent.

Slople musste sämtliche eingetragene Hangflugplätze im Oberallgäu entfernen. Dem Betreiber wurde dargelegt dass er keine Genehmigung zur Veröffentlichung hat und die entsprechenden Startstellen zu löschen sind.

Das war dann auch binnen 30 Minuten auf der Slople Seite realisiert.

Ich kann daher nur nochmal an alle appelieren: Bitte veröffentlicht nur Hänge von denen eine eindeutige Genehmigung des Grundstückbesitzers bzw. Verein vorliegt. Beschönigt nicht die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch wenn ein ortsansässiger Pilot sein 4 Meter Modell den Hang seitwärts oder von vorn zum landen bringt, heißt dass noch lange nicht dass der "Ortsfremde" hier auch sein 4 Meter Modell zum landen bringt. Angaben über befliegbare Windrichtungen können nicht stimmen wenn die angegebenen Himmelsrichtung genau dem Hangrücken entlang verlauft.

Alles richtig gemacht!
Nur so kann man sicherstellen, dass die Ü70 Gruppe am Hang wirklich weiterhin unter sich bleibt.
 
Da von H. Behling keinerlei Reaktion kommt hab ich mal etwas gestöbert und hier etwas älteres aber sehr aufschlussreiches gefunden:
Beitrag im Thema 'Forum aus rechtlichen Gründen geschlossen....' https://www.rc-network.de/threads/forum-aus-rechtlichen-gründen-geschlossen.21899/post-1078464
MfG Henni
Na da bin ja froh das Sie den Beitrag gefunden haben.
An dem Beitrag kann man sehen wie man es nicht macht.
Wir sind zumindest lernfähig. :D

Eine Wortmeldung aus dem Thread möchte dann wegen der sozialen Kompetenz und der klaren Definition von Fakten dann doch hervorheben.

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@wolfgangw90

ZUM GLÜCK hat die ABZOCKE mit dem Verkauf von RCO nicht geklappt.
Es sind Typen wie Sie, die ein Forum egal welchen Namen dieses trägt, in rechtlicher Relevanz zu Fall bringen.

Spätestens wenn sich ein "Betroffener" rechtlich zur wehr setzt, dürfte und wird einem Forumsbetreiber schnell die Puste ausgehen.
Wenn ich Texte wie "Abzocke" und "Betrug" schon lese, möchte ich nicht in der Haut eines Forumbetreibers stecken.

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Aber ich denke zu dieser Thematik kann Ihnen nach 20 Jahren Betrieb, mit Sicherheit auch der Vorstand von RCN was sagen und die Begrifflichkeiten erklären.

Aber was soll man zu Ihrem Beitrag schon sagen....
Von jemanden der Gestern um 13:42 eine Anfrage stellt und von dem werkstätigen Gesprächspartner tagsüber eine Reaktion erwartet um gegen Gestern um 20:02 schon wieder ein Fass aufzumachen. Keine Ahnung was man davon halten soll.
Aber vielleicht hilft Ihnen die Antwort ja.

Genau damit der oben von Ihnen genannte Umstand nicht eintritt und wir sehr sehr abgeklärt und besonnen vorgehen in der Thematik, wird es keine Schnellschüsse geben. Da können Handwerksmeister hier hundertmal im Forum randalieren und fordern, dass man alle sofort mit einbinden muss. Genau das muss man rechtlich nicht und macht in der derzeitigen Phase auf breiter Front auch keinerlei Sinn.

Damit Sie aber nicht gänzlich ohne Information dastehen, kann ich folgenden Text aus einem anderen Beitrag anbieten.


Diskussion über Hangflug in Leutasch – zwischen Informationsschutz und Gemeinschaftspflege

Die aktuelle Diskussion rund um den Hangflug in Leutasch hat genau das Problem abgebildet, welches einen eigentlich zum Nachdenken der eigenen Position anregen sollte – nicht nur über diesen konkreten Spot, sondern über den grundsätzlichen Umgang mit Informationen in einer öffentlichen Community. Wir möchte daher ein paar Gedanken teilen, die vielleicht helfen, die unterschiedlichen Positionen besser zu verstehen und einen gemeinsamen Weg zu finden.

Die Diskussion rund um den Hangflug in Leutasch hat viele Facetten – und sie berührt ein grundsätzliches Thema, das uns alle betrifft: Wie gehen wir mit Informationen zu sensiblen Fluggebieten um? Und wie gehen wir miteinander um, wenn Meinungen auseinandergehen?

Es ist absolut nachvollziehbar, dass manche Piloten Informationen zu bestimmten Fluggebieten nicht öffentlich teilen möchten. Gerade in sensiblen Regionen – sei es aus naturschutzrechtlichen Gründen, wegen privater Grundstücke oder aufgrund lokaler Absprachen – kann eine unkontrollierte Verbreitung von Flugspots zu echten Problemen führen. Das betrifft nicht nur die Piloten vor Ort, sondern auch die langfristige Nutzbarkeit solcher Gebiete für uns alle.

Gleichzeitig lebt unsere Gemeinschaft vom Austausch. Viele von uns sind auf Tipps und Erfahrungen anderer angewiesen, um neue Fluggebiete zu entdecken, sich korrekt zu verhalten und Konflikte zu vermeiden. Wenn Informationen nur im privaten (geheimen) Kreis weitergegeben werden, entsteht schnell Intransparenz oder sogar Konflikte vor Ort – was dem Gemeinschaftsgedanken widerspricht, den wir eigentlich pflegen wollen.

Wir glauben, es geht nicht darum, ob Informationen geteilt werden sollten, sondern wie. Eine verantwortungsvolle Veröffentlichung kann sogar dazu beitragen, Schaden zu vermeiden – etwa durch:

  • klare Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Flugverbotszonen, Höhenbeschränkungen),
  • Empfehlungen zum Verhalten vor Ort (z. B. Rücksichtnahme auf Wanderer, Parkmöglichkeiten),
  • und ggf. Kontaktinformationen zu lokalen Ansprechpartnern oder Vereinen.
So können sich interessierte Piloten gut vorbereiten und vermeiden ungewollte Verstöße oder Konflikte. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle über die Kommunikation erhalten – etwa durch eine zentrale Informationsquelle oder einen moderierten Bereich.

Im Fall Leutasch wird die Situation wieder besonders sensibel dargestellt. Es gibt offenbar lokale Gegebenheiten, die eine vorsichtige Kommunikation nahelegen. Dennoch ist die grundsätzliche Information, dass dort geflogen wird, bereits öffentlich bekannt, worauf User @ersch in seinem Beitrag auch hinweist. In solchen Fällen wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, zumindest grundlegende Hinweise öffentlich bereitzustellen – etwa:

  • welche Hänge prinzipiell geeignet sind,
  • welche Jahreszeiten sich anbieten,
  • und welche Einschränkungen zu beachten sind.
Das muss nicht in Form eines vollständigen Hangflugführers geschehen, sondern kann auch als „Hinweis mit Augenmaß“ erfolgen – mit dem Ziel, Schaden zu vermeiden und gleichzeitig den Austausch zu fördern.

Wir versuchen uns hier am einem Lösungsansatz

  • eine strukturierte Sammlung von Fluggebieten, gepflegt durch lokale Piloten oder Vereine,
  • ergänzt durch Verhaltensregeln und rechtliche Hinweise,
  • und mit der Möglichkeit, bei sensiblen Spots nur eingeschränkte Informationen öffentlich zu machen – etwa mit dem Hinweis „Bitte kontaktiere XY für Details“.
So bleibt die Kontrolle erhalten, aber der Zugang zur Information wird nicht vollständig blockiert.
Wir sind der Meinung, dass es in unser aller Interesse liegt, Informationen zu Fluggebieten wie Leutasch verantwortungsvoll, aber nicht geheimniskrämerisch weiterzugeben. Es geht nicht darum, jeden Hang öffentlich zu bewerben oder sensible Absprachen zu gefährden – aber auch nicht darum, Informationen grundsätzlich zu blockieren, obwohl das Gebiet bereits öffentlich bekannt ist.

Ein strukturierter, sachlicher Austausch – idealerweise ergänzt durch Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Verhalten vor Ort und Kontaktmöglichkeiten – kann helfen, Konflikte zu vermeiden, die Natur zu schützen und unser Hobby langfristig zu sichern. Wer sich gut informiert vorbereitet, handelt in der Regel auch rücksichtsvoll.

Was uns allerdings wirklich irritiert, sind Beiträge wie:

„Ja, zum Beispiel solche Michael B. dieser Welt... 👎
„Der hat es bestimmt schon vermessen und vermutlich gegen Einwurf von Münzen bekommst du sogar noch die Kontonummer vom Bauern...“
Solche Aussagen sind nicht nur unsachlich, sondern auch respektlos. Sie tragen nichts zur Lösung bei, sondern vergiften das Gesprächsklima. Wir sind gerne bereit, über Inhalte zu diskutieren – auch kontrovers. Aber persönliche Angriffe, Ironie auf Kosten anderer oder Unterstellungen haben in einer konstruktiven Community keinen Platz.

Wir sind übrigens nicht der Einzige, die so denken. Viele lesen hier mit, äußern sich aber nicht – vielleicht gerade wegen solcher Beiträge. Wenn wir wollen, dass sich auch neue oder weniger erfahrene Piloten einbringen, dann sollten wir einladend und respektvoll miteinander umgehen.
Aufgrund der sehr unsachlichen und negativen Äußerungen in einigen Forenbeiträgen, haben wir im Hintergrund massiv Angebote bekommen, ob man uns helfen kann.

Gemeinsam überlegen, wie wir mit sensiblen Fluggebieten umgehen können:

  • Transparenz dort, wo sie möglich ist, z. B. durch allgemeine Infos zu Region, Jahreszeit, Windrichtung.
  • Zurückhaltung dort, wo sie nötig ist, z. B. bei konkreten Zugangsbeschreibungen oder privaten Vereinbarungen.
  • Und vor allem: Respekt im Umgang miteinander – auch wenn Meinungen auseinandergehen.
Wir sind überzeugt: Wenn wir sachlich bleiben und einander zuhören, finden wir Lösungen, die sowohl den Schutz der Fluggebiete als auch den Gemeinschaftsgedanken stärken.


Fazit:

Wir sollten nicht in ein Schwarz-Weiß-Denken verfallen. Weder vollständige Geheimhaltung noch unkontrollierte Veröffentlichung sind zielführend. Vielmehr braucht es einen verantwortungsvollen, gemeinschaftsorientierten Umgang mit Informationen – mit dem Ziel, unser Hobby langfristig zu sichern und gleichzeitig neue Piloten willkommen zu heißen und Fluggebiete zu schützen.

Es ist sicherlich sinnvoll eine gemeinsame Lösung entwickeln, die sowohl den Schutz sensibler Fluggebiete als auch den Geist der Gemeinschaft berücksichtigt.
 
Na das war jetzt aber eine schwache Antwort, aber wenn du den Widerspruch deiner Aussagen nicht erkennen willst, ok.
Du liest ja sicher auch den Beitrag über deinem und verinnerlichst das?
Das ist ja so eine Sache mit deinen sachlichen Fragen und Beiträgen. Du willst halt nicht sachlich diskutieren, sondern Du willst aufmischen und hetzen. Anders sind folgende Beiträge von Dir nicht zu bewerten, daher kannst Du keinerlei verlorene Lebenszeit zum beantworten deiner Fragen von mir erwarten.

Hier mal ein paar Beiträge von Dir......

Rechtliche Bewertung der Aussage


1. Die namentliche Nennung einer Person in einem öffentlichen oder halböffentlichen Kontext (z. B. E-Mail, Chat, Forum) ist nur dann zulässig, wenn:​

  • ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht (z. B. bei Personen des öffentlichen Lebens oder bei relevanten Ereignissen),
  • die Aussage nicht ehrverletzend oder diffamierend ist,
  • keine Prangerwirkung entsteht, also die Person nicht bloßgestellt oder herabgewürdigt wird.


  • In deinem Fall:
    Die Formulierung „Kreis mit Radius Null“ und „beachtliche Arroganz“ ist eine wertende Meinungsäußerung, die grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist – sofern sie nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreitet.

    Die Aussage „seine Daten sind großteils uralt“ kann als Tatsachenbehauptung gewertet werden. Wenn sie unwahr oder nicht mehr aktuell ist und geeignet, das Ansehen zu schädigen, kann sie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.

  • 2. Ehrschutz und Schmähkritik

    Meinungen sind erlaubt, solange sie nicht ausschließlich der Herabwürdigung dienen. Schmähkritik liegt vor, wenn die Aussage nicht mehr der sachlichen Auseinandersetzung dient, sondern nur der Diffamierung. Die Aussage „auch der wächst sich raus“ in Verbindung mit „beachtlicher Arroganz“ könnte – je nach Kontext – als abwertend und herabwürdigend interpretiert werden.

  • 3. Aktualität​

    Die Aussage über „veraltete Daten“ kann problematisch sein, wenn sie nicht korrekt oder nicht mehr relevant ist und dennoch zur Bewertung einer Person herangezogen wird.

  • Tatsachenbehauptung vs. Meinung

    Die Aussage „seine Daten sind großteils uralt“ ist eine Tatsachenbehauptung, die nur dann zulässig ist, wenn sie wahr und belegbar ist. Wenn der Verfasser keine Kenntnis über den Stand deiner Informationen hat, handelt es sich um eine mutmaßliche Falschaussage, die dein Ansehen als Informationsquelle schädigen kann.

    2. Rufschädigung durch unbelegte Aussagen​

    Wenn solche Aussagen öffentlich oder in einem fachlichen Kontext (z. B. Forum, Vereinskommunikation) getätigt werden, können sie eine Rufschädigung darstellen – insbesondere, wenn sie geeignet sind, deine Kompetenz oder Glaubwürdigkeit infrage zu stellen.


    3. Persönlichkeitsrecht​

    Auch wenn es sich um ein technisches Thema handelt, ist die namentliche Nennung in Verbindung mit abwertenden Aussagen („beachtliche Arroganz“, „veraltete Daten“) ein Eingriff in ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, sofern sie nicht sachlich begründet oder durch Fakten gestützt ist.

    @Martin Greiner
    In Anbetracht der oben genannten Sachverhalte, ist es sicher nachvollziehbar, das ich im allgemeinen keinen großen Drang dazu verspüre, deine Fragen zu beantworten.


    Da deine Fragen aber zur Versachlichung des diskutierten Themas dienen, möchte ich beide von mir gemachten Aussagen konkretisieren. Beide Aussagen dürften deckungsgleich mit den Aussagen von @Claus sein

    Aussage 1:
    Das Löschen von Hängen, bringt überhaupt nichts. Zuviel altes Material schwirrt durch das Internet.
    Mit einigen guten Apps kann man die Infos relativ schnell auf den Bildschirm holen.
    Von neuen Apps rede ich noch nicht einmal.
    Zu dem Thema sind wir bereits relativ weit.

    Die Aussage ist völlig korrekt. Ein Eintrag in irgendein HFF, Website, unter einem Bild, unter einem Video, in einem Forumsbeitrag kann gefunden werden. Ein dauerhaftes LÖSCHEN ist nicht ohne weiteres im Internet möglich.
    Es gibt bereits seit weit über 20 Jahren Applikationen die einem Informationen in Sekunden auf den Bildschirm zaubern.
    Was bringt da das LÖSCHEN? Genau, nichts ! Die Informationen, ob veraltet oder nicht, schwirren weiterhin durch das Internet.
    Hinzu kommen diverse Textlisten mit HFF Informationen, die durch das Internet schwirren, auf die man mit einer Löschaktion keinerlei Einwirkung hat. Eine Liste dürfte den RCN Usern und RC-Line Usern bekannt sein, die Liste von Harald........

    Aussage 2:
    Löschen ist kontraproduktiv

    Hier schreien immer alle nach Löschen, Löschen, Löschen von HFF Einträgen....

    Das ist unseres Erachtens und über alles was wir bereits dazu wissen, eine völlig falsche Maßnahme.
    Ist eine Information veraltet, muss diese Information zentral überarbeitet werden.

    Als exemplarisches Beispiel nehmen wir mal das Belchen im Schwarzwald.
    Vor 30 Jahren noch einer der Spots der Schwarzwälder Locals, heute Naturschutz/Natura2000 Gebiet und dar Modellflug strikt verboten.

    Solche Informationen gehören zentral gepflegt und verwaltet.
    Was nützt den Schwarzwälder Locals das, wenn ein auswärtiger Modellflieger dort fliegen geht, ob wissend oder unwissend.
    Genau, die Nummer fällt doch den Locals vor Ort auf die Füße.

    Warum kann man nicht zentral solche Informationen bereitstellen..........

  • Modellflugverbot im Naturschutzgebiet Belchen – Rechtliche Grundlagen und Hintergründe


    Das Naturschutzgebiet „Belchen“ im Schwarzwald ist eines der bedeutendsten Schutzgebiete Baden-Württembergs. Es dient dem Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten sowie empfindlicher Lebensräume. Um diese Ziele zu erreichen, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch den Betrieb von Flugmodellen betreffen.


    Rechtsgrundlagen

    • Schutzgebietsverordnung des Regierungspräsidiums Freiburg (§ 5):
      Im gesamten Naturschutzgebiet ist es verboten, Luftfahrzeuge einschließlich Hängegleiter, Gleitsegel sowie Flugmodelle zu betreiben.
      Weitere Verbote umfassen u. a. Motorsport, das Zelten, Feuerstellen und das Radfahren außerhalb zugelassener Wege.
    • Bundesrecht (§ 21b Abs. 1 Nr. 6 Luftverkehrs-Ordnung – LuftVO):
      Der Betrieb von Flugmodellen über Naturschutzgebieten ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde möglich, werden jedoch in der Praxis nicht erteilt.
    • EU-Recht (Natura 2000):
      Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Belchen“ und des Vogelschutzgebiets Südschwarzwald. Damit unterliegt es zusätzlichen europäischen Schutzvorgaben.

  • Schutzstatus und ökologische Bedeutung

    • Fläche: ca. 16 km²
    • Lebensräume: Borstgrasrasen, boreo-alpines Grasland, Bannwälder
    • Arten: Auerhuhn, Haselhuhn, Fledermäuse, seltene alpine Pflanzen
      Ziel ist der Erhalt dieser empfindlichen Ökosysteme und die Minimierung von Störungen durch Lärm und visuelle Reize.

  • Warum das Verbot?

    • Schutz von Brut- und Rastvögeln vor Störungen
    • Vermeidung von Gefahren für seltene Pflanzen
    • Reduzierung von Erosionsschäden durch Start- und Landeplätze

  • Hinweis für Modellflieger


    Der Betrieb von Flugmodellen ist im gesamten Naturschutzgebiet Belchen untersagt. Bitte nutzen Sie ausgewiesene Modellfluggelände außerhalb von Schutzgebieten.




    Quellen:
    • Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Naturschutzgebiet „Belchen“
    • Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
    • Natura 2000-Managementplan


 
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