DMFV Jahreshauptversammlung 2021 - eingebrachtes Top 20

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Gast_13782

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Sorry, Konrad, ich hatte Deinen Hinweis "Top 20" falsch interpretiert: Ich dachte, dass Du damit meintest, dass dieser Thread von Peter Sarwaitz auf Platz 20 der angeklickten Seiten bei RC-Network ist. Du meintest aber sicherlich, dass der Antrag von Sarwaitz bei der am 27.03.21 stattfindenden Online-JHV des DMFV der Tagesordnungspunkt 20 ist (zu lesen in der Mitgliederzeitschrift des DMFV, Ausgabe 01/2021).

Übrigens: Ich habe mich bereits zur digitalen JHV angemeldet (bin DMFV-Mitglied). Bin gespannt, wie die Versammlung verläuft (insbesondere bei den TOPs "Entlastung des Präsidiums" und "Neuwahlen").

Gruß Guido
 
Was passiert denn, wenn ein Stimmberechtigter (oder die Mehrheit, was auch immer da erforderlich ist), die Entlastung nicht erteilt ?
 

Börny

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...."Eine Entlastung des Vorstandes bedeutet einen Freispruch von Bereicherungs- und Schadensersatzforderungen." (Quelle). Stellt sich die Frage, wo sich der entsprechende Vorstand bereichert haben soll und warum ihm demnach die Entlastung nicht erteilt werden sollte?

Wie auch immer: Trotz Nicht-Entlastung kann ein Vereinsvorstand im Amt bleiben oder wiedergewählt werden. Einzige direkte Folge einer Nicht-Entlastung ist, dass der Verein sich vorbehält, eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass solche Ansprüche auch tatsächlich bestehen.

Welche Schadensersatzansprüche werden denn erhoben, die einer Entlastung im Wege stehen?

Und selbstredend entscheidet die Mehrheit, und nicht ein Einzelner.


Geht doch lieber Fliegen, anstatt Euch hier im Klein-Klein zu verzetteln...;)
 
Börny,

danke für deine Erklärung, aber hier dein erster Absatz:

..."Eine Entlastung des Vorstandes bedeutet einen Freispruch von Bereicherungs- und Schadensersatzforderungen." (Quelle). Stellt sich die Frage, wo sich der entsprechende Vorstand bereichert haben soll und warum ihm demnach die Entlastung nicht erteilt werden sollte?

Bereicherung können wir nicht behaupten, aber von Schadenersatz hast du und die Quelle geschrieben. Ein finanzieller Schaden ist uns doch wohl durch einen völlig überflüssigen und unnötigen Rechtsstreit entstanden.

Was hat uns das gekostet?

Und musste dein letzte Satz wirklich sein:

Geht doch lieber Fliegen, anstatt Euch hier im Klein-Klein zu verzetteln...

Das, was da geschehen ist, als Klein-Klein zu bezeichnen, finde ich zynisch. Wo fangen bei dir eigentlich Gemeinheiten an. Ich bin sensibel wie eine Mülltonne, aber es gibt andere Kollegen, die nicht so damit umgehen können.

Du hättest dir besser die angebotenen Unterlagen besorgen sollen,

Les bitte mal in #10, da findest du die Erklärung für schlimme Vorgänge, im Kleinen und im Großen ! ! !

Aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:

Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!

Und ich lächelte und war froh – und es kam schlimmer.
 

Gast_13782

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Was passiert denn, wenn ein Stimmberechtigter (oder die Mehrheit, was auch immer da erforderlich ist), die Entlastung nicht erteilt ?

Für die Entlastung eines Vorstands sind mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erforderlich. Falls diese nicht zustande kommen, gilt der Vorstand als nicht entlastet und kann für Fehlentscheidungen (z.B unnötige Ausgaben des Vereins- oder Verbandsvermögens) persönlich in Regress genommen werden. D.h., die nicht-entlasteten Vorstandsmitglieder haften im Extremfall mit ihrem Privatvermögen.
 

Gast_13782

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...
Geht doch lieber Fliegen, anstatt Euch hier im Klein-Klein zu verzetteln...;)

Lieber Börny,
1.) fliegen, nicht Fliegen
2.) Manchmal muss man auch ´was Anderes tun, als fliegen zu gehn (z.B. sich mit Vereinsrecht zu beschäftigen). Wird Vielen erst bewusst, wenn´s an den eigenen Geldbeutel geht.

Gruß Guido
 

Börny

User
...D.h., die nicht-entlasteten Vorstandsmitglieder haften im Extremfall mit ihrem Privatvermögen.
Guido, ganz weit her geholt.


...Das, was da geschehen ist, als Klein-Klein zu bezeichnen, finde ich zynisch...
Peter, dass für Dich die Sache hier groß und wichtig erscheint, hast Du bereits zum Ausdruck gebracht. Andere sehen das aber möglicherweise anders. Mit Klein-Klein meinte ich die müßige Diskussion um das wieso und wenn überhaupt, hypotetisch und theoretisch, was dazu führen könnte, dass ein Vorstand eines e.V. persönlich haftbar gemacht werden kann. Oder möchtest Du jetzt auch noch den DMFV auf Schadensersatz verklagen, weil Du den örtlichen Verein verlassen hast?! Wie Du oben schreibst, fliegst Du doch lieber alleine und außerhalb eines Vereins. Das hast Du doch jetzt?

Auch wenn es für Dich unverständlich klingt: Ich kann im Geschäftsjahr 2020 des DMFV weder eine Ausgabe erkennen, die nicht dem Vereinszweck gedient hat, noch kann ich Bereicherung des Vorstands oder gar grobe Fahrlässigkeit erkennen. Daher gibt es für mich absolut keinen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten.

Mal abgesehen davon finde ich das Pseudo-Druckmittel, die Drohung eines einzelnen, einen Vorstand eines e.V. nicht zu entlasten zu wollen, mehr als lächerlich. Aber auch das läuft unter dem falschen Verständnis von Demokratie. Nur um mich zu wiederholen: Nicht die laut schreienste Minderheit bekommt Zugeständnisse oder gar Recht. Nein, der Mehrheitsbeschluss entscheidet und die Minderheit trägt diesen Beschluss mit!
 
Zuletzt bearbeitet:

Börny

User
...und um das auch noch mal zu sagen: Wem als Mitglied im DMFV irgendetwas nicht passt, kann gerne in einem Gremium, Ausschuss oder Referat dort ehrenamtlich tätig werden und mitarbeiten und so gestaltend mitwirken. Ansonsten im dafür zuständigen Gremium sein Anliegen vorbringen, oder aber, wenn alles so schlimm ist, einfach austreten! Niemand wird gezwungen in einer bestimmten Gemeinschaft Mitglied zu sein. Aber diese ewige Nachgetrete nervt! Und das nicht nur beim DMFV...
 
Hallo

Der DMFV soll einfach im Intresse seiner Mitglieder seinen Job machen und fertig !
Peter fliegt jetzt auf der grünen Wiese und alles ist gut .
Eigentlich muss man darüber nicht mehr diskutieren.

Über die Haftungsfrage der Vorstandschaft im DMFV ist nicht weniger unsinnig finde ich .
Wie Börny schon schrieb wem es dort nicht gefällt kann sich anders organisieren !

Schade für diejenigen die in Ihrer Sparte für den Verband und dessen Mitgliedern einen guten Job machen zb. Segelkunstflug .

Lg
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Mal eine ganz andere Betrachtungsweise.

Jahreshauptversammlung bei den Karnickelzüchtern.

Der Vorstand hält seine Geschäftsbericht. Der Kassier seinen Bericht.

In der Versammlung steht Mitglied Meier auf und wirft dem Vorstand vor, unrechtmässig Dinge gekauft zu haben, die keinen Nutzen für den Verein bringen. Deshalb fordert Meier die Mitglieder auf, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Mitglied Huber mag Meier nicht. Seine Art geht ihm auf den Wecker. Den Vorstand mag er aber auch nicht. Huber wollte dem Vorstand die Entlastung verweigern, weil der ihm verweigert hatte Fahrtkosten zu erstatten, als er Karnickelfutter im Nachbardorf gekauft hatte.

Huber ist nicht derjenige der vor Leuten reden kann. Er steht also nicht auf, um seinen Grund zu schildern, warum er die Entlastung verweigern will.

Jetzt überlegt Huber was er für ein Signal aussendet, wenn er dem Vorstand die Entlastung verweigert?

Er macht sich gemein mit der Angelegenheit von Meier. Mit der hat er gar nichts zu tun. Deshalb würde er nie dem Vorstand die Entlastung verweigern.

Wie wird sich Huber bei der Abstimmung entscheiden?
 

Malmedy

User
Die "Entlastung" des Vorstandes anlässlich der Mitgliederversammlung ist nach dem Vereinsrecht gar nicht vorgesehen und daher eine praktisch bedeutungslose Formalie, die man sich genauso gut schenken kann. Eine erteilte Entlastung ist keine Absolution für Verfehlungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Solche Verfehlungen sind auch mit Entlastung später noch zivil- bzw. strafrechtlich verfolgbar. Eine verweigerte Entlastung hat, wie oben schon dargestellt, ebenfalls keine Konsequenzen, weder vereins- noch zivil- oder strafrechtlicher Art.
Dass auf Tagesordnungen dennoch immer noch die "Entlastung" auftaucht, hat also nur symbolischen Wert für den Tag der Mitgliederversammlung. Wird der Vorstand per Abstimmung entlastet, bedeutet das also nur, dass an diesem Tag die Mehrheit der anwesenden Mitglieder mit der Arbeit des Vorstandes einverstanden war.

Grüße
Michael
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Die Entlastung des Vorstandes bei der Mitgliederversammlung wird in den meisten Satzungen enthalten sein. Somit ist sie satzungsgemäß durchzuführen.
Vereinsrecht hin oder her. ;)
 

Malmedy

User
Richtig, Claus! Wer sich sowas in die Satzung schreibt, ist selber schuld, wir haben es leider auch drin. Ändert aber nichts daran, dass es eine bedeutungslose Formalie ist.
 
Börny !

Könntest du wenigstens eingestehen, dass ich nirgendwo Schadenersatz gefordert hatte und auch nie angekündigt hatte, dem Präsidium die Entlastung zu verweigern. Genau dies an mich adressierte könnte man aber deinem Schreiben entnehmen.

Den Begriff Schadenersatz hatte ich von dir übernommen, um deine fehlerhafte Darstellung in #103 zu korrigieren.

Ich hatte den Schaden für den Verband sogar gemindert, weil ich die Klage und die Stellungnahme zur Klageerwiderung sehr zeitaufwendig ohne einen Anwalt verfasst hatte. Das war nicht einfach mit meinen 8 Jahren Volksschule. Ein Anwalt hätte dafür gutes Geld auch für die Fahrtkosten vom DMFV kassiert. Ich bin im Gegensatz zum DMFV gratis gefahren, der ganze Tag war hinüber.

Auf ein Danke warte ich bis heute.

Ein Börny-Satz aus #107:

Oder möchtest Du jetzt auch noch den DMFV auf Schadensersatz verklagen, weil Du den örtlichen Verein verlassen hast?!

Meine Antwort hat die eigene Zensur gestrichen. Aber mich interessiert, was du mit einem solchen Satz bezweckst.

Solche schmuddeligen Spielchen sollten für alle groß genug sein, um den Hauptaktionären wenigstens die gelbe Karte zu zeigen. Aber immer wird es Menschen geben, die in vorauseilendem Gehorsam schnell bereit sind, sehr viel zu akzeptieren, solange sie nicht betroffen sind bzw. davon profitieren.

Und deine Krönung kommt in # 108, ich sag es mal einfach:

Wer nicht bereit ist, schmutzige Spielchen zu ertragen, der soll abhauen ! ? ? ?

Deine beiden letzten Sätze in #108 lauten:

Aber diese ewige Nachgetrete nervt! Und das nicht nur beim DMFV...

Meine Frage an dich: Wo nervt es noch überall ? ? ?
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Nun muss ich mal meinen Senf dazugeben. Ich habe mir mal alles durchgelesen was mir Peter zur Verfügung gestellt hat, da kann man schon herauslesen wie beim DMFV nach meiner Meinung Vetternwirtschaft begangen wurde im Falle Peter.
Das sollte zu Denken anregen.
Es kann doch nicht sein das von einem Verein eine Empfehlung an den DMFV abgegeben wird Peter nicht mehr als Einzelmitglied aufzunehmen.
Und dem wird noch entsprochen, obwohl er schon immer als Einzelmitglied nie gekündigt wurden ist.

Um solche Kungeleien abzuwenden ist es notwendig die Satzung zu ändern.

Ich hoffe es werde sich viele mit dem Thema auseinandersetzen.

Weil umsonst hat Peter nicht recht bekommen vorm Gericht auch wenn einige meinen zu wissen das Peter ein Querulant zu sein scheint.

Gruß
Sammy
 

S_a_S

User
Entlastung hängt mit §31 und §31a BGB zusammen. Nur ist der Vorstand selbst dabei wegen §34 nicht stimmberechtigt - also kann das nur die Mitgliederversammlung machen. So falsch ist das also nicht, diesen TOP aufzunehmen oder gar in der Satzung zu verankern, es macht durchaus auch Sinn, das Handeln des Vorstands und die Finanzen regelmäßig zur Diskussion zu stellen.

Bei grober Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz hat der Vorstand zwar keinen Anspruch auf Entlastung, der Verein kann aber trotzdem mit Mehrheitsbeschluss den finanziellen Verlust absegnen. Z.B. um des Vereinsfriedens willen oder um ehrenamtlich Tätige nicht vor zukünftigem Engagement abzuschrecken. Sonst steht der Verein ohne Vorstand da und wird gar von Amts wegen aufgelöst.

Grüße Stefan
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

es ging dem Themenstarter um eine Satzungsänderung, damit anderen es nicht so geht wie ihm.

Da die Satzung auf der nächsten JHV ohnehin geändert werden soll, bitte ich aus gegebenen Anlass um eine weitere Änderung der Satzung.
Bitte in § 4 unter 2. oder an passender anderer Stelle z. B. § 6 unter 4. einfügen:

Eine als Vereinsmitglied eines Mitgliedsvereins des DMFV gemeldete Person, die aus ihrem Verein ausscheidet, wird automatisch zum Einzelmitglied im DMFV, wenn sie dem nicht in einer Kündigung widerspricht.

Ich bitte Herrn Sonnenschein um eine rechtssichere Formulierung in diesem Sinne.

Leider wird das Ansinnen immer wieder durch Eröffnung von anderen Themensträngen in den Hintergrund gedrängt. Ob man diesen Antrag sinnvoll findet ist doch unabhängig von der Person des Antragstellers oder der Entlastung des Vorstands.

Wie lautet eigentlich die Formulierung des Antrags, was hat der DMFV daraus gemacht? Da ich nicht Mitglied im DMFV bin habe ich keine Einladung mit den Tagesordnungspunkten und habe auch die Schnelle nichts dazu gefunden. Grundsätzlich finde ich es richtig, einem Mitglied das Recht einzuräumen als Einzelmitglied weiter im Verband zu bleiben. Wie man das dann ausgestaltet (Automatismus oder Angebot mit Annahmefrist) ist dagegen eher zweitrangig. Vor dem Hintergund der Änderungen der europäischen Regeln für den Modellflug ist die Mitgliedschaft in einem Verband ja zukünftig von großer Bedeutung und sollte entsprechend jedem offen stehen, der sich an die Verbandsregen hält.

Hans
 

Börny

User
Mahlzeit zusammen,

ja, Hans hat recht. Es geht um den genannten Tagesordnungspunkt bei der kommenden DMFV-Jahreshauptversammlung. Die ganze hin und her Schreiberrei führt sowieso zu nichts. Außer zu unnötigen Reibungsverlusten. Viele Menschen haben viele Meinungen zu vielen Themen. Geschriebenes führt zu Missverständnissen, da hinein interpretiert wird, dazu gedacht , etc. Man sieht keine Regungen und Reaktionen seines Gegenübers, aber das wissen wir doch eh alle...

Hier also die Tagesordnung:

########################
Anmerkung der Moderation:
Bilder entfernt, Nutzungsregel 1.8!

Servus
Hans
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Und nun allen wieder viel Freude, auch Dir Peter, mit unserem Hobby.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Hallo,

Genau das zu Top 20 finde ich eine wichtige Ergänzung. Aus eigener Erfahrung ist es richtig das ein DMFV Mitglied nicht automatisch die Mitgliedschafft verliert, wenn er aus einem Verein ausscheidet. Jedes Mitglied des DMFV muss immer selber aktiv für seiner Kündigung sorgen.
Das nennt man recht auf Selbstbestimmung.

Gruß
Sammy
 
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