ED-R Hamburg: Flugbeschränkungsgebiet in Schleswig-Holstein vom 06. bis 10. Okt. 2024 - NfL 2024-1-3226

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Hamburg
im Bundesland
Anlass
Schutzmaßnahme
Aktivierungszeit (Ortszeit)
So, 06. Okt. 2024, 16:00 Uhr bis Do, 10. Okt. 2024, 22:00 Uhr

Zur großräumigen Orientierung:

SH ED-R Hamburg -Übersicht- 6750 px.png

Im Luftraum D (CTR - Kontrollzone) Hamburg (EDDH) gilt für Modellflieger die Allgemeinverfügung gemäß NfL 2023-1-2705. Da die ED-R Hamburg jedoch innerhalb des Luftraums D liegt, wird während der Aktivierung des ED-R Hamburg die Allgemeinverfügung gemäß NfL 2023-1-2705 für den Bereich des ED-R Hamburg aufgehoben.



Gebiet mit Flugbeschränkungen
SH ED-R Hamburg -Einzelheit- 3400px.png


Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!

NfL 2024-1-3226
Daten
Mittelpunktskoordinaten
53° 33' 10" N 009° 59' 38" E
Gebietsdurchmesser
2 NM ~ 3,704 km

Betroffene Vereinsgelände
Keine Vereinsgelände bekannt.​
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
4. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
Auszug aus NfL 2024-1-3226

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​


...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!

Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • NfL 2024-1-3226 ED-R Hamburg.pdf
    726,2 KB · Aufrufe: 40
  • NfL 2023-1-2705 (DFS Flugplatzkontrolle).pdf
    434,1 KB · Aufrufe: 36
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