ED-R Amberg: Flugbeschränkungsgebiet in Bayern vom 26. AUG bis 4. SEP 2026 - NfL 2026-1-3941

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R "Amberg"
im Bundesland
Anlass
Keine Angaben veröffentlicht!
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Mi, 26. Aug. bis Fr, 4. Sep. 2026, täglich von 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr


geografische Übersicht
geografische Einzelheit
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Für denjenigen, der es ganz genau wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!

Betroffenes Vereinsgelände
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!


Bitte beachten​
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​

Rechtliche Grundlage
Referenz: § 17 Absatz 1 Satz 2 der LuftVO in der Fassung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347)​

Auszug aus NfL 2026-1-3941
Hinweis​
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​
...und zur Erinnerung​
Da also laut § 1 Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher § 62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Legaldefinition
“Fernpilot”​
„Fernpilot“ ist ausschließlich in Art. 3, Nr. 31 der VO (EU) 2018/1139 definiert, nicht im LuftVG, nicht in der LuftVO und nicht in SERA!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!

Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

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