Hallo Eberhard,
Du hast Dir viel Mühe mit Deinen Fragen gegeben, nur leider eine Beantwortung selbst ausgeschlossen:
"Ich bitte hier keine Antworten spekulativer Art zu geben [...] Die obige Fragestellung möchte ich ausschließlich auf die eigentliche Rechtslage beziehen."
Selbst Richter und Staatsanwälte verwenden erst dann das Wort 'Rechtslage' in einem konkreten (nicht spekulativen) Zusammenhang, wenn es eine wenigstens zweistellige Anzahl an eindeutig ausgegangenen Präzedenzfällen gibt.
Das ist bei Deinen Fragen nicht gegeben; bestenfalls zum Thema AGB kann man konkrete Aussagen machen, die sich aber auch schon auf die vorletzte Gesetzesnovelle beziehen.
Jedwede Antwort muss also spekulativ sein, oder sich auf eine nicht mehr aktuelle Rechtslage beziehen.. aber vielleicht weiss ja jemand mehr
Grüße, Ulrich Horn
Du hast Dir viel Mühe mit Deinen Fragen gegeben, nur leider eine Beantwortung selbst ausgeschlossen:
"Ich bitte hier keine Antworten spekulativer Art zu geben [...] Die obige Fragestellung möchte ich ausschließlich auf die eigentliche Rechtslage beziehen."
Selbst Richter und Staatsanwälte verwenden erst dann das Wort 'Rechtslage' in einem konkreten (nicht spekulativen) Zusammenhang, wenn es eine wenigstens zweistellige Anzahl an eindeutig ausgegangenen Präzedenzfällen gibt.
Das ist bei Deinen Fragen nicht gegeben; bestenfalls zum Thema AGB kann man konkrete Aussagen machen, die sich aber auch schon auf die vorletzte Gesetzesnovelle beziehen.
Jedwede Antwort muss also spekulativ sein, oder sich auf eine nicht mehr aktuelle Rechtslage beziehen.. aber vielleicht weiss ja jemand mehr
Grüße, Ulrich Horn